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Berichtszeitraum: 1945-65
Im Juli 1909 wurde im Zuge der Krankenhaus- und
Institutsneubauten der Stadt Frankfurt eine chemische Abteilung
am Hygienischen Institut in der heutigen Paul- Ehrlich-Straße
40 gegründet. Sie wurde vom 1.4.1913 an als "Nahrungsmittel-Untersuchungsamt"
für den Umfang des Regierungsbezirks Wiesbaden mit Ausnahme
des Polizeibezirks Frankfurt a.M. sowie der Kreise Limburg, Unterwesterwald
und Westerburg anerkannt. Die Kontrolle in der Stadt Frankfurt selbst
blieb bis nach dem 2.Weltkrieg einem staatlichen Untersuchungsamt
vorbehalten. Ab 1922 wurden Universitäts-Institut und städtisches
Lebensmittel-Untersuchungsamt auch formell zusammengelegt. 1928
wurde dem Amt die Weinkontrolle für den Regierungsbezirk Kassel
und den Stadtkreis Frankfurt übertragen sowie die Untersuchung
von Zollweinen. Dies blieb bis heute erhalten.
Den staatlichen Stellen gelang es, zu Beginn des
2.Weltkrieges die schon seit Beginn der 30er Jahre angestrebte Übertragung
der gesamten Lebensmittelkontrolle auf das staatliche Amt zu verwirklichen.
Ab 1946 aber fiel dem städtischen Amt die Lebensmittelkontrolle
für den Polizeibezirk Frankfurt am Main zu, so daß die
Verhältnisse jetzt genau umgekehrt waren wie vor dem Krieg.
Aufgabe des Städtischen Lebensmittel-Untersuchungsamtes
ist es, gestützt auf das Lebensmittelgesetz, seine Durchführungs-Verordnungen
und eine Reihe von Spezialgesetzen, die Bevölkerung des Stadtgebietes
Frankfurt vor gesundheitsschädlichen Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen
sowie vor Täuschungen und Übervorteilung durch verdorbene,
nachgemachte, verfälschte und irreführend bezeichnete
und aufgemachte Lebensmittel zu schützen. Die Überwachung
erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem Städt. Gewerbe- und
Ordnungsamt. Im Laufe eines Jahres werden durch das Gewerbe- und
Ordnungsamt in den Lebensmittelgeschäften und -herstellungsbetrieben
etwa 4000-4500 Proben entnommen und vom Lebensmittel-Untersuchungsamt
analysiert und begutachtet. Das Lebensmittel-Untersuchungsamt ist,
wie bereits erwähnt, Einfuhruntersuchungsstelle für Weine;
es bekommt daher jährlich etwa 1000-2000 Proben von Auslandsweinen
von den Zollämtern zugewiesen, die auf ihre Einfuhr- und Verkehrsfähigkeit
in der Bundesrepublik zu untersuchen sind. Dazu kommt noch eine
Reihe von Untersuchungen für andere amtliche Dienststellen
(Gerichte u.a.), außerdem Nachproben sowie Beschwerde- und
Verdachtsproben aus der Bevölkerung. Insgesamt werden pro Jahr
etwa 8000-10000 Proben im Lebensmittel-Untersuchungsamt untersucht
und begutachtet.
Außer der Untersuchungstätigkeit in
den Laboratorien und der Gutachtertätigkeit stellt die laufende
Überwachung und Kontrolle der Lebensmittelbetriebe, der Herstellungs-,
Lager-, Verpackungs- und Verkaufsräume ein weiteres Aufgabengebiet
des Lebensmittel-Untersuchungsamtes dar. Neben der Kontrolltätigkeit
kommt dabei der Beratung der Ernährungsindustrie und der Belehrung
und Aufklärung des Handels eine besondere Bedeutung zu, da
hierdurch die Beanstandungen verringert werden; denn viele Verstöße
gegen lebensmittelrechtliche Bestimmungen beruhen auf Fahrlässigkeit
und oft auch auf Unkenntnis.
Durch die im Dezember 1958 verabschiedete Novelle
zum Lebensmittelgesetz sind dem Lebensmittel-Untersuchungsamt neue
schwierige Aufgaben zugefallen. Als Beispiele seien angeführt:
- die quantitative Bestimmung der Rückstandsmengen
von Schädlingsbekämpfungsmitteln,von technischen Hilfsstoffen
sowie von sonstigen fremden Stoffen in Lebensmitteln;
- die Untersuchung von Verpackungsmaterial aus
Kunststoff auf Abgabe von Weichmachern, Emulgatoren, Stabilisatoren,
Katalysatoren und anderen Stoffen auf Lebensmittel;
- die Überwachung aller Lebensmittel einschließlich
des Trinkwassers auf radioaktive Isotope.
Auf diesen Gebieten stellt das Lebensmittel-Untersuchungsamt
eines der wenigen Schwerpunktslaboratorien in der Bundesrepublik
dar. Die vermehrten Aufgaben der Lebensmittelkontrolle konnten nur
durch eine in den letzten Jahren durchgeführte personelle Erweiterung
und moderne apparative Ausrüstung des Lebensmittel-Untersuchungsamtes,
das seit Mai 1957 zusammen mit dem Universitäts-Institut für
Lebensmittelchemie in einem Neubau in der Georg-Voigt-Straße
16 untergebracht ist, bewältigt werden .

Blick in das Institut für Lebensmittelchemie
in einem Neubau der Goethe-Universität.
Berichtszeitraum: 1965-68
Neu hinzugekommen ist gem. Erlaß des Hess.
Ministers für Arbeit, Volkswohlfahrt und Gesundheitswesen vom
21.7.1967 die bakteriologische Untersuchung von Speiseeis. Diese
Untersuchungen wurden seither im Hygiene-Institut durchgeführt.
Die Verordnung über Pflanzen-, Schädlingsbekämpfungs-
und Vorratsschutzmittel in oder auf Lebensmitteln pflanzlicher Herkunft
(Höchstmengen-VO-Pflanzenschutz) ist zum 1.1.1968 in Kraft
getreten und bringt erhebliche Mehrarbeit mit sich.
Im Zuge der allgemeinen Sparmaßnahmen
wurden auch in unserem Amt verschiedene Stelleneinsparungen vorgenommen.Finanziell
wird der Zuschußbetrag von Jahr zu Jahr größer.
Dieser Umstand wird von uns auf folgende drei Tatsachen zurückgeführt:
- Steigende Personalkosten.
- Kein kostendeckender Tarif für Privatuntersuchungen
(seit 1954 keine Erhöhung).
- Die Untersuchungen für die Polizei- und
Ordnungsbehörde werden seit ca. 1955 mit 11,- DM je Probe
pauschal abgegolten. Eine Anhebung wäre dringend erforderlich.
Berichtszeitraum: 1969-72
Das Amt wurde 1970 vom Land Hessen übernommen.
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