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Berichtszeitraum: 1945-65

 

Die Bauaufsicht ist eine Angelegenheit des Staates, die den Gemeinden zur Durchführung übertragen ist.

Das Bauaufsichtsgesetz vom 6. März 1954 steht am Anfang einer umfassenden Vereinheitlichung des gesamten Bauordnungsrechts. Durch dieses Gesetz wurde die Organisation und die Zuständigkeit der Bauaufsichtsbehörden des Landes Hessen einheitlich gestaltet.

Das Hessische Verwaltungsgebührengesetz vom 14. Oktober 1954 legt u.a. auch die Gebührensätze für die Tätigkeit der Bauaufsicht fest und bestimmt außerdem, daß in den kreisfreien Städten durch Satzung für die Bauaufsicht abweichende Gebührensatze beschlossen werden können.

Die Hessische Bauordnung vom 6. Juli 1957 ersetzt eine Vielzahl materiell-rechtlicher Vorschriften und verwirklicht die Einheit des Bauordnungsrechtes im Lande Hessen. Entsprechend dem Auftrag in § 3 der Hessischen Bauordnung wurde am 22.1.1959 die Bausatzung für die Stadt Frankfurt am Main erlassen, die weitere Vorschriften über die Ordnung der Bebauung enthält.

Aber auch gesetzliche Vorschriften des Bundes, nämlich insbesondere die Verwaltungsgerichtsordnung vom 21.1.1960, das Bundesbaugesetz vom 23.6.1960 und die Baunutzungsverordnung vom 26.6.1962 wirken maßgebend auf die Arbeit der Bauaufsicht ein.

Die Aufgabe der Bauaufsicht ist, wie sich aus der Übernahme der polizeilichen Generalklausel in § 59 Abs. 2 der Hessischen Bauordnung ergibt, hauptsächlich polizeilicher Natur. Nach § 59 (2) Hess. Bauordnung hat die Bauaufsicht im Rahmen der geltenden Gesetze die nach pflichtmäßigem Ermessen notwendigen Maßnahmen zu treffen, um von der Allgemeinheit oder dem einzelnen Gefahren abzuwehren, die durch Bauwerke, Bauteile, Bauzubehör oder Baustoffe oder durch Bau- oder Abbrucharbeiten hervorgerufen werden und die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bedrohen.

Auf Grund dieses Auftrages wird die Bauaufsichtsbehörde u.a. tätig bei Anträgen auf Genehmigung von Bauwerken, Entwässerungs- und Werbeanlagen, Überwachung und Abnahme der genehmigungs- und anzeigepflichtigen Baumaßnahmen, Prüfung der Güte und Tauglichkeit der Baustoffe und Bauarten sowie der Gerüste und Absteifungen. Sie überwacht außerdem die Einhaltung der für die Sicherheit von Menschen, namentlich der Bauarbeiter erlassenen Vorschriften. Wesentliche Voraussetzung für die bauliche Sicherheit ist die Prüfung der Bauwerke in statischer Hinsicht. In diesem Zusammenhang ist die statische Prüfung für den Stadtbahnbau zu erwähnen.

Die Arbeit der Bauaufsichtsbehörde in Frankfurt am Main war in den 20 Jahren nach Kriegsende hauptsächlich eine Mitarbeit am Wiederaufbau der Stadt. So hat die Bauaufsichtsbehörde in den letzten 20 Jahren in irgendeiner Form an der Erstellung von 168000 Wohnungen, sei es durch die Erteilung von Baugenehmigungen (für rund 140000 Wohnungen) oder aber durch die Überprüfung teilzerstörter Gebäude auf die Möglichkeit, sie wiederherzustellen und instandzusetzen, mitgewirkt. Zur besonderen Förderung des Wohnungsbaues hat die Bauaufsichtsbehörde in der Zeit von 1949 bis 1964 Gebührenbefreiungen in Höhe von rd. 5270000,- DM gewährt. Von insgesamt 74912 Bauanträgen wurden 64518 durch die Bauaufsichtsbehörde genehmigt. Die genehmigten Bauwerke haben einen Bauwert von nahezu 6 Milliarden DM. Außerdem wurden in dem Berichtszeitraum 18486 Werbeanlagen genehmigt.

Wie bereits erwähnt, lag das Schwergewicht der bauaufsichtlichen Tätigkeit bis etwa 1950 in der Überprüfung der zerstörten und teilzerstörten Gebäude auf deren Standsicherheit.

Durch das 1. Wohnungsbaugesetz des Bundes und verschiedene andere Maßnahmen des Landes Hessen und auch der Stadt selbst nahm der Wohnungsbau ab 1950 in einem nicht erwarteten Ausmaß zu. Von diesem Zeitpunkt an trat die Prüfung von Bauanträgen in den Vordergrund. Dabei wurde in enger Zusammenarbeit mit dem Hessischen Innenministerium die Anwendung neuer Baustoffe geprüft und gefördert, u.a. auch die Produkte der Trümmerverwertungsgesellschaft . Die 1953 erlassenen neuen Vorschriften für den Mauerwerksbau beruhen übrigens im wesentlichen auf den Erfahrungen in Frankfurt am Main.

Einen Einblick in die Arbeit der Bauaufsichtsbeamten ermöglicht der Hinweis, daß für jedes Bauwerk eine Rohbau- und eine Schlußabnahme sowie außerdem eine Abnahme der damit verbundenen Entwässerungsanlage notwendig ist. Außerdem wird das Bauvorhaben während seiner Durchführung mehrmals, größere Bauvorhaben mindestens wöchentlich einmal, auf die Einhaltung der Arbeiterschutzvorschriften kontrolliert. Neben dieser Tätigkeit sei erwähnt, daß auch die Abteilung Baustatik insgesamt mehr als 25000 örtliche Überprüfungen vorgenommen hat, um die Standsicherheit von Gebäuden, Baugerüsten und dergleichen zu begutachten.

Auf Grund der technischen Entwicklung in den letzten 20 Jahren sind außerdem eine große Zahl neuer technischer Vorschriften ergangen.

Abbruchreife Häuser im Hof des Fernmeldezentrums an der Zeil, ca 1963

 

 

Berichtszeitraum: 1965-68

 

Die Entwicklung der Bautätigkeit nahm bis zum Jahre 1966 einen steilen Aufstieg. Ab 1967 machte sich in Frankfurt eine leichte Abflachung bemerkbar.

Das nachstehend aufgeführte Zahlenmaterial gibt einen Überblick über Art und Umfang der Tätigkeiten der Bauaufsichtsbehörde in der Zeit von 1965 bis Mitte 1968:

  • Eingegangene Bauanträge: 16681 -Bausumme: 2115550700 DM
  • Erteilte Baugenehmigungen: 16169 -Bausumme: 1875561200 DM

In diesen Angaben ist die Zahl der Anträge auf Grundstücksentwässerungen und Errichtung von Werbeanlagen enthalten.

Aufteilung der Bauscheinsumme nach verschiedenen Bauherren:

  • Bund, Land, Gemeinde -Bausumme : 248617500 DM
  • Gemeinnütziger Wohnungsbau -Bausumme : 158120000 DM
  • Industrie -Bausumme : 212687300 DM
  • Sonstige -Bausumme : 1256136400 DM

Insgesamt: 1875561200 DM

  • Davon Wohnhäuser: 1732
  • Wohnungen: 14233

Bauprojekte besonderer Art und besonderen Umfanges

Mit dem Projekt Stadtbahnbau mußte durch Erlaß des Regierungspräsidenten in Wiesbaden ein neues Aufgabengebiet von der Bauaufsichtsbehörde wahrgenommen werden. Hiernach führte die Bauaufsichtsbehörde die bautechnische, insbesondere die statische Prüfung durch und überwachte die Ausführung. Diese Abteilung der Bauaufsichtsbehörde wurde in die selbständige Dienststelle - Technische Aufsicht Stadtbahnbau - umgewandelt. Für eine Übergangszeit von einem Jahr wurde bis zur Einarbeitung des neuen Leiters diese Stelle noch von dem Amtsleiter der Bauaufsichtsbehörde mitverantwortet. Bei dem Nordweststadt-Zentrum ergaben sich wegen seiner Ausdehnung und neuartigen Konzeption viele bauaufsichtliche Probleme, die in den Gesetzen und Verordnungen bisher nicht angesprochen waren. In enger Zusammenarbeit mit dem Hessischen Minister des Innern sind hierbei grundsätzliche Festlegungen getroffen worden, die einer Gesetzesnovellierung als Grundlage dienen sollen. Im Laufe der letzten Jahre trat aufgrund städteplanerischer Überlegungen die Hochhausbebauung immer mehr in den Vordergrund. Auch dadurch waren vielfältige Probleme sowohl in baurechtlicher als auch in technischer Hinsicht zu lösen. Mit Beginn des Berichtszeitraumes entstand auf dem Gelände des Rhein-Main-Flughafens eine weitere Großbaustelle, die neue „Empfangsanlage West“.

Dieses Projekt wurde ebenfalls durch die Bauaufsichtsbehörde geprüft, genehmigt und überwacht. Auch wurden zahlreiche neue Richtlinien erarbeitet, die sich durch die Größe und Besonderheit des Vorhabens ergeben haben. Diese Prüfungsergebnisse werden späteren ähnlichen Planungen zugrunde gelegt werden können. Nach dem Ergebnis der beim Stadtvermessungsamt durchgeführten Organisationsuntersuchung wurde das dortige Sachgebiet Gebäudewertgrundlagen aufgelöst und die Aufgaben mit Wirkung vom 1.8.1965 - unter Anwendung eines neuen Bewertungsverfahrens - der Bauaufsichtsbehörde übertragen.

Von dieser Abteilung werden die für das Finanzamt erforderlichen Gebäudebeschreibungen erstellt, wonach Einheitswerte und Grundsteuermeßbescheide festgesetzt werden. Das Stadtsteueramt erhebt nach diesen Meßbescheiden die Grundsteuer. Durch diese Tätigkeit der Abteilung Gebäudewertgrundlagen ist jährlich ein Grundsteuermehrertrag von ca. 1,2 bis 1,5 Mill. zu verzeichnen. Es sei festgehalten, daß auch in diesem Berichtszeitraum zahlreiche neue Gesetze und Verordnungen erlassen worden sind, die der schnellen technischen Entwicklung im Bausektor Rechnung tragen.

Es erweist sich, daß die Verantwortung und die Belastung der Bauaufsichtsbehörde immer größer geworden ist und immer mehr Wissen und Einfühlen in die Probleme von dem einzelnen Bediensteten der Bauaufsichtsbehörde gefordert werden.

Großbaustelle Flughafen, um 1965

 

Berichtszeitraum: 1969-72

 

Die Entwicklung der eingehenden Anträge entspricht nicht ganz der der erteilten Bauscheine, besonders in letzter Zeit. Hier wirken sich die durch Einwirken von Interessengemeinschaften und vielfältigen Initiativen vorgenommenen, einschränkenden und erschwerenden Maßnahmen aus, die mit einer Veränderungssperre im Westend Anfang 1971 begonnen hatten und sich nun über immer weitere Bereiche der Stadt und das Genehmigungsverfahren selbst erstrecken. Zunehmende Schwierigkeiten bereiten vor allem die den Neubauvorhaben im engeren Stadtbereich jetzt meist vorausgehenden Abbrüche. Wegen der damit oft verbundenen Vernichtung umfangreichen Wohnraumes und wegen der mit der zwischenzeitlichen Nutzung als Gastarbeiterwohnungen sich häufig ergebenden Unzuträglichkeiten wurde im Februar 1972 eine neue Wohnungsverordnung erlassen. Zum Schutze erhaltenswerter Bauwerke ist im März 1972 eine Satzung von der Stadtverordneten-Versammlung beschlossen worden für die die alte, der Bausatzung der Stadt Frankfurt am Main anhängende Liste geschützter Bauwerke usw. in den letzten Jahren gründlich überarbeitet und erweitert worden ist.

Besonders bei Abbrüchen, aber auch bei Neubauvorhaben, hat das Streben zu immer wirtschaftlicheren Verfahren, verbunden mit dem starken Einsatz fachlich nicht ausreichend qualifizierter Kräfte, zu ernsthaften Gefahren für die dort Tätigen und die Allgemeinheit geführt. Hier sind besonders das Einsturzunglück beim Bau eines privaten Parkhauses und eines Wohnhauses in der Herbartstraße/Luisenstraße zu erwähnen. Um die Überwachung der Baustellen zu verbessern und solche Unfälle in Zukunft möglichst auszuschließen, wurde die Organisation der Bauaufsichtsbehörde im August 1970 verbessert, wobei auch 26 neue Stellen geschaffen worden sind, deren Besetzung sich dann allerdings als schwierig erwies und bis heute erst zum Teil möglich war. Dabei hat sich das Überwachungsverhältnis von ca. 10 Kontrolleuren für ca. 10000 Baustellen nicht verbessert. Eine Verbesserung der Einwirkungsmöglichkeit durch die Bauaufsichtsbehörde ergab sich mit dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten und der Aufnahme entsprechender Vorschriften in die Hessische Bauordnung. Allerdings zeigt sich auch hier die damit verbundene unverhältnismäßig starke Belastung der Verwaltung durch Formalien und deren konsequente Ausnutzung. So hat sich auch die Zahl der Widersprüche erheblich verstärkt und bei Verwaltungsstreitverfahren sind einige Urteile ergangen, die sich auf die Arbeit der Bauaufsichtsbehörde grundlegend erschwerend auswirken. Mit dem Städtebauförderungsgesetz, das im August 1971 in Kraft trat, werden auf die Bauaufsichtsbehörde ganz neue Aufgaben zukommen, deren Ausmaß und Konsequenzen sich allerdings zur Zeit noch nicht absehen lassen. Die Baustoffprüfstelle konnte in den letzten Jahren weiter durch Beschaffung neuer Maschinen der Entwicklung angepaßt werden. Die Zahl der dort vorgenommenen Prüfungen, aber auch der Umfang der Überwachung von Betonwerken wurde erheblich gesteigert. Die zusätzlichen Aufgaben durch die Eingemeindung von vier Gemeinden sind in diesem Bericht noch nicht berücksichtigt. Es werden mit Sicherheit weitere Belastungen auf das Amt zukommen.

 
Quelle: Jahresberichte der Stadt Frankfurt 1945-72
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