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Berichtszeitraum: 1945-65
Während vor dem
Kriege für 549100 Einwohner 176253 Wohnungen zur Verfügung
standen, waren es 1945 nach Abzug von 7861 Wohnungen, die beschlagnahmt
worden waren, nur noch 93372 einschließlich der behelfsmäßig
instandgesetzten Wohnungen. Da die auf 269000 zurückgegangene
Einwohnerzahl wieder stark anstieg - bis Ende 1946 auf 426564 -
und bald den Vorkriegsstand erreichen mußte, war es neben
der Trümmerbeseitigung die vordringlichste kommunale Aufgabe,
in verstärktem Maße die Instandsetzung, zunächst
der teilzerstörten Wohnungen, zu betreiben.
Deswegen wurde im Juli
1947 ein Wiederaufbauamt geschaffen, das unter den gegebenen Umständen
- Bewirtschaftung der Baustoffe - mit wenig Material viel erreichen
sollte. Es muß als außerordentliche Leistung gewertet
werden, wenn bis Ende 1948 insgesamt 26581 Wohnungen instandgesetzt
und bezogen wurden.
Nach der Währungsreform
wurde das Wiederaufbauamt aufgelöst. Verbliebene Teilaufgaben
wurden von dem Amt für Wohnungsbau und Siedlungswesen übernommen,
das am 11.8.1948 zur Vorbereitung der Neubauten von Wohnungen und
Siedlungen gebildet worden war. Nach eingehender Überprüfung
auf technische Eignung zum Wiederaufbau und in finanzieller Hinsicht
wurden noch ca. 2000 stärker zerstörte Wohnungen karteimäßig
erfaßt und ihre Instandsetzung gefördert. Die Förderungsmaßnahmen
für Neubauten und Siedlungen wurden beraten und neue Wege zur
Finanzierung des Wohnungsbaues angeregt. Das Amt für Wohnungsbau
und Siedlungswesen hat nicht nur mitgewirkt in einer Arbeitsgemeinschaft
Frankfurter und Offenbacher Wohnungsunternehmen, die am 12.8.1948
gegründet wurde, und in anderen Gremien, öffentlichen
Organen und Ausschüssen, sondern auch auf die Entwicklung rationeller
Wohnungstypen und Baumethoden unmittelbaren Einfluß genommen.
Es unterrichtete schon 1949 auf der Frühjahrsmesse die Öffentlichkeit
und Fachwelt über zeitgemäßen Wohnungsbau und Typisierung,
stellte Entwürfe zur Diskussion und strebte durch Rationalisierung
die Baukostensenkung an.
Seit
1950 hat die Landesregierung im Rahmen der Bundesgesetzgebung den
Wohnungsbau von Jahr zu Jahr stärker gefördert und durch
Richtlinien und Programme beeinflußt. Das Amt für Wohnungsbau
und Siedlungswesen hat seinerseits die Maßnahmen der Regierung
wegen der besonders prekären Wohnverhältnisse in Frankfurt
am Main beeinflußt und in diesem Zusammenhang bis heute folgende
Aufgaben wahrgenommen:
- Aufstellung der Jahresprogramme,
- Beratung der Wohnungsunternehmen
und Bauwilligen,
- Prüfung der Anträge
auf Bewilligung öffentlicher Mittel nach technischen Gesichtspunkten,
- Entwicklung von Grundformen
für die Aufschließung von Baugebieten, für die
wohnwirtschaftlich zweckmäßigen Grundrisse, für
rationelle Baumethoden, für Ausstattungen und Einrichtungen
verschiedener Haus- und Wohnungstypen,
- Beratende Mitwirkung
und Mitarbeit in überörtlichen Organisationen, die Grundlagen
der Gesetzgebung ausarbeiten, wie z.B. für die Stadterneuerung
und Sanierung. Weitere Aufgaben sind dem Amt 1950 mit Inkrafttreten
des 1. und 1956 des 2. Wohnungsbaugesetzes und nach seiner Neufassung
1961 übertragen worden, u.a.:
- die Prüfung von
Anträgen auf Gewährung von Aufbaudarlehen
- Gewährung von
Instandsetzungsdarlehen
- Auszahlung der LAG-Hauptentschädigung
- Übernahme von
Landesbürgschaften
- Grundsteuervergünstigungen
- Steuervergünstigungen
nach § 7b des EStG
- die Prüfung von
Abrechnungen der Bauvorhaben, für die
- Stadtdarlehen und
- Erbbaugrundstücke
gegeben wurden,
- und die Ausstellung
von Bescheinigungen für die Gebührenbefreiuung.
Bei zunehmender
Zahl der Wohnungssuchenden wurde die öffentliche Förderung
bis an die noch baukonjunkturmäßig vertretbare Kapazität
verstärkt. Die durch Darlehen und Kapitalbeteiligungen der
Stadt von 1950 bis einschließlich 1965 mit rd. 305 Mill. zur
Verfügung gestellten Darlehen und Kapitalbeteiligungen an gemeinnützigen
Wohnungsmaßnahmen, mit denen die Förderungsmittel von
Bund und Land verstärkt wurden, ermöglichten die Finanzierung
von 71372 Wohnungen und von 3895 Heimbettplätzen.
Die Stadt und ihre Stiftungen
haben für den Wohnungsbau ihr gesamtes baureifes Gelände
zur Verfügung gestellt. Das in den Bauleitplänen ausgewiesene
Bauland wurde in Interessengebiete aufgeteilt und den Wohnungsunternehmen
zum weiteren geordneten Ankauf zugewiesen; im Umland sorgten insbesondere
gemeinnützige Wohnungsunternehmen für lage- und preisgünstige
Ankäufe von Baugelände und dessen Erschließung,
die nicht nur im Einvernehmen mit der Bauverwaltung, sondern auch
speziell für geeignete Programme zur Deckung des Frankfurter
Wohnungsdefizits erfolgten. Die im Interesse der Umlandprogramme
sich entwickelnde Zusammenarbeit des Amtes mit den Nachbargemeinden
hatte im Hinblick auf die angestrebte regionale Planungsgemeinschaft
und die Raumordnung des Engeren Untermaingebietes besondere
Bedeutung.
Mit Besorgnis wurden
schon 1958/59 die ständig längeren Bauzeiten für
gleiche Objekte und eine Qualitätsverschlechterung im Wohnungsbau
festgestellt. Mit rationelleren Baumethoden und Fertigbauweisen
nach den Systemen Holzmann-Coignet, Barets und Outinord wurde dieser
Tendenz erfolgreich entgegengewirkt. Es konnte auch dadurch die
hohe Zahl von 71372 geförderten Wohnungen erreicht werden,
so daß Ende 1964 für ca. 698000 Einwohner rd. 252000
Wohnungen vorhanden waren; ein um 10% günstigeres Verhältnis
als vor dem Kriege. Trotzdem haben aber mindestens 15000 Frankfurter
wohnungssuchende Familien keine angemessene Wohnung. Unter Beachtung
der natürlichen Zuwachsrate junger Familien, die sich keine
teure Wohnung leisten können, und unter Berücksichtigung
der Stadterneuerungs- und Sanierungsaufgaben ist es eine vordringliche
kommunale Aufgabe, den sozialen Wohnungsbau auch weiterhin zu fördern.
Berichtszeitraum: 1965-68
Das Amt für Wohnungswesen
hat ab 1.3.1967 die Aufgaben der 3 Ämter übernommen, die
bis dahin für die Förderung des Wohnungsbaues in finanzieller
und technischer Hinsicht (Hypothekenamt/Amt für Wohnungsbau
und Siedlungswesen) und die Registrierung Wohnungssuchender sowie
die Wohnungsvergabe (Wohnungsamt) zuständig waren. Mit diesem
Zusammenschluß wurde außer der sinnvollen Koordinierung
von Maßnahmen durch die Einsparung von 42 Planstellen auch
ein beachtlicher Rationalisierungserfolg erzielt.
In den Berichtszeitraum
fällt die Aufhebung der Wohnraumbewirtschaftung für die
Stadt Frankfurt am Main (1.7.1965). Diese Maßnahme bedeutete
in wohnungswirtschaftlicher Hinsicht u.a., daß alle bis zu
diesem Zeitpunkt noch der Bewirtschaftung unterliegenden Altbauwohnungen
- vor allem die Wohnungen mit geringen Mieten - der Verfügung
des Wohnungsamtes entzogen wurden. Darüber hinaus hat auch
das Wohnungsbindungsgesetz vom 24.8.1965 die Art der Vergabe öffentlich
geförderter Wohnungen geändert und zugleich das Mitwirkungsrecht
des Wohnungsamtes bei der Vermietung weiter eingeschränkt.
Da andererseits trotz des statistisch festgestellten Wohnungsdefizits
von weniger als 3% in Frankfurt am Main nach wie vor ein erheblicher
Bedarf an Wohnungen für Einzelpersonen oder Familien in Wohnungsnotständen,
für Räumungsbetroffene, junge Ehepaare und andere Sonderfälle
bestand, hat der Magistrat am 28.6.1965 neue Richtlinien beschlossen,
nach denen das Amt die Wohnungssuchenden registriert.
Als weitere Aufgabe wurde
dem Amt außerdem die Durchführung des Wohngeldgesetzes
vom 1.4.1965 übertragen.
Im ersten Verwaltungsbericht
des neuen Amtes sind Arbeitsergebnisse nur insoweit berücksichtigt,
als sie der seit 1967 bestehenden Organisationsform entsprechen.
Förderungsmaßnahmen
Im einzelnen soll die
Arbeit des Amtes durch folgende Zahlen dargestellt werden (Förderung
durch zinsverbilligte Darlehen, Zinszuschüsse bzw. Annuitätsbeihilfen,
Bewirtschaftungszuschüsse, verlorene Zuschüsse für
Heime, Bürgschaften, Instandsetzungs- und Modernisierungsdarlehen):
| Jahr |
Familienheime |
Mietwohnungen |
Wohnungen und
Bettplätze in Heimen |
Insgesamt |
| 1965 |
161 |
2926 |
878 |
3965 |
| 1966 |
156 |
1531 |
974 |
2661 |
| 1967 |
70 |
2013 |
288 |
2371 |
Für 1968 rechnen
wir trotz wesentlich geringerer Zuweisung von zinsverbilligten Mitteln
durch Bund und Land mit der Möglichkeit, rund 1300 Wohnungen,
80 Familienheime und ca. 420 Wohnungen bzw. Bettplätze in Heimen
fördern zu können.
Für die o.a. Wohnungen
(1965 bis 1967) wurden neben Darlehen des freien Kapitalmarktes
folgende Wohnungsbauförderungsmittel bereitgestellt. Beträge
in DM:
| |
1965
|
1966
|
1967
|
| Landesbaudarlehen
(zentral) |
62000000
|
38500000
|
29700000
|
| Landesbaudarlehen
Zahlen (dezentral) |
19700000
|
14730000
|
11900000
|
| 2. Investitionsprogramm |
-
|
-
|
21637000
|
| Städt.
Darlehen |
15600000
|
1304000
|
562000
|
| Zusatzversorgungskasse |
11985000
|
10207000
|
916000
|
| Andere
Förderungsmittel |
20280000
|
7590000
|
7341000
|
Die o.a. Mittel wurden
mit Ausnahme der ZVK-Darlehen bereits zu günstigsten Zinssätzen
bewilligt. Um jedoch angemessene Mieten und eine wesentlich größere
Zahl mietgünstiger Wohnungen zu erzielen, hat auch die Stadt
Zinszuschüsse, Annuitätsbeihilfen und laufende Zuschüsse
zu Bewirtschaftungskosten einzelner Objekte (insbesondere Heime)
gezahlt. Die Aufwendungen hierfür betrugen:
- 1965 rund 2322000
DM
- 1966 rund 3227000
DM
- 1967 rund 3200000
DM.
Für 1968 ist voraussichtlich
mit der Zahlung von 3,3 Mio DM zu rechnen.
1965 bis 1967 wurden
außerdem 262 Anträge auf Übernahme von Landesbürgschaften
in Höhe von 26474000 DM bearbeitet. Im gleichen Zeitraum hat
die Stadt in 12 Fällen Bürgschaften zur Förderung
des Wohnungsbaues in Höhe von 3408000 DM übernommen. Insgesamt
laufen z.Zt. noch 236 städtische Bürgschaften mit einem
Bürgschaftsrisiko von 17446000 DM (Nennbetrag).
Im Berichtszeitraum wurden
bisher auch 127 Anträge auf Instandsetzungsdarlehen des Bundes
in Höhe von 1211000 DM und 186 Anträge auf Gewährung
entsprechender Landesmittel in Höhe von 2285000 DM geprüft
und zur Bewilligung an die Hessische Landesbank weitergeleitet.
Für das laufende Jahr sind zur Instandsetzung und Modernisierung
von Wohngebäuden rund 1,2 Mio DM Landesmittel zugesagt.
Wohnungssuchende
und Wohnungsvergabe
Nach den geltenden Richtlinien
unterscheiden sich die Wohnungssuchenden in zwei Gruppen:
- Anerkannte Wohnungsnotstandsfälle
(Bewohner von überbelegten Wohnräumen - einsturzgefährdeten
sowie gesundheitsgefährdenden Wohnungen - Großfamilien,
die unzureichend untergebracht sind)
- Sonstige Wohnungssuchende
(Kündigungs- und Räumungsfälle - Familien, die
in Untermiete wohnen oder deren Wohnung zu klein ist. Wohnungssuchende,
die aus schwerwiegenden Gründen sozialer Art zur Aufgabe
ihrer derzeitigen Wohnung gezwungen sind).
| Bestand an Wohnungsgesuchen -Jahr |
1965 |
1966 |
1967 |
| Anerkannte Wohnungsnotstandsfälle |
1940 |
2671 |
1750 |
| Sonstige Wohnungssuchende |
3559 |
5241 |
3480 |
| Insgesamt |
5499 |
7912 |
5230 |
Grundsätzliche Voraussetzung
für die Registrierung ist die Erfüllung des § 5 Wohnungsbindungsgesetz
1965 in Verbindung mit § 25 Zweites Wohnungsbaugesetz (Einkommensgrenze).
Wohnungsvergabe an Familien
und Einzelpersonen:
| |
1965 |
1966 |
1967 |
| 2-Raum-Wohnungen |
541 |
509 |
564 |
| 3-Raum-Wohnungen |
1697 |
1102 |
1212 |
| 4-Raum-Wohnungen |
2605 |
1740 |
1426 |
| 5- und mehr-Raum-Wohnungen |
843 |
356 |
437 |
| insgesamt |
5686 |
3707 |
3639 |
Hierbei konnten kinderreiche
Familien versorgt werden:
- 1965: 434
- 1966: 144
- 1967: 221
Berichtszeitraum: 1969-72
 |
Die Arbeit des Amtes für
Wohnungswesen war im Berichtszeitraum gekennzeichnet von einer
dauernden Auseinandersetzung mit Fehlentwicklungen im Bereich
des sozialen Wohnungsbaues und der Wohnungswirtschaft. Die Zahl
der öffentlich geförderten Wohnungen war bis 1967/68
durch die ständige Reduzierung der Förderungsmittel
des Bundes stark zurückgegangen. Gleichzeitig stieg nach
Freigabe der Altbaumieten und Aufhebung der Wohnraumbewirtschaftung
die Zahl der Wohnungsuchenden steil an. Die Wohnungssituation
allgemein und vor allem die einzelner Bevölkerungsgruppen,
wie kinderreicher Familien, alter Menschen und ausländischer
Arbeitnehmer verschärfte sich von Tag zu Tag. Folgen der
angestrebten Freizügigkeit waren ungerechtfertigte Mieterhöhungen,
Mietwucher, die Umwandlung von Wohn- in Geschäftsräume,
der Abbruch relativ guter Altbauwohnungen mit günstigen
Mieten und andererseits die Gründung von Aktionsgemeinschaften,
Hausbesetzungen und Mieterdemonstrationen (siehe Abb.). Sowohl
die im BGB eingefügte Sozialklausel als auch die geänderten
Vorschriften des Wirtschaftsstrafgesetzes und des Strafgesetzbuchs
hinsichtlich Miet- und Sachwucher gaben dem Mieter keinen ausreichenden
Schutz. Gleichzeitig war zu erkennen, daß die Bausubstanz
in einer Reihe älterer Wohngebiete dringend erneuert werden
mußte und daß in diesen Gebieten sehr oft die zum
Wohnen und Zusammenleben erforderlichen Infrastrukturmaßnahmen
fehlten. Rang vor allen anderen Aufgaben mußte bei dieser
Situation der soziale Wohnungsbau haben. Daß seine Wiederbelebung
gelungen ist, zeigen folgende Zahlen: |
Förderung von Sozialwohnungen in Frankfurt
a.M.:
| Förderungsjahr |
Zahl d. Wohnungen |
jährl.Steigerung gegenüber 1968 |
| 1968 |
1312 |
|
| 1969/70 |
3773 |
44% |
| 1971/72 |
4500 |
72% |
Neben den höheren Zuwendungen von Bund und
Land sind diese Steigerungsraten insbesondere auch den Aufwendungen
der Stadt selbst für den sozialen Wohnungsbau zu verdanken,
die folgenden Zahlen zu entnehmen sind:
Aufwendungen der Stadt
für den sozialen Wohnungsbau: (Darlehen/Zinszuschüsse
und Annuitätsbeihilfen/Kapitalerhöhungen bei Wohnungsbaugesellschaften)
| |
Mio. DM |
|
| 1968 |
12,25 |
|
| 1969/70 |
49 |
300% |
| 1971/72 |
105,5 |
760% |
Im Rahmen der erwähnten Wohnungsbauprogramme
sind folgende Einzelheiten bemerkenswert: Um sowohl den sog. Fehlbelegungen"
(richtiger: Fehlsubventionen) als auch den durch gestiegene Boden-
und Baupreise entstandenen Finanzierungsschwierigkeiten entgegenzuwirken,
sind im Programm 1971/72 aufgrund entsprechender Beschlüsse
der Stadtverordnetenversammlung 1300 Wohnungen enthalten, die ausschließlich
aus Mitteln der Stadt in einem neuen Finanzierungssystem (Mischung
Objekt- und Individualförderung) zu fördern sind. Während
Darlehen nur noch insoweit mitwirken, daß in etwa eine Miete
zwischen 7,- DM und 8,- DM möglich wird, dient ein Mietzuschuß
bis zu 3,50DM je qm Wohnfläche mtl., der sich am Einkommen
der Mieter orientiert, dazu, die aufzubringende Miete tatsächlich
auch tragbar zu machen. Dabei ist sichergestellt, daß Mieten,
die dann noch entsprechend den wirtschaftlichen Verhältnissen
des Mieters zu hoch sind, voll durch Wohngeld bezuschußt werden
können. Dieses Finanzierungssystem ist zugleich geeignet, auch
den Mietern tragbare Mieten anbieten zu können, die zwar für
den sozialen Wohnungsbau zuviel, für die auf dem freien Markt
angebotenen Wohnungen aber viel zu wenig verdienen. Mit 250 Wohnungen
wurde in der Umsetzungsaktion Atzelberg der gelungene Versuch unternommen,
Fehlbeleger" aus billigen Altbau- und Sozialwohnungen
gemeinnütziger Wohnungsunternehmen in erheblich teurere Neubauwohnungen
umzusetzen, um so die preisgünstigen Wohnungen für Wohnungssuchende
mit geringem Einkommen freizumachen. Der positive Ausgang dieses
Versuchs war wichtig für die Erkenntnis, daß dieses Problem
bei Zusammenfassung aller öffentlich geförderten und auch
der Altbauwohnungen gemeinnütziger Wohnungsunternehmen in einer
einzigen Vermittlungsstelle in befriedigender Weise gelöst
werden kann.
Bis 1969 wurde im sozialen Wohnungsbau die Vierzimmerwohnung
als größte Einheit gefördert. Da die Erfahrung jedoch
gezeigt hat, daß diese Wohnung für besonders kinderreiche
Familien nicht ausreicht, wurden in den vergangenen Jahren größere
Einheiten mit 105 bis 145 qm Wohnfläche erstellt. Dieses Programm
wird fortgeführt. Es ist zu erwarten, daß es bis Ende
1974 abgeschlossen werden kann, daß also die jetzt noch Wohnungssuchenden
Großfamilien bis zu diesem Zeitpunkt versorgt werden. Aufgrund
entsprechender Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung wurde
1970 die Räumung der Notunterkünfte und Übergangswohnstätten
in Angriff genommen. In den Haushaltsjahren 1970,1971 und 1972 hat
das Amt den Auftrag erhalten, je 100 Neubauwohnungen für den
hier in Frage kommenden Personenkreis zu fördern. Für
1970 konnten 215 Normalwohnungen und 49 der in Ziffer 3 erwähnten
Großwohnungen hierfür bereitgestellt werden. Erstmalig
hat sich das Amt 1970 der ärztlichen Versorgung der Wohngebiete
angenommen. Durch Einplanung in Objekte des sozialen Wohnungsbaues
und städtische Finanzierungshilfen ist es seit dieser Zeit
gelungen, zwölf Ärzte in verschiedenen Wohngebieten, vor
allem Neubaugebieten, ansässig zu machen. Durch Gewährung
von Darlehen aus Bundes- und Landesmitteln in Höhe von 4346000,-
DM konnten 1555 Wohnungen und durch die Bereitstellung 6%iger Zinszuschüsse
auf die Dauer von 5 Jahren für Kapitalmarkthypotheken in Höhe
von 2637000,-DM konnten 529 Wohnungen instandgesetzt und modernisiert
werden. Ein Teil der für diesen Zweck zur Verfügung stehenden
Mittel wurde von den Hauseigentümern nicht in Anspruch genommen.
Die Ursache dafür dürfte sowohl in den hohen Baupreisen
als auch in dem Mißverhältnis zwischen Angebot und Nachfrage,
bei dem auch Wohnungen mit ungenügender bzw. schlechter Ausstattung
vermietet werden können, liegen. Die indirekte Förderung
des Wohnungsbaues verlief im Rahmen der Grundsteuervergünstigung
und Gebührenbefreiung in der seitherigen Weise. Auf die Versorgung
von Wohnungssuchenden wirkte sich die große Zahl fertiggestellter
Neubauwohnungen günstig aus, so daß das Amt seit Anfang
1969 rd. 2400 Einzelpersonen und rd. 10500 Familien eine Wohnung
zuweisen konnte. In diesen Zahlen sind enthalten:
- 2284 Wohnungsnotstandsfälle einschließlich
Wohnungsräumungen,
- 258 Schwerbeschädigte,
- 3242 junge Familien,
- 2883 alte Menschen und
- 868 kinderreiche Familien.
überbelegte
Wohnung im Ostend, 1971
Wohngeld ist immer stärker zur wirksamen Hilfe
bei der finanziellen Sicherung der Wohnung geworden. Das 2.Wohngeldgesetz,
das am 1.1.1971 in Kraft getreten ist, hat die Leistungen erhöht
und den Kreis der Berechtigten wesentlich erweitert. Während
bis Ende 1970 11000 Mitbürger diese Leistung in Anspruch nahmen,
stieg diese Zahl ab Anfang 1971 bis heute auf mehr als 17000 an.
Im Jahr 1969 wurden rd. 6980000,-DM, 1971 dagegen rd. 12760000,-DM
an Wohngeld in Frankfurt am Main gezahlt. Bis Ende d.J. ist ein
Anstieg auf rd. 20000 Auszahlungsfälle mit einer Gesamtleistung
von rd. 16 Mio. DM Wohngeld zu erwarten. Seit dem 1.10.1970 besteht
beim Amt eine Mieterberatungsstelle. Daß diese Einrichtung
notwendig war, ergibt sich aus der Zahl von bisher mehr als 7000
Bürgern, die hier Rat suchten, und zwar vor allem wegen Kündigungen
und Mieterhöhungen. Am 19.7.1971 hat die Stadtverordnetenversammlung
eine Wohnungsordnung für den Bereich der Stadt Frankfurt am
Main erlassen. Sie hat damit die gesetzlichen Grundlagen dafür
geschaffen, daß brauchbarer Wohnraum nicht verwahrlost und
ungeeignete Räume nicht zu Wohnzwecken genutzt werden. Diese
Wohnungsaufsicht steht in engem Zusammenhang mit den am 6.7.1972
von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Maßnahmen
zur Sicherung der Sozialbindung von Grundeigentum. Dabei geht es
vor allem um Ausführungsbestimmungen zu Artikel 6 des Gesetzes
zur Verbesserung des Mietrechts und zur Begrenzung des Mietanstiegs
sowie zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen vom
4.11.1971 (BGBl. l S. 1745), also das Verbot der Zweckentfremdung
von Wohnraum. Die Hessische Landesregierung hat entsprechend der
Ermächtigung in § 1 durch Rechtsverordnung vom 25.1.1972
(GVBl. l S. 19) bestimmt, daß in Frankfurt am Main ab 1.2.1972
Wohnraum anderen als Wohnzwecken nur mit Genehmigung des Magistrats
zugeführt werden darf. Nach der Rechtsauffassung der städtischen
Körperschaften stellt u.a. auch das dauernde Leerstehenlassen
von Wohnungen bzw. Wohngebäuden, das vorsätzliche Unbewohnbarmachen
von Wohnraum und das Zerstören, insbesondere der Abbruch von
Wohnraum, eine Zweckentfremdung im Sinne der gesetzlichen Vorschriften
dar. Festgelegt wird außerdem, unter welchen Voraussetzungen
überhaupt Genehmigungen erteilt werden dürfen und in welchen
Fällen Ablösungsbeträge für die Zweckentfremdung
von Wohnraum zu zahlen sind. Der gleiche Beschluß enthält
die Zuständigkeitsregelung für die Verfolgung von Mietwucher
als Ordnungswidrigkeit. Auch diese Aufgabe wird, da sie eng mit
den übrigen wohnungswirtschaftlichen Problemen zusammenhängt,
in Zukunft dem Amt für Wohnungswesen übertragen.
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