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Berichtszeitraum: 1945-65

St.Katharinenkrankenhaus an der Seckbacher
Landstrasse, 1960 fertiggestellt
Hauptaufgabe des Gesundheitsamtes in den ersten
Nachkriegsjahren war die Verhinderung der Entstehung und Ausbreitung
von Seuchen infolge der durch die ausgedehnte Zerstörung der
Stadt bedingten hygienischen Mißstände und die außergewöhnliche
Unterernährung der Bevölkerung. Bis auf eine schnell eingedämmte
Diphtherieepidemie in den Jahren 1945 und 1946 traten Infektionskrankheiten
in wesentlichem Umfang nicht auf. Trotz nach dem Kriege zunächst
schwieriger Versorgung mit Arzneimitteln konnten im allgemeinen
die dringlichsten Bedürfnisse gedeckt werden. Inzwischen stieg
die Zahl der Apotheken von 58 im Jahre 1948 auf 146 im Jahre 1965
an.
Die Tätigkeit auf dem Gebiet der Jugendgesundheitspflege
konnte ab 1946 bereits wieder in 21 Beratungsstellen aufgenommen
werden, z.Zt. sind es 34, die über das ganze Stadtgebiet verteilt
sind. Ihre Aufgabe ist die Gesundheitsfürsorge für Säuglinge,
Kleinkinder und Schüler. Der gleich nach dem Kriege wieder
aufgenommene schulärztliche Dienst wurde im Jahre 1949 auf
die Berufsschulen ausgedehnt. Daneben erfolgen Einzel- und Reihenuntersuchungen,
Feststellung von Schul- und Berufsreife sowie die Überwachung
der Schulen und Kindertagesstätten in gesundheitlicher Hinsicht.
Die ab 1948 durchgeführten Schutzimpfungen
gegen Diphtherie und Scharlach, später gegen Keuchhusten und
Tuberkulose, wurden durch umfangreiche Schluckimpfungen gegen die
Kinderlähmung ergänzt.
Die Tuberkulosebekämpfung und -fürsorge
wurde in den Nachkriegsjahren noch von dem im Jahre 1905 gegründeten
"Frankfurter Verein Tuberkulose-Fürsorge e.V." wahrgenommen.
Gemäß Beschluß der städtischen Körperschaften
wurden die Aufgaben des Vereins ab 1.4.1951 vom Stadtgesundheitsamt
übernommen und in der Tuberkuloseabteilung weitergeführt.
Die während und nach dem Kriege sprunghaft angestiegene Zahl
von Tuberkulosekranken nahm unter dem Einfluß der modernen
Behandlungsmethoden und der Besserung der sozialen Verhältnisse
seit 1954 kontinuierlich ab und hatte am 21.12.1964 mit 41,6 aktiv
Tuberkulosekranken auf 10000 Einwohner ihren tiefsten Stand erreicht
(31.12.1947: 108,9 auf 10000). Die Zahl der Todesfälle an Tuberkulose
hat sich in demselben Zeitraum sogar von 6,2 auf 10000 Einwohner
auf 0,6 auf 10000 Einwohner verringert. Seit 1945 wurden fünf
Zahnstationen in Betrieb genommen, in denen alle Drei- bis Achtzehnjährigen
jugendzahnärztlich untersucht werden.
In den Nachkriegsjahren war das Hauptaufgabengebiet
der Vertrauensärztlichen Abteilung die ärztliche Überwachung
und Betreuung in der Flüchtlings- und Wohnungslosenfürsorge
in Bunkern
und Baracken und für die heimatlosen Jugendlichen. Z.Zt. erstreckt
sich die Arbeit nur noch auf die ärztliche Überwachung
der wenigen noch bestehenden Lager und die Übergangswohnungen.
Die ärztliche Tätigkeit in der Körperbehindertenbetreuung
wird seit 1946 von einem nebenamtlich tätigen Facharzt für
Orthopädie wahrgenommen.
Infolge intensiver Bekämpfungsmaßnahmen
ging die Zahl der nach Kriegsende stark angestiegenen Geschlechtskrankheiten
bis 1953 stetig zurück. Seit 1954 ist wieder ein langsamer
Anstieg insbesondere der luetischen Erkrankungen zu verzeichnen.
Im Rahmen einer organisatorischen Neuordnung wurde
im Jahre 1952 die Psychiatrische Abteilung geschaffen, die aus der
Fürsorgestelle für Gemüts- und Nervenkranke, der
Eheberatungs- und Erziehungsberatungsstelle besteht. Die Erziehungsberatungsstelle
gehört organisatorisch zum Dezernat Sozialverwaltung.
Die Aufgabe der Psychiater im Rahmen des Gesundheitsamtes
besteht in erster Linie in der psychiatrischen amts-, gerichts-
und vertrauensärztlichen Tätigkeit sowie der Betreuung
der aus psychiatrischen Krankenhäusern entlassenen defektgeheilten
Patienten.
Gesundheitsverwaltungsamt
Durch die Kriegseinwirkungen waren auch die Krankenhäuser
auf das schwerste in Mitleidenschaft gezogen worden. Die Zahl der
Krankenhausbetten sank von 6215 auf 3534. Im Laufe der Jahre von
1945 bis 1965 konnten alle Krankenhäuser nicht nur wieder in
Betrieb genommen, sondern darüber hinaus auch bestehende Anlagen
erweitert und modernisiert werden. Um die krankenhausmäßige
Versorgung der immer mehr anwachsenden Bevölkerung sicherzustellen,
hat die Stadt Frankfurt am Main unter anderem die Neubaupläne
freigemeinnütziger Krankenhausträger tatkräftig gefördert,
indem sie insbesondere das erforderliche Baugelände bereitstellte
und für Baudarlehen die geforderten Bürgschaften übernahm.
So sind während der letzten Jahre eine Anzahl neuer großer
Krankenhäuser mit zusammen rund 1800 Betten entstanden (1958
das St.Markuskrankenhaus mit 505 Betten, 1960 das St.Katharinenkrankenhaus
mit 470 Betten, 1962 das Unfallkrankenhaus mit 241 Betten und 1963
das Krankenhaus Nordwest mit 610 Betten ).
Beim Wiederaufbau und bei der Erweiterung ihrer Anlagen wurden die
freigemeinnützigen Krankenhäuser von der Stadt durch Bereitstellung
von Zins- und Tilgungszuschüssen großzügig unterstützt.
Aus der folgenden Übersicht geht hervor, in welchem Umfang
in den letzten 20 Jahren sich die Zahl der Krankenhausbetten entwickelt
hat:
- 1945: 3534 Betten
- 1955: 6297 Betten
- 1965: 9415 Betten
Nach Kriegsende war es einer Anzahl von freigemeinnützigen
Krankenanstalten in Frankfurt nicht möglich, wegen der unzulänglichen
Pflegesätze einen Ausgleich zwischen ihren Ausgaben und Einnahmen
zu erzielen. Die Stadt hat diese Krankenhäuser ab 1952 finanziell
unterstützt und ihnen bis zum 31.12.1964 Betriebsmittel in
Form von unverzinslichen Darlehen im Gesamtbetrag von 76270550,-
DM gewährt.

das St.Markuskrankenhaus wurde 1958 eröffnet
Hygiene-Institut
Das Gebäude des Hygiene-Instituts der Stadt
und Universität, das 1944 starke Zerstörungen erlitten
hatte, wurde in den Jahren 1950-1952 wiederhergestellt und um zwei
Stockwerke erhöht. Es beherbergte damals noch das Städtische
Lebensmitteluntersuchungsamt. Erst als dieses in das Institut für
Lebensmittelchemie
übergesiedelt war, konnte ab 1956 ein innerer Umbau des Hygiene-Instituts
mit weiteren Erneuerungen erfolgen. So wurden für die Arbeitsgebiete
Influenza-Forschung, Poliomyelitis, allgemeine und spezielle Virologie
sowie Elektronenmikroskopie eigene Abteilungen geschaffen oder bereits
vorhandene, wie die zur Diagnose der Typhus- und Paratyphuserkrankungen,
und der Tierstall vergrößert. Diese Änderungen waren
durch wissenschaftliche Fortschritte (Grippe, Pocken, Elektronenmikroskopie),
Seuchengesetzgebung (Bundesseuchengesetz) und durch internationale
Verpflichtungen (Weltgesundheitsorganisation) bedingt. Parallel
mit der anderen Gliederung lief die Beschaffung neuer Geräte,
an der das Hessische Ministerium für Arbeit, Volkswohlfahrt
und Gesundheitswesen sowie die Deutsche Forschungsgemeinschaft Anteil
hatten. Das Institut liefert mit der bakteriologischen, virologischen
und serologischen Laboratoriumsdiagnose ansteckender Krankheiten
wesentliche seuchenhygienische Beiträge zu ihrer Erkennung
und Verhütung. Es ist in den letzten Jahren wiederholt bei
Influenzaausbrüchen, bei der virologischen Überwachung
der Impfaktionen gegen Kinderlähmung, bei Pockenverdachtsfällen
und bei Paratyphusausbrüchen diagnostisch tätig gewesen.
Durch das Bundesseuchengesetz vergrößerten sich die Untersuchungsaufgaben,
welche der Vermeidung ansteckender Krankheiten dienen, beträchtlich.
Hierdurch befindet es sich in ständigem Kontakt mit dem Gesundheitsamt
der Stadt Frankfurt am Main. Es berät dieses auch in manchen
hygienischen Fragen, etwa bei der Trinkwasserversorgung. Die Gesamtzahl
der Einsendungen stieg 1964 auf über 150000. Die Zunahme von
Auslandsreisen seitens der Bevölkerung hat die Zahl der Schutzimpfungen
gegen Pocken, Gelbfieber, Typhus und Cholera, die im Institut durchgeführt
werden, erheblich vermehrt, so daß jeden Tag ein Arzt hiermit
beschäftigt ist. Großen Aufwand an Arbeit und Zeit beanspruchen
der Unterricht für Kandidaten der Medizin in Vorlesungen und
Kursen auf dem Gebiet der Hygiene, Bakteriologie und Gesundheitsfürsorge.
1964 wurden in Vorlesungen 1352 Studenten, in bakteriologischen
Kursen 326 Studenten der Medizin, Zahnheilkunde und Pharmazie unterrichtet.
Das Institut hält Lehrgänge für Desinfektoren ab
und übernimmt die Ausbildung von Schülerinnen der Staatlichen
Lehranstalt für medizinisch-technische Assistentinnen in Bakteriologie
und Hygiene.
Berichtszeitraum: 1965-68
Im Rahmen einer allgemeinen organisatorischen Neugliederung
der Gesundheitsverwaltung wurde im November 1967 das seitherige
Gesundheitsverwaltungsamt aufgelöst und dem Stadtgesundheitsamt
als Verwaltungsabteilung eingegliedert. Diese Maßnahme bot
sich zur Regelung der schon längere Zeit als unzweckmäßig
erkannten Organisation im Gesundheitsbereich an, zumal bereits mit
Wirkung vom 1.November 1966 die frühere Abteilung Ordnungswesen
des Gesundheitsverwaltungsamtes als Abteilung Gesundheitsaufsicht
in die neugebildete Polizei- und Ordnungsbehörde eingeordnet
wurde. Durch die organisatorische Aufwertung des Stadtgesundheitsamtes
konnte gleichzeitig einer bereits seit langem bestehenden Auflage
des aufsichtsführenden Regierungspräsidenten in Wiesbaden
abgeholfen werden und hierdurch eine Angliederung der Struktur des
Stadtgesundheitsamtes in Frankfurt am Main an die organisatorische
Stellung vergleichbarer Gesundheitsämter im Bundesgebiet erzielt
werden.
Übernahme der Universitätskliniken
durch das Land Hessen
Als herausragendes Ereignis in dem Berichtszeitraum
der Jahre 1965 bis 1968 ist der Übergang der seither städtischen
Universitätskliniken und -institute zum Lande Hessen zu erwähnen.
Dabei handelt es sich im wesentlichen um die Universitätskliniken
in Sachsenhausen mit einer Reihe von Instituten für Lehre und
Forschung auf dem Gebiet der Medizin, die Nervenklinik und Neurochirurgische
Klinik in Niederrad und das Hygiene-Institut mit Medizinaluntersuchungsamt
in der Paul-Ehrlich-Straße. Im Rahmen der Vorschriften des
Vertrags zur Übernahme der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität
in Frankfurt am Main durch das Land Hessen sind ungefähr 2600
Beamte, Arbeiter, Angestellte und Nachwuchskräfte des Klinikbereichs
aus dem Verband der Stadtverwaltung Frankfurt am Main ausgeschieden
und vom Lande Hessen übernommen worden. In diesem Zusammenhang
ist zu erwähnen, daß die Universitätskliniken in
Frankfurt am Main mit 2200 Krankenbetten zu den bedeutendsten Krankenhäusern
des Landes Hessen zu zählen sind und daß das Einzugsgebiet
des Klinikums in vielen Fällen bis über die Landesgrenzen
hinausreicht. Wegen der wesentlichen Bedeutung der Universitätskliniken
für die allgemeine Versorgung der Frankfurter Bevölkerung
mit Krankenhausbetten wird die Stadt Frankfurt am Main auch zukünftig
zum laufenden Fehlbedarf des Universitätsklinikums einen jährlichen
Zuschuß von ungefähr 33 Mio DM leisten. In den vergangenen
Monaten seit Übergang der Universitätskliniken hat sich
in der vertrauensvollen Zusammenarbeit von Gesundheitsamt und Klinikum
nichts geändert. Nach wie vor bestehen eine Vielzahl von Berührungspunkten.
Gleiches ist von der Verbindung zwischen Stadtgesundheitsamt und
dem im Hygieneinstitut eingeordneten Medizinaluntersuchungsamt festzustellen.
Dennoch ist nicht zu übersehen, daß sich in einigen Bereichen
im Laufe der nächsten Jahre eine Lösung der althergebrachten
Verbindungen ergeben wird. Größere Schwierigkeiten sind
jedoch nicht zu erwarten. Durch einen Vertrag mit dem Landeswohlfahrtsverband
Hessen hat die Stadt Frankfurt am Main vereinbart, daß das
seither für Belange der inneren Medizin und der Chirurgie auch
zu einem großen Teil für Frankfurter Bürger zur
Verfügung stehende Waldkrankenhaus in Köppern mit Wirkung
vom 1.1.1968 dem Landeswohlfahrtsverband zum Betrieb eines psychiatrischen
Krankenhauses bereitsteht. Die Entscheidung für den Übergang
dieses Krankenhauses war herangereift, weil sich insbesondere in
den letzten Jahren ständig zunehmende Schwierigkeiten in der
Unterbringung psychisch kranker Personen ergaben, so daß die
verantwortlichen Stellen die Errichtung eines psychiatrischen Krankenhauses
im Rhein-Main-Gebiet ins Auge fassen mußten.
Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge
Einen erheblichen Raum in der Aufgabenstellung
des öffentlichen Gesundheitsdienstes nimmt auch in der heutigen
Zeit die klassische Aufgabe des Gesundheitsamtes zur Gesundheitsvorsorge
ein. Hierzu gehört vor allem die ärztliche und gegebenenfalls
auch organisatorische Vorbereitung von Impfaktionen. In den Jahren
seit 1962 hat zunehmend die Schluckimpfung gegen die Kinderlähmung
an Bedeutung gewonnen. Nach den bereits in den Jahren 1962, 1963
und 1964 in Frankfurt am Main durchgeführten Schluckimpfaktionen
hat das Stadtgesundheitsamt in den Jahren 1965, 1967 und 1968 auf
breiter Basis Wiederholungsimpfungen mit dem trivalenten Polioschluckimpfstoff
durchgeführt. Nach Lage der Dinge kann für die Jahre 1965
und 1967 von einer befriedigenden Impfbeteiligung gesprochen werden.
Zur Erläuterung ist zu erwähnen, daß in den genannten
Berichtsjahren folgende Leistungszahlen aufzuweisen sind:
| |
1. Impfdurchgang |
2. Impfdurchgang |
| 1965 |
18657 Personen |
13904 Personen |
| 1967 |
13049 Personen |
12294 Personen |
| 1968 |
21252 Personen |
16603 Personen |
Der Erfolg derartiger Schluckimpfaktionen äußert
sich durch die Tatsache, daß seit dem Jahre 1962 kein Fall
einer Polioerkrankung mehr aufgetreten ist. Bei der Durchführung
der gesetzlichen Pockenschutzimpfung haben sich in den letzten Jahren
keine Besonderheiten ergeben. Hingegen zeigt sich infolge der Zunahme
des internationalen Reiseverkehrs ein stetiges Ansteigen von Pockenschutzwiederholungsimpfungen
mit dem entsprechenden Ausstellen der internationalen Reisebescheinigungen.
Diese Vermehrung der Erwachsenenimpfung zeigt sich sowohl im Gesundheitsamt,
auf der Sanitätsstelle des Flughafens als auch bei der freipraktizierenden
Ärzteschaft. Von seiten der Weltgesundheitsorganisation als
auch der zuständigen Bundes- und Länderministerien ist
daran gedacht, die seither gesetzlich nicht verankerte Nachschaupflicht
in Zukunft verbindlich vorzuschreiben. Hierdurch würde eine
erhebliche Mehrarbeit auch auf das Stadtgesundheitsamt in Frankfurt
am Main zukommen. In den letzten Jahren hat es sich in der Praxis
als notwendig erwiesen, zur Abwehr der gelegentlich in den Wintermonaten
auftretenden Grippe-Endemien schon frühzeitig bestimmte Personengruppen
des Stadtgebiets mit dem Grippeschutzimpfstoff zu immunisieren,
um damit Ausfälle in den für die Versorgung der Bevölkerung
notwendigen Berufen zu vermeiden. Im Winter 1967/68 wurden auch
die Insassen der Alters- und Kinderheime, die Rentner sowie sämtliche
städtischen Bediensteten durch Ärzte des Stadtgesundheitsamtes
geimpft. Die übrige Bevölkerung ließ sich zu einem
großen Teil durch freipraktizierende Ärzte gegen die
Virusgrippe immunisieren. Allerdings gewährt die Grippeschutzimpfung
lediglich gegen die echte Virusgrippe einen Schutz, nicht aber gegen
allgemeine Erkältungskrankheiten. Das Stadtgesundheitsamt wird
im Herbst 1968 im Rahmen einer durch die Hessische Landesregierung
veranstalteten Aktion zur Früherkennung der Zuckerkrankheit
durch Postwurfsendung Teststäbchen an alle Frankfurter Haushaltungen
verschicken. Dem Anschreiben ist ein Merkblatt beigefügt, aus
dem zu ersehen ist, wie die Teststäbchen zu verwenden sind.
Sollte sich bei sachgemäßer Benutzung des Stäbchens
eine Verfärbung herausstellen, so ist der Hausarzt zur weiteren
Klärung der Diagnose aufzusuchen. Es wird damit gerechnet,
daß die Frankfurter Bevölkerung sich generell an der
durchzuführenden Aktion zur Erkennung bisher verborgener Diabeteserkrankungen
beteiligt. Im selben Zeitraum werden die Frankfurter Apotheken zusätzliche
Teststäbchen zur kostenlosen Ausgabe bereithalten.
Berichtszeitraum: 1969-72
Reformen in den Frankfurter Krankenhäusern
Ausgehend von einem etwa seit 1968 verstärkt
festzustellenden öffentlichen Interesse an Krankenhausfragen,
hat die Stadtverordnetenversammlung mit Beschluß vom 20.2.1969
den Magistrat beauftragt, einen Gesundheitsplan der Stadt Frankfurt
am Main vorzulegen, der insbesondere eine Synthese der theoretischen
Erkenntnisse in der modernen Medizin und Soziologie mit den organisatorischen
und finanziellen Möglichkeiten einer Großstadt auf dem
Gebiete des Krankenhauswesens herstellen sollte. Zur gleichen Zeit
begannen die am Krankenhauswesen beteiligten hessischen Ministerien
einen allgemeinen Bedarfsplan für die Versorgung der hessischen
Bevölkerung mit Krankenhausbetten aufzustellen und hieraus
folgernd, die vom Lande selbst bzw. den Kommunen vorzunehmenden
Baumaßnahmen sowohl zeitlich als auch sachlich zu koordinieren.
Verbunden damit sind grundsätzliche Überlegungen über
die allgemeinen und strukturellen Probleme in den Krankenhäusern,
die zu einer Änderung der Finanzierungsrichtlinien des Landes
in der Weise führten, daß ab sofort nur noch Krankenhäuser
mit Mitteln des Landes bzw. des Bundes gefördert werden, die
gewissen Vorstellungen einer durchgehenden Demokratisierung entsprechen.
In den allgemeinen Aussagen sowohl des am 29.11.1971 von der Stadtverordnetenversammlung
beschlossenen Teils I - Krankenhauswesen - des Gesundheitsplans
der Stadt Frankfurt am Main als auch den Richtlinien über die
Struktur der Krankenhäuser im Lande Hessen ist eine weitgehende
Übereinstimmung zu bemerken. Ausgehend von der Tatsache, daß
der international anerkannte hohe technische Stand der deutschen
Krankenhäuser auch in einer Reihe von Frankfurter Häusern
vorzufinden ist, sind im Gesundheitsplan verschiedene grundsätzliche
Schlußfolgerungen und Zielsetzungen konzipiert, an denen zukünftig
das Krankenhauswesen dieser Stadt orientiert sein soll:
- Alle Patienten in den Frankfurter Krankenhäusern
erhalten ohne Rücksicht auf ihre soziale Stellung die bestmögliche
ärztliche und pflegerische Versorgung.
- Privatstationen werden in neu zu errichtenden
Krankenhäusern nicht mehr vorgesehen und die vorhandenen
Privatbetten sollen nach Möglichkeit in die Allgemeinstationen
integriert werden.
- In aller Regel werden nur noch Krankenzimmer
mit höchstens drei Betten angeboten.
- Besuchszeiten und Verpflegung sind für
alle Patienten gleichermaßen zu gestalten.
- Eine zusätzliche Beteiligung des Personals
am Geschehen in den Krankenhäusern wird in der Weise zu erzielen
sein, daß Vertreter aller Mitarbeitergruppen im Rahmen von
Krankenhaus- bzw. Klinikkonferenzen ein Mitwirkungsrecht erhalten.
- Die leitenden Ärzte werden einen Teil ihres
Liquidationserlöses nach einer gestaffelten Tabelle über
einen sogenannten Pool an die ärztlichen Mitarbeiter weiterzureichen
haben.
Es ist abzusehen, daß die vollständige
Durchsetzung der Strukturvorstellungen des Gesundheitsplans noch
einige Jahre in Anspruch nehmen wird, da einerseits der städtische
Einfluß auf freigemeinnützige Krankenhäuser lediglich
in abgeschwächter Form zu transformieren ist und bei einer
Vielzahl der in städtischen oder freigemeinnützigen Krankenhäusern
beschäftigten Chefärzte auf bestehende Anstellungsverträge
Rücksicht zu nehmen ist. Allerdings sind hier Fortschritte
durch das Ineinandergreifen von Überzeugung und Einsicht unter
allen Beteiligten zu erwarten. Einzelne Teile der Grundsätze
wie z.B. die Einführung von einheitlichen Besuchszeiten oder
einer gleichgestalteten Beköstigung für alle Patienten
sind in den Frankfurter Krankenhäusern bereits weitgehend realisiert.
Sinn und Zweck aller dieser Änderungen in der Krankenhausstruktur
ist es einerseits die Unterschiede zwischen den einzelnen Patienten
nach Möglichkeit zu beseitigen und jedem Patienten das Vertrauen
zu vermitteln, daß er im Krankenhaus die bestmögliche
ärztliche und pflegerische Versorgung erhält und damit
alle Voraussetzungen für eine schnelle Gesundung gegeben sind,
und andererseits allen Mitarbeitern in den Krankenhäusern die
Gewißheit zu geben, daß jeder einzelne seinen Teil zu
organisatorischen Fragen als auch zur Gestaltung des Betriebsablaufs
im Rahmen einer erweiterten demokratischen Mitbestimmung beitragen
kann. Die Stadt Frankfurt am Main wird jedenfalls auch in Zukunft
im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten für alle Krankenhäuser
des Stadtgebietes sorgen, ohne dabei allerdings zu vergessen, Bund
und Land stärker in diesem Bereich der Gemeinschaftsaufgaben
in Anspruch zu nehmen.
Erfassung und Beratung von Behinderten in der
Beratungsstelle des Stadtgesundheitsamtes
Durch das 2. Gesetz zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes
vom 14.8.1969 (BGBl. l S. 1153) wird dem Stadtgesundheitsamt eine
zentrale Stellung bei der Beratung und Eingliederung von Behinderten
zugewiesen. Es ist nunmehr verpflichtet, in Sprechstunden den Behinderten
in allen ärztlichen und sozialen Fragen zur Verfügung
zu stehen und dabei die geeigneten Eingliederungsmaßnahmen
im Benehmen mit dem behandelnden Arzt zu erörtern. Dabei hat
das Gesundheitsamt engen Kontakt mit dem jeweils behandelnden Arzt,
dem Landesarzt für Behinderte und anderen an der Beratung von
sozial Schwachen beteiligten Stellen, wie z.B. dem Sozialamt, vertrauensvoll
zusammenzuarbeiten. Erstmalig wird die dann beim Gesundheitsamt
geführte Behindertenkartei so gestaltet sein, daß die
bekanntgewordenen Behinderungen in einem Diagnoseschema zusammengefaßt
sind und insofern die Kartei für eine wissenschaftliche Auswertung
geeignet ist. Im Sinne des Gesetzgebers liegt es in diesem Zusammenhang,
die sich aus der Verwertung der bekanntgewordenen Behinderungen
ergebenden Konsequenzen sowohl auf Landes- als auch auf Gemeindeebene
in der Weise zu ziehen, daß für die einzelnen Behindertengruppen
genügend Rehabilitationseinrichtungen bereitgestellt werden.
Um einen Überblick über die vorhandenen Behinderungen
im Einzelfall zu erhalten, hat der Bundesgesetzgeber die frei praktizierenden
Ärzte im Oktober 1969 verpflichtet, bekanntgewordene körperliche
Behinderungen dem Stadtgesundheitsamt unter Wahrung der ärztlichen
Schweigepflicht bekanntzugeben, d.h. also, daß der Name des
Patienten nicht genannt wird. Allerdings sind die Ärzte von
ihrer Schweigepflicht entbunden, wenn z.B. die Eltern oder der Vormund
eines behinderten Kindes trotz wiederholter Aufforderung die zur
Eingliederung erforderlichen ärztlichen Maßnahmen nicht
durchführen lassen oder die nötige Behandlung vernachlässigen.
Es liegt auf der Hand, daß diese vermehrt auf das Stadtgesundheitsamt
zugekommenen Aufgaben einer organisatorischen Veränderung in
der Weise bedurften, nunmehr eine Beratungsstelle für Behinderte
im Dienstgebäude Berliner Straße 3335 einzurichten.
Die dort geschaffene Stelle wird schon wegen der räumlichen
Nähe zum Sozialamt eng mit der Fachstelle für Behinderte
des Sozialamtes zusammenarbeiten, womit gewährleistet ist,
daß Sozial- und Gesundheitsamt gemeinsam für nahezu alle
Anliegen der Besucher in sozialer oder medizinischer Hinsicht helfend
beistehen können. Zum wesentlichen werden die Ärzte dieser
Beratungsstelle mit dem Patienten bzw. den Eltern von behinderten
Kindern auch die ärztliche Rehabilitation vorbesprechen und
geeignete Behandlungsstellen vermitteln.
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