zur dokumentation

dokumentation zur nachkriegszeit
polizei.  
home

Berichtszeitraum: 1965-68

 

Der Aufbau und die Organisation der Polizei in Frankfurt am Main sind durch das Hessische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) vom 17.12.1964 wesentlich beeinflußt worden. Wenn der Polizei auch keine neuen Aufgaben übertragen worden sind, so brachte die im Gesetz vorgesehene Gliederung der Behörden der Gefahrenabwehr in

  • Behörden der allgemeinen Verwaltung
  • Polizeibehörden
  • Vollzugspolizei

doch einige organisatorische Änderungen innerhalb der Polizei. Besonders deutlich ist der Einfluß des HSOG bei der Einrichtung der Polizei- und Ordnungsbehörde in Erscheinung getreten. Das trifft sowohl für den internen Dienstbetrieb als auch in der Auswirkung nach außen zu. Im Gegensatz zu vielen anderen Städten ist in Frankfurt a.M. im Interesse einer kontinuierlichen Zusammenarbeit auf eine Trennung zwischen Verwaltungsbehörden und Polizeibehörden verzichtet worden. Die im nachfolgenden Bericht aufgeführten Tätigkeiten halten sich in ihrer Gliederung an den Geschäftsverteilungsplan (Verwaltung, Schutzpolizei, Kriminalpolizei, Polizei- und Ordnungsbehörde). Die angegebenen Zahlen über den Umfang der geleisteten Arbeit lassen die Schwerpunkte erkennen; sie bilden auch die Grundlagen für notwendige Rationalisierungsmaßnahmen. Die vorbeugende Tätigkeit der Polizei läßt sich in Zahlen nicht erfassen, obwohl ihr eine große Bedeutung beizumessen ist. Im Bereich der Polizei ist eine enge Zusammenarbeit mit allen Polizeibehörden, Ämtern der Stadt und den Behörden des Landes, insbesondere der Justiz, eine zwingende Voraussetzung für die Lösung der nicht immer leichten Aufgaben. Die Zunahme der Demonstrationen hat mit aller Deutlichkeit gezeigt, daß solche Aufgaben durch ausschließlich polizeilichen Einsatz nicht gelöst werden können, schon gar nicht durch eine in ihrer örtlichen Zuständigkeit eingeengte Polizei. In gemeinsamen Besprechungen mit allen betroffenen Stellen ist die bestehende Verbundenheit zwischen den Behörden vertieft worden. Wegen des begreiflicherweise begrenzten Raumes kann aus dem umfassenden Aufgabenkatalog der Polizei nur schwerpunktartig berichtet werden. Für diesen Berichtszeitraum sollen die Kriminalpolizei und die Polizei- und Ordnungsbehörde bevorzugt zu Worte kommen.

Präsidialangelegenheiten

Der Umfang der Verwaltungsarbeiten ist an der täglich ein- und ausgehenden Post zu erkennen. Auf stabilen Aktenrollwagen werden mehrmals an einem Tage rund ein Zentner Akten, Anträge, Briefe und Vorgänge transportiert. Durch ständige Überwachung des Geschäftsganges und durch Einführung neuer bzw. Verbesserung vorhandener Vordrucke wurde eine Erleichterung und Beschleunigung des Geschäftsablaufes erreicht. In der Berichtszeit sind für 51 Lebensretter staatliche Anerkennungen von Rettungstaten beantragt worden. Hiervon erhielten 15 die Hessische Rettungsmedaille und 36 Personen eine öffentliche Anerkennung. In 7 weiteren Fällen hat der Oberbürgermeister Lebensrettern die Anerkennung und den Dank der Stadt Frankfurt a.M. ausgesprochen. Von 1964 bis 1967 sind bei 320 Anträgen auf Erteilung von Bundesverdienstorden für Frankfurter Bürger Ermittlungsvorgänge bearbeitet worden. Im Sachgebiet Rechtsangelegenheiten und Prozeßsachen waren in der Berichtszeit neben den laufenden Arbeiten (oft beratender Natur) 1272 Widersprüche gegen Verwaltungsakte und Anträge nach §§ 80 und 123 Verwaltungsgerichtsordnung zu bearbeiten. In 118 Fällen wurden Klagen beim Verwaltungsgericht durch die Betroffenen erhoben.

Die Gesamtstärke der Polizei ergibt sich aus folgenden Zahlen:

  Verwaltung Schutzpolizei Kripo Sonderpolizei Pol/Ordnungsbehörde gesamt:
1964 589 2112 372 50 - 3123
1965 598 2111 374 50 - 3133
1966 225 2111 374 - 433 3143
1967 222 2111 374 - 569 3276
30.6.68 219 2108 374 - 575 3276

Personalangelegenheiten

Auch in der Berichtszeit konnten für die Vollzugspolizei von der hierfür zuständigen Hessischen Bereitschaftspolizei nicht genügend Nachwuchskräfte bereitgestellt werden. Es bleibt aber festzustellen, daß im Jahre 1967 eine spürbare Verbesserung in der Zuweisung junger Beamter eingetreten ist. Durch intensiv betriebene Nachwuchswerbung bemüht sich seit einigen Monaten die Schutzpolizei selbst mit gutem Erfolg, junge Menschen für den Polizeidienst anzuwerben, was sich jedoch erst in den nächsten Jahren auswirken wird. Die Zunahme Ende 1966 hängt mit der Eingliederung des ehemaligen Gewerbe- und Ordnungsamtes, von Teilen des Außendienstes des Gartenamtes und der Abteilung Ordnungswesen aus der Gesundheitsverwaltung in die Polizei- und Ordnungsbehörde zusammen.

Wirtschaftsabteilung

Die Einnahmen der Unterabschnitte 1100, 1101, 1102 und 1200 vom Jahre 1965 haben sich bis zum Jahre 1967 um 4,2 Mio und die Ausgaben im gleichen Zeitraum um 10,6 Mio DM erhöht. Während die höheren Einnahmen durch den vermehrten Anfall von Gebühren und Geldbußen entstanden, ist die Ausgabenerhöhung hauptsächlich auf die vermehrt angefallenen Personalkosten zurückzuführen. Beide Veränderungen sind hauptsächlich durch die Bildung der Polizei- und Ordnungsbehörde entstanden. Die Übernahme des Gewerbe- und Ordnungsamtes, der Abteilung Ordnungswesen aus der Gesundheitsverwaltung und von Teilen des Außendienstes des Gartenamtes erforderte die Bereitstellung von zusätzlichen Diensträumen. Das ehemalige Gewerbe- und Ordnungsamt wurde in der Hauptsache in den 3 ermieteten Stockwerken des Hauses Mainzer Landstraße 82-84 untergebracht. Die übrigen neu hinzugekommenen Dienststellen verblieben zunächst in ihren bisherigen Diensträumen, so z.B. die Abt.Gesundheitsaufsicht in der Braubachstraße 14-16 und der Feld- und Anlagenschutz Wiesenhüttenplatz 37. Im Juli 1967 wurde die seit langem vorgesehene Umkleidung der Schutzpolizeibeamten durchgeführt. An Stelle der bisherigen blauen Tuchbekleidung tragen sämtliche uniformierten Exekutivbeamten der Polizei nunmehr Uniformen aus grünem Stoff.

Polizeiärztliche Abteilung

Die Behandlungsräume der Polizeiärztlichen Abteilung sind in der Berichtszeit instrumentell und apparativ so ausgerüstet worden, daß sie weitgehend Diagnostik und Therapie aller allgemeinärztlichen Fälle und die der kleinen Chirurgie gestatten. Zusätzlich zu den vorhandenen Einrichtungen wurden in der Berichtszeit 1 ortsfestes Röntgengerät, 1 transportables Röntgengerät und 1 Röntgenkugel beschafft und die hierfür notwendigen Räume eingerichtet. Das Therapeutikum wurde durch einen Luftstrahlenmassageapparat, durch 1 Elektrisiergerät und durch 1 Massagegerät vervollständigt. Alle Funkstreifenwagen wurden zusätzlich zu den bereits vorhandenen Verbandskästen mit je einem Beatmungsgerät und neuartigen Isolationsdecken ausgerüstet. In 96 Lehrgängen mit jeweils 10 Doppelstunden wurden alle Schutzpolizeibeamten in Erster Hilfe und in lebensrettenden Sofortmaßnahmen ausgebildet und dabei in der Mund-zu-Mund-Beatmung und in der Benutzung des Beatmungsgerätes geschult. Die Unfallaufnahmewagen wurden mit einer Sekretabsaugpumpe und einer aufblasbaren Plastikschiene zur Ruhigstellung gebrochener Gliedmaßen ausgerüstet. In der Berichtszeit wurde in 36 Fällen das Beatmungsgerät eingesetzt und 8 mal die Atemspende angewendet. In 11 nachgewiesenen Fällen ist es Polizeibeamten gelungen, Verletzte vor dem sicheren Tod zu bewahren.

Schutzpolizei

Parallel zur Werbung und Öffentlichkeitsarbeit wird seit Oktober 1967 eine Aus- und Weiterbildung der Polizeivollzugsbeamten über die Themen der angewandten Psychologie, Sozialpsychologie, der Soziologie, des Staats- und Verfassungsrechtes sowie der praktischen Polizeiverwendung betrieben. Diese Beschulung wird von den Polizeibeamten allgemein begrüßt; sie zeigte gute Erfolge. Mit dem Inkrafttreten des HSOG am 1.1.1965 ergaben sich Änderungen in der Geschäftsverteilung. Die Sachgebiete Signalplanung und Signaltechnik der Automatischen Verkehrsregelung werden Zug um Zug von der Polizei- und Ordnungsbehörde - Abteilung III - Straßenverkehr - übernommen. Die Automatische Verkehrsregelung wird als selbständige Dienststelle aufgelöst; die Schaltzentrale wird dem Verkehrskommando angeschlossen. Diese organisatorischen Maßnahmen werden erst im Laufe des Jahres 1968 beendet werden können. Einige Dienststellen bezogen neue Dienstgebäude bzw. Diensträume: Am 1.6.1965 wurde die 1.Polizeibereitschaft von der Melemstraße 23 in den Neubau Albusgasse 9-11, am 15.3.1967 das Verkehrskommando vom Polizeipräsidium und von der Schönen Aussicht 5 (Hilfspolizei) zur Berliner Straße 60 und am 29.12.1967 das 18. Polizeirevier vom Richard-Weidlich-Platz 5 zur Sindlinger Bahnstraße 124 (Neubau) verlegt. Im Polizeipräsidium wurden die Notruf- und Fernsprechzentrale räumlich erweitert.

Besondere Ereignisse

Die Bundesligaspiele im Waldstadion erfordern jeweils einen besonderen polizeilichen Einsatz. Die Zahl der politischen Veranstaltungen vermehrte sich ständig. Insbesondere nahm die Zahl der Aufzüge auf Straßen und Plätzen zu. Auch die Form der Veranstaltungen änderte sich; sie neigte mehr und mehr zu aggressivem Verhalten vor allem junger Teilnehmer. Der Schwerpunkt der Bekämpfung strafbarer Handlungen lag für die Schutzpolizei in der Verhinderung und Verfolgung der die Öffentlichkeit besonders beunruhigenden Delikte; dazu gehören insbesondere Raubüberfälle, Sittlichkeitsdelikte, Kraftfahrzeugdiebstähle, Diebstähle aus Kraftfahrzeugen und Einbrüche. Bereits seit den Jahren 1965/66 ging die Schutzpolizei besondere Wege zur Bekämpfung dieser Delikte. Es wurden bei allen Revieren Kommandos gebildet, die sich soweit es die Personallage gestattete - vorwiegend dieser Aufgabe widmeten. Die 1. Polizeibereitschaft wurde in jeder Nacht im kombinierten Fuß- und Funkstreifendienst in Vergnügungsvierteln (Bahnhofsgebiet) eingesetzt. Eine große Anzahl von Tätern konnte hierdurch auf frischer Tat festgenommen werden. Einzelne Beamte stellten während dieser Zeit über 120 Täter. Die erzielten präventiven Erfolge lassen sich nur schwer messen; sie dürften jedoch nicht unerheblich sein. Im Berichtszeitraum war bei der Schutzpolizei ein über dem Durchschnitt liegendes Anwachsen der Entnahme von Blutproben, der Durchführung von Haftbefehlen und der sonstigen Aufgaben festzustellen. Als Beispiel für die angestiegenen besonderen Leistungen werden nachstehend einige statistische Zahlen aus dem Jahre 1967 aufgeführt:

  • Anzahl der von der Polizei aufgenommenen Verkehrsunfälle: 22949
  • durch Verkehrsunfall getötete Personen: 140
  • verletzte Personen: 6493
  • geschätzter Sachschaden: DM 26813969
  • Freiheitsentziehungen: 9095
  • durchgeführte Haftbefehle: 2489
  • Vorführungen: 492
  • Anzahl der im Gewahrsam aufgenommenen Personen: 9649
  • durchgeführte Transporte von Gefangenen und Häftlingen: 7700
  • im Notruf entgegengenommene Anrufe: 154074
  • mit Dienstfahrzeugen gefahrene Kilometer: 4790479
  • verbrauchter Kraftstoff (Normal, Super, Diesel) in Liter: 710678
  • Von dem Sprengkommando wurden innerhalb des Stadtgebietes Sprengbomben, Granaten usw. entfernt und entschärft: 498
  • dazu Infanteriemunition, Granatzünder usw. in kg: 870
  • Anzahl der vorgelegten Anzeigen bei Verbrechen und Vergehen: 43975
  • Übertretungsstrafanzeigen: 108812
  • Gebührenpflichtige Verwarnungen: 206821
  • Anzeigen wegen Ordnungswidrigkeiten: 781
  • Der Gesamtbestand an Kraftfahrzeugen der Polizei beträgt: 328
  • davon mit Funkgerät: 165
  • Kraftfahrzeuge mit einer Kilometerleistung von mehr als 100000 km am 31. 12. 1967 =52. Diese Fahrzeuge standen zur Aussonderung heran.

 

Schwierigkeiten und Probleme aus der veränderten Form und Zunahme der Demonstrationen

Demonstration, Anfang der siebziger Jahre an der Hauptwache

 

Einige Veranstalter von Demonstrationen - vorwiegend Studenten und Schüler - sind offenbar dazu übergegangen, die ihnen durch § 14 des Versammlungsgesetzes auferlegte Pflicht, Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzüge spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe der zuständigen Behörde anzumelden, bewußt zu ignorieren. Sehr wahrscheinlich will man auf diesem Wege eventuelle Auflagen der Behörden vermeiden. Die Schutzpolizei sieht sich daher immer häufiger unvorbereitet derartigen sich auf mehr oder weniger große Bereiche der Stadt auswirkenden Demonstrationen gegenübergestellt. Die Folge ist, daß in aller Eile Polizeibeamte vom Revierdienst und von zu Hause zusammengerufen werden müssen. Das führt dazu, daß möglicherweise aufgrund des nicht rechtzeitig vorhandenen Personals die erforderlichen Maßnahmen nicht der Lage entsprechend durchgeführt werden können und der allgemeine Revierwachdienst in einem kaum noch vertretbaren Umfang eingeschränkt werden muß. Die Demonstrationen während der Osterfeiertage 1968 haben bewiesen, daß die Schutzpolizei zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht so stark und nicht so ausgerüstet ist, daß sie Zwischenfällen gleicher oder ähnlicher Art begegnen kann. Am 12.4.1968 mußten in Frankfurt am Main anläßlich von Demonstrationen z.B. 760 und am 15.4.1968 =1470 Polizeibeamte eingesetzt werden. Dies zeigt deutlich, daß eine personelle Verstärkung dringend geboten ist.

Als ein Problem hat sich bei Demonstrationen auch die Betreuung der Beamten erwiesen. Es war z.B. an den Osterfeiertagen 1968 so gut wie unmöglich, für die Beamten, die z.T. an mehreren Tagen hintereinander 12 bis 15 Stunden ununterbrochen im Dienst waren, Erfrischungen und Verpflegung zu beschaffen. Die Ausstattung der Schutzpolizei mit geeigneten mit Funk ausgerüsteten Mannschaftstransportfahrzeugen und Wasserwerfern sowie Spezialfahrzeugen ist unzulänglich. Auch die Ausrüstung mit Fernmeldegeräten, insbesondere Funksprechgeräte, ist unzureichend. Die Demonstrationen lassen es notwendig erscheinen, die Schutzpolizei zusätzlich mit Filmkameras und Fotoapparaten auszustatten. Filme und Fotos haben sich als sehr gute Beweismittel erwiesen. Auch die persönliche Ausrüstung der Beamten muß verbessert werden. Es fehlt insbesondere ein geeigneter Kopfschutz.

 

Kriminalpolizei

Allgemeines und Organisation

Um mit den vorhandenen Kräften (z.Zt. 308 Exekutivbeamten) der stetig steigenden Kriminalität besser begegnen zu können, wurde die Kriminalpolizei Frankfurt a.M. mit Wirkung vom 1.4.1965 umorganisiert. Aus den bisher 12 Kommissariaten sind 18 gebildet worden. Im Zuge dieser Neuaufgliederung wurde eine IV. Kriminalinspektion geschaffen. Die Personen- und Sachfahndung, der Erkennungsdienst und die Weibliche Kriminalpolizei wurden dem ständigen Vertreter des Leiters der Kriminalpolizei unterstellt. Mit dieser Umorganisation wurde die Zahl der Beamten innerhalb der einzelnen Kommissariate verringert und dadurch den Kommissariatsleitern die Möglichkeit eingeräumt, intensiver auf die Verbrechensbekämpfung einzuwirken und sich bei wesentlichen Ermittlungsvorgängen direkt in die Sachbearbeitung federführend einzuschalten. Das Aufgabengebiet der Kriminalpolizei ist dabei unverändert geblieben.

Entwicklung und Schwerpunkte der Kriminalität

Die Zahl der bei der Kriminalpolizei neu bekanntgewordenen Straftaten hat deutlich zugenommen:

  • 1964: 43098
  • 1967: 48736
  • Zunahme: 5638 = rd.13%

Außer den neu bekanntgewordenen und bearbeiteten Straftaten sowie Haftsachen handelt es sich bei den übrigen Vorgängen um Ermittlungsersuchen auswärtiger Polizeidienststellen, der Staats- und Amtsanwaltschaften sowie Amtshilfeersuchen anderer Behörden. In der Gesamtzahl der bearbeiteten Vorgänge sind nicht diejenigen enthalten, die als Straftaten mit politischem Einschlag vom 18.Kommissariat bearbeitet werden und in der Kriminalstatistik nicht ausgewiesen sind.

Die Aufklärungsquote nahm ab:

  • 1964: 28473
  • 1967: 25367
  • Verminderung: 3106 = 10,9%

Ein Vergleich der Gesamteingänge

  • 1964: 86585
  • 1967: 104629
  • ergibt eine Zunahme von 18044 = rd. 20%

In dem Berichtszeitraum hat es bei den Tötungsdelikten keine wesentliche Änderungen hinsichtlich der Häufigkeit und Aufklärung gegeben.

  • Der Mord an der stadtbekannten Prostituierten Helga Matura am 27.1.1966 fand in der Öffentlichkeit reges Interesse. Nach dem Täter, der sein Opfer vermutlich mit einem Messer erstach, wird nach wie vor gefahndet.
  • Auch hinsichtlich des Doppelmordes an Gertraude Dolezal und Manfred Erdenberger sind Ermittlungen noch in vollem Gange. Die genannten Personen wurden in der Nacht vom 15. zum 16.4.1967 auf einem Parkplatz im Stadtwald bei Frankfurt am Main-Schwanheim durch zahlreiche Schüsse aus Kleinkaliberwaffen erschossen.
  • Durch langjährige Ermittlungsarbeit gelang es der Mordkommission, den am 25.11.1947 in Frankfurt a. M. begangenen dreifachen Raubmord an Neumann/Rehklau aufzuklären. In dieser Sache konnte am 22.7.1966 in Worms der 43jährige Kraftfahrer Johann Peter S. als einer der Täter ermittelt und festgenommen werden. Durch Schußvergleichsuntersuchungen und Gegenüberstellungen konnte er außerdem der Teilnahme an einem Mord an einem Feldhüter in Bobenheim bei Worms im Jahre 1946 sowie einem Mord und Mordversuch an einem Bäckermeister und seiner Ehefrau im Jahre 1948 in Worms überführt werden. Wegen dieser und anderer Taten verurteilte das Schwurgericht Mainz S. zu sechsmal lebenslänglich Zuchthaus. Seine beiden Mittäter waren bereits früher verstorben.

Von 1964 bis 31.12.1967 haben sich bei der Kriminalitätsentwicklung in Frankfurt a.M. zwei Schwerpunkte gezeigt.

Während 1964 203 Raubstraftaten bekannt geworden sind, waren es 1967 345. Dabei ist die Differenz zwischen 1966 = 270 zu 1967 = 345 Raubtaten besonders auffällig.

Die Steigerung von 1964 bis 1967 beziffert sich in dieser Deliktsgruppe auf 142 Fälle = 69,9%

Aus der Beobachtung dieser Kriminalitätsgruppe ergibt sich neben der zahlenmäßigen Steigerung ein merkliches Ansteigen der Intensität und Brutalität hinsichtlich der Planung und Tatausführung.

  • Am 4.1.1967 gelang es, den 30jährigen Kellner Gerd D. als "radelnden Bankräuber" zu ermitteln und festzunehmen. Er hatte innerhalb eines halben Jahres in Frankfurt a.M. vier Bankfilialen überfallen und dabei ca. 65000 DM erbeutet. Inzwischen wurde er zu 10 Jahren Zuchthaus verurteilt.
  • Mindestens vier unbekannte Täter überfielen am 11.12.1967 im Parkhaus HERTIE einen Geldtransport des Bankhauses Hardy & Co., wobei sie 300000 DM erbeuteten. Um ihre Tat zu verschleiern und ihre Flucht zu ermöglichen, legten sie einen Brand in dem Parkhaus. Diese Arbeitsweise läßt auf eine organisierte Bande schließen. In diesem Fall sind die sehr umfangreichen Ermittlungen noch nicht abgeschlossen.

Mehr als 2/3 der in Frankfurt a.M. bekanntgewordenen Straftaten entfallen auf den Diebstahlkomplex. Die Zahl der bekanntgewordenen schweren und einfachen Diebstähle hat sich von 27515 (1964) auf 30873 (1967) erhöht. Das entspricht einer Zunahme von 3358 = 12,2%

Besonders auffallend zeigt sich dabei die Zunahme bei den folgenden Deliktsgruppen:

  1964 1967 Zunahme
Kfz- und Gebrauchsdiebstahl 2574 3239 665=25,8%
Diebstahl aus Kfz 5297 5901 604=11,4%
Ladendiebstahl 1640 2543 903=55%
Diebstahl aus Geschäfts-, Fabrik-, Werkstatt- und Lagerräumen 1640 2801 1161=70,7%
Diebstahl aus Wohnungen 713 824 111=15,5%

Bei der Bekämpfung der Diebstahlskriminalität ragten die folgenden Fälle heraus:

  • Eine Bande aus dem Raume Frankfurt a.M.-Höchst hatte sich auf Einbruchdiebstähle in Schmuck- und Pelzgeschäfte spezialisiert. Es konnten seit 1965 insgesamt 20 Mitglieder der Bande ermittelt und festgenommen werden, denen mindestens 100 Diebstahlsdelikte nachzuweisen waren. In einem Falle hatten sie beim Schweißen an einem Tresor einen Brand verursacht und dadurch allein einen Schaden von über 200000 DM angerichtet.
  • Seit dem Frühjahr 1966 häuften sich in Frankfurt a.M. die für eine Großstadt typischen Wohnungseinbrüche durch sogenannte Klingelfahrer. Die kriminalpolizeilichen Beobachtungen dieser Straftaten ergaben den Verdacht, daß hier Serientäter am Werk sein mußten. Als Täter konnten in der Berichtszeit der 33 Jahre alte Heinrich W. aus Nauroth bei Wiesbaden und sein 41 Jahre alter Komplice Karl B., wohnhaft in Wiesbaden, ermittelt und festgenommen werden. Aufgrund der an ihren Tatorten gesicherten Sachbeweise konnten sie überführt werden, rund 300 Einbruchdiebstähle durchgeführt zu haben, bei denen sie einen Gesamtschaden von ca. 150000 DM anrichteten.

Die immer mehr anwachsende Beförderung von Personen und Gütern im Luftverkehr hat zwangsläufig auch ein erhebliches Ansteigen der Kriminalität auf dem hiesigen Flugplatz mit sich gebracht.

  • Am 13.9.1966 wurde auf dem hiesigen Flughafen von zunächst unbekannten Tätern ein Geldsack mit 1000000 DM entwendet. Durch langwierige Ermittlungen, insbesondere auch durch Hinweise aus der Bevölkerung, konnten am 31.12.1966 als Täter drei Männer aus der Umgebung Wiesbadens ermittelt und festgenommen werden. Es handelt sich um den 1942 geborenen Bernd F., den 1946 geborenen Karl-Dieter G. und den 1943 geborenen Norbert R.. Die drei Täter sind inzwischen für diesen Diebstahl verurteilt worden.

Auf dem Gebiete des Kraftfahrzeugdiebstahls ergab sich seit Spätsommer 1966 eine Häufung von Diebstählen wertvoller Personenwagen. Insbesondere wurden Fahrzeuge der Marken Mercedes 250 und Ford Mustang entwendet. Im Zuge der Ermittlungen, die sich bis in die Mitte des Jahres 1967 erstreckten, gelang es, insgesamt 101 solcher Pkw-Diebstähle, zwei Pkw-Unterschlagungen und 18 Fälle des betrügerischen Erwerbs von Kraftfahrzeugen aufzuklären. Als Täter kamen 32 Personen in Frage, die ermittelt und vorübergehend festgenommen werden konnten. Von diesen 32 Personen wurden 19 als Pkw-Diebe und Betrüger, 13 als Hehler überführt. Haupttäter dieser Bande waren zwei Brüder, und zwar der 30jährige Adolf S. und der 28jährige Josef S., beide aus Frankfurt a.M. Die meisten der gestohlenen Fahrzeuge wurden ins Ausland verbracht.

Hinsichtlich der Entwicklung der Betrugskriminalität ist für den Berichtszeitraum folgendes festzustellen:

  • Es haben sich ständig steigende Schadensummen bei den Wirtschaftsstraftaten ergeben.
  • Die sogenannten Schwindelfirmen haben eine auffallende Aktivität entwickelt. Das trifft insbesondere zu für den Vertrieb von Ferienheimzertifikaten und für die sogenannten Kopplungsgeschäfte, und das trifft auch zu für die neu hinzugekommenen sogenannten Umschuldungs- und Schuldentilgungsfirmen.
  • Die Häufung großer Betrugsvorgänge zum Nachteil von Kfz-Haftpflichtversicherungen ist eine relativ neue Erscheinung. Sie wird im wesentlichen dadurch begünstigt, daß die Versicherungen nicht mehr in jedem Falle auf die polizeiliche Aufnahme eines Verkehrsunfalles Wert legen.

Die Bekämpfung des Rauschgifthandels ist in der Berichtszeit intensiviert worden. Allein im Jahre 1967 wurden in Frankfurt a.M. 58 kg Haschisch sichergestellt. Wenn auch die Beschlagnahme von LSD-Vorräten außerordentlich gering ist, läßt sich doch ein erheblicher Verkehr mit diesem Rauschmittel vermuten.

Hinsichtlich der Schwindelfirmen ist herauszustellen, daß in den Jahren 1964 bis 1967 laufend Ermittlungen gegen solche Firmen durchgeführt werden mußten, die sich mit dem Vertrieb von Ferienheimzertifikaten befaßt haben. Diese Firmen haben sogenannte Ferienheimzertifikate in großem Maße vertrieben und dadurch die Interessenten und Käufer geschädigt. Insgesamt haben sie Schäden in Höhe von ca. 9000000 DM angerichtet. Wegen des riesigen Umfanges der Ermittlungsverfahren konnte bisher lediglich gegen die Kontinvest Anklage von der Staatsanwaltschaft Frankfurt a.M. erhoben werden.

Die Körperverletzungsdelikte sind im Berichtszeitraum ebenfalls gestiegen. Hervorgetan haben sich bei diesen Delikten die sogenannten "Rocker", die sich zum Teil zu regelrechten Banden zusammenschlossen und vorwiegend in Bornheim und im Nordend der Stadt tätig waren. Sie schlugen - meistens nach Alkoholgenuß wahllos Passanten auf den Straßen nieder und begingen Sachbeschädigungen an Kraftfahrzeugen oder öffentlichen Einrichtungen. Fast alle Bandenmitglieder konnten ermittelt und vorübergehend festgenommen werden.

Aus dem Bereich der politischen Straftaten ist zu berichten, daß in den Jahren 1964 und 1965 keine Demonstrationen größeren Ausmaßes stattgefunden haben. Diese steigerten sich jedoch ab 1966. Im Jahre 1966 fanden vier größere Demonstrationen statt, die alle vom Sozialistischen Deutschen Studentenbund inszeniert waren. Diese Zahl stieg 1967 auf 16, von denen 12 vom SDS veranstaltet worden sind.

Die auffallend steigende Tendenz der Kriminalitätsentwicklung in Frankfurt a.M. steht nicht zuletzt mit der am 1.4.1965 in Kraft getretenen Strafprozeßänderung im Zusammenhang. Mit der erheblichen Abschwächung der Haftgründe selbst bei Kapitalverbrechen, außer bei Mord, Totschlag und bestimmten Sittendelikten (Wiederholungsgefahr), wurden die Bandenbildung und das Arbeitsgebiet des Serientäters enorm begünstigt. Die Tätigkeit eines Bandenmitgliedes oder Serientäters kann heute kaum noch durch eine Untersuchungshaft wirksam unterbrochen werden, wie das vorher der Fall war. Hinzu kommt, daß es die Überbelastung des einzelnen Sachbearbeiters der Kriminalpolizei nicht mehr gestattet, die Verbrechensbekämpfung so intensiv zu betreiben, wie das notwendig wäre, geschweige denn, präventiv wirken zu können.

 

 

Polizei- und Ordnungsbehörde

Mit Wirkung vom 15.11.1966 ist mit Zustimmung des Magistrats (Beschluß Nr. 2129 vom 24.10.1966) gemäß Verfügung des Herrn Oberbürgermeisters vom 11.11.1966 (NaSt. Nr. 33/66, S. 282) die Polizei- und Ordnungsbehörde gebildet worden.

in dieser Behörde wurden zusammengeführt:

  • die früheren Verwaltungsabteilungen der Polizei II-VI (in der Abt. VI - Feld- und Anlagenschutz wurden mit Wirkung vom 1.5.1966 die ehemalige Sonderpolizei für Feldschutz und Teile des Außendienstes des Gartenamtes zusammengezogen),
  • das ehemalige Gewerbe- und Ordnungsamt,
  • die Abteilung Ordnungswesen der Gesundheitsverwaltung.

Die neu gebildete Polizei- und Ordnungsbehörde gliedert sich in

  • Abteilung I - Gesundheitsaufsicht
  • Abteilung II - Paß- und Meldewesen
  • Abteilung III - Straßenverkehr
  • Abteilung IV - Gewerbliche Aufgaben und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
  • Abteilung V - Sonstige Ordnungsaufgaben
  • Abteilung VI - Feld- und Anlagenschutz

 

Abteilung I- Gesundheitsaufsicht

Bei der Durchführung des Hessischen Gesetzes über die Entziehung der Freiheit Geisteskranker, Geistesschwacher, rauschgift- oder alkoholsüchtiger Personen (HFEG) vom 19.5.1952 - GVBl. S. 111 - fielen folgende Aufgaben an:

  • Einweisung wegen Gefahr im Verzuge: ca. 1800 (davon 70% durch die Schutzpolizei überwiegend bei Selbsttötungsversuchen)
  • Anträge auf endgültige Einweisung in eine geschlossene Anstalt: 500
  • Anträge auf Entlassung aus der Unterbringung: 200
  • Durchführung von Unterbringungen in die Psychiatrische und Neurologische Uniklinik oder Krankenhäuser des Landeswohlfahrtsverbandes: 600

Es zeigt sich, daß Anstaltsbetten für Geisteskranke und Süchtige fehlen.

In Durchführung des Bundes-Seuchengesetzes vom 18.7.1961 - BGBl.I S.1012 - mußten etwa 30 Personen in geschlossene Anstalten gebracht werden. Hierbei handelte es sich oft um asoziale Alkoholiker.

Ostern 1967 wurde die Belegung der Pockenquarantänestation der Universitätsklinik erforderlich, da ein an Pocken erkrankter Arzt auf dem Frankfurter Flugplatz angekommen war.

Die Zahl der ausgestellten Erlaubnisscheine zur Überführung einer Leiche gemäß Verordnung über das Leichenwesen vom 12.3.1965 - GVBl. S. 63 - ist von 1200 im Jahre 1965 auf 1450 im Jahre 1967 angestiegen. In 90 Fällen wurde Genehmigung von Umbettungen erteilt.

Etwa 1/3 aller Geschäfte im Stadtgebiet, die Gifte führen, werden jährlich turnusmäßig überwacht. In 350 Fällen wurden Ratten bekämpft. Von einer eigentlichen Rattenplage kann nicht gesprochen werden. Die Bekämpfung der Taubenplage durch Fangen mit Schlagnetz, Wegnahme und Anstechen der Eier, Anbringung von "Vergrämungsmitteln" war nicht immer befriedigend. Das Fütterungsverbot wurde oft nicht beachtet. Die Anzahl der verwilderten Haustauben wird auf 15000 geschätzt.

 

Abteilung II - Paß- und Meldewesen

Nachdem sich die Einrichtung der Großmeldestelle I gut bewährt hat, sollten die übrigen Meldebüros bei den Polizeirevieren zu Großmeldestellen zusammengefaßt werden. Leider blieb diesen Bemühungen der Erfolg versagt, da geeignete Unterkünfte nicht angeboten und zu Neubauten die notwendigen Haushaltsmittel fehlten. Die in Frankfurt lebenden 667457 Einwohner (Stand: 31.12.1967) sind nach wie vor in der zentralen Meldekartei alphabetisch und bei den Meldestellen der Polizeireviere bzw. bei der Großmeldestelle I nach den Straßen (Hauskartei) erfaßt. Um den Bürgern Wege und Zeit zu ersparen, werden bei den Meldestellen nahezu alle Anträge auf Ausstellung von Bundespersonalausweisen, Reisepässen, Führungszeugnissen, Führerscheinen usw. entgegengenommen. Der Umfang dieser Aufgaben drückt sich am deutlichsten durch die Summe der bei den Meldestellen vereinnahmten Verwaltungsgebühren aus.

Es wurden vereinnahmt:

  • 1966 = 1078320,44 DM
  • 1967 = 934468,30 DM

An Wehrpflichtigen wurden zur Erfassung aufgerufen: 3643

  • davon Freiwillige: 182
  • Zurückstellungsanträge: 1711

weitere Zahlen für 1967:

  • In der Wohnsitzwechselstelle wurden an zugezogenen Flüchtlingen registriert: 2031
  • gemeldete Ausländer: 54025
  • erteilte Aufenthaltserlaubnisse: 47936
  • Ausweisungen und Abschiebungen: 304
  • ausgestellte Bundespersonalausweise: 45102
  • davon Neuausfertigungen: 10735
  • Umtausch nach Ablauf der 10jährigen Gültigkeit: 23802
  • ausgestellte Deutsche Reisepässe - Einzelpässe: 19122 - Familienpässe: 868
  • Sammelpässe: 39 - Kinderausweise: 13084
  • verfügte Paßsperren: 89
  • Paßversagungen: 12
  • Paßverlustanzeigen: 397
  • ausgestellte Staatsangehörigkeitsausweise: 617
  • Heimatscheine: 135
  • Feststellung der Staatsangehörigkeit: 346
  • Einbürgerungen: 335
  • Vorlage von Familiennamensänderungen 290
  • Vornamensänderungen 253
  • Namensfeststellungen: 19
  • ausgestellte Führungszeugnisse. 21502

 

Abteilung III - Straßenverkehr

Verkehrsüberwachung durch die Ordnungsbehörden

In der Abteilung wurden alle mit dem Verkehr zusammenhängenden Verwaltungsaufgaben zusammengefaßt. Durch den Neu- und Umbau verschiedener Straßenzüge und infolge notwendiger Umleitungsmaßnahmen aus Anlaß des Stadtbahnbaues und der Straßenbauarbeiten wurden von 1965 bis 1968 rd. 4000 Verfügungen zur Aufstellung von Verkehrszeichen erlassen. Im gleichen Zeitraum wurden 12000 Anträge auf Straßensperrung zur Durchführung von Straßenaufbrüchen bearbeitet, in 1000 Fällen Verkehrsumleitungen angeordnet und in 1300 Fällen Erlaubnisse für Baustelleneinrichtungen erteilt. Es wurden 10000 Schwer- und Großtransportanträge bearbeitet und rd. 12000 Ausnahmeerlaubnisse von den Bestimmungen des Straßenverkehrsrechts erteilt. Auf dem Gebiet der verkehrs- und bautechnischen Angelegenheiten wurden 51 zentralgesteuerte und 59 örtlich gesteuerte Lichtsignalanlagen geplant und nach der Bauausführung in Betrieb genommen. In 100 Fällen wurden Planfeststellungsverfahren im Auftrage des Herrn Regierungspräsidenten bearbeitet.

  • Ersterteilung von Führerscheinen: 12214
  • Internationale Führerscheine: 8222
  • Versagung der Fahrerlaubnis wegen Vorstrafen: 177
  • wegen körperlicher und geistiger Mängel: 109
  • Entzug der Fahrerlaubnis durch die Gerichte: 1054
  • durch die Verwaltungsbehörde: 106
  • befristete Fahrverbote durch die Gerichte: 264
  • Anordnung zur Teilnahme am Verkehrsunterricht: 860
  • Anzahl der zugelassenen Unternehmen im Güternahverkehr: 1292
  • Anzahl der Fahrzeuge im Güternahverkehr: 4557
  • Anzahl der Unternehmen für die Personenbeförderung: 53
  • private Omnibusse: 238
  • Bestand an Kraftdroschken Ende 1967: 830
  • Anzahl der Mietwagen: rd 300

Die Freistellung der Mietwagenfahrer von der besonderen Ausweispflicht ist zu einer immer stärkeren Gefahr für die Sicherheit und Ordnung im Personenbeförderungsgewerbe geworden.

In der Kraftfahrzeugzulassungsstelle wurde am 15.6.1965 durch Umorganisation das sogenannte Endziffersystem eingeführt. Es wurden 5 Arbeitsgruppen zu je 2 Endziffern und 1 Händlerschalter gebildet. Jede Arbeitsgruppe bearbeitet die Zulassungsanträge abschließend.

  • Neuzulassungen im Jahre 1967: 45564
  • Wiederzulassungen: 6229
  • Gesamtbestand an Fahrzeugen am 31.3.1968: 194710
  • davon Personenkraftwagen: 169852

 

Abteilung IV - Gewerbliche Ordnungsaufgaben und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten

Aus der Fülle der Aufgaben können hier nur die wesentlichen Gebiete aufgeführt werden. Die Zahlen sind auch hier das Ergebnis aus 1967.

  • Endgültige Konzessionen im Gaststättenwesen (§ 1 GastG): 635
  • erlaubte Volksbelustigungen unter freiem Himmel (§ 8 GastG): 600
  • schriftliche Auflagen und Verwarnungen im Gaststättenwesen: 568
  • Zwangsgeldfestsetzungen: 14
  • Tanzlustbarkeits-Dauererlaubnisse: 493
  • Tanzlustbarkeits-Einzelerlaubnisse: 970
  • Verlängerung der Polizeistunde: Dauererlaubnis: 168, Einzelerlaubnis: 567
  • Erlaubnisse nach der Lotterie-Verordnung: 229
  • Erteilte Reisegewerbekarten (Inländer): 610
  • sonstige Erlaubnisse aus dem Reisegewerbe: 920
  • ausgegebene Jagdscheine: 1073
  • durchgeführte Begasungsaktionen zur Bekämpfung der Tollwut (Fuchsbaue im Stadtwald): 50 -im Bereich der Stadt Frankfurt am Main trat 1967 kein Fall von Tollwut auf.
  • Anordnung von Maulkorb- und Leinenzwang für bissige und bösartige Hunde: 55
  • Stellungnahmen zu Mietpreisangelegenheiten: 76
  • Stellungnahmen zu Kündigungen von Kleingärten wegen Bewirtschaftungsmängel: 5
  • Erteilung von Einzelhandelserlaubnissen: 570
  • erteilte Jahresfischereischeine: 4561
  • notwendige Maßnahmen zum Schutze des Grundwassers (Ölunfälle): 23
  • wasserrechtliche Erlaubnisse bzw. Genehmigungen Stellungnahme in wasserrechtlicher Hinsicht zu Bauanträgen: 800

 

In der Lärm- und Geruchsbekämpfung:

  • Stellungnahmen zu Bauanträgen, Bauplänen und Konzessionsanträgen: 421
  • Feststellen und Ausschalten von Lärm- und Geruchsquellen: 362
  • Überprüfung von Gaststätten zur Feststellung von Lärm- und Geruchsquellen: 362

Diese Zahlen ergeben sich aus dem gewerblichen Sektor. Aus dem "privaten Bereich" liegen statistische Angaben erst aus letzter Zeit vor.

 

Abteilung V - Sonstige Ordnungsaufgaben

Die Lebensmittelüberwachung ist für die Gesundheit der Bevölkerung von großer Bedeutung. Neben der routinemäßigen Überwachung wird schwerpunktartig die Einhaltung der Hygienebestimmungen bei der Lebensmittelherstellung und beim Handel beobachtet. Jährlich werden im Durchschnitt 5000 Lebensmittelproben von dem städtischen Lebensmitteluntersuchungsamt, dem staatlichen Veterinäruntersuchungsamt und dem Hygieneinstitut untersucht. Festgestellte genußuntaugliche oder verdorbene Lebensmittel werden sofort aus dem Verkehr gezogen bzw. unschädlich beseitigt. Vom Außendienst werden jährlich zwischen 25000 und 26000 Lebensmittelkontrollen durchgeführt.

Wegen Unzuverlässigkeit von Gewerbetreibenden wurden 1967 in 18 Fällen Untersagungsverfahren eingeleitet und in 3 Fällen Betriebsschließungen angeordnet.

Versteigerungen sowie Aus- und Räumungsverkäufe wurden kontrolliert. Kontrollen im Rahmen des Maß- und Gewichtsgesetzes wurden durchgeführt sowie Reisebüros und Bewachungsunternehmen überprüft. Ständig angestiegen ist die Zahl der Anzeigen über Schwarzarbeit, die das heimische Handwerk schädigt.

  • Im Fundbüro der Polizei wurden an Fundanzeigen registriert: 5700
  • Der Erlös aus Versteigerungen der Fundsachen betrug: 20000
  • Höhe der gefundenen und abgelieferten Geldbeträge: 70000

Die in Frankfurt am Main bestehenden Getränkeschankanlagen wurden laufend auf Sicherheit und Sauberkeit überwacht. Daneben wurden von dem Sachgebiet als Prüfstelle und Geschäftsstelle des Getränkeschankanlagenausschusses (Einrichtung des Bundesministers für Wirtschaft) folgende Anträge bearbeitet:

  • Zulassung von Schankanlagenarmaturen, Zapfgeräten, Automaten, Tischaggregaten, Reinigungsmitteln und Leitungswerkstoffen: 52
  • Auf Vorschlag der Prüfstelle wurden von der obersten Landesbehörde Zulassungen ausgesprochen: 33
  • Ablehnungen von Leitungswerkstoffen für Getränkeschankanlagen wegen geschmacklicher Beeinträchtigung und technischer Mängel: 15

 

Abteilung VI - Feld- und Anlagenschutz

Die Abteilung ist gemäß Magistratsbeschluß Nr. 2353 vom 4.10.1965 mit Wirkung vom 1.5.1966 neu gebildet worden. In ihr wurden die ehemalige Sonderpolizei für Feldschutz und Teile des Außendienstes des Gartenamtes zusammengezogen. Die Abteilung gliedert sich in:

  • Leitung und Geschäftsführung,
  • Aufsichts- und Kontrolldienst,
  • Außendienst.

Die Leitung und Geschäftsführung sowie der Kontroll- und Ordnungsdienst sind in Frankfurt am Main, Wiesenhüttenplatz 37 (4. Polizeirevier), untergebracht. Der Außendienst ist auf die Schutzbezirke, deren Grenzen mit den Reviergrenzen übereinstimmen, aufgeteilt.

 

 

Berichtszeitraum: 1969-72

 

Die Neufassung des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) vom 26.1.1972 brachte die Grundlage für die Verstaatlichung der kommunalen Polizei, Entscheidenden Einfluß hatte auch das Ordnungswidrigkeitengesetz vom 24.5.1968 - BGBl. l S. 481. Die bisher nach dem Strafrecht zu behandelnden Übertretungen, insbesondere aus dem Bereich des Straßenverkehrs, sind nunmehr als Ordnungswidrigkeiten zu behandeln und abschließend von der Polizei- und Ordnungsbehörde zu erledigen. Die Stadt Frankfurt a.M. ist zu einem kriminalgeographischen Schwerpunkt geworden. Bisher nicht besonders in Erscheinung getretene Delikte und Ereignisse wie Hausbesetzungen, Demonstrationen, Bombendrohungen, Flugzeugentführungen, Raubüberfälle, Auftreten von Banden, Sexualstraftaten und Rauschgiftmißbrauch treten immer stärker in Erscheinung und erfordern neue polizeiliche Maßnahmen und eine neue Aufgabenverteilung. Auch nach der Eröffnung der U-Bahn kamen neue Probleme auf die Polizei zu, denn die witterungsgeschützten unterirdischen Anlagen wurden von Obdachlosen ausgenutzt. Beschwerden über Anpöbeleien, Betteleien, Überfälle usw. sind sprunghaft angestiegen. Mit der Polizeiverordnung „über die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in den unterirdischen Anlagen der Stadt Frankfurt a.M., die der öffentlichen Benutzung dienen" vom 18.8.1970, mußten erst die rechtlichen Grundlagen für das Einschreiten der Polizei für diesen örtlich begrenzten Bereich geschaffen werden. Die arbeitsmäßigen Mehrbelastungen konnten nur zum Teil mit dem vorhandenen Personal aufgefangen werden. Nach einer umfassenden Prüfung durch den von der Polizeiaufsichtsbehörde im Jahre 1968 eingesetzten „Gemeinsamen Ausschuß" wurde die Notwendigkeit einer wirksamen Personalaufstockung festgestellt und u.a. die Sollzahlen der Vollzugsbeamten bei der Schutzpolizei von 1847 auf 2272 und bei der Kriminalpolizei von 308 auf 503 erhöht. In einer stufenweisen Aufstockung sind die Ist-Zahlen verbessert, die neuen Sollzahlen aber noch nicht erreicht worden. Der gemeinsame polizeiliche Einsatz der auswärtigen und eigenen Polizeikräfte bei Großveranstaltungen, Messen und Demonstrationen verlief in fast allen Fällen reibungslos.

Präsidialangelegenheiten

Die Ausstattung der Polizeidienststellen mit Fotokopiergeräten, Diktiergeräten, elektrischen Schreibmaschinen und anderen Büromaschinen entspricht dem Bedarf. Dagegen ist die Ausstattung mit Fachliteratur, Vorschriften und dergl. nicht auf dem laufenden, weil die zur Verfügung stehenden Mittel zu knapp bemessen sind. Die Tätigkeit der Polizei-Pressestelle hat sich über den täglichen Informationsdienst an Presse, Rundfunk und Fernsehen hinaus im verstärkten Umfange auf die allgemeine Öffentlichkeitsarbeit konzentriert. In Vorträgen mit anschließenden Diskussionen bei Jugendgruppen, Schulklassen, Verbänden und in anderen Kreisen und bei Führungen durch polizeiliche Einrichtungen wurden die Aufgaben der Polizei an die Bürger herangetragen.

Personalangelegenheiten

Die Leistung von Überstunden durch Polizeivollzugsbeamte und ihre Abgeltung in bar ist eine zwangsläufige Folge der angespannten Personalsituation. Trotz teilweiser Gewährung von Freizeit sind z.B. allein in der Zeit vom 30.6.1971 bis 31.10.1971 28654 Überstunden offen geblieben, die nunmehr in Geld abgegolten werden. Neu hinzugekommen ist auch die Zulage für den Dienst zu ungünstigen Zeiten. Die Aufwandentschädigung, die bisher an Vollzugsbeamte für die Wahrnehmung von Außendienst gezahlt wurde, ist entfallen. An ihre Stelle ist eine einheitliche Polizeizulage an alle Polizeibeamten von DM 120,- monatlich getreten. Die Personalstärke der Polizei hatte in der Berichtszeit folgende Entwicklung:

 
Jahr Verwaltung Schutzpolizei Kripo POB zusammen
1968 221 2100 374 575 3270
1969 207 2202 443 575 3427
1970 216 2571 568 611 3966
1971 216 2571 568 612 3967
1.4.1972 217 2576 570 637 4000

 

In diesen Zahlen sind Beamte, Angestellte und Arbeiter zusammengefaßt. Bei den sozialen Leistungen der Stadtverwaltung ist bemerkenswert, daß im Jahre 1971 das Polizeikasino in eigener Regie von den Städtischen Küchenbetrieben übernommen wurde.

Schutzpolizei

Besonderer Schwerpunkt bildete der Streifendienst. Über die normale Streifendiensttätigkeit hinaus (Funkstreife, Fußstreife und Berittene Streife) entstanden die Einrichtungen der Bezirksstreife und der sogenannten „Absetzstreife". Bezirksstreifen werden von erfahrenen Revierbeamten in jeweils ganz bestimmten Bezirken ausgeübt. Hierdurch wird ein unmittelbarer Kontakt zwischen der Bevölkerung und ihren Poüzeibeamten in einem Bezirk erreicht. Die „Absetzstreife" ist eine Kombination zwischen Funkstreife und Fußstreife. Die Beamten im Funkstreifendienst sind angewiesen, während der Streifenfahrt, wenn es die erteilten Funkwagenaufträge zulassen, anzuhalten und zu Fuß z.B. unterirdische Anlagen, Fußgängerpassagen, Parks usw. zu bestreifen. Zur Bekämpfung der Kriminalität — insbesondere der Eigentumsdelikte — werden Beamte der Schutzpolizei verstärkt in ziviler Kleidung eingesetzt. Ein Schwerpunkt ihrer Tätigkeiten ist vom Dirnenproblem beeinflußt. Man kann diesem „ältesten Gewerbe" eine sozialpsychologische „Ventilfunktion" nicht absprechen; jedoch sind die kriminellen Folgeerscheinungen so gefährlich, daß sich daraus der polizeiliche Hauptauftrag ergibt; z.B. Strafverfolgung von Zuhältern, Hehlern, illegalen Waffen- und Rauschgifthändlern. Die Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs sowie die Aufnahme von Verkehrsunfällen nahm die Schutzpolizei stark in Anspruch. So haben z.B. die Parkverstöße derart zugenommen, daß sich die Maßnahmen der Polizei in der Regel auf solche Fälle beschränken mußten, die Verkehrsgefährdungen oder Verkehrsbehinderungen zur Folge hatten. Zur Beseitigung dieses unbefriedigenden Zustandes soll nicht nur die Hilfspolizei personell verstärkt und zur manuellen Verkehrsregelung eingesetzt werden, sondern es ist auf dem Verkehrssektor auch geplant, den motorisierten Streifendienst zur Tages- und Nachtzeit durchzuführen.

Im Rahmen der Jugendverkehrserziehung haben pädagogisch besonders ausgebildete Beamte der Schutzpolizei mit gutem Erfolg Jugendlichen und Kindern im Jugendverkehrsgarten am Grüneburgpark Radfahrerprüfungen abgenommen und mit zwei mobilen Jugendverkehrsschulen vornehmlich an Frankfurter Grundschulen praktischen Verkehrsunterricht durchgeführt. Der polizeiliche Einsatz in den unterirdischen Anlagen der U-Bahn konzentriert sich auf Obdachlose und Rauschgiftkonsumenten, die sich in diesen „witterungsgeschützten" Anlagen niederlassen. Nur durch einen konzentrierten ständigen Streifendienst kann hier Einhalt geboten werden. So wurden allein im Oktober/ November 1969 bei einer Sonderaktion in der B-Ebene der Hauptwache 2408 Personen überprüft. Die in jüngster Zeit verstärkt aufkommenden kriminellen Handlungen im Zusammenhang mit dem Flugverkehr haben die damit befaßten Sicherheitsorgane vor ernste Probleme gestellt. Die Skala der oftmals politisch motivierten Hintergründe reicht vom Flugzeugattentat über das kriminelle Eigentumsdelikt bis zur stets ernstzunehmenden Bombenandrohung. Mit dem wachsenden Demokratiebewußtsein unserer Bevölkerung ist die unmittelbare Meinungsdarstellung in Form der Demonstration zwangsläufig verbunden. Dabei fällt auf, daß immer mehr Ausländer Konflikte ihrer Heimat in unserer Stadt austragen. Auch die Struktur der Demonstrationsteilnehmer hat sich geändert: Schüler und Lehrlinge, Mädchen und Frauen engagieren sich vermehrt; ihre Basisarbeit wurde erheblich ausgeweitet. Nach wie vor müssen starke Polizeikräfte eingesetzt werden, um die Sicherung des Demonstrationsrechts zu gewährleisten und um ungesetzlichen Ausschreitungen begegnen zu können. Nicht selten waren die Beamten dabei psychisch und physisch über die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit belastet. Ein Sonderfall der Demonstration dürften Hausbesetzungen sein. Seit Mitte 1970 wurden in Frankfurt a.M. 13 Häuser gegen den Willen ihrer Eigentümer von Gruppen demonstrativ besetzt. Der Schwerpunkt der Argumentation liegt hierbei im sozialpolitischen Bereich. Die polizeilichen Maßnahmen beschränkten sich notwendigerweise auf die Konfliktbegrenzung; vielfach konnte die Polizei nur als Vermittler zwischen den Parteien auftreten. In zwei Fällen mußte die Polizei die Räumung von besetzten Häusern durchführen — andererseits schritt die Polizei auch ein, wenn ihr bekannt wurde, daß zweckgebundener Wohnraum anders verwendet oder widerrechtlich zerstört werden sollte. Die gesetzliche Entwicklung auf diesem Gebiet läßt hoffen, daß das Gesamtproblem einer allgemein befriedigenden Lösung zugeführt werden kann.

 

Kriminalpolizei

Die Personalsituation ist noch nicht zufriedenstellend, weil die aufgrund der Empfehlung des Gemeinsamen Ausschusses und zur Einführung der EDV neu geschaffenen 195 Planstellen noch nicht alle besetzt werden konnten. Für die Intensivierung der Kriminalitätsbekämpfung wurden innerhalb der Berichtszeit nachstehend aufgeführte Organisationsänderungen innerhalb der Kriminalpolizei durchgeführt: Am 1.11.1969 Einrichtung eines besonderen Kommissariats für den Sektor „Rauschgift". Mit Wirkung vom 1.1.1971 wurde die elektronische Datenerfassung eingeführt und die Kriminalstatistik ebenfalls auf Datenspeichersystem umgestellt. Für eine bessere Präsenz der Kriminalpolizei auch außerhalb der üblichen Dienststunden und zur Entlastung der Fachkommissariate wurde ab 1.5.1971 der Kriminaldauerdienst eingeführt. Es handelt sich hier um einen Dienst „Rund um die Uhr" -Schichtdienst (vier Schichten mit je 1/11 Beamten). Für die schwerpunktmäßige Bekämpfung der im Bahnhofsgebiet typischen Kriminalität wurde eine „Sonderkommission Bahnhof" in Stärke von 1/12 Beamten gebildet, für die die Schutzpolizei auch fünf Beamte abstellt. Da in den letzten Jahren die Diebstahlskriminalität unverhältnismäßig angestiegen ist, wurden zwei Kriminalinspektionen zu deren Bekämpfung eingerichtet. Die Anzahl der neu bekanntgewordenen Straftaten steigt ständig:

  • 1964: 43098
  • 1968: 54037
  • 1971: 64408

Zu diesen neu zu bearbeitenden Straftaten kommen Haftsachen, Straftaten mit politischem Einschlag, Ermittlungsersuchen der Justiz und Amtshilfeersuchen anderer Behörden. Die Gesamtzahl der von der Kripo zu bearbeitenden Vorgänge betrug somit:

  • 1969: 108202
  • 1971: 144743

Das ergibt eine Zunahme von 33,8%.

Die Zahl der aufgeklärten Fälle blieb fast konstant. Wegen der Steigerung der Straftaten ist aber die Aufklärungsquote von 45,9% (1968) auf 38,7% (1971) zurückgegangen. Zugenommen haben bei den Gewaltverbrechen:

 
  1968 1969 1970 1971
Tötungsdelikte 8 19 15 24
Tötungsversuche     17 33
Raubstraftaten 388 496 676 759

 

Zu den Raubstraftaten zählen auch die räuberischen Erpressungen. Bemerkenswert sind die im Jahre 1971 durchgeführten 17 Überfälle auf Geldinstitute und Geldboten, von denen 9 aufgeklärt wurden. In 4 Erpressungsversuchen mit Sprengstoffandrohungen zum Nachteil der Deutschen Lufthansa wurden Geldforderungen zwischen DM 200000,- und 2,2 Mill. DM gestellt. Gegen die Deutsche Bundesbahn wurden Erpressungsversuche unter Androhung von Bombenanschlägen mit Geldforderungen in Höhe von DM 700000,- und 1 Mill. DM gerichtet. Auch gegen die Stadt Frankfurt a.M. wurden 1970 unter der Androhung, U-Bahn-Schächte zu sprengen, Geldforderungen in Höhe von DM 500000,- erhoben; die Täter konnten bei Übergabe des Geldes festgenommen werden. Die Diebstahlskriminalität hat wie immer den stärksten Anteil an den Gesamtfällen = 65,6%. Hierin sind besonders stark in Erscheinung getreten:

 
  1968 1971 Zunahme
Kraftwagen- u. -gebrauchsdiebstahl 3441 4280 24,4%
Diebstahl aus Kfz. 7587 9942 31,0%
Diebstahl an Kfz. 2883 4375 51,8%
Diebstahl aus Wohnungen 756 1590 110,3%

Drei besondere Fälle der Diebstahlskriminalität werden herausgestellt: Am Abend des 3.8.1970 ließen sich zwei Männer im Keller des Hauses Rathenauplatz 8 einschließen. Gegen Mitternacht verließen sie ihr Versteck, drangen im 1. Stock in eine Kunstetage ein, brachen von dort eine Trennwand zu dem danebenliegenden Juweliergeschäft auf und entwendeten Uhren und Schmuck im Gesamtwert von DM 500000,-. Das Diebesgut versetzten sie an einen Metzgermeister in Frankfurt a.M.-Sindlingen. Über diesen Hehler konnten die Täter ermittelt werden, denen noch weitere Diebstähle unter erschwerten Umständen im Landkreis Landau nachgewiesen werden konnten. Der Gesamtschaden belief sich auf ca. 1 Mill. DM. Von 1969 bis 1971 ermittelte das 4. Kommissariat gegen eine Einbrecherbande, die sich im Frankfurter Westend in einer Dirnenunterkunft etabliert hatte. Sie verübte ihre Straftaten im gesamten Bundesgebiet sowie in der Schweiz, Dänemark und Norwegen. Von dieser Tätergruppe wurden vorwiegend Juwelier-, Teppich-, Textil- und Pelzgeschäfte heimgesucht. Dabei entwendeten sie Gegenstände im Werte von ca. 1,5 Mill. DM. Allein in Frankfurt a.M. konnte Diebesgut (Pelze) im Werte von DM 290000,- sichergestellt werden. Bei ihrer Arbeit gingen sie so vor, daß sie mit Vorschlaghämmern Schaufensterscheiben zertrümmerten und danach die Auslagen und Geschäfte plünderten. Dabei nahmen sie auf eingebaute Alarmanlagen keine Rücksicht. In diesem Zusammenhang wurde gegen insgesamt 40 Personen ermittelt. Am 22. und 23.7.1971 wurden nach umfangreichen Ermittlungen 4 Personen festgenommen, denen Diebstähle von Diamanten und Edelmetallen im Werte von ca. 1,2 Mill. DM auf dem Frankfurter Flughafen nachgewiesen werden konnten. Dieser Täterkreis hatte Frachtsendungen geplündert. Außerdem gelang es im September 1971 den Beamten des 6. Kommissariats, den Diebstahl einer Banknotensendung im Werte von 300000 US-Dollar aufzuklären. Den zunächst unbekannten Tätern waren zwei Wertpakete in die Hände gefallen, die sie mit einer präparierten Sendung auf dem Transportweg von Zürich über Frankfurt a.M. nach Tokio in Frankfurt a.M. ausgetauscht hatten. Als Täter wurden zwei Frachtangestellte ermittelt. Rund 290000 US-Dollar wurden bei einer Durchsuchung sichergestellt.

Einen Schwerpunkt in der Kriminalitätsentwicklung bilden die Rauschgiftdelikte. Das für die Bekämpfung dieser Delikte besonders eingerichtete Kommissariat befaßt sich auch mit der Beschaffungs- und Folgekriminalität. Im Jahre 1967 wurden in Frankfurt a.M. insgesamt 58 kg Haschisch sichergestellt, dagegen in den Jahren 1970 bis 1971 2,3 t. (In der ganzen BRD 1969 eine Gesamtmenge von 2,2 t Haschisch.) Außerdem wurden in Frankfurt a.M. in den letzten beiden Jahren 85000 LSD-Trips, 35 l betäubungsmittelhaltige Flüssigkeit, 205 kg betäubungsmittelhaltige Substanz und eine Vielzahl von Tabletten sichergestellt. Auch die Wirtschaftskriminalität ist gestiegen. Allein der in dem Berichtszeitraum in 67 Großverfahren festgestellte Schaden betrug ca. DM 192216000,-. Die Bearbeitung dieser Verfahren bindet Kriminalbeamte über lange Zeiträume. Der Einsatz des „Sonderkommando Bahnhof" richtet sich u.a. gegen die immer dreister auftretenden Zuhälter, das Dirnenunwesen und gegen den illegalen Waffenhandel. Der präventiv-polizeiliche Erfolg wird durch die Verunsicherung des bodenständigen Verbrechertums deutlich. Nach entsprechender Vorbereitung im Jahre 1970 wurde ab 1.1.1971 die EDV-gerechte Erfassung von Daten für die elektronische Speicherung eingeführt. Die Kriminalstatistik wurde gleichfalls auf elektronische Speicherung umgestellt. Die bisherige Lochkartenstelle wurde aufgelöst und die bisherige Tagebuchführung (handschriftliche Aufzeichnungen) in eine Zentralkartei umgewandelt. Die in eine Falldatei und Personaldatei erarbeiteten Daten werden durch das Frankfurter Rechenzentrum gespeichert. Diese Dateien ermöglichen Recherchen nach unbekannten Tätern nach Personenbeschreibungen und nach dem modus operandi. Im sogenannten „SYMAP-Verfahren" ist es ab März 1972 möglich, Kriminalitätsschwerpunkte im Stadtgebiet zu erkennen und hieraus die notwendigen kriminaltaktischen Schlüsse zu ziehen und polizeiliche Maßnahmen zu ergreifen.

 

 

Polizei- und Ordnungsbehörde

Bei der Polizei- und Ordnungsbehörde sind in organisatorischer Hinsicht außer der Neugründung der Abteilung 7 - Ahndung von Ordnungswidrigkeiten - nur kleine Änderungen eingetreten. Die seit längerer Zeit geplante Neugliederung der Polizei- und Ordnungsbehörde ist unter Hinweis auf die zu erwartende Verstaatlichung der Vollzugspolizei und der damit verbundenen personellen und wirtschaftlichen Trennung der z.Zt. bestehenden Verbindung zwischen den Ämtern 31 und 32 immer wieder zurückgestellt worden.

Abteilung 1 - Gesundheitsaufsicht

Aus dem Aufgabenkatalog der Abteilung 1 soll in diesem Bericht nur über die Unterbringung von Personen berichtet werden, die infolge ihrer Geisteskrankheit, Geistesschwäche, Rauschgift- oder Alkoholsucht gegen ihren Willen in einer geschlossenen Abteilung eines Krankenhauses untergebracht werden müssen, weil sie ihre Mitmenschen oder sich selbst erheblich gefährden. Die Zahl der eingewiesenen kranken Menschen betrug jährlich durchschnittlich ca. 1850. Veranlaßt wird die Einweisung durch die Vollzugspolizei (55%) und durch die Abteilung 1 (45%). Trotz guter Zusammenarbeit mit der Fürsorgestelle für Gemüts- und Nervenkranke, der Suchtkrankenhilfe des Sozialamtes und dem Stadtgesundheitsamt - Psychiatrische Abteilung - konnten die Anforderungen zur Unterbringung nicht voll befriedigt werden.

Abteilung 2 - Paß- und Meldewesen

Der Schwerpunkt in der Erledigung von Aufgaben liegt bei der Abteilung 2 in der Bearbeitung von Ausländerangelegenheiten. In Frankfurt a.M. sind z.Zt. 106000 Ausländer registriert. (1964 = 44000, 1968 = 54000.) Angestiegen ist zwangsläufig die Anzahl der Ausweisungen und Abschiebungen:

  • 1969 = 174 Ausweisungen,
  • 1971 = 300 Ausweisungen.

In 33 Fällen waren Rauschgiftdelikte, in 23 Fällen illegaler Waffenbesitz und in 2 Fällen Mietwucher die Ursache für diese polizeilichen Maßnahmen. Im Sachgebiet „Deutsche Reisepässe" ist durch den im Jahre 1968 eingeführten Paßzwang für Reisen in die DDR und zur Erleichterung des Reiseverkehrs in die Ostblockstaaten die Anzahl der ausgestellten Pässe von 20000 (1967) auf rund 30000 (1971) angestiegen. An sonstigen Verwaltungsaufgaben wurden im Bereich der Abteilung 2 erledigt:

 
  1969 1970 1971
Einbürgerungen 351 298 252
ausgestellte Heimatscheine 145 113 103
Familiennamensänderungem 177 150 172
Vornamensänderungen 200 161 234
Führungszeugnisse 18798 15430 14732

Führungszeugnisse werden ab 1.1.1972 nicht mehr von der Polizeibehörde, sondern gemäß Bundeszentralregistergeselz vom 18.3.1971 vorübergehend von den Strafregisterbehörden und später von dem Bundeszentralregister ausgestellt. Antragsannahme und Einzug der Verwaltungsgebühr erfolgen weiterhin durch die Meldebehörde.

 

Baustelle Theaterplatz, um 1970

 

Abteilung 3 - Straßenverkehr

Im Berichtszeitraum hat die Abteilung 3 alle Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde übernommen, so daß die Schutzpolizei auf diesem Gebiet nicht mehr tätig wird. Bei dem Sachgebiet ,,Allgemeine Verkehrsangelegenheiten" hat die Sicherung der Baustellen den Vorrang. Der Bau der U-Bahn und der S-Bahn im Bereich Konstablerwache, am Römer, im Bereich Theaterplatz, am Hauptbahnhof und in Bornheim ergab die Notwendigkeit zu umfangreichen Verkehrsumleitungen und Sicherungsmaßnahmen an den Baustellen, die in vielen Fällen die Grenzen der Zumutbarkeit für die Bevölkerung erreichten. Zusätzlich waren und sind zu jeder Zeit mehr als 1000 sonstige Baustellen, angefangen von großen Straßenbaustellen über die Inanspruchnahme öffentlichen Straßenraumes für die Ausführung von Hochbauten bis zu Straßenaufbrüchen zum Zwecke von Leitungsverlegungen, vorhanden. Die Beseitigung von nicht zugelassenen Kfz im öffentlichen Straßenraum ist ein weiterer Schwerpunkt. Immer mehr unbrauchbare Kfz werden einfach auf den Straßen abgestellt. Im Durchschnitt müssen jährlich bis zu 2200 Fahrzeuge von den öffentlichen Straßen entfernt werden. Der Trend nach dem eigenen Führerschein ist unverändert. Jährlich werden rund 13200 Ersterteilungen von Fahrerlaubnissen vorgenommen. In 1300 Fällen wurden Fahrerlaubnisse nach ihrer Entziehung durch die Gerichte vor den Verwaltungsbehörden neu ausgestellt. Die Anzahl der Güternahverkehrsunternehmen hat sich nur geringfügig verändert. Ende 1971 waren 1265 Unternehmen mit 5071 Lastkraftwagen zugelassen. Die Personenbeförderung mit Omnibussen hat eine rückläufige Tendenz. Im Jahre 1967 waren 53 Unternehmen mit 230 Fahrzeugen tätig und Ende 1971 waren es nur noch 45 Unternehmen mit 164 Omnibussen. Die Anzahl der zugelassenen Kraftdroschken hat sich von 850 (1968) auf 1220 (Ende 1971) erhöht. Über eine weitere Aufstockung dieser Zahl wird zur Zeit verhandelt. Aus der Anzahl der vorliegenden Anträge auf Taxikonzessionen kann geschlossen werden, daß dieses Gewerbe noch als gewinnbringend angesehen werden kann. Die Anzahl der zugelassenen Mietwagen ist im Berichtszeitraum von 350 auf 210 zurückgegangen. Die Anzahl der z.Zt. in Frankfurt a.M. zugelassenen Kraftfahrzeuge beträgt rund 250 000 - eine erhebliche Steigerung gegenüber dem Bestand von 1968 = 195 000 Fahrzeugen - hiervon sind 221000 Personenkraftwagen. Aus der Gesamtzahl der in Frankfurt a.M. zugelassenen Fahrzeuge errechnet sich die Motorisierungsziffer. Auf 2,7 Einwohner kommt ein Kfz bzw. auf 3,1 Einwohner ein Pkw. Ein Nachlassen der Neuzulassungen ist nicht festzustellen.

Abteilung 4 - Gewerbliche Ordnungsaufgaben

Als Folge der Umweltverschmutzung, insbesondere der Wasserläufe, Weiher usw. erkrankten 1971 in zunehmender Zahl Wildenten und Haubentaucher an Botulismus. Bei Fischsterben im Main und in der Nidda mußte in acht Fällen eingeschritten werden. Ab 1971 sind wieder Ermittlungen wegen unangemessener hoher Mietforderungen aufgenommen worden. Dies war möglich durch die zwischenzeitlich verschärften Bestimmungen des Wirtschaftsstrafrechts und des StGB. Bisher wurden 102 Liegenschaften überprüft, wobei in Einzelfällen 40 und 80 Mietverhältnisse in einem Hause betroffen waren. Im Aufgabenbereich der Wasseraufsicht mußten u.a. bei 39 Ölunfällen Maßnahmen zum Schutze des Grundwassers getroffen bzw. angeordnet werden (Aushub von ölverseuchtem Erdreich, Niederbringen von Auffangbrunnen, Auspumpen von Kellerräumen). Im Frühjahr 1970 wurde mit der Überwachung und Überprüfung von Lagerstellen für wassergefährdende Flüssigkeiten begonnen. Seit dieser Zeit konnten mehr als 5000 Lagerbehälter überprüft und karteimäßig erfaßt werden. In rund 300 Fällen mußten wegen gesetzeswidriger bzw. unsachgemäßer Lagerung Verwaltungsverfügungen erlassen werden. Mit der Intensivierung der Überwachung der Gewässer und der Abwassereinleitungen in die städtische Kanalisation wird die Anzahl der zu genehmigenden Abwasserbehandlungsanlagen weiterhin erheblich zunehmen.

Abteilung 5 - Sonstige Ordnungsaufgaben

Als neues Sachgebiet ist der Abteilung die Wahrnehmung der Aufgaben übertragen worden, die sich aus der Hessischen Verordnung über den gewerbsmäßigen Betrieb von Altenheimen, Altenwohnheimen und Pflegeheimen vom 7.10.1969 ergeben. Die Überprüfung der im Stadtgebiet ansässigen privaten Altenheime wird gemeinsam mit den sachlich zuständigen Ämtern durchgeführt.

Abteilung 6 - Feld- und Anlagenschutz

Zusätzlich zu den Aufgaben des Sicherungs- und Ordnungsdienstes in den Feldgemarkungen, öffentlichen Grünanlagen und Parks werden die Angehörigen des Feld- und Anlagenschutzes zur Überwachung der oberirdischen Gewässer, der Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen eingesetzt. Der Feld- und Anlagenschutz leistet in seinem Dienstbereich einen wesentlichen Beitrag zum Umweltschutz.

Abteilung 7 - Ahndung von Ordnungswidrigkelten und Verfolgung von Übertretungen

Zur Bearbeitung der Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen wurde bei der Polizei- und Ordnungsbehörde eine eigene Abteilung gebildet, die sich ab 1.1.1969 ausschließlich mit diesen Aufgaben befaßt. Die Sollzahl der Erstausstattung von 24 Bediensteten ist zwar inzwischen auf 59 angestiegen. Hiervon haben jedoch 10 Stellen einen sogen. kw-Vermerk und können nur befristet besetzt werden. Der Arbeitsablauf ist im wesentlichen von der Verwendung bundeseinheitlicher Vordrucke und vom einheitlichen Bußgeldkatalog beeinflußt. Ungeachtet aller Rationalisierungsmaßnahmen konnte jedoch bis heute noch kein voll befriedigender Geschäftsablauf innerhalb der Abteilung erreicht werden. Verjährungen und damit verbundene finanzielle Einbußen waren die Folgen. Hinzu kommt die ungleiche Behandlung der Betroffenen, die dem Grundgesetz zuwiderläuft.

 
Quelle: Jahresberichte der Stadt Frankfurt 1945-72
frankfurt baut auf