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Berichtszeitraum: 1945-65

 

St.Katharinenkrankenhaus an der Seckbacher Landstrasse, 1960 fertiggestellt

 

Hauptaufgabe des Gesundheitsamtes in den ersten Nachkriegsjahren war die Verhinderung der Entstehung und Ausbreitung von Seuchen infolge der durch die ausgedehnte Zerstörung der Stadt bedingten hygienischen Mißstände und die außergewöhnliche Unterernährung der Bevölkerung. Bis auf eine schnell eingedämmte Diphtherieepidemie in den Jahren 1945 und 1946 traten Infektionskrankheiten in wesentlichem Umfang nicht auf. Trotz nach dem Kriege zunächst schwieriger Versorgung mit Arzneimitteln konnten im allgemeinen die dringlichsten Bedürfnisse gedeckt werden. Inzwischen stieg die Zahl der Apotheken von 58 im Jahre 1948 auf 146 im Jahre 1965 an.

Die Tätigkeit auf dem Gebiet der Jugendgesundheitspflege konnte ab 1946 bereits wieder in 21 Beratungsstellen aufgenommen werden, z.Zt. sind es 34, die über das ganze Stadtgebiet verteilt sind. Ihre Aufgabe ist die Gesundheitsfürsorge für Säuglinge, Kleinkinder und Schüler. Der gleich nach dem Kriege wieder aufgenommene schulärztliche Dienst wurde im Jahre 1949 auf die Berufsschulen ausgedehnt. Daneben erfolgen Einzel- und Reihenuntersuchungen, Feststellung von Schul- und Berufsreife sowie die Überwachung der Schulen und Kindertagesstätten in gesundheitlicher Hinsicht.

Die ab 1948 durchgeführten Schutzimpfungen gegen Diphtherie und Scharlach, später gegen Keuchhusten und Tuberkulose, wurden durch umfangreiche Schluckimpfungen gegen die Kinderlähmung ergänzt.

Die Tuberkulosebekämpfung und -fürsorge wurde in den Nachkriegsjahren noch von dem im Jahre 1905 gegründeten "Frankfurter Verein Tuberkulose-Fürsorge e.V." wahrgenommen. Gemäß Beschluß der städtischen Körperschaften wurden die Aufgaben des Vereins ab 1.4.1951 vom Stadtgesundheitsamt übernommen und in der Tuberkuloseabteilung weitergeführt. Die während und nach dem Kriege sprunghaft angestiegene Zahl von Tuberkulosekranken nahm unter dem Einfluß der modernen Behandlungsmethoden und der Besserung der sozialen Verhältnisse seit 1954 kontinuierlich ab und hatte am 21.12.1964 mit 41,6 aktiv Tuberkulosekranken auf 10000 Einwohner ihren tiefsten Stand erreicht (31.12.1947: 108,9 auf 10000). Die Zahl der Todesfälle an Tuberkulose hat sich in demselben Zeitraum sogar von 6,2 auf 10000 Einwohner auf 0,6 auf 10000 Einwohner verringert. Seit 1945 wurden fünf Zahnstationen in Betrieb genommen, in denen alle Drei- bis Achtzehnjährigen jugendzahnärztlich untersucht werden.

In den Nachkriegsjahren war das Hauptaufgabengebiet der Vertrauensärztlichen Abteilung die ärztliche Überwachung und Betreuung in der Flüchtlings- und Wohnungslosenfürsorge in Bunkern und Baracken und für die heimatlosen Jugendlichen. Z.Zt. erstreckt sich die Arbeit nur noch auf die ärztliche Überwachung der wenigen noch bestehenden Lager und die Übergangswohnungen.

Die ärztliche Tätigkeit in der Körperbehindertenbetreuung wird seit 1946 von einem nebenamtlich tätigen Facharzt für Orthopädie wahrgenommen.

Infolge intensiver Bekämpfungsmaßnahmen ging die Zahl der nach Kriegsende stark angestiegenen Geschlechtskrankheiten bis 1953 stetig zurück. Seit 1954 ist wieder ein langsamer Anstieg insbesondere der luetischen Erkrankungen zu verzeichnen.

Im Rahmen einer organisatorischen Neuordnung wurde im Jahre 1952 die Psychiatrische Abteilung geschaffen, die aus der Fürsorgestelle für Gemüts- und Nervenkranke, der Eheberatungs- und Erziehungsberatungsstelle besteht. Die Erziehungsberatungsstelle gehört organisatorisch zum Dezernat Sozialverwaltung.

Die Aufgabe der Psychiater im Rahmen des Gesundheitsamtes besteht in erster Linie in der psychiatrischen amts-, gerichts- und vertrauensärztlichen Tätigkeit sowie der Betreuung der aus psychiatrischen Krankenhäusern entlassenen defektgeheilten Patienten.

 

Gesundheitsverwaltungsamt

Durch die Kriegseinwirkungen waren auch die Krankenhäuser auf das schwerste in Mitleidenschaft gezogen worden. Die Zahl der Krankenhausbetten sank von 6215 auf 3534. Im Laufe der Jahre von 1945 bis 1965 konnten alle Krankenhäuser nicht nur wieder in Betrieb genommen, sondern darüber hinaus auch bestehende Anlagen erweitert und modernisiert werden. Um die krankenhausmäßige Versorgung der immer mehr anwachsenden Bevölkerung sicherzustellen, hat die Stadt Frankfurt am Main unter anderem die Neubaupläne freigemeinnütziger Krankenhausträger tatkräftig gefördert, indem sie insbesondere das erforderliche Baugelände bereitstellte und für Baudarlehen die geforderten Bürgschaften übernahm. So sind während der letzten Jahre eine Anzahl neuer großer Krankenhäuser mit zusammen rund 1800 Betten entstanden (1958 das St.Markuskrankenhaus mit 505 Betten, 1960 das St.Katharinenkrankenhaus mit 470 Betten, 1962 das Unfallkrankenhaus mit 241 Betten und 1963 das Krankenhaus Nordwest mit 610 Betten ). Beim Wiederaufbau und bei der Erweiterung ihrer Anlagen wurden die freigemeinnützigen Krankenhäuser von der Stadt durch Bereitstellung von Zins- und Tilgungszuschüssen großzügig unterstützt. Aus der folgenden Übersicht geht hervor, in welchem Umfang in den letzten 20 Jahren sich die Zahl der Krankenhausbetten entwickelt hat:

  • 1945: 3534 Betten
  • 1955: 6297 Betten
  • 1965: 9415 Betten

Nach Kriegsende war es einer Anzahl von freigemeinnützigen Krankenanstalten in Frankfurt nicht möglich, wegen der unzulänglichen Pflegesätze einen Ausgleich zwischen ihren Ausgaben und Einnahmen zu erzielen. Die Stadt hat diese Krankenhäuser ab 1952 finanziell unterstützt und ihnen bis zum 31.12.1964 Betriebsmittel in Form von unverzinslichen Darlehen im Gesamtbetrag von 76270550,- DM gewährt.

das St.Markuskrankenhaus wurde 1958 eröffnet

 

Hygiene-Institut

Das Gebäude des Hygiene-Instituts der Stadt und Universität, das 1944 starke Zerstörungen erlitten hatte, wurde in den Jahren 1950-1952 wiederhergestellt und um zwei Stockwerke erhöht. Es beherbergte damals noch das Städtische Lebensmitteluntersuchungsamt. Erst als dieses in das Institut für Lebensmittelchemie übergesiedelt war, konnte ab 1956 ein innerer Umbau des Hygiene-Instituts mit weiteren Erneuerungen erfolgen. So wurden für die Arbeitsgebiete Influenza-Forschung, Poliomyelitis, allgemeine und spezielle Virologie sowie Elektronenmikroskopie eigene Abteilungen geschaffen oder bereits vorhandene, wie die zur Diagnose der Typhus- und Paratyphuserkrankungen, und der Tierstall vergrößert. Diese Änderungen waren durch wissenschaftliche Fortschritte (Grippe, Pocken, Elektronenmikroskopie), Seuchengesetzgebung (Bundesseuchengesetz) und durch internationale Verpflichtungen (Weltgesundheitsorganisation) bedingt. Parallel mit der anderen Gliederung lief die Beschaffung neuer Geräte, an der das Hessische Ministerium für Arbeit, Volkswohlfahrt und Gesundheitswesen sowie die Deutsche Forschungsgemeinschaft Anteil hatten. Das Institut liefert mit der bakteriologischen, virologischen und serologischen Laboratoriumsdiagnose ansteckender Krankheiten wesentliche seuchenhygienische Beiträge zu ihrer Erkennung und Verhütung. Es ist in den letzten Jahren wiederholt bei Influenzaausbrüchen, bei der virologischen Überwachung der Impfaktionen gegen Kinderlähmung, bei Pockenverdachtsfällen und bei Paratyphusausbrüchen diagnostisch tätig gewesen. Durch das Bundesseuchengesetz vergrößerten sich die Untersuchungsaufgaben, welche der Vermeidung ansteckender Krankheiten dienen, beträchtlich. Hierdurch befindet es sich in ständigem Kontakt mit dem Gesundheitsamt der Stadt Frankfurt am Main. Es berät dieses auch in manchen hygienischen Fragen, etwa bei der Trinkwasserversorgung. Die Gesamtzahl der Einsendungen stieg 1964 auf über 150000. Die Zunahme von Auslandsreisen seitens der Bevölkerung hat die Zahl der Schutzimpfungen gegen Pocken, Gelbfieber, Typhus und Cholera, die im Institut durchgeführt werden, erheblich vermehrt, so daß jeden Tag ein Arzt hiermit beschäftigt ist. Großen Aufwand an Arbeit und Zeit beanspruchen der Unterricht für Kandidaten der Medizin in Vorlesungen und Kursen auf dem Gebiet der Hygiene, Bakteriologie und Gesundheitsfürsorge. 1964 wurden in Vorlesungen 1352 Studenten, in bakteriologischen Kursen 326 Studenten der Medizin, Zahnheilkunde und Pharmazie unterrichtet. Das Institut hält Lehrgänge für Desinfektoren ab und übernimmt die Ausbildung von Schülerinnen der Staatlichen Lehranstalt für medizinisch-technische Assistentinnen in Bakteriologie und Hygiene.

 

 

Berichtszeitraum: 1965-68

 

Im Rahmen einer allgemeinen organisatorischen Neugliederung der Gesundheitsverwaltung wurde im November 1967 das seitherige Gesundheitsverwaltungsamt aufgelöst und dem Stadtgesundheitsamt als Verwaltungsabteilung eingegliedert. Diese Maßnahme bot sich zur Regelung der schon längere Zeit als unzweckmäßig erkannten Organisation im Gesundheitsbereich an, zumal bereits mit Wirkung vom 1.November 1966 die frühere Abteilung Ordnungswesen des Gesundheitsverwaltungsamtes als Abteilung Gesundheitsaufsicht in die neugebildete Polizei- und Ordnungsbehörde eingeordnet wurde. Durch die organisatorische Aufwertung des Stadtgesundheitsamtes konnte gleichzeitig einer bereits seit langem bestehenden Auflage des aufsichtsführenden Regierungspräsidenten in Wiesbaden abgeholfen werden und hierdurch eine Angliederung der Struktur des Stadtgesundheitsamtes in Frankfurt am Main an die organisatorische Stellung vergleichbarer Gesundheitsämter im Bundesgebiet erzielt werden.

Übernahme der Universitätskliniken durch das Land Hessen

Als herausragendes Ereignis in dem Berichtszeitraum der Jahre 1965 bis 1968 ist der Übergang der seither städtischen Universitätskliniken und -institute zum Lande Hessen zu erwähnen. Dabei handelt es sich im wesentlichen um die Universitätskliniken in Sachsenhausen mit einer Reihe von Instituten für Lehre und Forschung auf dem Gebiet der Medizin, die Nervenklinik und Neurochirurgische Klinik in Niederrad und das Hygiene-Institut mit Medizinaluntersuchungsamt in der Paul-Ehrlich-Straße. Im Rahmen der Vorschriften des Vertrags zur Übernahme der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität in Frankfurt am Main durch das Land Hessen sind ungefähr 2600 Beamte, Arbeiter, Angestellte und Nachwuchskräfte des Klinikbereichs aus dem Verband der Stadtverwaltung Frankfurt am Main ausgeschieden und vom Lande Hessen übernommen worden. In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, daß die Universitätskliniken in Frankfurt am Main mit 2200 Krankenbetten zu den bedeutendsten Krankenhäusern des Landes Hessen zu zählen sind und daß das Einzugsgebiet des Klinikums in vielen Fällen bis über die Landesgrenzen hinausreicht. Wegen der wesentlichen Bedeutung der Universitätskliniken für die allgemeine Versorgung der Frankfurter Bevölkerung mit Krankenhausbetten wird die Stadt Frankfurt am Main auch zukünftig zum laufenden Fehlbedarf des Universitätsklinikums einen jährlichen Zuschuß von ungefähr 33 Mio DM leisten. In den vergangenen Monaten seit Übergang der Universitätskliniken hat sich in der vertrauensvollen Zusammenarbeit von Gesundheitsamt und Klinikum nichts geändert. Nach wie vor bestehen eine Vielzahl von Berührungspunkten. Gleiches ist von der Verbindung zwischen Stadtgesundheitsamt und dem im Hygieneinstitut eingeordneten Medizinaluntersuchungsamt festzustellen. Dennoch ist nicht zu übersehen, daß sich in einigen Bereichen im Laufe der nächsten Jahre eine Lösung der althergebrachten Verbindungen ergeben wird. Größere Schwierigkeiten sind jedoch nicht zu erwarten. Durch einen Vertrag mit dem Landeswohlfahrtsverband Hessen hat die Stadt Frankfurt am Main vereinbart, daß das seither für Belange der inneren Medizin und der Chirurgie auch zu einem großen Teil für Frankfurter Bürger zur Verfügung stehende Waldkrankenhaus in Köppern mit Wirkung vom 1.1.1968 dem Landeswohlfahrtsverband zum Betrieb eines psychiatrischen Krankenhauses bereitsteht. Die Entscheidung für den Übergang dieses Krankenhauses war herangereift, weil sich insbesondere in den letzten Jahren ständig zunehmende Schwierigkeiten in der Unterbringung psychisch kranker Personen ergaben, so daß die verantwortlichen Stellen die Errichtung eines psychiatrischen Krankenhauses im Rhein-Main-Gebiet ins Auge fassen mußten.

Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge

Einen erheblichen Raum in der Aufgabenstellung des öffentlichen Gesundheitsdienstes nimmt auch in der heutigen Zeit die klassische Aufgabe des Gesundheitsamtes zur Gesundheitsvorsorge ein. Hierzu gehört vor allem die ärztliche und gegebenenfalls auch organisatorische Vorbereitung von Impfaktionen. In den Jahren seit 1962 hat zunehmend die Schluckimpfung gegen die Kinderlähmung an Bedeutung gewonnen. Nach den bereits in den Jahren 1962, 1963 und 1964 in Frankfurt am Main durchgeführten Schluckimpfaktionen hat das Stadtgesundheitsamt in den Jahren 1965, 1967 und 1968 auf breiter Basis Wiederholungsimpfungen mit dem trivalenten Polioschluckimpfstoff durchgeführt. Nach Lage der Dinge kann für die Jahre 1965 und 1967 von einer befriedigenden Impfbeteiligung gesprochen werden. Zur Erläuterung ist zu erwähnen, daß in den genannten Berichtsjahren folgende Leistungszahlen aufzuweisen sind:

  1. Impfdurchgang 2. Impfdurchgang
1965 18657 Personen 13904 Personen
1967 13049 Personen 12294 Personen
1968 21252 Personen 16603 Personen

Der Erfolg derartiger Schluckimpfaktionen äußert sich durch die Tatsache, daß seit dem Jahre 1962 kein Fall einer Polioerkrankung mehr aufgetreten ist. Bei der Durchführung der gesetzlichen Pockenschutzimpfung haben sich in den letzten Jahren keine Besonderheiten ergeben. Hingegen zeigt sich infolge der Zunahme des internationalen Reiseverkehrs ein stetiges Ansteigen von Pockenschutzwiederholungsimpfungen mit dem entsprechenden Ausstellen der internationalen Reisebescheinigungen. Diese Vermehrung der Erwachsenenimpfung zeigt sich sowohl im Gesundheitsamt, auf der Sanitätsstelle des Flughafens als auch bei der freipraktizierenden Ärzteschaft. Von seiten der Weltgesundheitsorganisation als auch der zuständigen Bundes- und Länderministerien ist daran gedacht, die seither gesetzlich nicht verankerte Nachschaupflicht in Zukunft verbindlich vorzuschreiben. Hierdurch würde eine erhebliche Mehrarbeit auch auf das Stadtgesundheitsamt in Frankfurt am Main zukommen. In den letzten Jahren hat es sich in der Praxis als notwendig erwiesen, zur Abwehr der gelegentlich in den Wintermonaten auftretenden Grippe-Endemien schon frühzeitig bestimmte Personengruppen des Stadtgebiets mit dem Grippeschutzimpfstoff zu immunisieren, um damit Ausfälle in den für die Versorgung der Bevölkerung notwendigen Berufen zu vermeiden. Im Winter 1967/68 wurden auch die Insassen der Alters- und Kinderheime, die Rentner sowie sämtliche städtischen Bediensteten durch Ärzte des Stadtgesundheitsamtes geimpft. Die übrige Bevölkerung ließ sich zu einem großen Teil durch freipraktizierende Ärzte gegen die Virusgrippe immunisieren. Allerdings gewährt die Grippeschutzimpfung lediglich gegen die echte Virusgrippe einen Schutz, nicht aber gegen allgemeine Erkältungskrankheiten. Das Stadtgesundheitsamt wird im Herbst 1968 im Rahmen einer durch die Hessische Landesregierung veranstalteten Aktion zur Früherkennung der Zuckerkrankheit durch Postwurfsendung Teststäbchen an alle Frankfurter Haushaltungen verschicken. Dem Anschreiben ist ein Merkblatt beigefügt, aus dem zu ersehen ist, wie die Teststäbchen zu verwenden sind. Sollte sich bei sachgemäßer Benutzung des Stäbchens eine Verfärbung herausstellen, so ist der Hausarzt zur weiteren Klärung der Diagnose aufzusuchen. Es wird damit gerechnet, daß die Frankfurter Bevölkerung sich generell an der durchzuführenden Aktion zur Erkennung bisher verborgener Diabeteserkrankungen beteiligt. Im selben Zeitraum werden die Frankfurter Apotheken zusätzliche Teststäbchen zur kostenlosen Ausgabe bereithalten.

 

 

Berichtszeitraum: 1969-72

 

Reformen in den Frankfurter Krankenhäusern

Ausgehend von einem etwa seit 1968 verstärkt festzustellenden öffentlichen Interesse an Krankenhausfragen, hat die Stadtverordnetenversammlung mit Beschluß vom 20.2.1969 den Magistrat beauftragt, einen Gesundheitsplan der Stadt Frankfurt am Main vorzulegen, der insbesondere eine Synthese der theoretischen Erkenntnisse in der modernen Medizin und Soziologie mit den organisatorischen und finanziellen Möglichkeiten einer Großstadt auf dem Gebiete des Krankenhauswesens herstellen sollte. Zur gleichen Zeit begannen die am Krankenhauswesen beteiligten hessischen Ministerien einen allgemeinen Bedarfsplan für die Versorgung der hessischen Bevölkerung mit Krankenhausbetten aufzustellen und hieraus folgernd, die vom Lande selbst bzw. den Kommunen vorzunehmenden Baumaßnahmen sowohl zeitlich als auch sachlich zu koordinieren. Verbunden damit sind grundsätzliche Überlegungen über die allgemeinen und strukturellen Probleme in den Krankenhäusern, die zu einer Änderung der Finanzierungsrichtlinien des Landes in der Weise führten, daß ab sofort nur noch Krankenhäuser mit Mitteln des Landes bzw. des Bundes gefördert werden, die gewissen Vorstellungen einer durchgehenden Demokratisierung entsprechen. In den allgemeinen Aussagen sowohl des am 29.11.1971 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Teils I - Krankenhauswesen - des Gesundheitsplans der Stadt Frankfurt am Main als auch den Richtlinien über die Struktur der Krankenhäuser im Lande Hessen ist eine weitgehende Übereinstimmung zu bemerken. Ausgehend von der Tatsache, daß der international anerkannte hohe technische Stand der deutschen Krankenhäuser auch in einer Reihe von Frankfurter Häusern vorzufinden ist, sind im Gesundheitsplan verschiedene grundsätzliche Schlußfolgerungen und Zielsetzungen konzipiert, an denen zukünftig das Krankenhauswesen dieser Stadt orientiert sein soll:

  • Alle Patienten in den Frankfurter Krankenhäusern erhalten ohne Rücksicht auf ihre soziale Stellung die bestmögliche ärztliche und pflegerische Versorgung.
  • Privatstationen werden in neu zu errichtenden Krankenhäusern nicht mehr vorgesehen und die vorhandenen Privatbetten sollen nach Möglichkeit in die Allgemeinstationen integriert werden.
  • In aller Regel werden nur noch Krankenzimmer mit höchstens drei Betten angeboten.
  • Besuchszeiten und Verpflegung sind für alle Patienten gleichermaßen zu gestalten.
  • Eine zusätzliche Beteiligung des Personals am Geschehen in den Krankenhäusern wird in der Weise zu erzielen sein, daß Vertreter aller Mitarbeitergruppen im Rahmen von Krankenhaus- bzw. Klinikkonferenzen ein Mitwirkungsrecht erhalten.
  • Die leitenden Ärzte werden einen Teil ihres Liquidationserlöses nach einer gestaffelten Tabelle über einen sogenannten Pool an die ärztlichen Mitarbeiter weiterzureichen haben.

Es ist abzusehen, daß die vollständige Durchsetzung der Strukturvorstellungen des Gesundheitsplans noch einige Jahre in Anspruch nehmen wird, da einerseits der städtische Einfluß auf freigemeinnützige Krankenhäuser lediglich in abgeschwächter Form zu transformieren ist und bei einer Vielzahl der in städtischen oder freigemeinnützigen Krankenhäusern beschäftigten Chefärzte auf bestehende Anstellungsverträge Rücksicht zu nehmen ist. Allerdings sind hier Fortschritte durch das Ineinandergreifen von Überzeugung und Einsicht unter allen Beteiligten zu erwarten. Einzelne Teile der Grundsätze wie z.B. die Einführung von einheitlichen Besuchszeiten oder einer gleichgestalteten Beköstigung für alle Patienten sind in den Frankfurter Krankenhäusern bereits weitgehend realisiert. Sinn und Zweck aller dieser Änderungen in der Krankenhausstruktur ist es einerseits die Unterschiede zwischen den einzelnen Patienten nach Möglichkeit zu beseitigen und jedem Patienten das Vertrauen zu vermitteln, daß er im Krankenhaus die bestmögliche ärztliche und pflegerische Versorgung erhält und damit alle Voraussetzungen für eine schnelle Gesundung gegeben sind, und andererseits allen Mitarbeitern in den Krankenhäusern die Gewißheit zu geben, daß jeder einzelne seinen Teil zu organisatorischen Fragen als auch zur Gestaltung des Betriebsablaufs im Rahmen einer erweiterten demokratischen Mitbestimmung beitragen kann. Die Stadt Frankfurt am Main wird jedenfalls auch in Zukunft im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten für alle Krankenhäuser des Stadtgebietes sorgen, ohne dabei allerdings zu vergessen, Bund und Land stärker in diesem Bereich der Gemeinschaftsaufgaben in Anspruch zu nehmen.

Erfassung und Beratung von Behinderten in der Beratungsstelle des Stadtgesundheitsamtes

Durch das 2. Gesetz zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes vom 14.8.1969 (BGBl. l S. 1153) wird dem Stadtgesundheitsamt eine zentrale Stellung bei der Beratung und Eingliederung von Behinderten zugewiesen. Es ist nunmehr verpflichtet, in Sprechstunden den Behinderten in allen ärztlichen und sozialen Fragen zur Verfügung zu stehen und dabei die geeigneten Eingliederungsmaßnahmen im Benehmen mit dem behandelnden Arzt zu erörtern. Dabei hat das Gesundheitsamt engen Kontakt mit dem jeweils behandelnden Arzt, dem Landesarzt für Behinderte und anderen an der Beratung von sozial Schwachen beteiligten Stellen, wie z.B. dem Sozialamt, vertrauensvoll zusammenzuarbeiten. Erstmalig wird die dann beim Gesundheitsamt geführte Behindertenkartei so gestaltet sein, daß die bekanntgewordenen Behinderungen in einem Diagnoseschema zusammengefaßt sind und insofern die Kartei für eine wissenschaftliche Auswertung geeignet ist. Im Sinne des Gesetzgebers liegt es in diesem Zusammenhang, die sich aus der Verwertung der bekanntgewordenen Behinderungen ergebenden Konsequenzen sowohl auf Landes- als auch auf Gemeindeebene in der Weise zu ziehen, daß für die einzelnen Behindertengruppen genügend Rehabilitationseinrichtungen bereitgestellt werden. Um einen Überblick über die vorhandenen Behinderungen im Einzelfall zu erhalten, hat der Bundesgesetzgeber die frei praktizierenden Ärzte im Oktober 1969 verpflichtet, bekanntgewordene körperliche Behinderungen dem Stadtgesundheitsamt unter Wahrung der ärztlichen Schweigepflicht bekanntzugeben, d.h. also, daß der Name des Patienten nicht genannt wird. Allerdings sind die Ärzte von ihrer Schweigepflicht entbunden, wenn z.B. die Eltern oder der Vormund eines behinderten Kindes trotz wiederholter Aufforderung die zur Eingliederung erforderlichen ärztlichen Maßnahmen nicht durchführen lassen oder die nötige Behandlung vernachlässigen. Es liegt auf der Hand, daß diese vermehrt auf das Stadtgesundheitsamt zugekommenen Aufgaben einer organisatorischen Veränderung in der Weise bedurften, nunmehr eine Beratungsstelle für Behinderte im Dienstgebäude Berliner Straße 33—35 einzurichten. Die dort geschaffene Stelle wird schon wegen der räumlichen Nähe zum Sozialamt eng mit der Fachstelle für Behinderte des Sozialamtes zusammenarbeiten, womit gewährleistet ist, daß Sozial- und Gesundheitsamt gemeinsam für nahezu alle Anliegen der Besucher in sozialer oder medizinischer Hinsicht helfend beistehen können. Zum wesentlichen werden die Ärzte dieser Beratungsstelle mit dem Patienten bzw. den Eltern von behinderten Kindern auch die ärztliche Rehabilitation vorbesprechen und geeignete Behandlungsstellen vermitteln.

 
Quelle: Jahresberichte der Stadt Frankfurt 1945-72
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