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Berichtszeitraum: 1945-65
Werbekampagne,
Anfang der sechziger Jahre
Zum Aufgabengebiet des Stadtreinigungsamtes-Städt.
Fuhrpark - gehören die Straßen- und Fußsteigreinigung
einschließlich Schnee- und Eisbeseitigung auf Fahrbahnen sowie
die Sinkkastenreinigung und Abwasserabfuhr, die Müllabfuhr
und -beseitigung, die Unterhaltung und der Betrieb von Bedürfnisanstalten,
die Beschaffung und Begutachtung stadteigener Kraftfahrzeuge (außer
Polizei, Feuerwehr und Straßenbahn), die Überwachung
stadteigener Kraftfahrzeuge nach § 29 StVZO (außer Straßenbahn),
die Bereitstellung von Kraftfahrzeugen, insbesondere für städtische
Fuhrleistungen.
Der Krieg hatte den Betrieb des Stadtreinigungsamtes
zu 80% zerstört und damit praktisch funktionsunfähig gemacht.
Von den 900 Arbeitern der Vorkriegszeit waren nur 180 übriggeblieben.
Es standen nur noch 8 betriebsfähige Müllwagen zur Verfügung.
Erst nach der Währungsreform war es möglich, notwendige
Maschinen und Geräte für Müllabfuhr und Straßenreinigung
nach und nach zu beschaffen und sich erfolgreich um das erforderliche
Personal zu bemühen.
Im Jahre 1950 konnte die Renovierung der zerstörten
Kraftfahrzeughallen beendet und mit dem dringend notwendigen Aufbau
der zweiten Werkstatthalle mit allen dazugehörenden Sozialräumen
sowie den Räumen für das umfangreiche Material- und Ersatzteillager
begonnen werden. Die vorhandenen veralteten Montagegruben wurden
umgebaut und modernisiert, Räume für Motorenmontage, Motorenprüfstand
und Dreherei geschaffen. Außerdem wurden eine Reifenreparatur-
und -Montagewerkstatt sowie eine Ausgabestelle für das vielfältige
Spezialwerkzeug eingerichtet. Der Hauptbetriebshof war wieder hergestellt.
Der beginnende Wohnungsbau und das veränderte Wirtschaftsleben
mit der sich ständig verbessernden Lebenshaltung, das enorme
Anwachsen der Stadt, die Erschließung neuer Wohngebiete, das
rapide Ansteigen des Straßenverkehrs - all dies waren Erscheinungen,
die das Amt stark beanspruchten. Daher war es ebenso erstaunlich
wie notwendig, daß das Stadtreinigungsamt in kurzer Zeit sowohl
materiell als auch personell ungewöhnlich anwuchs. 1950/51
waren bereits 777 Arbeitskräfte tätig. Es standen 59000
Mülltonnen im Stadtgebiet, mit 46 Müllkraftwagen wurden
insgesamt 373000 cbm Müll abgefahren. Die Straßenreinigung
verfügte über 38 Spezialfahrzeuge, der Fuhrpark konnte
20 Lastkraftwagen einsetzen. In diesem Jahr wurden auch 6 Bedürfnisanstalten
neu eröffnet.
Inzwischen waren die Stadtteile Hausen, Praunheim
und Wiesenau an die allgemeine Müllabfuhr angeschlossen worden.
Es erfolgte die erste Anschaffung von 3 Großraummüllwagen
mit je 15 cbm Fassungsvermögen. Es entstanden neue Betriebshöfe,
andere konnten völlig umgebaut und modernisiert werden. Weiterhin
litt jedoch besonders die Abteilung Straßenreinigung unter
akutem Personalmangel.
Durch günstige Darlehensverträge wurde
Geld beschafft und eine größere Anzahl Müllwagen
gekauft, so daß auch die Stadtteile Griesheim, Seckbach und
ein großer Teil der Bonameser Siedlung "Am Frankfurter
Berg" an die Müllabfuhr angeschlossen werden konnten.
Im Stadtteil Fechenheim wurden für die Müllabfuhr Einheitstonnen
bereitgestellt. Die Zahl der im Stadtgebiet aufgestellten Mülltonnen
stieg ebenso stark an wie die abgefahrene Müllmenge und die
zu reinigenden Straßenflächen. Das Amt entwickelte sich
entsprechend dem aufstrebenden Wirtschaftsleben und einer regen
Bautätigkeit kontinuierlich weiter, vergrößerte
sich materiell und personell und konnte doch immer nur mühsam
die gestellten Aufgaben erfüllen. Alle möglichen technischen
Verbesserungen wurden durchgeführt, veraltete Abfuhr- und Reinigungssysteme
überarbeitet und die Erfahrungen moderner Betriebsführung
für den kommunalen Dienst genutzt. Besonders erfolgreich war
der 1957 beginnende Einsatz von Spezialfahrzeugen zur Abfuhr von
Großbehältern, zunächst aus Gewerbebetrieben, Krankenhäusern
und dergleichen, der sich dann auch auf Wohnsiedlungen ausdehnte.
Eine Rationalisierungsmaßnahme, die besonders die Personalschwierigkeiten
vermindern half; ein Abfuhrsystem, das sich hervorragend bewährte
und großzügig ausgebaut wurde.
Seit dem 1.4.1959 ist das gesamte Stadtgebiet an
die staubfreie Müllabfuhr angeschlossen.
Im Juli 1960 beschloß die Stadtverordnetenversammlung
die Umstellung der Gebührenberechnungen für die Müllabfuhr
auf das Leistungsprinzip. Ab 1.1.1961 wurden dann die Gebühren
nach der Zahl der aufgestellten Mülltonnen und der Häufigkeit
der wöchentlichen Entleerungen berechnet. Diese neue Berechnungsart
hatte auch ein neues Abfuhrsystem zur Folge, das seit dieser Zeit
vorbildlich praktiziert wird.
Die Satzung über die Straßenreinigung
in der Stadt Frankfurt am Main wurde ebenfalls neugefaßt und
ab 1.1.1962 in Kraft gesetzt. Auch hier mußte die Gebührenberechnung
umgestellt werden, die nun nach Reinigungsklassen gestaffelt ist
und auf der Grundlage der festgestellten Reinigungsflächen
erfolgt. Die reinigungspflichtigen Straßen wurden nach ihrer
Verkehrslage, ihrer Bedeutung als Geschäfts- oder Wohnstraße
und der hierdurch bedingten Zahl planmäßiger Reinigungen
in drei Klassen eingeteilt. Unter Berücksichtigung der Vorschriften
des Hessischen Straßengesetzes vom 9.10.1962 wurde auch diese
Satzung wieder abgeändert und gilt in der jetzigen Fassung
ab 1.1.1964.
Für alle Aufgabengebiete blieben nach wie
vor die Personalschwierigkeiten das größere Problem.
Insbesondere in der Straßenreinigung konnten die vorhandenen
Planstellen auch nicht annähernd besetzt werden. Deshalb wurden
1961 zunächst 50 italienische Gastarbeiter eingestellt und
als Straßenwärter beschäftigt. Diese Anzahl erhöhte
sich später auf das Doppelte und schließlich auf das
Dreifache. Außerdem wurden in Betriebshöfen Unterkünfte
für insgesamt 28 marokkanische Arbeiter eingerichtet. Alle
kritischen Überlegungen, ob diese große Anzahl ausländischer
Gastarbeiter noch vergrößert werden soll, endeten immer
in der Tatsache, daß der Arbeitsmarkt kaum geeignete deutsche
Kräfte zur Verfügung stellen kann, deren Bestand im Amt
wegen Überalterung und auch aus anderen persönlichen Gründen
immer mehr abnimmt, und daß ein Ausgleich nur durch die Einstellung
von Ausländern herbeizuführen ist. Die erheblichen Schwierigkeiten
durch Beschäftigung und Einsatz sowie durch Unterbringung und
Betreuung von Italienern und Marokkanern müssen dabei in Kauf
genommen werden, stellen aber Verwaltung und Betrieb vor manche
ernste Probleme. Dennoch ist beschlossen, weitere Gemeinschaftsunterkünfte
einzurichten und sie mit Gastarbeitern zu belegen, die nicht nur
in der Straßenreinigung, sondern auch zwangsläufig in
größerer Anzahl in der Müllabfuhr eingesetzt werden
sollen. Nachdem die Schwierigkeiten der Müllunterbringung seit
längerer Zeit erörtert worden waren, beschloß die
Stadtverordnetenversammlung am 23.6.1960 den Bau einer Müllverbrennungsanlage
in Verbindung mit dem Heizkraftwerk für die Nordweststadt.
Diese moderne und in ihrem System einmalige Anlage wird etwa am
1.Januar 1966 in Betrieb genommen. Das bedeutet die Auflösung
des seitherigen Abladeplatzes im Stadtwald - des Monte Scherbelino
-, der zu einem Erholungszentrum ausgebaut werden soll. Damit wird
auch ein immer größer werdendes Ärgernis beseitigt,
da der Müllberg nicht nur fast ständig brennt und somit
auch eine akute Gefahr für den Wald bedeutet, sondern auch
wegen starker Geruchsbelästigungen in weiterer Umgebung ein
Streitobjekt darstellt.
Berichtszeitraum: 1965-68
Die Inbetriebnahme der Müllverbrennungsanlage
in der Nordweststadt (Abb. oben) im Jahre 1965 hatte stellenplanmäßige
Konsequenzen. Mit dem Endausbau der Anlage auf insgesamt vier Feuerungs-
und Kesseleinheiten ab Mitte 1967 war zu erkennen, daß eine
Müllverbrennungsanlage dieser Größenordnung mit
dem vorhandenen Personal nicht betrieben werden konnte. Ab 1.12.1967
wurden daher eine Angestelltenstelle nach der Vergütungsgruppe
IVa BAT für den offiziellen Vertreter des Betriebsleiters und
29 Arbeiterstellen bewilligt. Andererseits konnte wegen verminderten
Arbeitsanfalls auf dem Abladeplatz auf neun Arbeiterstellen verzichtet
werden.
Die unmittelbar an die Müllverbrennungsanlage
angrenzende neue Werkstatt, die Tiefgaragen und sonstige zu dem
Komplex gehörende betriebliche Räumlichkeiten werden voraussichtlich
im Spätsommer 1968 vollendet und in Betrieb genommen sein.
In dieser Großwerkstatt werden dann im wesentlichen sämtliche
schweren Spezialfahrzeuge der Müllabfuhr und der Straßenreinigung
überprüft, gewartet und instand gesetzt. Die Tiefgarage
wird alle für die Müllabfuhr notwendigen Fahrzeuge aufnehmen
können. Der tägliche Einsatz aller Mülltonnen bzw.
Großbehälterabfuhrwagen wird also dort beginnen und enden.
Im Hauptbetriebshof Weidenbornstraße (Luisenhof) werden in
der verbleibenden Werkstatt alle kleineren Kraftfahrzeuge überprüft,
gewartet und instandgesetzt. Für diese Aufgaben reichen die
vorhandenen Räumlichkeiten und Einrichtungen dann aus. Im Luisenhof
werden auch alle Spezialfahrzeuge der Straßenreinigung stationiert,
soweit sie nicht zweckmäßig ihren Standort in einem der
im Stadtgebiet bestehenden Betriebshöfe behalten. Aus Mitteln
der Zusatzversorgungskasse der Stadt Frankfurt a.M. und eigenem
Kapital werden von der Aktiengesellschaft Hellerhof in Frankfurt
a.M.-Heddernheim, Domitianstraße, drei Mehrfamilienhäuser
mit zwanzig Wohnungen für Bedienstete des Stadtreinigungsamtes
erbaut. Das Bauvorhaben wird 1968 fertiggestellt und voraussichtlich
am 1.September bezogen werden können. Es liegt in unmittelbarer
Nähe der genannten Neubauten und wird mit dort beschäftigten
Arbeitskräften belegt. In den Unterabschnitten 7040 (Müllabfuhr)
und 7050 (Fuhrpark) wurden mit Wirkung vom 1.1.1966 21 Planstellen
für Kraftfahrer sowie 3 Stellen für Handwerker und Hilfsarbeiter
neu geschaffen. Ein Stellenplanantrag vom 11.1.1965 auf Personalerweiterung
im Unterabschnitt 7030 (Straßenreinigung) um 9 Kraftfahrerstellen,
38 Straßenwärterstellen sowie verschiedene Stellenumwandlungen
konnte wegen der finanziellen Auswirkungen nicht bearbeitet werden.
Zum damaligen Zeitpunkt war es die logische Forderung, vor einer
möglichen Stellenvermehrung zunächst die freien Planstellen
zu besetzen. Im Jahre 1967 verzichtete das Amt infolge Änderung
in der Wartung kleinerer Bedürfnisanstalten auf 11 Arbeiterstellen.
Insbesondere im Jahre 1967 und Anfang 1968 ist
es dann gelungen, fast sämtliche Arbeiterstellen zu besetzen.
Als Arbeitskräfte für die Müllabfuhr und Straßenreinigung
aber meldeten sich fast ausnahmslos Ausländer. Hier war und
ist das Angebot jederzeit günstig, allerdings die starke Fluktuation
eine unangenehme Begleiterscheinung. Anfang 1965 waren 180 Ausländer
tätig. Bis 1968 hatte sich die Anzahl verdoppelt, während
sich der Bestand an deutschen Arbeitskräften im gleichen Zeitraum
um effektiv 55 Personen verminderte. Die Unterbringung der Ausländer
(zur Zeit 235 Italiener, 85 Marokkaner, 40 Türken und 10 andere
= rd. 25% des gesamten Arbeiterstellensolls) war besonders problematisch.
Vielfache Aspekte betrieblicher Art waren ebenso zu berücksichtigen
wie die berechtigten Forderungen der ausländischen Arbeiter
selbst, ihrer staatsrechtlichen Vertretungen und der deutschen Arbeitsverwaltung.
Mitte 1966 konnte das Amt ein als Gemeinschaftsunterkunft für
56 Plätze eingerichtetes Wohnhaus mieten und somit die Personalschwierigkeiten
in der Müllabfuhr weitgehendst beheben. Gleichzeitig wurde
ein Haus auf eigenem Gelände in der Mannheimer Straße
für die gleiche Belegungsstärke errichtet und Ende 1967
unter Aufgabe der ermieteten Liegenschaft bezogen. 1966 gelang es
auch im Zusammenwirken mit dem Straßen- und Brückenbauamt,
im früheren Verwaltungsgebäude der liquidierten Trümmerverwertungsgesellschaft
eine Unterkunft für 38 Ausländer einzurichten, die ausnahmslos
in der Straßenreinigung eingesetzt werden. Diese Unterkunft
war besonders deshalb erforderlich geworden, da der Betriebshof
in der Elefantengasse abgerissen werden mußte. Er konnte zumindest
vorübergehend in der früheren Blumengroßmarkthalle
am Dominikanerplatz
untergebracht werden.
Ein Ersatzgelände für den als Abladeplatz
aufzugebenden "Monte Scherbelino" im Frankfurter Stadtwald
wurde nach vielen Verhandlungen in der Gemarkung Buchschlag bei
Langen/Hessen gefunden, eingerichtet und 1968 in Betrieb genommen.
Berichtszeitraum: 1969-72
Die nach wie vor anwachsenden Abfallmengen erweitern
auch die Aufgaben und Zuständigkeiten des Amtes. Und die Gesamtproblematik
beschäftigt weithin die Öffentlichkeit. Bund und Länder
haben die gesundheitspolitische Bedeutung der Abfallbeseitigung
erkannt und sie dementsprechend im Sinne der allgemeinen Umweltschutzmaßnahmen
eingestuft. Damit übertragen sie den Stadtreinigungsbetrieben
neue Pflichten mit erheblichen Auswirkungen. Die einschlägigen
Gesetze - Hessisches Abfallgesetz vom 13.7.1971 und Bundes-Abfallbeseitigungsgesetz
vom 7.6.1972 -, die auch mit anderen sachbezogenen Gesetzen und
Verordnungen gesehen werden müssen, verpflichten die Gemeinden
nicht nur zur generellen Beseitigung der Abfälle. Sie müssen
darüber hinaus weitere Aufgaben übernehmen (Beseitigung
von wilden Ablagerungen, von Autowracks und vieles andere mehr),
die eine Erweiterung des Personalstands mit allen Konsequenzen sowie
den finanziellen, betrieblichen und technischen Folgen zwangsläufig
mit sich bringen. So war es notwendig, zum 1.1.1972 eine nicht unerhebliche
Ausweitung des Personalbedarfs durchzuführen, insbesondere
im Bereich Müllabfuhr. Gegenüber 1969 weist der Stellenplan
1973 einen Personalzuwachs von 14,62% auf, davon 13,44% auf dem
Arbeitersektor. Im Berichtszeitraum hat sich die Zahl der beschäftigten
Gastarbeiter um weitere 60% erhöht. Bis zum heutigen Tage sind
über 600 Italiener, Marokkaner, Türken, Jugoslawen, Spanier,
Portugiesen eingesetzt, das sind fast 39% des gesamten Arbeiterstellen-Solls.
Dieser Anteil verändert sich aber erheblich, wenn er bezogen
wird auf die Straßenreiniger und Müllader, denn dort
sind es fast 86% bzw. fast 51%. Die Schwierigkeit, für Tätigkeiten
in der Straßenreinigung und Müllabfuhr deutsche Arbeitskräfte
zu bekommen, ist nach wie vor groß und es ist schon jetzt
abzusehen, wann die Aufgaben der Straßenreinigung nur noch
mit ausländischen Mitarbeitern gelöst werden müssen.
Im Zusammenhang mit der Einrichtung von drei neuen
Betriebshöfen in den Stadtteilen Sachsenhausen, Niederrad und
Riederwald, die in Fertigbauweise errichtet worden sind, wurden
auch gleichzeitig drei Wohngebäude erstellt, wodurch insgesamt
24 Werkdienstwohnungen für Spezialkräfte des Amtes und
ihre Familien sowie moderne Unterkünfte für 204 ausländische
Arbeiter geschaffen werden konnten. Auch ist ein Teilgebäude
des Gutleuthofs gemietet und zur Unterbringung von 60 marokkanischen
Mülladern eingerichtet worden. Das Amt verfügt nunmehr
über 12 im gesamten Stadtgebiet verteilte Unterkünfte
mit 428 Betten. Alle Unterkünfte sind inzwischen so eingerichtet
und ihre Belegungskapazität so geregelt, daß sie allen
gestellten Anforderungen entsprechen. Am 1.6.1971 ist die Gebührenanhebung
in den Bereichen Straßenreinigung und Müllabfuhr wirksam
geworden. Diese Erhöhung war erforderlich, um nicht nur die
Gebührensätze den gestiegenen Lohn- und Sachkosten anzupassen,
sondern darüber hinaus wieder die notwendigen Abschreibungen
erwirtschaften sowie die betrieblichen Erweiterungen durchführen
zu können. Auch wurde die Umstellung der Haushaltsverwaltung
auf moderne Leistungsprinzipien schrittweise vollzogen und hier
insbesondere für die Betriebe Müllabfuhr und Müllverbrennungsanlage
eine Betriebsabrechnung eingeführt. Sämtliche Vermögenswerte
können nun nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen erfaßt
werden, wodurch eine echte Gebührengestaltung möglich
ist. Eine recht bedeutsame Veränderung und Weiterentwicklung
im Bereich der Müllabfuhr hat sich durch eine weitgehende Verwendung
von Großbehältern ergeben. Die Abfuhr des im Stadtkreis
anfallenden Mülls wird inzwischen zu über 1/3 mit solchen
Behältern verschiedener Größen durchgeführt.
Dieses Verfahren bewährt sich außerordentlich. Inzwischen
sind auch bereits zahlreiche sogenannte Müllpreßbehälter
aufgestellt, in denen der aufgenommene Abfall von 1:3 bis 1:5 verdichtet
werden kann. Nach endgültiger Aufgabe des Monte Scherbelino"
im Frankfurter Stadtwald konnte ein Abladeplatz für nicht brennbare
Abfallstoffe in der Gemarkung Buchschlag übernommen werden.
Dieses Gelände wird aber in absehbarer Zeit soweit aufgefüllt
sein, daß es dem jetzigen Zweck nicht mehr dienen darf. Die
Abfalldeponie ist also noch immer ungelöst und macht erhebliche
Sorgen.
In der Müllverbrennungsanlage fanden Umbauarbeiten
und technische Veränderungen statt, die das Werk leistungsfähiger
machen. Insbesondere wurden zur besseren Ausnutzung der bei der
Verbrennung freiwerdenden Wärme zusätzliche Abhitzekessel
nachgeschaltet, deren Niederdruckdampf der Stromerzeugung dient.
Nun ist es möglich, den Eigenstrombedarf zu 7580% zu
decken und so erhebliche Kosten einzusparen. Der Mülldurchsatz
in der Anlage ist von Jahr zu Jahr kontinuierlich gestiegen. Die
Anlage ist bereits ausgelastet. Da aber mit weiterem Steigen der
Abfallmengen gerechnet werden muß, sind entsprechende Überlegungen
anzustellen und Gutachten einzuholen, um zu prüfen, welche
künftigen Lösungen finanziell realisierbar und technisch
am sinnvollsten sind. Dies alles muß aber auch unter regionalen
Gesichtspunkten gesehen und bedacht werden. Die Organisationsprüfung
über den wirtschaftlichen Einsatz von Dienstkraftwagen ergab
die notwendige Einrichtung einer Zentralen Fahrbereitschaft"
innerhalb unseres Amtes, die sich gut bewährt hat. Ausgestattet
wurde das Sachgebiet mit einem Leiter und zunächst 8 Fahrerstellen.
Einsatzstandort für die dem neugeschaffenen UA 7051 zugehörenden
Bediensteten ist der Hauptbetriebshof des Amtes in der Weidenbornstraße.
Der dem Stadtreinigungsamt - Städt. Fuhrpark - angegliederte
Beförderungsdienst von behinderten Kindern mit speziell eingerichteten
Kleinbussen ist erheblich erweitert worden. Inzwischen stehen 19
Stellen für Kraftfahrer im Angestelltenverhältnis zur
Verfügung. Zur Zeit werden 16 Busse täglich eingesetzt.
Das Programm wird noch weiter ausgedehnt.
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