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Berichtszeitraum: 1945-65

 

Während vor dem Kriege für 549100 Einwohner 176253 Wohnungen zur Verfügung standen, waren es 1945 nach Abzug von 7861 Wohnungen, die beschlagnahmt worden waren, nur noch 93372 einschließlich der behelfsmäßig instandgesetzten Wohnungen. Da die auf 269000 zurückgegangene Einwohnerzahl wieder stark anstieg - bis Ende 1946 auf 426564 - und bald den Vorkriegsstand erreichen mußte, war es neben der Trümmerbeseitigung die vordringlichste kommunale Aufgabe, in verstärktem Maße die Instandsetzung, zunächst der teilzerstörten Wohnungen, zu betreiben.

Deswegen wurde im Juli 1947 ein Wiederaufbauamt geschaffen, das unter den gegebenen Umständen - Bewirtschaftung der Baustoffe - mit wenig Material viel erreichen sollte. Es muß als außerordentliche Leistung gewertet werden, wenn bis Ende 1948 insgesamt 26581 Wohnungen instandgesetzt und bezogen wurden.

Nach der Währungsreform wurde das Wiederaufbauamt aufgelöst. Verbliebene Teilaufgaben wurden von dem Amt für Wohnungsbau und Siedlungswesen übernommen, das am 11.8.1948 zur Vorbereitung der Neubauten von Wohnungen und Siedlungen gebildet worden war. Nach eingehender Überprüfung auf technische Eignung zum Wiederaufbau und in finanzieller Hinsicht wurden noch ca. 2000 stärker zerstörte Wohnungen karteimäßig erfaßt und ihre Instandsetzung gefördert. Die Förderungsmaßnahmen für Neubauten und Siedlungen wurden beraten und neue Wege zur Finanzierung des Wohnungsbaues angeregt. Das Amt für Wohnungsbau und Siedlungswesen hat nicht nur mitgewirkt in einer Arbeitsgemeinschaft Frankfurter und Offenbacher Wohnungsunternehmen, die am 12.8.1948 gegründet wurde, und in anderen Gremien, öffentlichen Organen und Ausschüssen, sondern auch auf die Entwicklung rationeller Wohnungstypen und Baumethoden unmittelbaren Einfluß genommen. Es unterrichtete schon 1949 auf der Frühjahrsmesse die Öffentlichkeit und Fachwelt über zeitgemäßen Wohnungsbau und Typisierung, stellte Entwürfe zur Diskussion und strebte durch Rationalisierung die Baukostensenkung an.

Seit 1950 hat die Landesregierung im Rahmen der Bundesgesetzgebung den Wohnungsbau von Jahr zu Jahr stärker gefördert und durch Richtlinien und Programme beeinflußt. Das Amt für Wohnungsbau und Siedlungswesen hat seinerseits die Maßnahmen der Regierung wegen der besonders prekären Wohnverhältnisse in Frankfurt am Main beeinflußt und in diesem Zusammenhang bis heute folgende Aufgaben wahrgenommen:

  • Aufstellung der Jahresprogramme,
  • Beratung der Wohnungsunternehmen und Bauwilligen,
  • Prüfung der Anträge auf Bewilligung öffentlicher Mittel nach technischen Gesichtspunkten,
  • Entwicklung von Grundformen für die Aufschließung von Baugebieten, für die wohnwirtschaftlich zweckmäßigen Grundrisse, für rationelle Baumethoden, für Ausstattungen und Einrichtungen verschiedener Haus- und Wohnungstypen,
  • Beratende Mitwirkung und Mitarbeit in überörtlichen Organisationen, die Grundlagen der Gesetzgebung ausarbeiten, wie z.B. für die Stadterneuerung und Sanierung. Weitere Aufgaben sind dem Amt 1950 mit Inkrafttreten des 1. und 1956 des 2. Wohnungsbaugesetzes und nach seiner Neufassung 1961 übertragen worden, u.a.:
  • die Prüfung von Anträgen auf Gewährung von Aufbaudarlehen
  • Gewährung von Instandsetzungsdarlehen
  • Auszahlung der LAG-Hauptentschädigung
  • Übernahme von Landesbürgschaften
  • Grundsteuervergünstigungen
  • Steuervergünstigungen nach § 7b des EStG
  • die Prüfung von Abrechnungen der Bauvorhaben, für die
  • Stadtdarlehen und
  • Erbbaugrundstücke gegeben wurden,
  • und die Ausstellung von Bescheinigungen für die Gebührenbefreiuung.

Bei zunehmender Zahl der Wohnungssuchenden wurde die öffentliche Förderung bis an die noch baukonjunkturmäßig vertretbare Kapazität verstärkt. Die durch Darlehen und Kapitalbeteiligungen der Stadt von 1950 bis einschließlich 1965 mit rd. 305 Mill. zur Verfügung gestellten Darlehen und Kapitalbeteiligungen an gemeinnützigen Wohnungsmaßnahmen, mit denen die Förderungsmittel von Bund und Land verstärkt wurden, ermöglichten die Finanzierung von 71372 Wohnungen und von 3895 Heimbettplätzen.

Die Stadt und ihre Stiftungen haben für den Wohnungsbau ihr gesamtes baureifes Gelände zur Verfügung gestellt. Das in den Bauleitplänen ausgewiesene Bauland wurde in Interessengebiete aufgeteilt und den Wohnungsunternehmen zum weiteren geordneten Ankauf zugewiesen; im Umland sorgten insbesondere gemeinnützige Wohnungsunternehmen für lage- und preisgünstige Ankäufe von Baugelände und dessen Erschließung, die nicht nur im Einvernehmen mit der Bauverwaltung, sondern auch speziell für geeignete Programme zur Deckung des Frankfurter Wohnungsdefizits erfolgten. Die im Interesse der Umlandprogramme sich entwickelnde Zusammenarbeit des Amtes mit den Nachbargemeinden hatte im Hinblick auf die angestrebte regionale Planungsgemeinschaft und die Raumordnung des „Engeren Untermaingebietes“ besondere Bedeutung.

Mit Besorgnis wurden schon 1958/59 die ständig längeren Bauzeiten für gleiche Objekte und eine Qualitätsverschlechterung im Wohnungsbau festgestellt. Mit rationelleren Baumethoden und Fertigbauweisen nach den Systemen Holzmann-Coignet, Barets und Outinord wurde dieser Tendenz erfolgreich entgegengewirkt. Es konnte auch dadurch die hohe Zahl von 71372 geförderten Wohnungen erreicht werden, so daß Ende 1964 für ca. 698000 Einwohner rd. 252000 Wohnungen vorhanden waren; ein um 10% günstigeres Verhältnis als vor dem Kriege. Trotzdem haben aber mindestens 15000 Frankfurter wohnungssuchende Familien keine angemessene Wohnung. Unter Beachtung der natürlichen Zuwachsrate junger Familien, die sich keine teure Wohnung leisten können, und unter Berücksichtigung der Stadterneuerungs- und Sanierungsaufgaben ist es eine vordringliche kommunale Aufgabe, den sozialen Wohnungsbau auch weiterhin zu fördern.

 

 

Berichtszeitraum: 1965-68

 

Das Amt für Wohnungswesen hat ab 1.3.1967 die Aufgaben der 3 Ämter übernommen, die bis dahin für die Förderung des Wohnungsbaues in finanzieller und technischer Hinsicht (Hypothekenamt/Amt für Wohnungsbau und Siedlungswesen) und die Registrierung Wohnungssuchender sowie die Wohnungsvergabe (Wohnungsamt) zuständig waren. Mit diesem Zusammenschluß wurde außer der sinnvollen Koordinierung von Maßnahmen durch die Einsparung von 42 Planstellen auch ein beachtlicher Rationalisierungserfolg erzielt.

In den Berichtszeitraum fällt die Aufhebung der Wohnraumbewirtschaftung für die Stadt Frankfurt am Main (1.7.1965). Diese Maßnahme bedeutete in wohnungswirtschaftlicher Hinsicht u.a., daß alle bis zu diesem Zeitpunkt noch der Bewirtschaftung unterliegenden Altbauwohnungen - vor allem die Wohnungen mit geringen Mieten - der Verfügung des Wohnungsamtes entzogen wurden. Darüber hinaus hat auch das Wohnungsbindungsgesetz vom 24.8.1965 die Art der Vergabe öffentlich geförderter Wohnungen geändert und zugleich das Mitwirkungsrecht des Wohnungsamtes bei der Vermietung weiter eingeschränkt. Da andererseits trotz des statistisch festgestellten Wohnungsdefizits von weniger als 3% in Frankfurt am Main nach wie vor ein erheblicher Bedarf an Wohnungen für Einzelpersonen oder Familien in Wohnungsnotständen, für Räumungsbetroffene, junge Ehepaare und andere Sonderfälle bestand, hat der Magistrat am 28.6.1965 neue Richtlinien beschlossen, nach denen das Amt die Wohnungssuchenden registriert.

Als weitere Aufgabe wurde dem Amt außerdem die Durchführung des Wohngeldgesetzes vom 1.4.1965 übertragen.

Im ersten Verwaltungsbericht des neuen Amtes sind Arbeitsergebnisse nur insoweit berücksichtigt, als sie der seit 1967 bestehenden Organisationsform entsprechen.

 

Förderungsmaßnahmen

Im einzelnen soll die Arbeit des Amtes durch folgende Zahlen dargestellt werden (Förderung durch zinsverbilligte Darlehen, Zinszuschüsse bzw. Annuitätsbeihilfen, Bewirtschaftungszuschüsse, verlorene Zuschüsse für Heime, Bürgschaften, Instandsetzungs- und Modernisierungsdarlehen):

Jahr Familienheime Mietwohnungen Wohnungen und Bettplätze in Heimen Insgesamt
1965 161 2926 878 3965
1966 156 1531 974 2661
1967 70 2013 288 2371

Für 1968 rechnen wir trotz wesentlich geringerer Zuweisung von zinsverbilligten Mitteln durch Bund und Land mit der Möglichkeit, rund 1300 Wohnungen, 80 Familienheime und ca. 420 Wohnungen bzw. Bettplätze in Heimen fördern zu können.

Für die o.a. Wohnungen (1965 bis 1967) wurden neben Darlehen des freien Kapitalmarktes folgende Wohnungsbauförderungsmittel bereitgestellt. Beträge in DM:

 
1965
1966
1967
Landesbaudarlehen (zentral)
62000000
38500000
29700000
Landesbaudarlehen Zahlen (dezentral)
19700000
14730000
11900000
2. Investitionsprogramm
-
-
21637000
Städt. Darlehen
15600000
1304000
562000
Zusatzversorgungskasse
11985000
10207000
916000
Andere Förderungsmittel
20280000
7590000
7341000

Die o.a. Mittel wurden mit Ausnahme der ZVK-Darlehen bereits zu günstigsten Zinssätzen bewilligt. Um jedoch angemessene Mieten und eine wesentlich größere Zahl mietgünstiger Wohnungen zu erzielen, hat auch die Stadt Zinszuschüsse, Annuitätsbeihilfen und laufende Zuschüsse zu Bewirtschaftungskosten einzelner Objekte (insbesondere Heime) gezahlt. Die Aufwendungen hierfür betrugen:

  • 1965 rund 2322000 DM
  • 1966 rund 3227000 DM
  • 1967 rund 3200000 DM.

Für 1968 ist voraussichtlich mit der Zahlung von 3,3 Mio DM zu rechnen.

1965 bis 1967 wurden außerdem 262 Anträge auf Übernahme von Landesbürgschaften in Höhe von 26474000 DM bearbeitet. Im gleichen Zeitraum hat die Stadt in 12 Fällen Bürgschaften zur Förderung des Wohnungsbaues in Höhe von 3408000 DM übernommen. Insgesamt laufen z.Zt. noch 236 städtische Bürgschaften mit einem Bürgschaftsrisiko von 17446000 DM (Nennbetrag).

Im Berichtszeitraum wurden bisher auch 127 Anträge auf Instandsetzungsdarlehen des Bundes in Höhe von 1211000 DM und 186 Anträge auf Gewährung entsprechender Landesmittel in Höhe von 2285000 DM geprüft und zur Bewilligung an die Hessische Landesbank weitergeleitet. Für das laufende Jahr sind zur Instandsetzung und Modernisierung von Wohngebäuden rund 1,2 Mio DM Landesmittel zugesagt.

 

Wohnungssuchende und Wohnungsvergabe

Nach den geltenden Richtlinien unterscheiden sich die Wohnungssuchenden in zwei Gruppen:

  • Anerkannte Wohnungsnotstandsfälle (Bewohner von überbelegten Wohnräumen - einsturzgefährdeten sowie gesundheitsgefährdenden Wohnungen - Großfamilien, die unzureichend untergebracht sind)
  • Sonstige Wohnungssuchende (Kündigungs- und Räumungsfälle - Familien, die in Untermiete wohnen oder deren Wohnung zu klein ist. Wohnungssuchende, die aus schwerwiegenden Gründen sozialer Art zur Aufgabe ihrer derzeitigen Wohnung gezwungen sind).
Bestand an Wohnungsgesuchen -Jahr 1965 1966 1967
Anerkannte Wohnungsnotstandsfälle 1940 2671 1750
Sonstige Wohnungssuchende 3559 5241 3480
Insgesamt 5499 7912 5230

Grundsätzliche Voraussetzung für die Registrierung ist die Erfüllung des § 5 Wohnungsbindungsgesetz 1965 in Verbindung mit § 25 Zweites Wohnungsbaugesetz (Einkommensgrenze).

Wohnungsvergabe an Familien und Einzelpersonen:

  1965 1966 1967
2-Raum-Wohnungen 541 509 564
3-Raum-Wohnungen 1697 1102 1212
4-Raum-Wohnungen 2605 1740 1426
5- und mehr-Raum-Wohnungen 843 356 437
insgesamt 5686 3707 3639

Hierbei konnten kinderreiche Familien versorgt werden:

  • 1965: 434
  • 1966: 144
  • 1967: 221

 

 

Berichtszeitraum: 1969-72

 

 

Die Arbeit des Amtes für Wohnungswesen war im Berichtszeitraum gekennzeichnet von einer dauernden Auseinandersetzung mit Fehlentwicklungen im Bereich des sozialen Wohnungsbaues und der Wohnungswirtschaft. Die Zahl der öffentlich geförderten Wohnungen war bis 1967/68 durch die ständige Reduzierung der Förderungsmittel des Bundes stark zurückgegangen. Gleichzeitig stieg nach Freigabe der Altbaumieten und Aufhebung der Wohnraumbewirtschaftung die Zahl der Wohnungsuchenden steil an. Die Wohnungssituation allgemein und vor allem die einzelner Bevölkerungsgruppen, wie kinderreicher Familien, alter Menschen und ausländischer Arbeitnehmer verschärfte sich von Tag zu Tag. Folgen der angestrebten Freizügigkeit waren ungerechtfertigte Mieterhöhungen, Mietwucher, die Umwandlung von Wohn- in Geschäftsräume, der Abbruch relativ guter Altbauwohnungen mit günstigen Mieten und andererseits die Gründung von Aktionsgemeinschaften, Hausbesetzungen und Mieterdemonstrationen (siehe Abb.). Sowohl die im BGB eingefügte Sozialklausel als auch die geänderten Vorschriften des Wirtschaftsstrafgesetzes und des Strafgesetzbuchs hinsichtlich Miet- und Sachwucher gaben dem Mieter keinen ausreichenden Schutz. Gleichzeitig war zu erkennen, daß die Bausubstanz in einer Reihe älterer Wohngebiete dringend erneuert werden mußte und daß in diesen Gebieten sehr oft die zum Wohnen und Zusammenleben erforderlichen Infrastrukturmaßnahmen fehlten. Rang vor allen anderen Aufgaben mußte bei dieser Situation der soziale Wohnungsbau haben. Daß seine Wiederbelebung gelungen ist, zeigen folgende Zahlen:

 

Förderung von Sozialwohnungen in Frankfurt a.M.:

Förderungsjahr Zahl d. Wohnungen jährl.Steigerung gegenüber 1968
1968 1312  
1969/70 3773 44%
1971/72 4500 72%

Neben den höheren Zuwendungen von Bund und Land sind diese Steigerungsraten insbesondere auch den Aufwendungen der Stadt selbst für den sozialen Wohnungsbau zu verdanken, die folgenden Zahlen zu entnehmen sind:

Aufwendungen der Stadt für den sozialen Wohnungsbau: (Darlehen/Zinszuschüsse und Annuitätsbeihilfen/Kapitalerhöhungen bei Wohnungsbaugesellschaften)

  Mio. DM  
1968 12,25  
1969/70 49 300%
1971/72 105,5 760%

Im Rahmen der erwähnten Wohnungsbauprogramme sind folgende Einzelheiten bemerkenswert: Um sowohl den sog. „Fehlbelegungen" (richtiger: Fehlsubventionen) als auch den durch gestiegene Boden- und Baupreise entstandenen Finanzierungsschwierigkeiten entgegenzuwirken, sind im Programm 1971/72 aufgrund entsprechender Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung 1300 Wohnungen enthalten, die ausschließlich aus Mitteln der Stadt in einem neuen Finanzierungssystem (Mischung Objekt- und Individualförderung) zu fördern sind. Während Darlehen nur noch insoweit mitwirken, daß in etwa eine Miete zwischen 7,- DM und 8,- DM möglich wird, dient ein Mietzuschuß bis zu 3,50DM je qm Wohnfläche mtl., der sich am Einkommen der Mieter orientiert, dazu, die aufzubringende Miete tatsächlich auch tragbar zu machen. Dabei ist sichergestellt, daß Mieten, die dann noch entsprechend den wirtschaftlichen Verhältnissen des Mieters zu hoch sind, voll durch Wohngeld bezuschußt werden können. Dieses Finanzierungssystem ist zugleich geeignet, auch den Mietern tragbare Mieten anbieten zu können, die zwar für den sozialen Wohnungsbau zuviel, für die auf dem freien Markt angebotenen Wohnungen aber viel zu wenig verdienen. Mit 250 Wohnungen wurde in der Umsetzungsaktion Atzelberg der gelungene Versuch unternommen, „Fehlbeleger" aus billigen Altbau- und Sozialwohnungen gemeinnütziger Wohnungsunternehmen in erheblich teurere Neubauwohnungen umzusetzen, um so die preisgünstigen Wohnungen für Wohnungssuchende mit geringem Einkommen freizumachen. Der positive Ausgang dieses Versuchs war wichtig für die Erkenntnis, daß dieses Problem bei Zusammenfassung aller öffentlich geförderten und auch der Altbauwohnungen gemeinnütziger Wohnungsunternehmen in einer einzigen Vermittlungsstelle in befriedigender Weise gelöst werden kann.

Bis 1969 wurde im sozialen Wohnungsbau die Vierzimmerwohnung als größte Einheit gefördert. Da die Erfahrung jedoch gezeigt hat, daß diese Wohnung für besonders kinderreiche Familien nicht ausreicht, wurden in den vergangenen Jahren größere Einheiten mit 105 bis 145 qm Wohnfläche erstellt. Dieses Programm wird fortgeführt. Es ist zu erwarten, daß es bis Ende 1974 abgeschlossen werden kann, daß also die jetzt noch Wohnungssuchenden Großfamilien bis zu diesem Zeitpunkt versorgt werden. Aufgrund entsprechender Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung wurde 1970 die Räumung der Notunterkünfte und Übergangswohnstätten in Angriff genommen. In den Haushaltsjahren 1970,1971 und 1972 hat das Amt den Auftrag erhalten, je 100 Neubauwohnungen für den hier in Frage kommenden Personenkreis zu fördern. Für 1970 konnten 215 Normalwohnungen und 49 der in Ziffer 3 erwähnten Großwohnungen hierfür bereitgestellt werden. Erstmalig hat sich das Amt 1970 der ärztlichen Versorgung der Wohngebiete angenommen. Durch Einplanung in Objekte des sozialen Wohnungsbaues und städtische Finanzierungshilfen ist es seit dieser Zeit gelungen, zwölf Ärzte in verschiedenen Wohngebieten, vor allem Neubaugebieten, ansässig zu machen. Durch Gewährung von Darlehen aus Bundes- und Landesmitteln in Höhe von 4346000,- DM konnten 1555 Wohnungen und durch die Bereitstellung 6%iger Zinszuschüsse auf die Dauer von 5 Jahren für Kapitalmarkthypotheken in Höhe von 2637000,-DM konnten 529 Wohnungen instandgesetzt und modernisiert werden. Ein Teil der für diesen Zweck zur Verfügung stehenden Mittel wurde von den Hauseigentümern nicht in Anspruch genommen. Die Ursache dafür dürfte sowohl in den hohen Baupreisen als auch in dem Mißverhältnis zwischen Angebot und Nachfrage, bei dem auch Wohnungen mit ungenügender bzw. schlechter Ausstattung vermietet werden können, liegen. Die indirekte Förderung des Wohnungsbaues verlief im Rahmen der Grundsteuervergünstigung und Gebührenbefreiung in der seitherigen Weise. Auf die Versorgung von Wohnungssuchenden wirkte sich die große Zahl fertiggestellter Neubauwohnungen günstig aus, so daß das Amt seit Anfang 1969 rd. 2400 Einzelpersonen und rd. 10500 Familien eine Wohnung zuweisen konnte. In diesen Zahlen sind enthalten:

  • 2284 Wohnungsnotstandsfälle einschließlich Wohnungsräumungen,
  • 258 Schwerbeschädigte,
  • 3242 junge Familien,
  • 2883 alte Menschen und
  • 868 kinderreiche Familien.

überbelegte Wohnung im Ostend, 1971

Wohngeld ist immer stärker zur wirksamen Hilfe bei der finanziellen Sicherung der Wohnung geworden. Das 2.Wohngeldgesetz, das am 1.1.1971 in Kraft getreten ist, hat die Leistungen erhöht und den Kreis der Berechtigten wesentlich erweitert. Während bis Ende 1970 11000 Mitbürger diese Leistung in Anspruch nahmen, stieg diese Zahl ab Anfang 1971 bis heute auf mehr als 17000 an. Im Jahr 1969 wurden rd. 6980000,-DM, 1971 dagegen rd. 12760000,-DM an Wohngeld in Frankfurt am Main gezahlt. Bis Ende d.J. ist ein Anstieg auf rd. 20000 Auszahlungsfälle mit einer Gesamtleistung von rd. 16 Mio. DM Wohngeld zu erwarten. Seit dem 1.10.1970 besteht beim Amt eine Mieterberatungsstelle. Daß diese Einrichtung notwendig war, ergibt sich aus der Zahl von bisher mehr als 7000 Bürgern, die hier Rat suchten, und zwar vor allem wegen Kündigungen und Mieterhöhungen. Am 19.7.1971 hat die Stadtverordnetenversammlung eine Wohnungsordnung für den Bereich der Stadt Frankfurt am Main erlassen. Sie hat damit die gesetzlichen Grundlagen dafür geschaffen, daß brauchbarer Wohnraum nicht verwahrlost und ungeeignete Räume nicht zu Wohnzwecken genutzt werden. Diese Wohnungsaufsicht steht in engem Zusammenhang mit den am 6.7.1972 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Maßnahmen zur Sicherung der Sozialbindung von Grundeigentum. Dabei geht es vor allem um Ausführungsbestimmungen zu Artikel 6 des Gesetzes zur Verbesserung des Mietrechts und zur Begrenzung des Mietanstiegs sowie zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen vom 4.11.1971 (BGBl. l S. 1745), also das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum. Die Hessische Landesregierung hat entsprechend der Ermächtigung in § 1 durch Rechtsverordnung vom 25.1.1972 (GVBl. l S. 19) bestimmt, daß in Frankfurt am Main ab 1.2.1972 Wohnraum anderen als Wohnzwecken nur mit Genehmigung des Magistrats zugeführt werden darf. Nach der Rechtsauffassung der städtischen Körperschaften stellt u.a. auch das dauernde Leerstehenlassen von Wohnungen bzw. Wohngebäuden, das vorsätzliche Unbewohnbarmachen von Wohnraum und das Zerstören, insbesondere der Abbruch von Wohnraum, eine Zweckentfremdung im Sinne der gesetzlichen Vorschriften dar. Festgelegt wird außerdem, unter welchen Voraussetzungen überhaupt Genehmigungen erteilt werden dürfen und in welchen Fällen Ablösungsbeträge für die Zweckentfremdung von Wohnraum zu zahlen sind. Der gleiche Beschluß enthält die Zuständigkeitsregelung für die Verfolgung von Mietwucher als Ordnungswidrigkeit. Auch diese Aufgabe wird, da sie eng mit den übrigen wohnungswirtschaftlichen Problemen zusammenhängt, in Zukunft dem Amt für Wohnungswesen übertragen.

 
Quelle: Jahresberichte der Stadt Frankfurt 1945-72
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