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Berichtszeitraum: 1945-65
Das Aufgabengebiet des Liegenschaftsamtes umfaßt
die Beschaffung von bebauten und unbebauten Grundstücken für
die Stadt, die Verwaltung des städtischen Grundbesitzes und
dessen Verwertung, soweit dieser Grundbesitz nicht zweckgebunden
ist. Schulen, Krankenhäuser, Waldungen, Grünanlagen, Industriegelände
usw. werden durch die entsprechenden Fachämter verwaltet. Das
Amt bearbeitet ferner alle mit dem Liegenschaftswesen zusammenhängenden
Angelegenheiten, wie Erbbau- und Heimstättensachen, Enteignungen
und Rückerstattungen.
Von der weitgehenden Zerstörung Frankfurts
im 2. Weltkrieg wurde besonders auch der vom Liegenschaftsamt verwaltete
städtische Wohnhausbesitz betroffen. In der ersten Zeit nach
Kriegsende mußte sich die Stadt angesichts des Mangels an
Kapital und Baustoffen, aber auch wegen der erst abzuwartenden gesetzgeberischen
und planerischen Voraussetzungen für einen Wiederaufbau zunächst
auf eine Instandsetzung des städtischen Hausbesitzes, soweit
er instandsetzungsfähig war, beschränken, um so mit geringstem
Aufwand einen höchstmöglichen Nutzen in Gestalt der Erhaltung
und Wiedergewinnung von Wohnraum zu erzielen. Das Ergebnis der Anstrengungen
war recht beachtlich.
Voraussetzungen für den Innenstadtaufbau
Der planmäßige Wiederaufbau setzte nach
der Währungsreform und dem Inkrafttreten des Hessischen Aufbaugesetzes
vom 25.10.1948 ein. Die dem Amt dabei in erster Linie zufallende
Aufgabe war durch die schwere Zerstörung Frankfurts zwangsläufig
vorgeschrieben. Das Amt mußte vor allem die Voraussetzungen
für einen Wiederaufbau der total zerstörten Innenstadt
schaffen. Dies bedingte den geschlossenen Grunderwerb in weiten
Innenstadtbereichen, die Flächenzerstörungen aufwiesen.
Ein geschlossener Erwerb durch die Stadt war einmal wegen der unzähligen
selbständig nicht mehr bebauungsfähigen Klein- und Kleinstgrundstücke
erforderlich, außerdem wegen der Notwendigkeit einer völligen
Neugestaltung des Straßennetzes, wodurch auch die für
eine Wiederbebauung ausreichend großen Grundstücke nach
Lage und Zuschnitt so beeinflußt wurden, daß sie zunächst
in Gemeindeeigentum übergeführt werden mußten, allerdings
mit der von vornherein manifestierten Absicht der Reprivatisierung.
Schon vorher wurde mit dem Grunderwerb begonnen,
der Voraussetzung für die notwendige Verbreiterung der wichtigsten
Innenstadt-Straßenzüge - Zeil
, Roßmarkt, Biebergasse, Gr. Bockenheimer Straße ,
Baseler Straße, Düsseldorfer Straße u.a. - war.
Diese Projekte gestalteten sich besonders schwierig, weil sie den
Abbruch zahlreicher Häuser bedingten, für deren gewerbliche
und Wohnungs-Mieter neue Gewerberäume und Wohnungen nachgewiesen
bzw. geschaffen werden mußten.
Erleichtert wurde diese Arbeit dadurch, daß
damals noch die betroffenen Bevölkerungskreise und auch die
für eine Nachprüfung der städtischen Zwangsmaßnahmen,
soweit solche in Gestalt von Enteignungen notwendig wurden, zuständigen
Gerichte den getroffenen bzw. zu treffenden Maßnahmen durchweg
größtes Verständnis entgegenbrachten.
Schwieriger Grunderwerb
Ein außerordentliches Hemmnis beim Grunderwerb
jedoch waren, solange sie bestanden, die Preisstopbestimmungen,
an die das Liegenschaftsamt gebunden war, die auf dem privaten Markt
jedoch ständig umgangen wurden, und die dahin führten,
daß niemand benötigtes Land der öffentlichen Hand
verkaufen wollte, da er auf dem privaten Markt einen höheren
Preis erzielen konnte. Daran änderte sich leider auch nach
Aufhebung des Preisstops insofern nichts, als bis heute eine erhebliche
Divergenz zwischen wirtschaftlich gerechtfertigten, also angemessenen
Preisen und den tatsächlich auf dem privaten Markt gezahlten
Preisen besteht, eine Tatsache, die einmal auf dem großen
Bedarf und der damit verbundenen Baulandnot, zum anderen auf dem
hohen Kapitalbestand in privater Hand beruht. Bei dieser Sachlage
mußte und muß leider auch heute noch ein großer
Teil des notwendigen Grunderwerbs durch Enteignungsverfahren vollzogen
werden.
Verhältnismäßig rasch ließ
sich trotzdem der Erwerb des ca. 160 ha großen Geländes
für die Nordweststadt
auf der Rechtsgrundlage des Baulandbeschaffungsgesetzes zu Preisen
zwischen 4,10 und 10,- DM/qm durchführen. Ermöglicht wurde
dies allerdings nur dadurch, daß die Stadt zunächst vom
Waisenhaus das ehemalige Hofgut Praunheim erwarb und auf dessen
Gelände drei der von dem Nordweststadt-Projekt am stärksten
betroffenen Niederurseler Landwirte umsetzte. Zu den Baukosten für
die drei neuen Aussiedlerhöfe mußte die Stadt allerdings
erhebliche Zuschüsse leisten, wie überhaupt der Widerstand
der zahlreich betroffenen Landwirte nur durch bedeutende finanzielle
Zugeständnisse überwunden werden konnte.
Soweit Enteignungen im Nordweststadt-Bereich notwendig
wurden, der Erwerb also nicht durch Kauf oder Tausch möglich
war, wurden die Verfahren in verständnisvoller Zusammenarbeit
zwischen dem Regierungspräsidenten als Enteignungsbehörde
und dem Liegenschaftsamt durchgeführt. Nur bezüglich eines
geringen Bruchteils der mehreren 100 Erwerbsfälle kam es zu
Rechtsstreitigkeiten, die sämtlich jedoch durch Klagerücknahme,
Klageabweisung oder vergleichsweise durch Bereitstellung von Ersatzgelände
erledigt wurden. An der Förderung des sozialen Wohnungsbaus
als vordringlichster kommunaler Aufgabe nach dem 2. Weltkrieg war
das Liegenschaftsamt - abgesehen von dem Nordweststadt-Projekt -
in der Weise maßgeblich beteiligt, als es dafür den gesamten
bedeutenden Grundbesitz bereitstellte, über den die Stadt insbesondere
durch die weitschauende Grundstückspolitik des Frankfurter
Oberbürgermeisters Adickes verfügte, soweit es sich dabei
um Bauland handelte und er nicht für andere öffentliche
Zwecke, insbesondere für Schulen, Krankenhäuser, Verkehrsanlagen
u.a. benötigt wurde. Dadurch wurde jahrelang eine zügige
Erfüllung der jeweils aufgestellten Jahresbauprogramme ermöglicht.
Als schließlich der verfügbare städtische Grundstücksbestand
erschöpft war, gestaltete sich der Grunderwerb für die
Stadt und für die Gemeinnützigen Wohnungsgesellschaften
immer zeitraubender und vor allem kostspieliger. Das Ansteigen der
Grundstückspreise auf das 10-20fache war und ist eine Auswirkung
des krassen Mißverhältnisses zwischen Angebot und Nachfrage
auf dem Frankfurter Grundstücksmarkt.
Veränderte gesetzliche Bestimmungen
Die Arbeit ist zwischenzeitlich auch aus anderen
Gründen noch wesentlich schwieriger geworden. Das Bundesbaugesetz
hat die gesetzlichen Anforderungen an die Zulässigkeit von
Enteignungen gegenüber dem Hessischen Aufbaugesetz erheblich
verschärft und alle förmlichen Verfahren bedeutend zeitraubender
gestaltet. Auch die höchstrichterliche Rechtsprechung, die,
wie oben erwähnt, den Belangen des Wiederaufbaues zunächst
verständnisvoll gegenüberstand, hat sich inzwischen völlig
gewandelt. Die Gerichte negieren häufig die kommunale Planungshoheit
und kontrollieren die Pläne auf ihre Zweckmäßigkeit;
auch die Verfassungsgrundsätze des Art. 14, wonach Eigentum
verpflichtet und bei Entschädigungsfestsetzungen eine gerechte
Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten
Platz zu greifen hat, werden häufig außer acht gelassen.
Man muß ferner berücksichtigen, daß die Projekte,
für deren Realisierung das Liegenschaftsamt die Voraussetzungen
schaffen muß, vielfach so eilig sind, daß die Rechtswirksamkeit
der dafür erforderlichen Pläne beim Grunderwerb nicht
abgewartet werden kann.
Während bis etwa 1963 die vordringlichsten
Aufgaben des Amtes in der Hauptsache im Grunderwerb für Hochbauvorhaben
lagen, haben sie sich seit dieser Zeit mehr und mehr auf das Gebiet
der für die Stadt Frankfurt am Main lebenswichtigen Verbesserungen
der Verkehrsverhältnisse verlagert. Neben Planung und Grunderwerb
für die Tangentialstraße wurde 1963 die Vorbereitung
des größten Bauprojektes der Stadtgeschichte, des Baus
der Stadtbahn, in Angriff genommen.
Erst im Stadium der ersten Vorbereitung befindet
sich der Erwerb des für Universitätszwecke vorgesehenen
Geländes am Niederurseler Hang. Hier steht insbesondere die
grundsätzliche Entscheidung noch aus, ob die Flächen für
Rechnung der Stadt oder der Universität zu erwerben sind. Auch
im letzteren Fall wird allerdings die gesamte technische Durchführung
des Grunderwerbs dem Liegenschaftsamt obliegen.
Berichtszeitraum:
1965-68
Durch die beim Liegenschaftsamt getroffene organisatorische
Änderung, der Übertragung des Aufgabengebietes der Einziehungsbuchhaltung
für Mieten und Pachten an die Stadtkasse, konnten in der Verwaltungsabteilung
des Liegenschaftsamtes 5 Planstellen eingespart werden. Z.Zt. werden
in der Abteilung Grundstücksverwaltung durch Zusammenlegung
der bisher getrennt geführten Miet- und Pachtbezirke weitere
organisatorische Veränderungen mit möglichen personellen
Auswirkungen durchgeführt.
Grundstücksgeschäfte
Der allgemeine wirtschaftliche Rückgang hatte
auch seine Auswirkungen auf die Grundstücksgeschäfte der
Stadt. Zwangsläufig mußten die neben den eigentlichen
Erwerbsaufträgen laufenden Grundstücksankäufe, die
eine gewisse Bevorratung an städtischem Grundeigentum zum Ziel
hatten, gedrosselt werden. Auch solche Erwerbsaufträge, für
die zunächst noch eine gewisse Dringlichkeit bestand, mußten
wegen der schwierigen Finanzlage der Stadt zurückgewiesen werden.
Aus dem gleichen Grund wurden selbst bereits eingeleitete Grunderwerbsverhandlungen
zurückgestellt. Enteignungsverfahren konnten zum Teil nicht
weitergeführt werden, und das Ruhen der Verfahren mußte
beantragt werden.
Erst nach Überwindung der finanziellen Schwierigkeiten
war es möglich, in gewissem Umfang vordringliche Grunderwerbsverhandlungen
wieder aufzunehmen. Der Arbeitsanfall beim Liegenschaftsamt ist
jedoch durch die enge Verzahnung der städtischen Investitionen,
die fast immer Grunderwerb voraussetzen, mit der allgemeinen Wirtschaftsentwicklung
in der letzten Zeit erheblich angestiegen. Für das Liegenschaftsamt
traf es sich günstig, daß die Vorbereitungen für
die endgültige Erschließung des Geschäftsgebietes
Niederrad so weit abgeschlossen waren, daß im Benehmen mit
dem Referat Wirtschaftsförderung die ersten Großgrundstücke
veräußert werden konnten. Es gelang, namhafte in- und
ausländische Firmen, wie Hertie, Nestle, Woolworth, Olivetti,
hier seßhaft zu machen, was neben der Erhaltung eines beachtlichen
Steueraufkommens zugleich finanziellen Spielraum für dringend
notwendige Grundstücksankäufe ergab. In jüngster
Zeit sind die Aufgaben des Liegenschaftsamtes vor allem wieder geprägt
durch die Vielzahl der Ankäufe für umfangreiche Verkehrsbaumaßnahmen
verschiedener Art, die die Stadt im Benehmen mit Bund und Auflassungen
Land bzw. mit deren finanzieller Unterstützung durchführen
wird. Als weitere Beispiele für den neuerlich erheblichen Anstieg
der liegenschaftlichen Tätigkeit sind neben dem Grunderwerb
für Verkehrsmaßnahmen die Vorbereitung des Erwerbs von
Grundstücksflächen für neue Wohn-, Geschäfts-,
Industrie- und Erholungsgebiete zu nennen, wie für die Baugebiete
Mainfeld, Niederurseler Hang, Dom-Römerberg, Kleinsiedlung
Hausen, Sachsenhäuser Berg, sowie die liegenschaftliche Abwicklung
des Universitätsvertrages und die notwendige grundstücksmäßige
Gesamtbeordnung mit dem Bund, schließlich die in Kürze
beginnenden Sanierungsmaßnahmen in Eckenheim und Bockenheim.
Das Liegenschaftsamt sieht seine Aufgaben hinsichtlich der Grundstücksgeschäfte
nicht ausschließlich in der Durchführung von Grunderwerbsaufträgen
als Vorbedingung zur Realisierung städtischer Bauvorhaben,
sondern ist darüber hinaus bemüht, auch in enger Fühlungnahme
mit dem Amt für Wirtschaft, dem Referat Wirtschaftsförderung
und der Stadtkämmerei namhafte gewerbliche Unternehmen in Frankfurt
am Main zu erhalten oder neu anzusiedeln. Hierzu wird ergänzend
bemerkt, daß Anregungen des Liegenschaftsamtes auf Erschließung
weiterer Gewerbegebiete im Bereich des Dezernates Planung und Bau
aufgegriffen worden sind und zur Zeit untersucht werden. Die Grundstücksbeordnung,
die sich im Zusammenhang mit dem Bau der Nordweststadt ergab, konnte
fast völlig abgeschlossen werden. Dies betrifft sowohl den
Erwerb als auch die Weitervergabe der Grundstücke. In der Berichtszeit
wurden 2175 Erbbau-, Kauf- und Tauschverträge abgeschlossen,
und zwar:
| Erbbauverträge |
1965 |
1966 |
1967 |
1968 (1.1-31.5 |
| mit privaten Bauherren |
78 |
82 |
86 |
35 |
| mit Baugesellschaften |
29 |
38 |
31 |
10 |
| insgesamt |
107 |
120 |
117 |
45 |
| |
|
|
|
|
| Kauf- und Tauschverträge |
|
|
|
|
| mit Privatpersonen |
530 |
427 |
421 |
130 |
| mit Baugesellschaften |
91 |
84 |
74 |
29 |
| Insgesamt |
621 |
511 |
495 |
159 |
| Auflassungen |
190 |
160 |
185 |
87 |
An größeren Objekten sind enthalten:
bei Ankäufen DM:
- 1965 -12 Fälle mit einer Summe von
ca. 6400000,-
- 1966 -5 Fälle mit einer Summe von ca. 4200000,-
- 1967 -10 Fälle mit einer Summe von ca.
6300000,-
- 1968 -3 Fälle mit einer Summe von ca. 1300000,-
(1.1.-31. 5.)
bei Verkäufen:
- 1965 -7 Fälle mit einer Summe von ca. 3300000,-
- 1966 -9 Fälle mit einer Summe von ca. 15500000,-
- 1967 -8 Fälle mit einer Summe von ca. 10200000,-
- 1968 -4 Fälle mit einer Summe von ca.3300000,-
Infolge der schlechten personellen Besetzung der
Vertragsabteilung konnten viele Verträge noch nicht zum Abschluß
gebracht werden. Ferner ist noch zu erwähnen, daß von
der Vertragsabteilung neben den Erbbau-, Kauf- und Tauschverträgen
noch die Vertragsabschlüsse für das Amt für Wirtschaft
zu tätigen sowie die Eintragung von Rechten für sämtliche
Ämter der Stadtverwaltung und die Zwangsversteigerungstermine
nebst Feststellungen im Grundbuch wahrzunehmen sind.
Erbbaurechte
Es bestehen etwa 3300 Erbbauverhältnisse mit
einer jährlichen Einnahme von rund 1300000,- DM. Die Vergabe
der Erbbaurechte erfolgt zu etwa 80% an Privatpersonen und 20% an
gewerbliche Unternehmen.
Vermietung
Es bestanden durchschnittlich 2500 Mietverhältnisse,
und zwar:
- 1965 mit einer Mieteinnahme von ca. 4250000,-
DM
- 1966 mit einer Mieteinnahme von ca. 4000000,-
DM
- 1967 mit einer Mieteinnahme von ca. 3850000,-
DM
- 1968 mit einer Mieteinnahme von ca. 3900000,-
DM
Obwohl die Mieten ständig der preisrechtlich
zulässigen Höhe angepaßt wurden und Mieterhöhungen
im Hinblick auf die Erklärung der Stadt Frankfurt a.M. zum
"weißen Kreis" vorgenommen werden konnten, ist im
Laufe der Berichtszeit ein leichtes Absinken der Mieteinnahmen festzustellen.
Dies ist im wesentlichen auf die Fluktuation im Bestand des bebauten
Grundbesitzes zurückzuführen.
Verpachtung
Es bestanden jeweils etwa 5000 Pachtverhältnisse,
und zwar:
- 1965 mit einer Pachteinnahme von ca. 750000,-
DM
- 1966 mit einer Pachteinnahme von ca. 820000,-
DM
- 1967 mit einer Pachteinnahme von ca. 820000,-
DM
- 1968 mit einer Pachteinnahme von ca. 785000,-
DM
Die Höhe der Pachteinnahmen war, bedingt durch
die im Bestand des unbebauten Grundbesitzes laufend eingetretenen
Zu- und Abgänge von Grundstücksflächen sowie durch
Freimachung von Gelände für die Weiterführung der
Gießener Straße und für den Ausbau der Friedberger
Landstraße, leichten Schwankungen unterworfen.
Rückerstattungen
Die aufgrund des Rückerstattungsgesetzes angemeldeten
319 Rückerstattungsfälle sind durch Nachzahlungen oder
Rückübereignungen und Rücknahme des Anspruches inzwischen
abgeschlossen worden. Die Stadt hat dabei Rückerstattungen
in Höhe von insgesamt ca. 15700000,- DM vorgenommen.
Taunusstr/Weserstraße, Abbruch für
ein neues Hochhaus, um 1971
Berichtszeitraum: 1969-72
Fast alle kommunalpolitischen Vorhaben erfordern
das Vorhandensein gemeindeeigner Grundstücke bzw. die Beschaffung
von Grundstücken aus Privathand. Ohne Grundstücke können
keine neuen Straßen, Schulen, Kindertagesstätten und
Krankenhäuser gebaut, Sport- und Grünanlagen angelegt
und steuerbringende Gewerbebetriebe angesiedelt werden. Die Verfügungsmacht
über Grund und Boden ist für die Weiterentwicklung eines
kommunalen Gemeinwesens unbedingte Voraussetzung. Die Stadt Frankfurt
a.M. hat im Zuge des Wiederaufbaues und der weiteren Stadtentwicklung
nunmehr praktisch ihren gesamten, meist noch aus der Adickes-Ära
stammenden Bestand an bebaubarem Gelände aufgebraucht und verfügt
daher heute über keinen nennenswerten, frei verwertbaren, bebauungsfähigen
Grundbesitz mehr. Deshalb steht bei der Arbeit des Liegenschaftsamtes
die Grundstücksbeschaffung im Vordergrund. Die erfolgreiche
Erfüllung dieser Aufgabe wird aber von Jahr zu Jahr schwieriger,
weil sich die Haltung der Grundstückseigentümer gegenüber
den Erwerbswünschen der Stadt angesichts der allgemeinen Preissteigerung
und der daraus resultierenden Flucht in die Sachwerte immer mehr
verhärtet. Begünstigt wird diese Entwicklung auch dadurch,
daß in unserem heutigen Bodenrecht die Rechte der öffentlichen
Hand im Gegensatz zu einem starken Schutz des Privateigentums erheblich
beschränkt sind und die wenigen Möglichkeiten des gesetzlichen
Grunderwerbes noch durch Ungültigkeitserklärungen von
Bebauungsplänen durch Verwaltungsgerichte eingeschränkt
werden. Deshalb muß in den meisten Fällen der Weg des
freihändigen Erwerbs mit allen seinen Erschwernissen gewählt
werden. Es würde den Rahmen dieses Berichts sprengen, wenn
alle vom Liegenschaftsamt in der Berichtszeit vorgenommenen wichtigen
Grundstücksbeordnungen im einzelnen aufgeführt würden.
Deshalb sollen stellvertretend nur einige prägnante Projekte
Erwähnung finden: So konnte in der Berichtszeit der Grunderwerb
abgeschlossen werden für den
- Dom-Römerberg-Bereich,
- für den City-Ring zwischen Zeil und Peterstor,
- für die Friedberger Landstraße, und
zwar von Stadtgrenze bis Friedberger Warte und von Friedberger
Platz bis Friedberger Tor,
- für das neue Autobahnstück Opel-Kreisel
bis Anschluß West,
- für die Verlängerung der Gießener
Straße nach Norden und Süden,
- für die neue Niddabrücke im Zuge der
Maybachüberführung und
- für die Nordweststraße.
Darüber hinaus wurde Grunderwerb durchgeführt
für Schulneubauten bzw. -erweiterungen in Bornheim, in der
Nordweststadt, in Rödelheim, Sachsenhausen, Schwanheim, Sindlingen
und Westhausen, für den U-Bahn- Bau in Bornheim, für Sportanlagen
in Bornheim und am Riederwald, für Grün- und Kleingartenanlagen
in Eschersheim, Ginnheim, Niederursel, Rödelheim und Schwanheim,
für die Hauptfriedhofserweiterung, für die Neuanlage des
Friedhofes Heiligenstock und für Friedhofserweiterungen in
Bornheim, Fechenheim, Höchst, Niederrad, Niederursel, Sossenheim,
Schwanheim und Westhausen sowie für den Bau von Entwässerungsanlagen
in Griesheim, Hausen, Niederursel, Rödelheim, Sachsenhausen
und Seckbach. Ferner wurden in allen Stadtteilen Grundstücke
für zahlreiche Straßenprojekte und für sonstige
Gemeinbedarfsflächen wie Parkhäuser, Betriebshöfe,
Wasserhochbehälter u.ä. erworben. Nahezu abgeschlossen
werden konnte der Grunderwerb für die Stadttangente zwischen
der Autobahn Wiesbaden {Siegener Straße) und Ludwig-Landmann-Straße,
für die Umfahrung Hausen, Schwanheim und Goldstein (Mainuferstraße
bis Lyoner Straße).
Deutscher Sportbund in Frankfurt
Für das Kindertagesstättenbauprogramm
wurden in allen Stadtteilen geeignete städtische Grundstücke
bereitgestellt. Die Grundstücksvergabe in der Bürostadt
Niederrad wurde abgeschlossen. Damit ist dort die Grundlage für
rd. 10000 Arbeitsplätze geschaffen worden. Soweit in den vergangenen
Jahren an anderer Stelle noch stadteigene Grundstücksflächen
zur Vergabe zur Verfügung standen, so wurden diese von
kleineren, selbständig nicht verwertbaren Flächen abgesehen
in der Regel nicht verkauft, sondern entweder durch Erbbaurechtsbestellung
vergeben oder im Grundstückstausch veräußert. Während
die Erbbaurechtsbestellung beispielsweise der Fernmeldeturm
auf der Ginnheimer Höhe, ein Hotelgrundstück am Oberforsthaus,
Baugrundstücke für den Deutschen Fußballbund und
den Deutschen Sportbund (siehe Abb. oben), wodurch deren Sitz in
Frankfurt am Main gesichert wurde die Erhaltung des Grundvermögens
gewährleistet, bietet der Grundstückstausch Möglichkeiten,
im Rahmen vorausschauender Grundstückspolitik speziell in Neuerschließungsgebieten
später für öffentliche Zwecke benötigte Grundstücke
zu erwerben. Die im Berichtszeitraum vorgenommenen Grundstücksgeschäfte
ergaben einen jährlichen Durchschnittsumsatz von rd. 60 Mill.
DM. Diese Zahl macht deutlich, welchen Faktor das Liegenschaftsamt
auf dem Frankfurter Grundstücksmarkt darstellt; sie spiegelt
aber auch die vom Liegenschaftsamt trotz mangelnder Stellenausstattung
und daraus resultierender erheblicher Personalfluktuation auf diesem
Sektor geleistete Arbeit wider. Die 1967 vom Hauptamt in enger Zusammenarbeit
mit dem Liegenschaftsamt begonnene Organisationsuntersuchung des
Amtes konnte 1971 für die Abteilung Grundstücksverkehr,
der Vertrags- und Verwaltungsabteilung abgeschlossen werden. Die
städtischen Körperschaften haben daraufhin eine institutionelle
und funktionelle Neuorganisation dieser Abteilung beschlossen. Sobald
die hierfür benötigten qualifizierten Mitarbeiter zur
Verfügung stehen, wird von dieser Neuorganisation auch erwartet,
daß sie das Liegenschaftsamt in die Lage versetzt, mehr als
bisher vorausschauenden Grunderwerb zur Schaffung neuer Bodenvorräte
durchzuführen und nicht wie seither zwangsläufig das Schwergewicht
auf dieLösung akuter lnvestitionsvorhaben legen zu müssen.
Ohne die Verfügungsmacht der Stadt über größere
stadteigene Flächen ist die Durchführung geordneter Investitionsplanungen
und Investitionsabläufe nicht sichergestellt. Es steht zu hoffen,
daß die Organisationsuntersuchung in der Grundstücksverwaltungsabteilung
in absehbarer Zeit ebenfalls zum Abschluß kommt und auch hier
bald eine den Bedürfnissen angemessene Organisation geschaffen
wird. In dem Berichtszeitraum bestanden bei der Grundstücksverwaltungsabteilung
durchschnittlich rd. 2500 Mietverhältnisse und rd. 6000 Pachtverhältnisse.
Ihre in der Berichtszeit durchgeführte Anpassung an die geänderten
Miet- und Pachtverhältnisse erbringt eine jährliche Mehreinnahme
von rd. 150000,- DM. Für den Neubau des Technischen Rathauses
war der Abbruch von 3 Wohn- und Geschäftsgebäuden in der
Braubschstraße erforderlich. Dadurch mußten für
37 Wohnungsmieter Ersatzwohnungen bereitgestellt werden. Die weiter
von der Räumung betroffenen 11 gewerblichen Mieter erhielten
zur Vermeidung ihrer Existenzgefährdung eine geldliche Starthilfe
für die Beschaffung anderer Gewerberäume.
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