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Berichtszeitraum: 1945-65
Die Bauaufsicht ist eine Angelegenheit des Staates,
die den Gemeinden zur Durchführung übertragen ist.
Das Bauaufsichtsgesetz vom 6. März 1954 steht
am Anfang einer umfassenden Vereinheitlichung des gesamten Bauordnungsrechts.
Durch dieses Gesetz wurde die Organisation und die Zuständigkeit
der Bauaufsichtsbehörden des Landes Hessen einheitlich gestaltet.
Das Hessische Verwaltungsgebührengesetz vom
14. Oktober 1954 legt u.a. auch die Gebührensätze für
die Tätigkeit der Bauaufsicht fest und bestimmt außerdem,
daß in den kreisfreien Städten durch Satzung für
die Bauaufsicht abweichende Gebührensatze beschlossen werden
können.
Die Hessische Bauordnung vom 6. Juli 1957 ersetzt
eine Vielzahl materiell-rechtlicher Vorschriften und verwirklicht
die Einheit des Bauordnungsrechtes im Lande Hessen. Entsprechend
dem Auftrag in § 3 der Hessischen Bauordnung wurde am 22.1.1959
die Bausatzung für die Stadt Frankfurt am Main erlassen, die
weitere Vorschriften über die Ordnung der Bebauung enthält.
Aber auch gesetzliche Vorschriften des Bundes,
nämlich insbesondere die Verwaltungsgerichtsordnung vom 21.1.1960,
das Bundesbaugesetz vom 23.6.1960 und die Baunutzungsverordnung
vom 26.6.1962 wirken maßgebend auf die Arbeit der Bauaufsicht
ein.
Die Aufgabe der Bauaufsicht ist, wie sich aus der
Übernahme der polizeilichen Generalklausel in § 59 Abs.
2 der Hessischen Bauordnung ergibt, hauptsächlich polizeilicher
Natur. Nach § 59 (2) Hess. Bauordnung hat die Bauaufsicht im
Rahmen der geltenden Gesetze die nach pflichtmäßigem
Ermessen notwendigen Maßnahmen zu treffen, um von der Allgemeinheit
oder dem einzelnen Gefahren abzuwehren, die durch Bauwerke, Bauteile,
Bauzubehör oder Baustoffe oder durch Bau- oder Abbrucharbeiten
hervorgerufen werden und die öffentliche Sicherheit oder Ordnung
bedrohen.
Auf Grund dieses Auftrages wird die Bauaufsichtsbehörde
u.a. tätig bei Anträgen auf Genehmigung von Bauwerken,
Entwässerungs- und Werbeanlagen, Überwachung und Abnahme
der genehmigungs- und anzeigepflichtigen Baumaßnahmen, Prüfung
der Güte und Tauglichkeit der Baustoffe und Bauarten sowie
der Gerüste und Absteifungen. Sie überwacht außerdem
die Einhaltung der für die Sicherheit von Menschen, namentlich
der Bauarbeiter erlassenen Vorschriften. Wesentliche Voraussetzung
für die bauliche Sicherheit ist die Prüfung der Bauwerke
in statischer Hinsicht. In diesem Zusammenhang ist die statische
Prüfung für den Stadtbahnbau zu erwähnen.
Die Arbeit der Bauaufsichtsbehörde in Frankfurt
am Main war in den 20 Jahren nach Kriegsende hauptsächlich
eine Mitarbeit am Wiederaufbau der Stadt. So hat die Bauaufsichtsbehörde
in den letzten 20 Jahren in irgendeiner Form an der Erstellung von
168000 Wohnungen, sei es durch die Erteilung von Baugenehmigungen
(für rund 140000 Wohnungen) oder aber durch die Überprüfung
teilzerstörter Gebäude auf die Möglichkeit, sie wiederherzustellen
und instandzusetzen, mitgewirkt. Zur besonderen Förderung des
Wohnungsbaues hat die Bauaufsichtsbehörde in der Zeit von 1949
bis 1964 Gebührenbefreiungen in Höhe von rd. 5270000,-
DM gewährt. Von insgesamt 74912 Bauanträgen wurden 64518
durch die Bauaufsichtsbehörde genehmigt. Die genehmigten Bauwerke
haben einen Bauwert von nahezu 6 Milliarden DM. Außerdem wurden
in dem Berichtszeitraum 18486 Werbeanlagen genehmigt.
Wie bereits erwähnt, lag das Schwergewicht
der bauaufsichtlichen Tätigkeit bis etwa 1950 in der Überprüfung
der zerstörten und teilzerstörten Gebäude auf deren
Standsicherheit.
Durch das 1. Wohnungsbaugesetz des Bundes und verschiedene
andere Maßnahmen des Landes Hessen und auch der Stadt selbst
nahm der Wohnungsbau ab 1950 in einem nicht erwarteten Ausmaß
zu. Von diesem Zeitpunkt an trat die Prüfung von Bauanträgen
in den Vordergrund. Dabei wurde in enger Zusammenarbeit mit dem
Hessischen Innenministerium die Anwendung neuer Baustoffe geprüft
und gefördert, u.a. auch die Produkte der Trümmerverwertungsgesellschaft
.
Die 1953 erlassenen neuen Vorschriften für den Mauerwerksbau
beruhen übrigens im wesentlichen auf den Erfahrungen in Frankfurt
am Main.
Einen Einblick in die Arbeit der Bauaufsichtsbeamten
ermöglicht der Hinweis, daß für jedes Bauwerk eine
Rohbau- und eine Schlußabnahme sowie außerdem eine Abnahme
der damit verbundenen Entwässerungsanlage notwendig ist. Außerdem
wird das Bauvorhaben während seiner Durchführung mehrmals,
größere Bauvorhaben mindestens wöchentlich einmal,
auf die Einhaltung der Arbeiterschutzvorschriften kontrolliert.
Neben dieser Tätigkeit sei erwähnt, daß auch die
Abteilung Baustatik insgesamt mehr als 25000 örtliche Überprüfungen
vorgenommen hat, um die Standsicherheit von Gebäuden, Baugerüsten
und dergleichen zu begutachten.
Auf Grund der technischen Entwicklung in den letzten
20 Jahren sind außerdem eine große Zahl neuer technischer
Vorschriften ergangen.

Abbruchreife Häuser im Hof des Fernmeldezentrums
an der Zeil, ca 1963
Berichtszeitraum: 1965-68
Die Entwicklung der Bautätigkeit nahm bis
zum Jahre 1966 einen steilen Aufstieg. Ab 1967 machte sich in Frankfurt
eine leichte Abflachung bemerkbar.
Das nachstehend aufgeführte Zahlenmaterial
gibt einen Überblick über Art und Umfang der Tätigkeiten
der Bauaufsichtsbehörde in der Zeit von 1965 bis Mitte 1968:
- Eingegangene Bauanträge: 16681 -Bausumme:
2115550700 DM
- Erteilte Baugenehmigungen: 16169 -Bausumme:
1875561200 DM
In diesen Angaben ist die Zahl der Anträge
auf Grundstücksentwässerungen und Errichtung von Werbeanlagen
enthalten.
Aufteilung der Bauscheinsumme nach verschiedenen
Bauherren:
- Bund, Land, Gemeinde -Bausumme : 248617500 DM
- Gemeinnütziger Wohnungsbau -Bausumme :
158120000 DM
- Industrie -Bausumme : 212687300 DM
- Sonstige -Bausumme : 1256136400 DM
Insgesamt: 1875561200 DM
- Davon Wohnhäuser: 1732
- Wohnungen: 14233
Bauprojekte
besonderer Art und besonderen Umfanges
Mit dem Projekt Stadtbahnbau mußte durch
Erlaß des Regierungspräsidenten in Wiesbaden ein neues
Aufgabengebiet von der Bauaufsichtsbehörde wahrgenommen werden.
Hiernach führte die Bauaufsichtsbehörde die bautechnische,
insbesondere die statische Prüfung durch und überwachte
die Ausführung. Diese Abteilung der Bauaufsichtsbehörde
wurde in die selbständige Dienststelle - Technische Aufsicht
Stadtbahnbau - umgewandelt. Für eine Übergangszeit von
einem Jahr wurde bis zur Einarbeitung des neuen Leiters diese Stelle
noch von dem Amtsleiter der Bauaufsichtsbehörde mitverantwortet.
Bei dem Nordweststadt-Zentrum ergaben sich wegen seiner Ausdehnung
und neuartigen Konzeption viele bauaufsichtliche Probleme, die in
den Gesetzen und Verordnungen bisher nicht angesprochen waren. In
enger Zusammenarbeit mit dem Hessischen Minister des Innern sind
hierbei grundsätzliche Festlegungen getroffen worden, die einer
Gesetzesnovellierung als Grundlage dienen sollen. Im Laufe der letzten
Jahre trat aufgrund städteplanerischer Überlegungen die
Hochhausbebauung
immer mehr in den Vordergrund. Auch dadurch waren vielfältige
Probleme sowohl in baurechtlicher als auch in technischer Hinsicht
zu lösen. Mit Beginn des Berichtszeitraumes entstand auf dem
Gelände des Rhein-Main-Flughafens eine weitere Großbaustelle,
die neue Empfangsanlage West .
Dieses Projekt wurde ebenfalls durch die Bauaufsichtsbehörde
geprüft, genehmigt und überwacht. Auch wurden zahlreiche
neue Richtlinien erarbeitet, die sich durch die Größe
und Besonderheit des Vorhabens ergeben haben. Diese Prüfungsergebnisse
werden späteren ähnlichen Planungen zugrunde gelegt werden
können. Nach dem Ergebnis der beim Stadtvermessungsamt durchgeführten
Organisationsuntersuchung wurde das dortige Sachgebiet Gebäudewertgrundlagen
aufgelöst und die Aufgaben mit Wirkung vom 1.8.1965 - unter
Anwendung eines neuen Bewertungsverfahrens - der Bauaufsichtsbehörde
übertragen.
Von dieser Abteilung werden die für das Finanzamt
erforderlichen Gebäudebeschreibungen erstellt, wonach Einheitswerte
und Grundsteuermeßbescheide festgesetzt werden. Das Stadtsteueramt
erhebt nach diesen Meßbescheiden die Grundsteuer. Durch diese
Tätigkeit der Abteilung Gebäudewertgrundlagen ist jährlich
ein Grundsteuermehrertrag von ca. 1,2 bis 1,5 Mill. zu verzeichnen.
Es sei festgehalten, daß auch in diesem Berichtszeitraum zahlreiche
neue Gesetze und Verordnungen erlassen worden sind, die der schnellen
technischen Entwicklung im Bausektor Rechnung tragen.
Es erweist sich, daß die Verantwortung und
die Belastung der Bauaufsichtsbehörde immer größer
geworden ist und immer mehr Wissen und Einfühlen in die Probleme
von dem einzelnen Bediensteten der Bauaufsichtsbehörde gefordert
werden.
Großbaustelle
Flughafen, um 1965
Berichtszeitraum: 1969-72
Die Entwicklung der eingehenden Anträge entspricht
nicht ganz der der erteilten Bauscheine, besonders in letzter Zeit.
Hier wirken sich die durch Einwirken von Interessengemeinschaften
und vielfältigen Initiativen vorgenommenen, einschränkenden
und erschwerenden Maßnahmen aus, die mit einer Veränderungssperre
im Westend Anfang 1971 begonnen hatten und sich nun über immer
weitere Bereiche der Stadt und das Genehmigungsverfahren selbst
erstrecken. Zunehmende Schwierigkeiten bereiten vor allem die den
Neubauvorhaben im engeren Stadtbereich jetzt meist vorausgehenden
Abbrüche. Wegen der damit oft verbundenen Vernichtung umfangreichen
Wohnraumes und wegen der mit der zwischenzeitlichen Nutzung als
Gastarbeiterwohnungen sich häufig ergebenden Unzuträglichkeiten
wurde im Februar 1972 eine neue Wohnungsverordnung erlassen. Zum
Schutze erhaltenswerter Bauwerke ist im März 1972 eine Satzung
von der Stadtverordneten-Versammlung beschlossen worden für
die die alte, der Bausatzung der Stadt Frankfurt am Main anhängende
Liste geschützter Bauwerke usw. in den letzten Jahren gründlich
überarbeitet und erweitert worden ist.
Besonders bei Abbrüchen, aber auch bei Neubauvorhaben,
hat das Streben zu immer wirtschaftlicheren Verfahren, verbunden
mit dem starken Einsatz fachlich nicht ausreichend qualifizierter
Kräfte, zu ernsthaften Gefahren für die dort Tätigen
und die Allgemeinheit geführt. Hier sind besonders das Einsturzunglück
beim Bau eines privaten Parkhauses und eines Wohnhauses in der Herbartstraße/Luisenstraße
zu erwähnen. Um die Überwachung der Baustellen zu verbessern
und solche Unfälle in Zukunft möglichst auszuschließen,
wurde die Organisation der Bauaufsichtsbehörde im August 1970
verbessert, wobei auch 26 neue Stellen geschaffen worden sind, deren
Besetzung sich dann allerdings als schwierig erwies und bis heute
erst zum Teil möglich war. Dabei hat sich das Überwachungsverhältnis
von ca. 10 Kontrolleuren für ca. 10000 Baustellen nicht verbessert.
Eine Verbesserung der Einwirkungsmöglichkeit durch die Bauaufsichtsbehörde
ergab sich mit dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten und der
Aufnahme entsprechender Vorschriften in die Hessische Bauordnung.
Allerdings zeigt sich auch hier die damit verbundene unverhältnismäßig
starke Belastung der Verwaltung durch Formalien und deren konsequente
Ausnutzung. So hat sich auch die Zahl der Widersprüche erheblich
verstärkt und bei Verwaltungsstreitverfahren sind einige Urteile
ergangen, die sich auf die Arbeit der Bauaufsichtsbehörde grundlegend
erschwerend auswirken. Mit dem Städtebauförderungsgesetz,
das im August 1971 in Kraft trat, werden auf die Bauaufsichtsbehörde
ganz neue Aufgaben zukommen, deren Ausmaß und Konsequenzen
sich allerdings zur Zeit noch nicht absehen lassen. Die Baustoffprüfstelle
konnte in den letzten Jahren weiter durch Beschaffung neuer Maschinen
der Entwicklung angepaßt werden. Die Zahl der dort vorgenommenen
Prüfungen, aber auch der Umfang der Überwachung von Betonwerken
wurde erheblich gesteigert. Die zusätzlichen Aufgaben durch
die Eingemeindung von vier Gemeinden sind in diesem Bericht noch
nicht berücksichtigt. Es werden mit Sicherheit weitere Belastungen
auf das Amt zukommen.
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