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Berichtszeitraum: 1965-68
Der Aufbau und die Organisation der Polizei in
Frankfurt am Main sind durch das Hessische Gesetz über die
öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) vom 17.12.1964 wesentlich
beeinflußt worden. Wenn der Polizei auch keine neuen Aufgaben
übertragen worden sind, so brachte die im Gesetz vorgesehene
Gliederung der Behörden der Gefahrenabwehr in
- Behörden der allgemeinen Verwaltung
- Polizeibehörden
- Vollzugspolizei
doch einige organisatorische Änderungen innerhalb
der Polizei. Besonders deutlich ist der Einfluß des HSOG bei
der Einrichtung der Polizei- und Ordnungsbehörde in Erscheinung
getreten. Das trifft sowohl für den internen Dienstbetrieb
als auch in der Auswirkung nach außen zu. Im Gegensatz zu
vielen anderen Städten ist in Frankfurt a.M. im Interesse einer
kontinuierlichen Zusammenarbeit auf eine Trennung zwischen Verwaltungsbehörden
und Polizeibehörden verzichtet worden. Die im nachfolgenden
Bericht aufgeführten Tätigkeiten halten sich in ihrer
Gliederung an den Geschäftsverteilungsplan (Verwaltung, Schutzpolizei,
Kriminalpolizei, Polizei- und Ordnungsbehörde). Die angegebenen
Zahlen über den Umfang der geleisteten Arbeit lassen die Schwerpunkte
erkennen; sie bilden auch die Grundlagen für notwendige Rationalisierungsmaßnahmen.
Die vorbeugende Tätigkeit der Polizei läßt sich
in Zahlen nicht erfassen, obwohl ihr eine große Bedeutung
beizumessen ist. Im Bereich der Polizei ist eine enge Zusammenarbeit
mit allen Polizeibehörden, Ämtern der Stadt und den Behörden
des Landes, insbesondere der Justiz, eine zwingende Voraussetzung
für die Lösung der nicht immer leichten Aufgaben. Die
Zunahme der Demonstrationen hat mit aller Deutlichkeit gezeigt,
daß solche Aufgaben durch ausschließlich polizeilichen
Einsatz nicht gelöst werden können, schon gar nicht durch
eine in ihrer örtlichen Zuständigkeit eingeengte Polizei.
In gemeinsamen Besprechungen mit allen betroffenen Stellen ist die
bestehende Verbundenheit zwischen den Behörden vertieft worden.
Wegen des begreiflicherweise begrenzten Raumes kann aus dem umfassenden
Aufgabenkatalog der Polizei nur schwerpunktartig berichtet werden.
Für diesen Berichtszeitraum sollen die Kriminalpolizei und
die Polizei- und Ordnungsbehörde bevorzugt zu Worte kommen.
Präsidialangelegenheiten
Der Umfang der Verwaltungsarbeiten ist an der täglich
ein- und ausgehenden Post zu erkennen. Auf stabilen Aktenrollwagen
werden mehrmals an einem Tage rund ein Zentner Akten, Anträge,
Briefe und Vorgänge transportiert. Durch ständige Überwachung
des Geschäftsganges und durch Einführung neuer bzw. Verbesserung
vorhandener Vordrucke wurde eine Erleichterung und Beschleunigung
des Geschäftsablaufes erreicht. In der Berichtszeit sind für
51 Lebensretter staatliche Anerkennungen von Rettungstaten beantragt
worden. Hiervon erhielten 15 die Hessische Rettungsmedaille und
36 Personen eine öffentliche Anerkennung. In 7 weiteren Fällen
hat der Oberbürgermeister Lebensrettern die Anerkennung und
den Dank der Stadt Frankfurt a.M. ausgesprochen. Von 1964 bis 1967
sind bei 320 Anträgen auf Erteilung von Bundesverdienstorden
für Frankfurter Bürger Ermittlungsvorgänge bearbeitet
worden. Im Sachgebiet Rechtsangelegenheiten und Prozeßsachen
waren in der Berichtszeit neben den laufenden Arbeiten (oft beratender
Natur) 1272 Widersprüche gegen Verwaltungsakte und Anträge
nach §§ 80 und 123 Verwaltungsgerichtsordnung zu bearbeiten.
In 118 Fällen wurden Klagen beim Verwaltungsgericht durch die
Betroffenen erhoben.
Die Gesamtstärke der Polizei ergibt sich aus
folgenden Zahlen:
| |
Verwaltung |
Schutzpolizei |
Kripo |
Sonderpolizei |
Pol/Ordnungsbehörde |
gesamt: |
| 1964 |
589 |
2112 |
372 |
50 |
- |
3123 |
| 1965 |
598 |
2111 |
374 |
50 |
- |
3133 |
| 1966 |
225 |
2111 |
374 |
- |
433 |
3143 |
| 1967 |
222 |
2111 |
374 |
- |
569 |
3276 |
| 30.6.68 |
219 |
2108 |
374 |
- |
575 |
3276 |
Personalangelegenheiten
Auch in der Berichtszeit konnten für die Vollzugspolizei
von der hierfür zuständigen Hessischen Bereitschaftspolizei
nicht genügend Nachwuchskräfte bereitgestellt werden.
Es bleibt aber festzustellen, daß im Jahre 1967 eine spürbare
Verbesserung in der Zuweisung junger Beamter eingetreten ist. Durch
intensiv betriebene Nachwuchswerbung bemüht sich seit einigen
Monaten die Schutzpolizei selbst mit gutem Erfolg, junge Menschen
für den Polizeidienst anzuwerben, was sich jedoch erst in den
nächsten Jahren auswirken wird. Die Zunahme Ende 1966 hängt
mit der Eingliederung des ehemaligen Gewerbe- und Ordnungsamtes,
von Teilen des Außendienstes des Gartenamtes und der Abteilung
Ordnungswesen aus der Gesundheitsverwaltung in die Polizei- und
Ordnungsbehörde zusammen.
Wirtschaftsabteilung
Die Einnahmen der Unterabschnitte 1100, 1101, 1102
und 1200 vom Jahre 1965 haben sich bis zum Jahre 1967 um 4,2 Mio
und die Ausgaben im gleichen Zeitraum um 10,6 Mio DM erhöht.
Während die höheren Einnahmen durch den vermehrten Anfall
von Gebühren und Geldbußen entstanden, ist die Ausgabenerhöhung
hauptsächlich auf die vermehrt angefallenen Personalkosten
zurückzuführen. Beide Veränderungen sind hauptsächlich
durch die Bildung der Polizei- und Ordnungsbehörde entstanden.
Die Übernahme des Gewerbe- und Ordnungsamtes, der Abteilung
Ordnungswesen aus der Gesundheitsverwaltung und von Teilen des Außendienstes
des Gartenamtes erforderte die Bereitstellung von zusätzlichen
Diensträumen. Das ehemalige Gewerbe- und Ordnungsamt wurde
in der Hauptsache in den 3 ermieteten Stockwerken des Hauses Mainzer
Landstraße 82-84 untergebracht. Die übrigen neu hinzugekommenen
Dienststellen verblieben zunächst in ihren bisherigen Diensträumen,
so z.B. die Abt.Gesundheitsaufsicht in der Braubachstraße
14-16 und der Feld- und Anlagenschutz Wiesenhüttenplatz 37.
Im Juli 1967 wurde die seit langem vorgesehene Umkleidung der Schutzpolizeibeamten
durchgeführt. An Stelle der bisherigen blauen Tuchbekleidung
tragen sämtliche uniformierten Exekutivbeamten der Polizei
nunmehr Uniformen aus grünem Stoff.
Polizeiärztliche Abteilung
Die Behandlungsräume der Polizeiärztlichen
Abteilung sind in der Berichtszeit instrumentell und apparativ so
ausgerüstet worden, daß sie weitgehend Diagnostik und
Therapie aller allgemeinärztlichen Fälle und die der kleinen
Chirurgie gestatten. Zusätzlich zu den vorhandenen Einrichtungen
wurden in der Berichtszeit 1 ortsfestes Röntgengerät,
1 transportables Röntgengerät und 1 Röntgenkugel
beschafft und die hierfür notwendigen Räume eingerichtet.
Das Therapeutikum wurde durch einen Luftstrahlenmassageapparat,
durch 1 Elektrisiergerät und durch 1 Massagegerät vervollständigt.
Alle Funkstreifenwagen wurden zusätzlich zu den bereits vorhandenen
Verbandskästen mit je einem Beatmungsgerät und neuartigen
Isolationsdecken ausgerüstet. In 96 Lehrgängen mit jeweils
10 Doppelstunden wurden alle Schutzpolizeibeamten in Erster Hilfe
und in lebensrettenden Sofortmaßnahmen ausgebildet und dabei
in der Mund-zu-Mund-Beatmung und in der Benutzung des Beatmungsgerätes
geschult. Die Unfallaufnahmewagen wurden mit einer Sekretabsaugpumpe
und einer aufblasbaren Plastikschiene zur Ruhigstellung gebrochener
Gliedmaßen ausgerüstet. In der Berichtszeit wurde in
36 Fällen das Beatmungsgerät eingesetzt und 8 mal die
Atemspende angewendet. In 11 nachgewiesenen Fällen ist es Polizeibeamten
gelungen, Verletzte vor dem sicheren Tod zu bewahren.
Schutzpolizei
Parallel zur Werbung und Öffentlichkeitsarbeit
wird seit Oktober 1967 eine Aus- und Weiterbildung der Polizeivollzugsbeamten
über die Themen der angewandten Psychologie, Sozialpsychologie,
der Soziologie, des Staats- und Verfassungsrechtes sowie der praktischen
Polizeiverwendung betrieben. Diese Beschulung wird von den Polizeibeamten
allgemein begrüßt; sie zeigte gute Erfolge. Mit dem Inkrafttreten
des HSOG am 1.1.1965 ergaben sich Änderungen in der Geschäftsverteilung.
Die Sachgebiete Signalplanung und Signaltechnik der Automatischen
Verkehrsregelung werden Zug um Zug von der Polizei- und Ordnungsbehörde
- Abteilung III - Straßenverkehr - übernommen. Die Automatische
Verkehrsregelung wird als selbständige Dienststelle aufgelöst;
die Schaltzentrale wird dem Verkehrskommando angeschlossen. Diese
organisatorischen Maßnahmen werden erst im Laufe des Jahres
1968 beendet werden können. Einige Dienststellen bezogen neue
Dienstgebäude bzw. Diensträume: Am 1.6.1965 wurde die
1.Polizeibereitschaft von der Melemstraße 23 in den Neubau
Albusgasse 9-11, am 15.3.1967 das Verkehrskommando vom Polizeipräsidium
und von der Schönen Aussicht 5 (Hilfspolizei) zur Berliner
Straße 60 und am 29.12.1967 das 18. Polizeirevier vom Richard-Weidlich-Platz
5 zur Sindlinger Bahnstraße 124 (Neubau) verlegt. Im Polizeipräsidium
wurden die Notruf- und Fernsprechzentrale räumlich erweitert.
Besondere Ereignisse
Die Bundesligaspiele im Waldstadion erfordern jeweils
einen besonderen polizeilichen Einsatz. Die Zahl der politischen
Veranstaltungen vermehrte sich ständig. Insbesondere nahm die
Zahl der Aufzüge auf Straßen und Plätzen zu. Auch
die Form der Veranstaltungen änderte sich; sie neigte mehr
und mehr zu aggressivem Verhalten vor allem junger Teilnehmer. Der
Schwerpunkt der Bekämpfung strafbarer Handlungen lag für
die Schutzpolizei in der Verhinderung und Verfolgung der die Öffentlichkeit
besonders beunruhigenden Delikte; dazu gehören insbesondere
Raubüberfälle, Sittlichkeitsdelikte, Kraftfahrzeugdiebstähle,
Diebstähle aus Kraftfahrzeugen und Einbrüche. Bereits
seit den Jahren 1965/66 ging die Schutzpolizei besondere Wege zur
Bekämpfung dieser Delikte. Es wurden bei allen Revieren Kommandos
gebildet, die sich soweit es die Personallage gestattete - vorwiegend
dieser Aufgabe widmeten. Die 1. Polizeibereitschaft wurde in jeder
Nacht im kombinierten Fuß- und Funkstreifendienst in Vergnügungsvierteln
(Bahnhofsgebiet) eingesetzt. Eine große Anzahl von Tätern
konnte hierdurch auf frischer Tat festgenommen werden. Einzelne
Beamte stellten während dieser Zeit über 120 Täter.
Die erzielten präventiven Erfolge lassen sich nur schwer messen;
sie dürften jedoch nicht unerheblich sein. Im Berichtszeitraum
war bei der Schutzpolizei ein über dem Durchschnitt liegendes
Anwachsen der Entnahme von Blutproben, der Durchführung von
Haftbefehlen und der sonstigen Aufgaben festzustellen. Als Beispiel
für die angestiegenen besonderen Leistungen werden nachstehend
einige statistische Zahlen aus dem Jahre 1967 aufgeführt:
- Anzahl der von der Polizei aufgenommenen Verkehrsunfälle:
22949
- durch Verkehrsunfall getötete Personen:
140
- verletzte Personen: 6493
- geschätzter Sachschaden: DM 26813969
- Freiheitsentziehungen: 9095
- durchgeführte Haftbefehle: 2489
- Vorführungen: 492
- Anzahl der im Gewahrsam aufgenommenen Personen:
9649
- durchgeführte Transporte von Gefangenen
und Häftlingen: 7700
- im Notruf entgegengenommene Anrufe: 154074
- mit Dienstfahrzeugen gefahrene Kilometer: 4790479
- verbrauchter Kraftstoff (Normal, Super, Diesel)
in Liter: 710678
- Von dem Sprengkommando wurden innerhalb des
Stadtgebietes Sprengbomben, Granaten usw. entfernt und entschärft:
498
- dazu Infanteriemunition, Granatzünder usw.
in kg: 870
- Anzahl der vorgelegten Anzeigen bei Verbrechen
und Vergehen: 43975
- Übertretungsstrafanzeigen: 108812
- Gebührenpflichtige Verwarnungen: 206821
- Anzeigen wegen Ordnungswidrigkeiten: 781
- Der Gesamtbestand an Kraftfahrzeugen der Polizei
beträgt: 328
- davon mit Funkgerät: 165
- Kraftfahrzeuge mit einer Kilometerleistung von
mehr als 100000 km am 31. 12. 1967 =52. Diese Fahrzeuge standen
zur Aussonderung heran.
Schwierigkeiten und Probleme aus der veränderten
Form und Zunahme der Demonstrationen

Demonstration, Anfang der siebziger Jahre an
der Hauptwache
Einige Veranstalter von Demonstrationen - vorwiegend
Studenten und Schüler - sind offenbar dazu übergegangen,
die ihnen durch § 14 des Versammlungsgesetzes auferlegte Pflicht,
Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzüge spätestens
48 Stunden vor der Bekanntgabe der zuständigen Behörde
anzumelden, bewußt zu ignorieren. Sehr wahrscheinlich will
man auf diesem Wege eventuelle Auflagen der Behörden vermeiden.
Die Schutzpolizei sieht sich daher immer häufiger unvorbereitet
derartigen sich auf mehr oder weniger große Bereiche der Stadt
auswirkenden Demonstrationen gegenübergestellt. Die Folge ist,
daß in aller Eile Polizeibeamte vom Revierdienst und von zu
Hause zusammengerufen werden müssen. Das führt dazu, daß
möglicherweise aufgrund des nicht rechtzeitig vorhandenen Personals
die erforderlichen Maßnahmen nicht der Lage entsprechend durchgeführt
werden können und der allgemeine Revierwachdienst in einem
kaum noch vertretbaren Umfang eingeschränkt werden muß.
Die Demonstrationen während der Osterfeiertage 1968 haben bewiesen,
daß die Schutzpolizei zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht
so stark und nicht so ausgerüstet ist, daß sie Zwischenfällen
gleicher oder ähnlicher Art begegnen kann. Am 12.4.1968 mußten
in Frankfurt am Main anläßlich von Demonstrationen z.B.
760 und am 15.4.1968 =1470 Polizeibeamte eingesetzt werden. Dies
zeigt deutlich, daß eine personelle Verstärkung dringend
geboten ist.
Als ein Problem hat sich bei Demonstrationen auch
die Betreuung der Beamten erwiesen. Es war z.B. an den Osterfeiertagen
1968 so gut wie unmöglich, für die Beamten, die z.T. an
mehreren Tagen hintereinander 12 bis 15 Stunden ununterbrochen im
Dienst waren, Erfrischungen und Verpflegung zu beschaffen. Die Ausstattung
der Schutzpolizei mit geeigneten mit Funk ausgerüsteten Mannschaftstransportfahrzeugen
und Wasserwerfern sowie Spezialfahrzeugen ist unzulänglich.
Auch die Ausrüstung mit Fernmeldegeräten, insbesondere
Funksprechgeräte, ist unzureichend. Die Demonstrationen lassen
es notwendig erscheinen, die Schutzpolizei zusätzlich mit Filmkameras
und Fotoapparaten auszustatten. Filme und Fotos haben sich als sehr
gute Beweismittel erwiesen. Auch die persönliche Ausrüstung
der Beamten muß verbessert werden. Es fehlt insbesondere ein
geeigneter Kopfschutz.
Kriminalpolizei
Allgemeines und Organisation
Um mit den vorhandenen Kräften (z.Zt. 308
Exekutivbeamten) der stetig steigenden Kriminalität besser
begegnen zu können, wurde die Kriminalpolizei Frankfurt a.M.
mit Wirkung vom 1.4.1965 umorganisiert. Aus den bisher 12 Kommissariaten
sind 18 gebildet worden. Im Zuge dieser Neuaufgliederung wurde eine
IV. Kriminalinspektion geschaffen. Die Personen- und Sachfahndung,
der Erkennungsdienst und die Weibliche Kriminalpolizei wurden dem
ständigen Vertreter des Leiters der Kriminalpolizei unterstellt.
Mit dieser Umorganisation wurde die Zahl der Beamten innerhalb der
einzelnen Kommissariate verringert und dadurch den Kommissariatsleitern
die Möglichkeit eingeräumt, intensiver auf die Verbrechensbekämpfung
einzuwirken und sich bei wesentlichen Ermittlungsvorgängen
direkt in die Sachbearbeitung federführend einzuschalten. Das
Aufgabengebiet der Kriminalpolizei ist dabei unverändert geblieben.
Entwicklung und Schwerpunkte der Kriminalität
Die Zahl der bei der Kriminalpolizei neu bekanntgewordenen
Straftaten hat deutlich zugenommen:
- 1964: 43098
- 1967: 48736
- Zunahme: 5638 = rd.13%
Außer den neu bekanntgewordenen und bearbeiteten
Straftaten sowie Haftsachen handelt es sich bei den übrigen
Vorgängen um Ermittlungsersuchen auswärtiger Polizeidienststellen,
der Staats- und Amtsanwaltschaften sowie Amtshilfeersuchen anderer
Behörden. In der Gesamtzahl der bearbeiteten Vorgänge
sind nicht diejenigen enthalten, die als Straftaten mit politischem
Einschlag vom 18.Kommissariat bearbeitet werden und in der Kriminalstatistik
nicht ausgewiesen sind.
Die Aufklärungsquote nahm ab:
- 1964: 28473
- 1967: 25367
- Verminderung: 3106 = 10,9%
Ein Vergleich der Gesamteingänge
- 1964: 86585
- 1967: 104629
- ergibt eine Zunahme von 18044 = rd. 20%
In dem Berichtszeitraum hat es bei den Tötungsdelikten
keine wesentliche Änderungen hinsichtlich der Häufigkeit
und Aufklärung gegeben.
- Der Mord an der stadtbekannten Prostituierten
Helga Matura am 27.1.1966 fand in der Öffentlichkeit reges
Interesse. Nach dem Täter, der sein Opfer vermutlich mit
einem Messer erstach, wird nach wie vor gefahndet.
- Auch hinsichtlich des Doppelmordes an Gertraude
Dolezal und Manfred Erdenberger sind Ermittlungen noch in vollem
Gange. Die genannten Personen wurden in der Nacht vom 15. zum
16.4.1967 auf einem Parkplatz im Stadtwald bei Frankfurt am Main-Schwanheim
durch zahlreiche Schüsse aus Kleinkaliberwaffen erschossen.
- Durch langjährige Ermittlungsarbeit gelang
es der Mordkommission, den am 25.11.1947 in Frankfurt a. M. begangenen
dreifachen Raubmord an Neumann/Rehklau aufzuklären. In dieser
Sache konnte am 22.7.1966 in Worms der 43jährige Kraftfahrer
Johann Peter S. als einer der Täter ermittelt und festgenommen
werden. Durch Schußvergleichsuntersuchungen und Gegenüberstellungen
konnte er außerdem der Teilnahme an einem Mord an einem
Feldhüter in Bobenheim bei Worms im Jahre 1946 sowie einem
Mord und Mordversuch an einem Bäckermeister und seiner Ehefrau
im Jahre 1948 in Worms überführt werden. Wegen dieser
und anderer Taten verurteilte das Schwurgericht Mainz S. zu sechsmal
lebenslänglich Zuchthaus. Seine beiden Mittäter waren
bereits früher verstorben.
Von 1964 bis 31.12.1967 haben sich bei der Kriminalitätsentwicklung
in Frankfurt a.M. zwei Schwerpunkte gezeigt.
Während 1964 203 Raubstraftaten bekannt geworden
sind, waren es 1967 345. Dabei ist die Differenz zwischen 1966 =
270 zu 1967 = 345 Raubtaten besonders auffällig.
Die Steigerung von 1964 bis 1967 beziffert sich
in dieser Deliktsgruppe auf 142 Fälle = 69,9%
Aus der Beobachtung dieser Kriminalitätsgruppe
ergibt sich neben der zahlenmäßigen Steigerung ein merkliches
Ansteigen der Intensität und Brutalität hinsichtlich der
Planung und Tatausführung.
- Am 4.1.1967 gelang es, den 30jährigen Kellner
Gerd D. als "radelnden Bankräuber" zu ermitteln
und festzunehmen. Er hatte innerhalb eines halben Jahres in Frankfurt
a.M. vier Bankfilialen überfallen und dabei ca. 65000 DM
erbeutet. Inzwischen wurde er zu 10 Jahren Zuchthaus verurteilt.
- Mindestens vier unbekannte Täter überfielen
am 11.12.1967 im Parkhaus HERTIE einen Geldtransport des Bankhauses
Hardy & Co., wobei sie 300000 DM erbeuteten. Um ihre Tat zu
verschleiern und ihre Flucht zu ermöglichen, legten sie einen
Brand in dem Parkhaus. Diese Arbeitsweise läßt auf
eine organisierte Bande schließen. In diesem Fall sind die
sehr umfangreichen Ermittlungen noch nicht abgeschlossen.
Mehr als 2/3 der in Frankfurt a.M. bekanntgewordenen
Straftaten entfallen auf den Diebstahlkomplex. Die Zahl der bekanntgewordenen
schweren und einfachen Diebstähle hat sich von 27515 (1964)
auf 30873 (1967) erhöht. Das entspricht einer Zunahme von 3358
= 12,2%
Besonders auffallend zeigt sich dabei die Zunahme
bei den folgenden Deliktsgruppen:
| |
1964 |
1967 |
Zunahme |
| Kfz- und Gebrauchsdiebstahl |
2574 |
3239 |
665=25,8% |
| Diebstahl aus Kfz |
5297 |
5901 |
604=11,4% |
| Ladendiebstahl |
1640 |
2543 |
903=55% |
| Diebstahl aus Geschäfts-,
Fabrik-, Werkstatt- und Lagerräumen |
1640 |
2801 |
1161=70,7% |
| Diebstahl aus Wohnungen |
713 |
824 |
111=15,5% |
Bei der Bekämpfung der Diebstahlskriminalität
ragten die folgenden Fälle heraus:
- Eine Bande aus dem Raume Frankfurt a.M.-Höchst
hatte sich auf Einbruchdiebstähle in Schmuck- und Pelzgeschäfte
spezialisiert. Es konnten seit 1965 insgesamt 20 Mitglieder der
Bande ermittelt und festgenommen werden, denen mindestens 100
Diebstahlsdelikte nachzuweisen waren. In einem Falle hatten sie
beim Schweißen an einem Tresor einen Brand verursacht und
dadurch allein einen Schaden von über 200000 DM angerichtet.
- Seit dem Frühjahr 1966 häuften sich
in Frankfurt a.M. die für eine Großstadt typischen
Wohnungseinbrüche durch sogenannte Klingelfahrer. Die kriminalpolizeilichen
Beobachtungen dieser Straftaten ergaben den Verdacht, daß
hier Serientäter am Werk sein mußten. Als Täter
konnten in der Berichtszeit der 33 Jahre alte Heinrich W. aus
Nauroth bei Wiesbaden und sein 41 Jahre alter Komplice Karl B.,
wohnhaft in Wiesbaden, ermittelt und festgenommen werden. Aufgrund
der an ihren Tatorten gesicherten Sachbeweise konnten sie überführt
werden, rund 300 Einbruchdiebstähle durchgeführt zu
haben, bei denen sie einen Gesamtschaden von ca. 150000 DM anrichteten.
Die immer mehr anwachsende Beförderung von
Personen und Gütern im Luftverkehr hat zwangsläufig auch
ein erhebliches Ansteigen der Kriminalität auf dem hiesigen
Flugplatz mit sich gebracht.
- Am 13.9.1966 wurde auf dem hiesigen Flughafen
von zunächst unbekannten Tätern ein Geldsack mit 1000000
DM entwendet. Durch langwierige Ermittlungen, insbesondere auch
durch Hinweise aus der Bevölkerung, konnten am 31.12.1966
als Täter drei Männer aus der Umgebung Wiesbadens ermittelt
und festgenommen werden. Es handelt sich um den 1942 geborenen
Bernd F., den 1946 geborenen Karl-Dieter G. und den 1943 geborenen
Norbert R.. Die drei Täter sind inzwischen für diesen
Diebstahl verurteilt worden.
Auf dem Gebiete des Kraftfahrzeugdiebstahls ergab
sich seit Spätsommer 1966 eine Häufung von Diebstählen
wertvoller Personenwagen. Insbesondere wurden Fahrzeuge der Marken
Mercedes 250 und Ford Mustang entwendet. Im Zuge der Ermittlungen,
die sich bis in die Mitte des Jahres 1967 erstreckten, gelang es,
insgesamt 101 solcher Pkw-Diebstähle, zwei Pkw-Unterschlagungen
und 18 Fälle des betrügerischen Erwerbs von Kraftfahrzeugen
aufzuklären. Als Täter kamen 32 Personen in Frage, die
ermittelt und vorübergehend festgenommen werden konnten. Von
diesen 32 Personen wurden 19 als Pkw-Diebe und Betrüger, 13
als Hehler überführt. Haupttäter dieser Bande waren
zwei Brüder, und zwar der 30jährige Adolf S. und der 28jährige
Josef S., beide aus Frankfurt a.M. Die meisten der gestohlenen Fahrzeuge
wurden ins Ausland verbracht.
Hinsichtlich der Entwicklung der Betrugskriminalität
ist für den Berichtszeitraum folgendes festzustellen:
- Es haben sich ständig steigende Schadensummen
bei den Wirtschaftsstraftaten ergeben.
- Die sogenannten Schwindelfirmen haben eine auffallende
Aktivität entwickelt. Das trifft insbesondere zu für
den Vertrieb von Ferienheimzertifikaten und für die sogenannten
Kopplungsgeschäfte, und das trifft auch zu für die neu
hinzugekommenen sogenannten Umschuldungs- und Schuldentilgungsfirmen.
- Die Häufung großer Betrugsvorgänge
zum Nachteil von Kfz-Haftpflichtversicherungen ist eine relativ
neue Erscheinung. Sie wird im wesentlichen dadurch begünstigt,
daß die Versicherungen nicht mehr in jedem Falle auf die
polizeiliche Aufnahme eines Verkehrsunfalles Wert legen.
Die Bekämpfung des Rauschgifthandels ist in
der Berichtszeit intensiviert worden. Allein im Jahre 1967 wurden
in Frankfurt a.M. 58 kg Haschisch sichergestellt. Wenn auch die
Beschlagnahme von LSD-Vorräten außerordentlich gering
ist, läßt sich doch ein erheblicher Verkehr mit diesem
Rauschmittel vermuten.
Hinsichtlich der Schwindelfirmen ist herauszustellen,
daß in den Jahren 1964 bis 1967 laufend Ermittlungen gegen
solche Firmen durchgeführt werden mußten, die sich mit
dem Vertrieb von Ferienheimzertifikaten befaßt haben. Diese
Firmen haben sogenannte Ferienheimzertifikate in großem Maße
vertrieben und dadurch die Interessenten und Käufer geschädigt.
Insgesamt haben sie Schäden in Höhe von ca. 9000000 DM
angerichtet. Wegen des riesigen Umfanges der Ermittlungsverfahren
konnte bisher lediglich gegen die Kontinvest Anklage von der Staatsanwaltschaft
Frankfurt a.M. erhoben werden.
Die Körperverletzungsdelikte sind im Berichtszeitraum
ebenfalls gestiegen. Hervorgetan haben sich bei diesen Delikten
die sogenannten "Rocker", die sich zum Teil zu regelrechten
Banden zusammenschlossen und vorwiegend in Bornheim und im Nordend
der Stadt tätig waren. Sie schlugen - meistens nach Alkoholgenuß
wahllos Passanten auf den Straßen nieder und begingen Sachbeschädigungen
an Kraftfahrzeugen oder öffentlichen Einrichtungen. Fast alle
Bandenmitglieder konnten ermittelt und vorübergehend festgenommen
werden.
Aus dem Bereich der politischen Straftaten ist
zu berichten, daß in den Jahren 1964 und 1965 keine Demonstrationen
größeren Ausmaßes stattgefunden haben. Diese steigerten
sich jedoch ab 1966. Im Jahre 1966 fanden vier größere
Demonstrationen statt, die alle vom Sozialistischen Deutschen Studentenbund
inszeniert waren. Diese Zahl stieg 1967 auf 16, von denen 12 vom
SDS veranstaltet worden sind.
Die auffallend steigende Tendenz der Kriminalitätsentwicklung
in Frankfurt a.M. steht nicht zuletzt mit der am 1.4.1965 in Kraft
getretenen Strafprozeßänderung im Zusammenhang. Mit der
erheblichen Abschwächung der Haftgründe selbst bei Kapitalverbrechen,
außer bei Mord, Totschlag und bestimmten Sittendelikten (Wiederholungsgefahr),
wurden die Bandenbildung und das Arbeitsgebiet des Serientäters
enorm begünstigt. Die Tätigkeit eines Bandenmitgliedes
oder Serientäters kann heute kaum noch durch eine Untersuchungshaft
wirksam unterbrochen werden, wie das vorher der Fall war. Hinzu
kommt, daß es die Überbelastung des einzelnen Sachbearbeiters
der Kriminalpolizei nicht mehr gestattet, die Verbrechensbekämpfung
so intensiv zu betreiben, wie das notwendig wäre, geschweige
denn, präventiv wirken zu können.
Polizei- und Ordnungsbehörde
Mit Wirkung vom 15.11.1966 ist mit Zustimmung des
Magistrats (Beschluß Nr. 2129 vom 24.10.1966) gemäß
Verfügung des Herrn Oberbürgermeisters vom 11.11.1966
(NaSt. Nr. 33/66, S. 282) die Polizei- und Ordnungsbehörde
gebildet worden.
in dieser Behörde wurden zusammengeführt:
- die früheren Verwaltungsabteilungen der
Polizei II-VI (in der Abt. VI - Feld- und Anlagenschutz wurden
mit Wirkung vom 1.5.1966 die ehemalige Sonderpolizei für
Feldschutz und Teile des Außendienstes des Gartenamtes zusammengezogen),
- das ehemalige Gewerbe- und Ordnungsamt,
- die Abteilung Ordnungswesen der Gesundheitsverwaltung.
Die neu gebildete Polizei- und Ordnungsbehörde
gliedert sich in
- Abteilung I - Gesundheitsaufsicht
- Abteilung II - Paß- und Meldewesen
- Abteilung III - Straßenverkehr
- Abteilung IV - Gewerbliche Aufgaben und Ahndung
von Ordnungswidrigkeiten
- Abteilung V - Sonstige Ordnungsaufgaben
- Abteilung VI - Feld- und Anlagenschutz
Abteilung I- Gesundheitsaufsicht
Bei der Durchführung des Hessischen Gesetzes
über die Entziehung der Freiheit Geisteskranker, Geistesschwacher,
rauschgift- oder alkoholsüchtiger Personen (HFEG) vom 19.5.1952
- GVBl. S. 111 - fielen folgende Aufgaben an:
- Einweisung wegen Gefahr im Verzuge: ca. 1800
(davon 70% durch die Schutzpolizei überwiegend bei Selbsttötungsversuchen)
- Anträge auf endgültige Einweisung
in eine geschlossene Anstalt: 500
- Anträge auf Entlassung aus der Unterbringung:
200
- Durchführung von Unterbringungen in die
Psychiatrische und Neurologische Uniklinik oder Krankenhäuser
des Landeswohlfahrtsverbandes: 600
Es zeigt sich, daß Anstaltsbetten für
Geisteskranke und Süchtige fehlen.
In Durchführung des Bundes-Seuchengesetzes
vom 18.7.1961 - BGBl.I S.1012 - mußten etwa 30 Personen in
geschlossene Anstalten gebracht werden. Hierbei handelte es sich
oft um asoziale Alkoholiker.
Ostern 1967 wurde die Belegung der Pockenquarantänestation
der Universitätsklinik erforderlich, da ein an Pocken erkrankter
Arzt auf dem Frankfurter Flugplatz angekommen war.
Die Zahl der ausgestellten Erlaubnisscheine zur
Überführung einer Leiche gemäß Verordnung über
das Leichenwesen vom 12.3.1965 - GVBl. S. 63 - ist von 1200 im Jahre
1965 auf 1450 im Jahre 1967 angestiegen. In 90 Fällen wurde
Genehmigung von Umbettungen erteilt.
Etwa 1/3 aller Geschäfte im Stadtgebiet, die
Gifte führen, werden jährlich turnusmäßig überwacht.
In 350 Fällen wurden Ratten bekämpft. Von einer eigentlichen
Rattenplage kann nicht gesprochen werden. Die Bekämpfung der
Taubenplage durch Fangen mit Schlagnetz, Wegnahme und Anstechen
der Eier, Anbringung von "Vergrämungsmitteln" war
nicht immer befriedigend. Das Fütterungsverbot wurde oft nicht
beachtet. Die Anzahl der verwilderten Haustauben wird auf 15000
geschätzt.
Abteilung II - Paß-
und Meldewesen
Nachdem sich die Einrichtung der Großmeldestelle
I gut bewährt hat, sollten die übrigen Meldebüros
bei den Polizeirevieren zu Großmeldestellen zusammengefaßt
werden. Leider blieb diesen Bemühungen der Erfolg versagt,
da geeignete Unterkünfte nicht angeboten und zu Neubauten die
notwendigen Haushaltsmittel fehlten. Die in Frankfurt lebenden 667457
Einwohner (Stand: 31.12.1967) sind nach wie vor in der zentralen
Meldekartei alphabetisch und bei den Meldestellen der Polizeireviere
bzw. bei der Großmeldestelle I nach den Straßen (Hauskartei)
erfaßt. Um den Bürgern Wege und Zeit zu ersparen, werden
bei den Meldestellen nahezu alle Anträge auf Ausstellung von
Bundespersonalausweisen, Reisepässen, Führungszeugnissen,
Führerscheinen usw. entgegengenommen. Der Umfang dieser Aufgaben
drückt sich am deutlichsten durch die Summe der bei den Meldestellen
vereinnahmten Verwaltungsgebühren aus.
Es wurden vereinnahmt:
- 1966 = 1078320,44 DM
- 1967 = 934468,30 DM
An Wehrpflichtigen wurden zur Erfassung aufgerufen:
3643
- davon Freiwillige: 182
- Zurückstellungsanträge: 1711
weitere Zahlen für 1967:
- In der Wohnsitzwechselstelle wurden an zugezogenen
Flüchtlingen registriert: 2031
- gemeldete Ausländer: 54025
- erteilte Aufenthaltserlaubnisse: 47936
- Ausweisungen und Abschiebungen: 304
- ausgestellte Bundespersonalausweise: 45102
- davon Neuausfertigungen: 10735
- Umtausch nach Ablauf der 10jährigen Gültigkeit:
23802
- ausgestellte Deutsche Reisepässe - Einzelpässe:
19122 - Familienpässe: 868
- Sammelpässe: 39 - Kinderausweise: 13084
- verfügte Paßsperren: 89
- Paßversagungen: 12
- Paßverlustanzeigen: 397
- ausgestellte Staatsangehörigkeitsausweise:
617
- Heimatscheine: 135
- Feststellung der Staatsangehörigkeit: 346
- Einbürgerungen: 335
- Vorlage von Familiennamensänderungen 290
- Vornamensänderungen 253
- Namensfeststellungen: 19
- ausgestellte Führungszeugnisse. 21502
Abteilung III - Straßenverkehr

Verkehrsüberwachung durch die Ordnungsbehörden
In der Abteilung wurden alle mit dem Verkehr zusammenhängenden
Verwaltungsaufgaben zusammengefaßt. Durch den Neu- und Umbau
verschiedener Straßenzüge und infolge notwendiger Umleitungsmaßnahmen
aus Anlaß des Stadtbahnbaues und der Straßenbauarbeiten
wurden von 1965 bis 1968 rd. 4000 Verfügungen zur Aufstellung
von Verkehrszeichen erlassen. Im gleichen Zeitraum wurden 12000
Anträge auf Straßensperrung zur Durchführung von
Straßenaufbrüchen bearbeitet, in 1000 Fällen Verkehrsumleitungen
angeordnet und in 1300 Fällen Erlaubnisse für Baustelleneinrichtungen
erteilt. Es wurden 10000 Schwer- und Großtransportanträge
bearbeitet und rd. 12000 Ausnahmeerlaubnisse von den Bestimmungen
des Straßenverkehrsrechts erteilt. Auf dem Gebiet der verkehrs-
und bautechnischen Angelegenheiten wurden 51 zentralgesteuerte und
59 örtlich gesteuerte Lichtsignalanlagen geplant und nach der
Bauausführung in Betrieb genommen. In 100 Fällen wurden
Planfeststellungsverfahren im Auftrage des Herrn Regierungspräsidenten
bearbeitet.
- Ersterteilung von Führerscheinen: 12214
- Internationale Führerscheine: 8222
- Versagung der Fahrerlaubnis wegen Vorstrafen:
177
- wegen körperlicher und geistiger Mängel:
109
- Entzug der Fahrerlaubnis durch die Gerichte:
1054
- durch die Verwaltungsbehörde: 106
- befristete Fahrverbote durch die Gerichte: 264
- Anordnung zur Teilnahme am Verkehrsunterricht:
860
- Anzahl der zugelassenen Unternehmen im Güternahverkehr:
1292
- Anzahl der Fahrzeuge im Güternahverkehr:
4557
- Anzahl der Unternehmen für die Personenbeförderung:
53
- private Omnibusse: 238
- Bestand an Kraftdroschken Ende 1967: 830
- Anzahl der Mietwagen: rd 300
Die Freistellung der Mietwagenfahrer von der besonderen
Ausweispflicht ist zu einer immer stärkeren Gefahr für
die Sicherheit und Ordnung im Personenbeförderungsgewerbe geworden.
In der Kraftfahrzeugzulassungsstelle wurde am 15.6.1965
durch Umorganisation das sogenannte Endziffersystem eingeführt.
Es wurden 5 Arbeitsgruppen zu je 2 Endziffern und 1 Händlerschalter
gebildet. Jede Arbeitsgruppe bearbeitet die Zulassungsanträge
abschließend.
- Neuzulassungen im Jahre 1967: 45564
- Wiederzulassungen: 6229
- Gesamtbestand an Fahrzeugen am 31.3.1968: 194710
- davon Personenkraftwagen: 169852
Abteilung IV - Gewerbliche Ordnungsaufgaben
und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
Aus der Fülle der Aufgaben können hier
nur die wesentlichen Gebiete aufgeführt werden. Die Zahlen
sind auch hier das Ergebnis aus 1967.
- Endgültige Konzessionen im Gaststättenwesen
(§ 1 GastG): 635
- erlaubte Volksbelustigungen unter freiem Himmel
(§ 8 GastG): 600
- schriftliche Auflagen und Verwarnungen im Gaststättenwesen:
568
- Zwangsgeldfestsetzungen: 14
- Tanzlustbarkeits-Dauererlaubnisse: 493
- Tanzlustbarkeits-Einzelerlaubnisse: 970
- Verlängerung der Polizeistunde: Dauererlaubnis:
168, Einzelerlaubnis: 567
- Erlaubnisse nach der Lotterie-Verordnung: 229
- Erteilte Reisegewerbekarten (Inländer):
610
- sonstige Erlaubnisse aus dem Reisegewerbe: 920
- ausgegebene Jagdscheine: 1073
- durchgeführte Begasungsaktionen zur Bekämpfung
der Tollwut (Fuchsbaue im Stadtwald): 50 -im Bereich der Stadt
Frankfurt am Main trat 1967 kein Fall von Tollwut auf.
- Anordnung von Maulkorb- und Leinenzwang für
bissige und bösartige Hunde: 55
- Stellungnahmen zu Mietpreisangelegenheiten:
76
- Stellungnahmen zu Kündigungen von Kleingärten
wegen Bewirtschaftungsmängel: 5
- Erteilung von Einzelhandelserlaubnissen: 570
- erteilte Jahresfischereischeine: 4561
- notwendige Maßnahmen zum Schutze des Grundwassers
(Ölunfälle): 23
- wasserrechtliche Erlaubnisse bzw. Genehmigungen
Stellungnahme in wasserrechtlicher Hinsicht zu Bauanträgen:
800
In der Lärm- und Geruchsbekämpfung:
- Stellungnahmen zu Bauanträgen, Bauplänen
und Konzessionsanträgen: 421
- Feststellen und Ausschalten von Lärm- und
Geruchsquellen: 362
- Überprüfung von Gaststätten zur
Feststellung von Lärm- und Geruchsquellen: 362
Diese Zahlen ergeben sich aus dem gewerblichen
Sektor. Aus dem "privaten Bereich" liegen statistische
Angaben erst aus letzter Zeit vor.
Abteilung V - Sonstige Ordnungsaufgaben
Die Lebensmittelüberwachung ist für die
Gesundheit der Bevölkerung von großer Bedeutung. Neben
der routinemäßigen Überwachung wird schwerpunktartig
die Einhaltung der Hygienebestimmungen bei der Lebensmittelherstellung
und beim Handel beobachtet. Jährlich werden im Durchschnitt
5000 Lebensmittelproben von dem städtischen Lebensmitteluntersuchungsamt,
dem staatlichen Veterinäruntersuchungsamt und dem Hygieneinstitut
untersucht. Festgestellte genußuntaugliche oder verdorbene
Lebensmittel werden sofort aus dem Verkehr gezogen bzw. unschädlich
beseitigt. Vom Außendienst werden jährlich zwischen 25000
und 26000 Lebensmittelkontrollen durchgeführt.
Wegen Unzuverlässigkeit von Gewerbetreibenden
wurden 1967 in 18 Fällen Untersagungsverfahren eingeleitet
und in 3 Fällen Betriebsschließungen angeordnet.
Versteigerungen sowie Aus- und Räumungsverkäufe
wurden kontrolliert. Kontrollen im Rahmen des Maß- und Gewichtsgesetzes
wurden durchgeführt sowie Reisebüros und Bewachungsunternehmen
überprüft. Ständig angestiegen ist die Zahl der Anzeigen
über Schwarzarbeit, die das heimische Handwerk schädigt.
- Im Fundbüro der Polizei wurden an Fundanzeigen
registriert: 5700
- Der Erlös aus Versteigerungen der Fundsachen
betrug: 20000
- Höhe der gefundenen und abgelieferten Geldbeträge:
70000
Die in Frankfurt am Main bestehenden Getränkeschankanlagen
wurden laufend auf Sicherheit und Sauberkeit überwacht. Daneben
wurden von dem Sachgebiet als Prüfstelle und Geschäftsstelle
des Getränkeschankanlagenausschusses (Einrichtung des Bundesministers
für Wirtschaft) folgende Anträge bearbeitet:
- Zulassung von Schankanlagenarmaturen, Zapfgeräten,
Automaten, Tischaggregaten, Reinigungsmitteln und Leitungswerkstoffen:
52
- Auf Vorschlag der Prüfstelle wurden von
der obersten Landesbehörde Zulassungen ausgesprochen: 33
- Ablehnungen von Leitungswerkstoffen für
Getränkeschankanlagen wegen geschmacklicher Beeinträchtigung
und technischer Mängel: 15
Abteilung VI - Feld- und Anlagenschutz
Die Abteilung ist gemäß Magistratsbeschluß
Nr. 2353 vom 4.10.1965 mit Wirkung vom 1.5.1966 neu gebildet worden.
In ihr wurden die ehemalige Sonderpolizei für Feldschutz und
Teile des Außendienstes des Gartenamtes zusammengezogen. Die
Abteilung gliedert sich in:
- Leitung und Geschäftsführung,
- Aufsichts- und Kontrolldienst,
- Außendienst.
Die Leitung und Geschäftsführung sowie
der Kontroll- und Ordnungsdienst sind in Frankfurt am Main, Wiesenhüttenplatz
37 (4. Polizeirevier), untergebracht. Der Außendienst ist
auf die Schutzbezirke, deren Grenzen mit den Reviergrenzen übereinstimmen,
aufgeteilt.
Berichtszeitraum: 1969-72
Die Neufassung des Hessischen Gesetzes über
die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) vom 26.1.1972
brachte die Grundlage für die Verstaatlichung der kommunalen
Polizei, Entscheidenden Einfluß hatte auch das Ordnungswidrigkeitengesetz
vom 24.5.1968 - BGBl. l S. 481. Die bisher nach dem Strafrecht zu
behandelnden Übertretungen, insbesondere aus dem Bereich des
Straßenverkehrs, sind nunmehr als Ordnungswidrigkeiten zu
behandeln und abschließend von der Polizei- und Ordnungsbehörde
zu erledigen. Die Stadt Frankfurt a.M. ist zu einem kriminalgeographischen
Schwerpunkt geworden. Bisher nicht besonders in Erscheinung getretene
Delikte und Ereignisse wie Hausbesetzungen, Demonstrationen, Bombendrohungen,
Flugzeugentführungen, Raubüberfälle, Auftreten von
Banden, Sexualstraftaten und Rauschgiftmißbrauch treten immer
stärker in Erscheinung und erfordern neue polizeiliche Maßnahmen
und eine neue Aufgabenverteilung. Auch nach der Eröffnung der
U-Bahn kamen neue Probleme auf die Polizei zu, denn die witterungsgeschützten
unterirdischen Anlagen wurden von Obdachlosen ausgenutzt. Beschwerden
über Anpöbeleien, Betteleien, Überfälle usw.
sind sprunghaft angestiegen. Mit der Polizeiverordnung über
die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in den unterirdischen
Anlagen der Stadt Frankfurt a.M., die der öffentlichen Benutzung
dienen" vom 18.8.1970, mußten erst die rechtlichen Grundlagen
für das Einschreiten der Polizei für diesen örtlich
begrenzten Bereich geschaffen werden. Die arbeitsmäßigen
Mehrbelastungen konnten nur zum Teil mit dem vorhandenen Personal
aufgefangen werden. Nach einer umfassenden Prüfung durch den
von der Polizeiaufsichtsbehörde im Jahre 1968 eingesetzten
Gemeinsamen Ausschuß" wurde die Notwendigkeit einer
wirksamen Personalaufstockung festgestellt und u.a. die Sollzahlen
der Vollzugsbeamten bei der Schutzpolizei von 1847 auf 2272 und
bei der Kriminalpolizei von 308 auf 503 erhöht. In einer stufenweisen
Aufstockung sind die Ist-Zahlen verbessert, die neuen Sollzahlen
aber noch nicht erreicht worden. Der gemeinsame polizeiliche Einsatz
der auswärtigen und eigenen Polizeikräfte bei Großveranstaltungen,
Messen und Demonstrationen verlief in fast allen Fällen reibungslos.
Präsidialangelegenheiten
Die Ausstattung der Polizeidienststellen mit Fotokopiergeräten,
Diktiergeräten, elektrischen Schreibmaschinen und anderen Büromaschinen
entspricht dem Bedarf. Dagegen ist die Ausstattung mit Fachliteratur,
Vorschriften und dergl. nicht auf dem laufenden, weil die zur Verfügung
stehenden Mittel zu knapp bemessen sind. Die Tätigkeit der
Polizei-Pressestelle hat sich über den täglichen Informationsdienst
an Presse, Rundfunk und Fernsehen hinaus im verstärkten Umfange
auf die allgemeine Öffentlichkeitsarbeit konzentriert. In Vorträgen
mit anschließenden Diskussionen bei Jugendgruppen, Schulklassen,
Verbänden und in anderen Kreisen und bei Führungen durch
polizeiliche Einrichtungen wurden die Aufgaben der Polizei an die
Bürger herangetragen.
Personalangelegenheiten
Die Leistung von Überstunden durch Polizeivollzugsbeamte
und ihre Abgeltung in bar ist eine zwangsläufige Folge der
angespannten Personalsituation. Trotz teilweiser Gewährung
von Freizeit sind z.B. allein in der Zeit vom 30.6.1971 bis 31.10.1971
28654 Überstunden offen geblieben, die nunmehr in Geld abgegolten
werden. Neu hinzugekommen ist auch die Zulage für den Dienst
zu ungünstigen Zeiten. Die Aufwandentschädigung, die bisher
an Vollzugsbeamte für die Wahrnehmung von Außendienst
gezahlt wurde, ist entfallen. An ihre Stelle ist eine einheitliche
Polizeizulage an alle Polizeibeamten von DM 120,- monatlich getreten.
Die Personalstärke der Polizei hatte in der Berichtszeit folgende
Entwicklung:
| Jahr |
Verwaltung |
Schutzpolizei |
Kripo |
POB |
zusammen |
| 1968 |
221 |
2100 |
374 |
575 |
3270 |
| 1969 |
207 |
2202 |
443 |
575 |
3427 |
| 1970 |
216 |
2571 |
568 |
611 |
3966 |
| 1971 |
216 |
2571 |
568 |
612 |
3967 |
| 1.4.1972 |
217 |
2576 |
570 |
637 |
4000 |
In diesen Zahlen sind Beamte, Angestellte und Arbeiter
zusammengefaßt. Bei den sozialen Leistungen der Stadtverwaltung
ist bemerkenswert, daß im Jahre 1971 das Polizeikasino in
eigener Regie von den Städtischen Küchenbetrieben übernommen
wurde.
Schutzpolizei
Besonderer Schwerpunkt bildete der Streifendienst.
Über die normale Streifendiensttätigkeit hinaus (Funkstreife,
Fußstreife und Berittene Streife) entstanden die Einrichtungen
der Bezirksstreife und der sogenannten Absetzstreife".
Bezirksstreifen werden von erfahrenen Revierbeamten in jeweils ganz
bestimmten Bezirken ausgeübt. Hierdurch wird ein unmittelbarer
Kontakt zwischen der Bevölkerung und ihren Poüzeibeamten
in einem Bezirk erreicht. Die Absetzstreife" ist eine
Kombination zwischen Funkstreife und Fußstreife. Die Beamten
im Funkstreifendienst sind angewiesen, während der Streifenfahrt,
wenn es die erteilten Funkwagenaufträge zulassen, anzuhalten
und zu Fuß z.B. unterirdische Anlagen, Fußgängerpassagen,
Parks usw. zu bestreifen. Zur Bekämpfung der Kriminalität
insbesondere der Eigentumsdelikte werden Beamte der
Schutzpolizei verstärkt in ziviler Kleidung eingesetzt. Ein
Schwerpunkt ihrer Tätigkeiten ist vom Dirnenproblem beeinflußt.
Man kann diesem ältesten Gewerbe" eine sozialpsychologische
Ventilfunktion" nicht absprechen; jedoch sind die kriminellen
Folgeerscheinungen so gefährlich, daß sich daraus der
polizeiliche Hauptauftrag ergibt; z.B. Strafverfolgung von Zuhältern,
Hehlern, illegalen Waffen- und Rauschgifthändlern. Die Überwachung
des ruhenden und fließenden Verkehrs sowie die Aufnahme von
Verkehrsunfällen nahm die Schutzpolizei stark in Anspruch.
So haben z.B. die Parkverstöße derart zugenommen, daß
sich die Maßnahmen der Polizei in der Regel auf solche Fälle
beschränken mußten, die Verkehrsgefährdungen oder
Verkehrsbehinderungen zur Folge hatten. Zur Beseitigung dieses unbefriedigenden
Zustandes soll nicht nur die Hilfspolizei personell verstärkt
und zur manuellen Verkehrsregelung eingesetzt werden, sondern es
ist auf dem Verkehrssektor auch geplant, den motorisierten Streifendienst
zur Tages- und Nachtzeit durchzuführen.
Im Rahmen der Jugendverkehrserziehung haben pädagogisch
besonders ausgebildete Beamte der Schutzpolizei mit gutem Erfolg
Jugendlichen und Kindern im Jugendverkehrsgarten am Grüneburgpark
Radfahrerprüfungen abgenommen und mit zwei mobilen Jugendverkehrsschulen
vornehmlich an Frankfurter Grundschulen praktischen Verkehrsunterricht
durchgeführt. Der polizeiliche Einsatz in den unterirdischen
Anlagen der U-Bahn konzentriert sich auf Obdachlose und Rauschgiftkonsumenten,
die sich in diesen witterungsgeschützten" Anlagen
niederlassen. Nur durch einen konzentrierten ständigen Streifendienst
kann hier Einhalt geboten werden. So wurden allein im Oktober/ November
1969 bei einer Sonderaktion in der B-Ebene der Hauptwache 2408 Personen
überprüft. Die in jüngster Zeit verstärkt aufkommenden
kriminellen Handlungen im Zusammenhang mit dem Flugverkehr haben
die damit befaßten Sicherheitsorgane vor ernste Probleme gestellt.
Die Skala der oftmals politisch motivierten Hintergründe reicht
vom Flugzeugattentat über das kriminelle Eigentumsdelikt bis
zur stets ernstzunehmenden Bombenandrohung. Mit dem wachsenden Demokratiebewußtsein
unserer Bevölkerung ist die unmittelbare Meinungsdarstellung
in Form der Demonstration zwangsläufig verbunden. Dabei fällt
auf, daß immer mehr Ausländer Konflikte ihrer Heimat
in unserer Stadt austragen. Auch die Struktur der Demonstrationsteilnehmer
hat sich geändert: Schüler und Lehrlinge, Mädchen
und Frauen engagieren sich vermehrt; ihre Basisarbeit wurde erheblich
ausgeweitet. Nach wie vor müssen starke Polizeikräfte
eingesetzt werden, um die Sicherung des Demonstrationsrechts zu
gewährleisten und um ungesetzlichen Ausschreitungen begegnen
zu können. Nicht selten waren die Beamten dabei psychisch und
physisch über die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit belastet.
Ein Sonderfall der Demonstration dürften Hausbesetzungen sein.
Seit Mitte 1970 wurden in Frankfurt a.M. 13 Häuser gegen den
Willen ihrer Eigentümer von Gruppen demonstrativ besetzt. Der
Schwerpunkt der Argumentation liegt hierbei im sozialpolitischen
Bereich. Die polizeilichen Maßnahmen beschränkten sich
notwendigerweise auf die Konfliktbegrenzung; vielfach konnte die
Polizei nur als Vermittler zwischen den Parteien auftreten. In zwei
Fällen mußte die Polizei die Räumung von besetzten
Häusern durchführen andererseits schritt die Polizei
auch ein, wenn ihr bekannt wurde, daß zweckgebundener Wohnraum
anders verwendet oder widerrechtlich zerstört werden sollte.
Die gesetzliche Entwicklung auf diesem Gebiet läßt hoffen,
daß das Gesamtproblem einer allgemein befriedigenden Lösung
zugeführt werden kann.
Kriminalpolizei
Die Personalsituation ist noch nicht zufriedenstellend,
weil die aufgrund der Empfehlung des Gemeinsamen Ausschusses und
zur Einführung der EDV neu geschaffenen 195 Planstellen noch
nicht alle besetzt werden konnten. Für die Intensivierung der
Kriminalitätsbekämpfung wurden innerhalb der Berichtszeit
nachstehend aufgeführte Organisationsänderungen innerhalb
der Kriminalpolizei durchgeführt: Am 1.11.1969 Einrichtung
eines besonderen Kommissariats für den Sektor Rauschgift".
Mit Wirkung vom 1.1.1971 wurde die elektronische Datenerfassung
eingeführt und die Kriminalstatistik ebenfalls auf Datenspeichersystem
umgestellt. Für eine bessere Präsenz der Kriminalpolizei
auch außerhalb der üblichen Dienststunden und zur Entlastung
der Fachkommissariate wurde ab 1.5.1971 der Kriminaldauerdienst
eingeführt. Es handelt sich hier um einen Dienst Rund
um die Uhr" -Schichtdienst (vier Schichten mit je 1/11 Beamten).
Für die schwerpunktmäßige Bekämpfung der im
Bahnhofsgebiet typischen Kriminalität wurde eine Sonderkommission
Bahnhof" in Stärke von 1/12 Beamten gebildet, für
die die Schutzpolizei auch fünf Beamte abstellt. Da in den
letzten Jahren die Diebstahlskriminalität unverhältnismäßig
angestiegen ist, wurden zwei Kriminalinspektionen zu deren Bekämpfung
eingerichtet. Die Anzahl der neu bekanntgewordenen Straftaten steigt
ständig:
- 1964: 43098
- 1968: 54037
- 1971: 64408
Zu diesen neu zu bearbeitenden Straftaten
kommen Haftsachen, Straftaten mit politischem Einschlag, Ermittlungsersuchen
der Justiz und Amtshilfeersuchen anderer Behörden. Die Gesamtzahl
der von der Kripo zu bearbeitenden Vorgänge betrug somit:
- 1969: 108202
- 1971: 144743
Das ergibt eine Zunahme von 33,8%.
Die Zahl der aufgeklärten Fälle blieb
fast konstant. Wegen der Steigerung der Straftaten ist aber die
Aufklärungsquote von 45,9% (1968) auf 38,7% (1971) zurückgegangen.
Zugenommen haben bei den Gewaltverbrechen:
| |
1968 |
1969 |
1970 |
1971 |
| Tötungsdelikte |
8 |
19 |
15 |
24 |
| Tötungsversuche |
|
|
17 |
33 |
| Raubstraftaten |
388 |
496 |
676 |
759 |
Zu den Raubstraftaten zählen auch die räuberischen
Erpressungen. Bemerkenswert sind die im Jahre 1971 durchgeführten
17 Überfälle auf Geldinstitute und Geldboten, von denen
9 aufgeklärt wurden. In 4 Erpressungsversuchen mit Sprengstoffandrohungen
zum Nachteil der Deutschen Lufthansa wurden Geldforderungen zwischen
DM 200000,- und 2,2 Mill. DM gestellt. Gegen die Deutsche Bundesbahn
wurden Erpressungsversuche unter Androhung von Bombenanschlägen
mit Geldforderungen in Höhe von DM 700000,- und 1 Mill. DM
gerichtet. Auch gegen die Stadt Frankfurt a.M. wurden 1970 unter
der Androhung, U-Bahn-Schächte zu sprengen, Geldforderungen
in Höhe von DM 500000,- erhoben; die Täter konnten bei
Übergabe des Geldes festgenommen werden. Die Diebstahlskriminalität
hat wie immer den stärksten Anteil an den Gesamtfällen
= 65,6%. Hierin sind besonders stark in Erscheinung getreten:
| |
1968 |
1971 |
Zunahme |
| Kraftwagen- u. -gebrauchsdiebstahl |
3441 |
4280 |
24,4% |
| Diebstahl aus Kfz. |
7587 |
9942 |
31,0% |
| Diebstahl an Kfz. |
2883 |
4375 |
51,8% |
| Diebstahl aus Wohnungen |
756 |
1590 |
110,3% |
Drei besondere Fälle der Diebstahlskriminalität
werden herausgestellt: Am Abend des 3.8.1970 ließen sich zwei
Männer im Keller des Hauses Rathenauplatz 8 einschließen.
Gegen Mitternacht verließen sie ihr Versteck, drangen im 1.
Stock in eine Kunstetage ein, brachen von dort eine Trennwand zu
dem danebenliegenden Juweliergeschäft auf und entwendeten Uhren
und Schmuck im Gesamtwert von DM 500000,-. Das Diebesgut versetzten
sie an einen Metzgermeister in Frankfurt a.M.-Sindlingen. Über
diesen Hehler konnten die Täter ermittelt werden, denen noch
weitere Diebstähle unter erschwerten Umständen im Landkreis
Landau nachgewiesen werden konnten. Der Gesamtschaden belief sich
auf ca. 1 Mill. DM. Von 1969 bis 1971 ermittelte das 4. Kommissariat
gegen eine Einbrecherbande, die sich im Frankfurter Westend in einer
Dirnenunterkunft etabliert hatte. Sie verübte ihre Straftaten
im gesamten Bundesgebiet sowie in der Schweiz, Dänemark und
Norwegen. Von dieser Tätergruppe wurden vorwiegend Juwelier-,
Teppich-, Textil- und Pelzgeschäfte heimgesucht. Dabei entwendeten
sie Gegenstände im Werte von ca. 1,5 Mill. DM. Allein in Frankfurt
a.M. konnte Diebesgut (Pelze) im Werte von DM 290000,- sichergestellt
werden. Bei ihrer Arbeit gingen sie so vor, daß sie mit Vorschlaghämmern
Schaufensterscheiben zertrümmerten und danach die Auslagen
und Geschäfte plünderten. Dabei nahmen sie auf eingebaute
Alarmanlagen keine Rücksicht. In diesem Zusammenhang wurde
gegen insgesamt 40 Personen ermittelt. Am 22. und 23.7.1971 wurden
nach umfangreichen Ermittlungen 4 Personen festgenommen, denen Diebstähle
von Diamanten und Edelmetallen im Werte von ca. 1,2 Mill. DM auf
dem Frankfurter Flughafen nachgewiesen werden konnten. Dieser Täterkreis
hatte Frachtsendungen geplündert. Außerdem gelang es
im September 1971 den Beamten des 6. Kommissariats, den Diebstahl
einer Banknotensendung im Werte von 300000 US-Dollar aufzuklären.
Den zunächst unbekannten Tätern waren zwei Wertpakete
in die Hände gefallen, die sie mit einer präparierten
Sendung auf dem Transportweg von Zürich über Frankfurt
a.M. nach Tokio in Frankfurt a.M. ausgetauscht hatten. Als Täter
wurden zwei Frachtangestellte ermittelt. Rund 290000 US-Dollar wurden
bei einer Durchsuchung sichergestellt.
Einen Schwerpunkt in der Kriminalitätsentwicklung
bilden die Rauschgiftdelikte. Das für die Bekämpfung dieser
Delikte besonders eingerichtete Kommissariat befaßt sich auch
mit der Beschaffungs- und Folgekriminalität. Im Jahre 1967
wurden in Frankfurt a.M. insgesamt 58 kg Haschisch sichergestellt,
dagegen in den Jahren 1970 bis 1971 2,3 t. (In der ganzen BRD 1969
eine Gesamtmenge von 2,2 t Haschisch.) Außerdem wurden in
Frankfurt a.M. in den letzten beiden Jahren 85000 LSD-Trips, 35
l betäubungsmittelhaltige Flüssigkeit, 205 kg betäubungsmittelhaltige
Substanz und eine Vielzahl von Tabletten sichergestellt. Auch die
Wirtschaftskriminalität ist gestiegen. Allein der in dem Berichtszeitraum
in 67 Großverfahren festgestellte Schaden betrug ca. DM 192216000,-.
Die Bearbeitung dieser Verfahren bindet Kriminalbeamte über
lange Zeiträume. Der Einsatz des Sonderkommando Bahnhof"
richtet sich u.a. gegen die immer dreister auftretenden Zuhälter,
das Dirnenunwesen und gegen den illegalen Waffenhandel. Der präventiv-polizeiliche
Erfolg wird durch die Verunsicherung des bodenständigen Verbrechertums
deutlich. Nach entsprechender Vorbereitung im Jahre 1970 wurde ab
1.1.1971 die EDV-gerechte Erfassung von Daten für die elektronische
Speicherung eingeführt. Die Kriminalstatistik wurde gleichfalls
auf elektronische Speicherung umgestellt. Die bisherige Lochkartenstelle
wurde aufgelöst und die bisherige Tagebuchführung (handschriftliche
Aufzeichnungen) in eine Zentralkartei umgewandelt. Die in eine Falldatei
und Personaldatei erarbeiteten Daten werden durch das Frankfurter
Rechenzentrum gespeichert. Diese Dateien ermöglichen Recherchen
nach unbekannten Tätern nach Personenbeschreibungen und nach
dem modus operandi. Im sogenannten SYMAP-Verfahren" ist
es ab März 1972 möglich, Kriminalitätsschwerpunkte
im Stadtgebiet zu erkennen und hieraus die notwendigen kriminaltaktischen
Schlüsse zu ziehen und polizeiliche Maßnahmen zu ergreifen.
Polizei- und Ordnungsbehörde
Bei der Polizei- und Ordnungsbehörde sind
in organisatorischer Hinsicht außer der Neugründung der
Abteilung 7 - Ahndung von Ordnungswidrigkeiten - nur kleine Änderungen
eingetreten. Die seit längerer Zeit geplante Neugliederung
der Polizei- und Ordnungsbehörde ist unter Hinweis auf die
zu erwartende Verstaatlichung der Vollzugspolizei und der damit
verbundenen personellen und wirtschaftlichen Trennung der z.Zt.
bestehenden Verbindung zwischen den Ämtern 31 und 32 immer
wieder zurückgestellt worden.
Abteilung 1 - Gesundheitsaufsicht
Aus dem Aufgabenkatalog der Abteilung 1 soll in
diesem Bericht nur über die Unterbringung von Personen berichtet
werden, die infolge ihrer Geisteskrankheit, Geistesschwäche,
Rauschgift- oder Alkoholsucht gegen ihren Willen in einer geschlossenen
Abteilung eines Krankenhauses untergebracht werden müssen,
weil sie ihre Mitmenschen oder sich selbst erheblich gefährden.
Die Zahl der eingewiesenen kranken Menschen betrug jährlich
durchschnittlich ca. 1850. Veranlaßt wird die Einweisung durch
die Vollzugspolizei (55%) und durch die Abteilung 1 (45%). Trotz
guter Zusammenarbeit mit der Fürsorgestelle für Gemüts-
und Nervenkranke, der Suchtkrankenhilfe des Sozialamtes und dem
Stadtgesundheitsamt - Psychiatrische Abteilung - konnten die Anforderungen
zur Unterbringung nicht voll befriedigt werden.
Abteilung 2 - Paß- und Meldewesen
Der Schwerpunkt in der Erledigung von Aufgaben
liegt bei der Abteilung 2 in der Bearbeitung von Ausländerangelegenheiten.
In Frankfurt a.M. sind z.Zt. 106000 Ausländer registriert.
(1964 = 44000, 1968 = 54000.) Angestiegen ist zwangsläufig
die Anzahl der Ausweisungen und Abschiebungen:
- 1969 = 174 Ausweisungen,
- 1971 = 300 Ausweisungen.
In 33 Fällen waren Rauschgiftdelikte, in 23
Fällen illegaler Waffenbesitz und in 2 Fällen Mietwucher
die Ursache für diese polizeilichen Maßnahmen. Im Sachgebiet
Deutsche Reisepässe" ist durch den im Jahre 1968
eingeführten Paßzwang für Reisen in die DDR und
zur Erleichterung des Reiseverkehrs in die Ostblockstaaten die Anzahl
der ausgestellten Pässe von 20000 (1967) auf rund 30000 (1971)
angestiegen. An sonstigen Verwaltungsaufgaben wurden im Bereich
der Abteilung 2 erledigt:
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1969 |
1970 |
1971 |
| Einbürgerungen |
351 |
298 |
252 |
| ausgestellte Heimatscheine |
145 |
113 |
103 |
| Familiennamensänderungem |
177 |
150 |
172 |
| Vornamensänderungen |
200 |
161 |
234 |
| Führungszeugnisse |
18798 |
15430 |
14732 |
Führungszeugnisse werden ab 1.1.1972 nicht
mehr von der Polizeibehörde, sondern gemäß Bundeszentralregistergeselz
vom 18.3.1971 vorübergehend von den Strafregisterbehörden
und später von dem Bundeszentralregister ausgestellt. Antragsannahme
und Einzug der Verwaltungsgebühr erfolgen weiterhin durch die
Meldebehörde.
Baustelle Theaterplatz, um 1970
Abteilung 3 - Straßenverkehr
Im Berichtszeitraum hat die Abteilung 3 alle Aufgaben
der Straßenverkehrsbehörde übernommen, so daß
die Schutzpolizei auf diesem Gebiet nicht mehr tätig wird.
Bei dem Sachgebiet ,,Allgemeine Verkehrsangelegenheiten" hat
die Sicherung der Baustellen den Vorrang. Der Bau der U-Bahn und
der S-Bahn im Bereich Konstablerwache, am Römer, im Bereich
Theaterplatz, am Hauptbahnhof und in Bornheim ergab die Notwendigkeit
zu umfangreichen Verkehrsumleitungen und Sicherungsmaßnahmen
an den Baustellen, die in vielen Fällen die Grenzen der Zumutbarkeit
für die Bevölkerung erreichten. Zusätzlich waren
und sind zu jeder Zeit mehr als 1000 sonstige Baustellen, angefangen
von großen Straßenbaustellen über die Inanspruchnahme
öffentlichen Straßenraumes für die Ausführung
von Hochbauten bis zu Straßenaufbrüchen zum Zwecke von
Leitungsverlegungen, vorhanden. Die Beseitigung von nicht zugelassenen
Kfz im öffentlichen Straßenraum ist ein weiterer Schwerpunkt.
Immer mehr unbrauchbare Kfz werden einfach auf den Straßen
abgestellt. Im Durchschnitt müssen jährlich bis zu 2200
Fahrzeuge von den öffentlichen Straßen entfernt werden.
Der Trend nach dem eigenen Führerschein ist unverändert.
Jährlich werden rund 13200 Ersterteilungen von Fahrerlaubnissen
vorgenommen. In 1300 Fällen wurden Fahrerlaubnisse nach ihrer
Entziehung durch die Gerichte vor den Verwaltungsbehörden neu
ausgestellt. Die Anzahl der Güternahverkehrsunternehmen hat
sich nur geringfügig verändert. Ende 1971 waren 1265 Unternehmen
mit 5071 Lastkraftwagen zugelassen. Die Personenbeförderung
mit Omnibussen hat eine rückläufige Tendenz. Im Jahre
1967 waren 53 Unternehmen mit 230 Fahrzeugen tätig und Ende
1971 waren es nur noch 45 Unternehmen mit 164 Omnibussen. Die Anzahl
der zugelassenen Kraftdroschken hat sich von 850 (1968) auf 1220
(Ende 1971) erhöht. Über eine weitere Aufstockung dieser
Zahl wird zur Zeit verhandelt. Aus der Anzahl der vorliegenden Anträge
auf Taxikonzessionen kann geschlossen werden, daß dieses Gewerbe
noch als gewinnbringend angesehen werden kann. Die Anzahl der zugelassenen
Mietwagen ist im Berichtszeitraum von 350 auf 210 zurückgegangen.
Die Anzahl der z.Zt. in Frankfurt a.M. zugelassenen Kraftfahrzeuge
beträgt rund 250 000 - eine erhebliche Steigerung gegenüber
dem Bestand von 1968 = 195 000 Fahrzeugen - hiervon sind 221000
Personenkraftwagen. Aus der Gesamtzahl der in Frankfurt a.M. zugelassenen
Fahrzeuge errechnet sich die Motorisierungsziffer. Auf 2,7 Einwohner
kommt ein Kfz bzw. auf 3,1 Einwohner ein Pkw. Ein Nachlassen der
Neuzulassungen ist nicht festzustellen.
Abteilung 4 - Gewerbliche Ordnungsaufgaben
Als Folge der Umweltverschmutzung, insbesondere
der Wasserläufe, Weiher usw. erkrankten 1971 in zunehmender
Zahl Wildenten und Haubentaucher an Botulismus. Bei Fischsterben
im Main und in der Nidda mußte in acht Fällen eingeschritten
werden. Ab 1971 sind wieder Ermittlungen wegen unangemessener hoher
Mietforderungen aufgenommen worden. Dies war möglich durch
die zwischenzeitlich verschärften Bestimmungen des Wirtschaftsstrafrechts
und des StGB. Bisher wurden 102 Liegenschaften überprüft,
wobei in Einzelfällen 40 und 80 Mietverhältnisse in einem
Hause betroffen waren. Im Aufgabenbereich der Wasseraufsicht mußten
u.a. bei 39 Ölunfällen Maßnahmen zum Schutze des
Grundwassers getroffen bzw. angeordnet werden (Aushub von ölverseuchtem
Erdreich, Niederbringen von Auffangbrunnen, Auspumpen von Kellerräumen).
Im Frühjahr 1970 wurde mit der Überwachung und Überprüfung
von Lagerstellen für wassergefährdende Flüssigkeiten
begonnen. Seit dieser Zeit konnten mehr als 5000 Lagerbehälter
überprüft und karteimäßig erfaßt werden.
In rund 300 Fällen mußten wegen gesetzeswidriger bzw.
unsachgemäßer Lagerung Verwaltungsverfügungen erlassen
werden. Mit der Intensivierung der Überwachung der Gewässer
und der Abwassereinleitungen in die städtische Kanalisation
wird die Anzahl der zu genehmigenden Abwasserbehandlungsanlagen
weiterhin erheblich zunehmen.
Abteilung 5 - Sonstige Ordnungsaufgaben
Als neues Sachgebiet ist der Abteilung die Wahrnehmung
der Aufgaben übertragen worden, die sich aus der Hessischen
Verordnung über den gewerbsmäßigen Betrieb von Altenheimen,
Altenwohnheimen und Pflegeheimen vom 7.10.1969 ergeben. Die Überprüfung
der im Stadtgebiet ansässigen privaten Altenheime wird gemeinsam
mit den sachlich zuständigen Ämtern durchgeführt.
Abteilung 6 - Feld- und Anlagenschutz
Zusätzlich zu den Aufgaben des Sicherungs-
und Ordnungsdienstes in den Feldgemarkungen, öffentlichen Grünanlagen
und Parks werden die Angehörigen des Feld- und Anlagenschutzes
zur Überwachung der oberirdischen Gewässer, der Wasserversorgungs-
und Abwasseranlagen eingesetzt. Der Feld- und Anlagenschutz leistet
in seinem Dienstbereich einen wesentlichen Beitrag zum Umweltschutz.
Abteilung 7 - Ahndung von Ordnungswidrigkelten
und Verfolgung von Übertretungen
Zur Bearbeitung der Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen
wurde bei der Polizei- und Ordnungsbehörde eine eigene Abteilung
gebildet, die sich ab 1.1.1969 ausschließlich mit diesen Aufgaben
befaßt. Die Sollzahl der Erstausstattung von 24 Bediensteten
ist zwar inzwischen auf 59 angestiegen. Hiervon haben jedoch 10
Stellen einen sogen. kw-Vermerk und können nur befristet besetzt
werden. Der Arbeitsablauf ist im wesentlichen von der Verwendung
bundeseinheitlicher Vordrucke und vom einheitlichen Bußgeldkatalog
beeinflußt. Ungeachtet aller Rationalisierungsmaßnahmen
konnte jedoch bis heute noch kein voll befriedigender Geschäftsablauf
innerhalb der Abteilung erreicht werden. Verjährungen und damit
verbundene finanzielle Einbußen waren die Folgen. Hinzu kommt
die ungleiche Behandlung der Betroffenen, die dem Grundgesetz zuwiderläuft.
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