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Berichtszeitraum: 1945-65

 

Das Kriegsende stellte das Sozialamt vor neue Aufgaben. Es galt, mit den wenigen zur Verfügung stehenden Mitarbeitern den einheimischen Hilfsbedürftigen, den entwurzelten Menschen, den hereinströmenden Flüchtlingen und den vielen heimatlosen Ausländern zu helfen, um die größte Not abzuwenden.

Gegen Ende des Jahres 1945 haben 21455 Personen Leistungen - in der Regel Hilfe zum Lebensunterhalt durch das Sozialamt erhalten.

Der Mangel an Unterkunftsmöglichkeiten war in dieser Zeit einer der größten Notstände. Um zunächst einmal dieser Not zu begegnen, wurden die Bunker , die verlassenen Wehrmachts- und Fremdarbeiterlager vom Sozialamt erfaßt und als Notunterkünfte hergerichtet. Diese Notunterkünfte konnten in der Folgezeit durch Übergangswohnstätten ersetzt werden.

In der Erwägung, daß neue Wege zur Hilfe für den notleidenden Menschen gefunden werden mußten, hat Frankfurt als erste Stadt in der Bundesrepublik mit der Errichtung von Sozialstationen begonnen. Sie war von jeher bemüht, den Fortschritt in der Sozialarbeit zu fördern und sehr oft führend in der Entwicklung und Erweiterung neuer Formen der Sozialhilfe. So entstand im Jahre 1955 die erste Sozialstation im Stadtteil Sachsenhausen. Diesem Zentrum sozialer Hilfen folgte in den kommenden Jahren die Errichtung weiterer Sozialstationen, so daß das Amt heute über insgesamt 5 neue Sozialstationen verfügt. Lediglich die Sozialstationen in Bockenheim und Höchst befinden sich noch in alten Gebäuden, wobei für die Sozialstation in Bockenheim die Planungsarbeiten so weit gediehen sind, daß mit dem Baubeginn noch im Jahre 1966 zu rechnen ist.

Sozialstation Eschersheim, 1960 gebaut

Die Sozialstationen sind als Zentralstelle für alle sozialen Hilfen, und zwar jeweils für einen Stadtbezirk eingerichtet. Diese neuen Einrichtungen stellen eine betonte Abkehr von der früheren Armenfürsorge dar. Sie sind Mittelpunkte der Sozialarbeit, betreuen jeweils mehrere zu einem Stadtteil zusammengefaßte Wohnbezirke und sind so eingerichtet, daß sie Hilfe in allen Lebenslagen bieten können. Umfang und Ausstattung der Sozialstationen werden von den örtlichen Verhältnissen bestimmt, wobei der Wiederaufbau der im Krieg zerstörten Stadt der Planung und Gestaltung freie Bahn ließ.

Sozialpädagogisches Denken war auch die Richtschnur für die äußere Gestaltung der Sozialstationen. Dort werden nicht nur Hilfen materieller Art gewährt, auch der ratlose Mensch kann sich in allen Lebenslagen beraten lassen. In der Regel sind die Sozialstationen mit folgenden Einrichtungen versehen:

  • 1 Kreisstelle des Sozial- und Jugendamtes zur Durchführung materieller Hilfeleistungen und persönlicher Hilfen sowie Maßnahmen der Jugendhilfe
  • 1 Kinderkrippe
  • 1 Jugend- und Säuglingsberatungsstelle
  • 1 Kindergarten
  • 1 Kinderhort
  • 1 Jugendheim
  • 1 Jugendklub
  • 1 Altenklub
  • 1 Einrichtung für den Frankfurter Mittagstisch
  • 1 Schul-Zahnstation.

Die nach modernsten Erkenntnissen errichteten Bauten haben sehr bald die Anerkennung durch die Bevölkerung gefunden und sind somit zur Basis des Vertrauens im sozialen Leben der Stadt geworden. Hierdurch hat die Stadt gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zur Beseitigung falscher Vorstellungen über die Sozialhilfe, die ihr noch aus den Zeiten der Armenfürsorge anhaften, geschaffen. Es handelt sich bei der Errichtung solcher Sozialstationen keineswegs nur um neue "Dienstgebäude", sie folgen schon äußerlich nicht einem bestimmten Bauschema. Auch äußerlich sind sie als Ausdruck neuer Sozialpolitik zu erkennen und verkörpern einen neuen Begriff in der Sozialarbeit, der nicht nur an der Beseitigung materieller Not orientiert ist, sondern auch dem Hilfesuchenden Ermutigung oder Anregung gibt, um sein Leben menschenwürdig zu gestalten. Deshalb steht auch die Beratung im Vordergrund aller sozialen Hilfen, die allen Schichten der Bevölkerung zugängig ist. Die Einrichtungen dienen sowohl der jungen Generation als auch den alten Menschen in unserer Stadt.

Die Wohnungsnot blieb auch weiterhin eine schwere Belastung für die Bevölkerung. Wohnungsnotstände wurden besonders zahlreich bei älteren Mitbürgern festgestellt. In Zusammenarbeit mit den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege entstand deshalb der "Kommunale Altenplan der Stadt Frankfurt". Auf Grund des Altenplans wurden zunächst Wohnungen für ältere Mitbürger gebaut, neue Altenheime, Altentagesstätten und Pflegeheime mit Hilfe des Landes Hessen errichtet. Sofern die von den verschiedenen Bauträgern weiterhin geplanten Bauvorhaben für alte Menschen, die Neubauten der Alten- und Pflegeheime in Höchst, in der Nordweststadt, in Seckbach, Hausen, am Bornheimer Hang und Goldstein in Betrieb genommen werden können, wird das Bettenangebot den Platzbedarf mildern.

Die Zusammenarbeit mit den freien Wohlfahrtsverbänden wurde stetig gefördert. Viele Aufgaben wurden mit ihnen gemeinsam gelöst. Besonders in der Altenhilfe, bei der Hauspflege, im Bereich der Suchtkrankenhilfe und bei der Betreuung der gefährdeten Männer und Frauen wurde gemeinsame Hilfe geleistet. Die von den Trägern der freien Wohlfahrtspflege betriebenen Gemeindekrankenpflegestationen wurden in den letzten Jahren durch Hilfen verschiedener Art gefördert. So wurden die Wohnungen der Schwestern und die Ambulatorien modernisiert, die Einrichtung vervollständigt und zur Neueinrichtung von Krankenpflegestationen beachtliche Zuschüsse gewahrt.

Anläßlich der Einführung der Wehrpflicht war das Amt gehalten, eine neue Dienststelle als "Unterhaltssicherungsbehörde für Wehrpflichtige" einzurichten.

Ende 1964 ermöglichte das Zonenregime Rentnern Verwandtenbesuche in Westdeutschland. Aus diesem Grunde wurde in Frankfurt eine "Beratungsstelle für Besucher aus Mitteldeutschland" geschaffen. In dieser Fachstelle werden an die Besucher Barleistungen und Vergünstigungen verschiedener Art gewährt.

Einen neuen Abschnitt in der Sozialpolitik leitete das neugeschaffene Bundessozialhilfegesetz, das am 1.6.1962 in Kraft trat, ein. Es brachte für die Hilfesuchenden einen Rechtsanspruch auf die Leistungen der Sozialhilfe. An die Stelle der alten Fürsorgevorschriften trat ein modernes, allen menschlichen Nöten gegenüber aufgeschlossenes Sozialhilferecht, das zwar die Grundgedanken des alten Rechts, soweit sie sich bewährt hatten, übernommen und die mit ihnen gemachten Erfahrungen verwertet hat. Das neue Recht respektiert den auf Sozialhilfe Angewiesenen als freie Rechtspersönlichkeit mit menschlicher Würde und Eigenverantwortung. Wo diese verloren zu gehen drohen oder schon verloren sind, will es mit seinen Hilfemöglichkeiten sie bewahren oder wieder herstellen. Diesem Leitbild entspricht es, wenn das Bundessozialhilfegesetz dem Hilfeempfänger neben vielerlei Rechten und Ansprüchen auch Pflichten zuweist und ihn damit zur Mitarbeit an seinem eigenen Schicksal aufruft und verpflichtet.

Der unabdingbare Grundsatz, die Würde des rat- und hilfesuchenden Mitbürgers zu beachten, hat deshalb dazu beigetragen, die persönliche Hilfe zu erweitern, um Notstände aller Art zu beheben. Deshalb wurde für die Resozialisierung der obdachlosen nichtseßhaften Männer auf der stadteigenen Liegenschaft Schwanheimer Straße 147 ein "Rehabilitationszentrum für nichtseßhafte Männer" geschaffen. Diese Einrichtung wird auch durch das Land Hessen und den Landeswohlfahrtsverband gefördert.

Eine umfangreiche Betreuungsarbeit wurde auch für die dem Alkoholismus in zunehmendem Maße verfallenen Männer und Frauen begonnen. Eine besondere Fachstelle des Amtes nimmt diese schwierigen Aufgaben der Suchtkrankenhilfe wahr.

Vor allem sind bei den Hilfen in besonderen Lebenslagen wesentliche Neuerungen eingetreten. Das gilt ganz besonders auch für die Schul- oder Berufsausbildung. Das Gesetz ermöglicht es, allen Kindern und Jugendlichen, wenn es ihnen oder ihren Eltern an finanziellen Mitteln für eine Ausbildung fehlt, diese mit Hilfe des Sozialamtes durchzuführen. Das gleiche gilt auch für die Ausbildungshilfe für Behinderte. Ziel dieser Maßnahmen st es, den Behinderten nach seinen Fähigkeiten in das Erwerbsleben einzugliedern. Die Hilfemöglichkeiten umfassen die Ausbildung an allen Schulgattungen und Hochschulen und für alle Berufsarten.

Der Landeswohlfahrtsverband Hessen- als überörtlicher Träger der Sozialhilfe - hat einen Teil seiner Pflichtaufgaben auf die Stadt Frankfurt als örtlichen Träger delegiert. Dies trifft insbesondere auf Maßnahmen der wirtschaftlichen Tbc-Hilfe und der Behindertenhilfe zu. Trotz des wirtschaftlichen Aufschwungs, der manche Notstände verdeckt und nicht sichtbar werden läßt, ergibt sich jedoch aus der Arbeitsstatistik des Sozialamtes, daß auch heute noch fast 7000 Parteien mit ca. 10000 Personen im Jahr laufende- oder einmalige Barleistungen erhalten. Dies erfordert einen jährlichen Finanzbedarf von ca. 10,3 Millionen DM. Im Jahre 1964 finanzierte die Sozialverwaltung ganz oder teilweise den Heim- und Krankenhausaufenthalt von 5560 Personen. Hierfür wurden 6,5 Millionen DM verausgabt. Diese Zahlen zeigen, daß das Sozialamt erhebliche Aufwendungen für den alten, kranken, körperlich und geistig behinderten Hilfesuchenden und für gefährdete Menschen zu erbringen hat. Die Anzahl der vom Sozialamt in der Berichtszeit betreuten Personen ist aus nachfolgender Aufstellung zu ersehen:

Zahl der betreuten Personen (Stand jeweils 31. Dezember):

  • 1945: 21455
  • 1950: 8607
  • 1955: 6065
  • 1960: 6347
  • 1964: 10155

Diese Aufstellung zeigt, daß Jahr für Jahr ein Teil der Bürger unserer Stadt auf die Hilfe des Sozialamtes angewiesen ist; in der Mehrzahl sind es ältere Menschen und Jugendliche. Die seit dem Jahr 1962 steigende Zahl der Hilfefälle ist auf die neuen Hilfearten des Bundessozialhilfegesetzes zurückzuführen

 

 

 

Berichtszeitraum: 1965-68

 

Die Aufgaben des Sozialamtes in der allgemeinen Sozialhilfe zeigen eine leicht ansteigende Tendenz, die sich in folgenden Zahlen widerspiegelt:

Hilfen zum Lebensunterhalt wurden: (Stand jeweils 31. Dezember)

  • 1965: 5585 Fälle mit rund 10031000 DM
  • 1966: 5721 Fälle mit rund 11253000 DM
  • 1967: 5957 Fälle mit rund 11584000 DM

gezahlt

Die gleiche Tendenz zeigt die Zahl derjenigen Personen, die in Anstalten untergebracht wurden. Laufende Hilfe erhielten: (Stand jeweils 31. Dezember)

  • 1965: 3748 Personen Aufwendungen rd. 46170000 DM
  • 1966: 3910 Personen Aufwendungen rd. 53510000 DM
  • 1967: 4041 Personen Aufwendungen rd. 64870000 DM

Die Erweiterung des Wohngebietes und das Ansteigen der Sozialhilfefälle machte es notwendig, daß neben den sieben vorhandenen Sozialstationen eine weitere in der Nordweststadt errichtet werden muß. Im Herbst 1968 soll sie in Betrieb genommen werden.

Die Sorge um das Wohl der alten Menschen nimmt einen breiten Raum innerhalb der Sozialhilfe ein. In Auswirkung dieser Aufgabenstellung wurde im Mai 1967 das Altenzentrum in Höchst unter dem Namen Victor-Gollancz-Haus eröffnet. Dieses Haus hat ein Altenwohnheim für 168 Personen, ein Altenheim mit 60 Betten sowie ein Pflegeheim für 217 pflegebedürftige Menschen, darüber hinaus eine Altentagesstätte für rund 100 Personen, die als Begegnungsstätte für die Bewohner des Victor-Gollancz-Hauses und der angrenzenden Wohngebiete in Form eines Altenklubs gestaltet wurde.

Das Problem der Versorgung alter Menschen mit geeignetem Wohnraum hat sich noch dadurch verstärkt, daß Frankfurt am Main am 1.7.1965 "Weißer Kreis" geworden ist. Zur Zeit haben rund 1700 Alleinstehende und Ehepaare einen Antrag auf eine Altenwohnung gestellt, wovon nur etwa 1/3 der dringendsten Fälle berücksichtigt werden kann. Das bedeutet, daß den alten Menschen immerhin eine Wartezeit von mindestens 5 Jahren bevorsteht. Dies hält viele, wie die Erfahrung zeigt, von der Stellung eines Antrages ab. Im Rahmen des kommunalen Altenplanes der Stadt wird weiter versucht, dieser Schwierigkeiten Herr zu werden.

In letzter Zeit wurde beobachtet, daß die Nachfrage nach Altenheimplätzen für Rüstige zurückgeht, nach Pflegeheimplätzen jedoch ständig im Wachsen ist. Es ist daher als besonderes Ereignis zu vermerken, daß 1967 das Alten- und Pflegeheim der Henry und Emma-Budge-Stiftung mit 284 Betten in Betrieb genommen werden konnte. Zur Minderung des Mangels an Pflegeheimplätzen half auch die Eröffnung des Altenheimes Stadtwald der Arbeiterwohlfahrt Frankfurt am Main mit 106 Betten im Jahre 1966.

Die offene Altenbetreuung ist in verstärktem Umfange fortgesetzt worden. Es wurden neue Altentagesstätten und Altenklubs geschaffen. Ihre Zahl hat sich auf 73 erhöht. Sie erfreuen sich eines ständig zunehmenden Interesses. Auch auf gesundheitlichem Gebiete ist das Sozialamt für die Alten tätig, indem es für minderbemittelte Bürger Altenerholungsaufenthalte von 2 Wochen bereitstellt.

Die Maßnahmen auf dem Gebiet der sozialen Gesundheitshilfe zeigten sich in vielen Einzelsparten. So wurden z.B. jährlich in ca. 8000 Fällen, in denen kein oder kein ausreichender Krankenversicherungsschutz bestand, Badekuren, ärztliche oder zahnärztliche Behandlungen oder auch Krankenhausaufenthalte bewilligt. Hierfür wurden rund 4700000 DM aufgewendet. Daneben wurden noch 3138 Körperbehinderte, die nicht kriegsbeschädigt sind, und 800 hör- und sprachgeschädigte Menschen betreut, wovon ca. 1620 Personen im Rahmen der Eingliederungshilfe mit laufenden und einmaligen Leistungen bedacht wurden.

In der Tuberkulosenhilfe mußten in der Berichtszeit monatlich rund 1200 erkrankte Personen und deren Angehörige mit laufenden Leistungen versorgt werden.

Im Bereich der Kriegsopferfürsorge sinkt die Zahl der Waisen, die Leistungen in Anspruch nehmen, während die Zahl der Kinder von Beschädigten im Steigen begriffen ist. Einige Leistungsverbesserungen in der Versorgung der Kriegsopfer hat das 3. Neuordnungsgesetz zum Bundesversorgungsgesetz gebracht. Auch die Verordnung über die Kriegsopferfürsorge in der Fassung vom 27.August 1965 brachte wesentliche Verbesserungen, die sich auf der anderen Seite in höheren Leistungen der Fürsorgestelle für Kriegsopfer auswirkten. Besondere Belastungen für den städtischen Etat hat das am 1.1.1966 in Kraft getretene Gesetz über die unentgeltliche, Beförderung von Kriegs- und Wehrdienstbeschädigten sowie von anderen Behinderten im Nahverkehr gebracht. Hiernach erhalten nunmehr neben den Kriegs- und Schwerbeschädigten unter gewissen Voraussetzungen auch Schwerbehinderte Freifahrt auf den Nahverkehrsmitteln. Jährlich haben mehr als 30000 Hilfesuchende vorgesprochen.

In der Hilfe für nichtseßhafte Männer hat das Sozialamt im Berichtszeitraum rund 40000 Personen betreut. Rund 17000 Personen wurden in das Aufnahme- und Wohnheim für nichtseßhafte Männer, Schwanheimer Straße 147, aufgenommen. Der dort vorgenommene Versuch der Rehabilitation ist in 20% der Fälle als gelungen anzusehen.

In der Gefährdetenhilfe für Frauen wurde das Sozialamt in der Zeit von 1965 bis 1967 für 10700 Personen tätig. Eine besondere Schwierigkeit ergab sich dadurch, daß § 73 Abs. 2 und 3 BSHG durch Urteil des Bundesverfassungsgerichts am 18.7.1967 für verfassungswidrig erklärt wurde. Diese Bestimmung ließ es zu, daß Gefährdete auch gegen ihren Willen in eine geeignete Anstalt eingewiesen werden konnten, wenn sie verwahrlost oder der Gefahr der Verwahrlosung ausgesetzt waren. Auffallend ist, daß die Zahl der Gefährdeten zwischen dem 18. und 21. Lebensjahr im Zunehmen begriffen ist.

Aufgrund von Räumungsurteilen oder Wohnungsnotständen mußten 1965 bis 1967 1200 Familien mit Notunterkünften oder Übergangswohnstätten versorgt werden. Die Soziale Gerichtshilfe hat in den Jahren 1965 bis 1967 in rund 2500 Fällen bei Strafverfahren gegen Erwachsene die persönlichen, sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Beschuldigten ermittelt und geprüft, um auf diese Weise die Gerichte bei einer gerechten Urteilsfindung zu unterstützen.

Auf dem Gebiet der Vormundschaftshilfe für Erwachsene wurden in erster Linie die Tätigkeiten des Gemeindewaisenrates im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches ausgeübt und dem Vormundschaftsgericht insgesamt 388 Personen als Pfleger oder Vormund vorgeschlagen. Die Fachstelle für Suchtkrankenhilfe wurde in stärkerem Maße in Anspruch genommen; insbesondere häufen sich die Fälle von Alkoholismus. Während 1965 noch in 2190 Fällen Rat und persönliche Hilfen gewährt wurden, waren es 1967 bereits 3280 Fälle. Die persönliche Beratung, die Übernahme von Vormundschaften und das Hinführen zu freiwilligen Entwöhnungskuren sind Aufgaben, die zur Resozialisierung führen.

Die Fachstelle für Arbeitshilfe bemüht sich, in Verbindung mit dem Arbeitsamt arbeitsentwöhnte Personen in geregelte Arbeit zu vermitteln. Falls dies nicht möglich war, wurden die Hilfesuchenden mit gemeinnütziger und zusätzlicher Arbeit betraut. Während 1965 rund 1000 Personen vermittelt werden konnten, stieg die Zahl 1966 auf rund 1600 und 1967 auf rund 6000. Das Ansteigen der Vermittlungsfälle im letzten Jahr ist eine Folge der Wirtschaftskrise. Die Abteilung Flüchtlingsdienst wurde neben ihren bekannten Aufgaben (Ausstellung von Ausweisen an Heimatvertriebene und Flüchtlinge) in stärkerem Maße durch die Rückführung Deutscher aus dem Ausland in Anspruch genommen. Insgesamt wurden 1965 bis 1967 4142 Anträge bearbeitet. Auffallend ist, daß die Zahl derjenigen Aussiedler steigt, die nur wegen der besseren Altersversorgung in die Bundesrepublik übersiedeln. Die Zusammenarbeit des Amtes mit den freien Verbänden der Wohlfahrtspflege wurde besonders gepflegt und hat sich in ausgezeichneter Weise bewährt. Deren Arbeit ist mit städtischen Zuschüssen oder Beihilfen zielstrebig gefördert worden.

 

 

Berichtszeitraum: 1969-72

 

Die Leistungen des Sozialamtes in der allgemeinen Sozialhilfe zeigen eine stetig ansteigende Tendenz, was sich in folgenden Zahlen widerspiegelt: Hilfe zum Lebensunterhalt wurde

  • zum 31.12.1969 in 6239 Fällen mit rd. DM 14852000,-
  • zum 31.12.1970 in 6872 Fällen mit rd. DM 17724000,-
  • zum 21.12.1971 in 7312 Fällen mit rd. DM 21739000,-

gezahlt. Die gleiche Tendenz zeigt sich bei den Hilfen für Personen, die in Heimen untergebracht wurden. Laufende Hilfe erhielten

  • zum 31.12.1969 4280 Personen mit Aufwendungen von rund DM 14616000,-
  • zum 31.12.1970 4617 Personen mit Aufwendungen von rund DM 17681 000,-
  • zum 31.12.1971 4772 Personen mit Aufwendungen von rund DM 20988000,-

In der Behinderten- und Gesundheitshilfe

haben die fortschreitenden wissenschaftlichen Erkenntnisse der Fachmedizin, die Aufklärung der Öffentlichkeit über die Situation der Behinderten in der Leistungsgesellschaft, die Tätigkeit der Behindertenverbände und die Initiative der politischen Körperschaften auf allen Gebieten der Rehabilitation zu Leistungsverbesserungen geführt, die auch dem Sozialamt eine intensivere Erfassung und Betreuung der Behinderten ermöglichten. Insgesamt sind dem Sozialamt in der Berichtszeit rund 5000 Fälle von meist körperlichen Behinderungen bekannt geworden, in denen in irgendeiner Form Hilfe geleistet werden konnte. Nach den bisherigen Schätzungs- und Erfahrungswerten muß demnach in Frankfurt a.M. mit mehr als 15000 Behinderten aller Art gerechnet werden, die mehr oder weniger der Hilfe bedürfen. Nach Angaben der Behindertenverbände wird allein die Zahl der Hör- und Sprachgeschädigten auf ca. 1500 geschätzt. Im einzelnen konnten an Behinderte aller Art folgende Hilfen geleistet werden: monatlich rund

  • 350 lfd. Fälle Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfe zur Pflege, Krankenhilfe usw.,
  • 150 lfd. Fälle Eingliederungshilfe,
  • 170 lfd. Fälle Versorgung mit Hilfsmitteln (Prothesen, Fahrstühle u. ä.),
  • 200 Beratungen in Sprechstunden und bei Hausbesuchen,
  • jährlich rund 100 Kur- und Erholungsverschickungen von schwerbehinderten Kindern und Erwachsenen,
  • 40 Hilfen zur Besserung von Wohnungsnotständen.

Als Maßnahmen der Gesundheitshilfe konnten an hilfebedürftige Bürger ohne ausreichende Versicherungsansprüche in jährlich rund

  • 300 Fällen Hilfe zur häuslichen Pflege,
  • 3800 Fällen Krankenhilfe (ambulante Arzt-, Zahnarztbehandlung, Heilmittel usw.),
  • 2000 Fällen Krankenhausbehandlung,
  • 120 Fällen Badekuren gewährt werden.

Außerdem wurden durchschnittlich pro Jahr für 2100 Kinder Erholungskuren von 6-12 Wochen Dauer bewilligt. Leistungen der Tuberkulosenhilfe erhielten monatlich in rund 450 laufenden Fällen Kranke und deren Angehörige. Die Gesamtaufwendungen für die Leistungen der Behinderten- und der Gesundheitshilfe betrugen pro Jahr rund 8500000 DM.

Altenhilfe

Basierend auf den Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung vom 23.2.1969, 18.9.1969 und 23.10.1969 wurde im Jahre 1970 der Zweite kommunale Altenplan beschlossen. Im Vordergrund der Maßnahmen des Zweiten kommunalen Altenplanes steht die Ausweitung von Hilfen im Alltag, die es dem älteren Bürger ermöglichen, seinen natürlichen Lebensbereich zu erhalten.

1. Alten- und Pflegeheime

  • a) 1969 Eröffnung des Altenzentrums des Caritas-Verbandes Frankfurt-Hausen, Große Nelkenstraße 10 - 44 Altenheimplätze -60 Pflegeheimplätze -49 Altenwohnungen
  • b) Alten- und Pflegeheim der Ev. Melanchthongemeinde in Fechenheim, Fachfeldstraße 42 -100 Altenheim- und 56 Pflegeheimplätze Bezugstermin: Juni 1972 Die Abteilung Altenhilfe nimmt zur Zeit jährlich 1800 Anträge auf Altenheim- oder Pflegeheimunterbringung entgegen. Davon können im Jahr ca. 1200 Fälle ihre Erledigung finden.

2. Altenwohnungsbau

  • a) Altenwohnanlage Eduard-Bernstein-Weg 2-22, 1969 -80 Pavillon-Altenwohnungen 1970 -92 Altenwohnungen im Hochhaus, Träger: Neue Heimat Hessen und Waisenhausstiftung
  • b) Altenwohnanlage Frankfurt-Eckenheim, Kurzröderstr. 17, die Anlage wurde mit 63 Altenwohnungen 1969 bezogen, Träger: Stiftung Bürgerhilfe
  • c) 1. 9./1. 12.1971 Altenwohnanlage Frankfurt-Sachsenhausen, Wendelsweg 109—111 -60 Altenwohnungen, Träger: Wohnheim GmbH unter finanzieller Mitwirkung der Luisa Haeuser Frauen-Stiftung
  • d) Altenwohnanlage Frankfurt-Bornheim, Löwengasse 33 Fertigstellung: 1. 12. 1971 -83 Altenwohnungen, Träger: AG für kleine Wohnungen
  • e) Altenwohnanlage Frankfurt-Oberrad, Wiener Str. 128 Fertigstellung: 1.7. 1972 -42 Altenwohnungen, Träger: Wohnheim GmbH
  • f) Altenwohnanlage Frankfurt-Eckenheim, Senefelder Weg 1 Fertigstellung: 1. 8.1972, Träger: Wohnheim GmbH

3. Altentagesstätten und Altenklubs

In den Jahren 1969-1972 wurden 12 Altenklubs des Frankfurter Verbandes für Altersfürsorge und der Verbände der freien Wohlfahrtspflege eröffnet.

4. Beratungsstellen (Beratungsdienste)

Seit Frühjahr 1971 betreibt die Abt. Altenhilfe 9 Beratungsstellen für ältere Bürger.

5. Frankfurter Mittagstisch

Der Frankfurter Mittagstisch wurde und wird weiter ausgebaut. Neben den bereits bestehenden Eßlokalen wurden von 1970-1972 14 Depotstellen (erstmals mit Schonkost) zur Versorgung älterer Bürger mit einem täglichen Essen im Einweggeschirr geschaffen. Darüber hinaus wurden die Frankfurter Alten- und Pflegeheime mit in die Essensversorgung für ältere Frankfurter Bürger einbezogen.

6. Tageserholung für ältere Bürger

Die Tageserholung für ältere Bürger wurde 1970 erstmals wieder eingeführt und in den Jahren 1971 und 1972 fortgeführt.

7. Erholungshilfe für ältere Bürger

1971 konnte erstmals durch die Schaffung differenzierter Einkommensgrenzen und erhöht bereitgestellter Haushaltsmittel eine Verdoppelung der Teilnehmerzahl erreicht werden.

8. Seniorenkarte für ältere Bürger

Die Seniorenkarte für ältere Bürger wurde am 1.11.1971 eingeführt. Sie berechtigt zum kostenlosen Besuch des Zoologischen Gartens (2mal), des Palmengartens (2mal), der städt. Bühnen (2mal), der städt. Hallenbäder und zum kostenlosen Erwerb von 10 Straßenbahnfahrscheinen. In diesem Zusammenhang besteht auch ab 1.11. 1971 die Möglichkeit der Übernahme von Kursusgebühren für Veranstaltungen der Volkshochschule oder ähnlicher Einrichtungen.

9. Hilfe zur Pflege

Durch eine besondere Rundverfügung wurde im Jahre 1971 die Hilfe zur Pflege wesentlich erweitert, um damit die Selbständigkeit Pflegebedürftiger im eigenen Haushalt möglichst lange zu erhalten (Vermeidung von Heimaufnahme).

10. Einsatz von Ersatzdienstleistenden in der Offenen Altenhilfe

Seit dem 1.4.1972 sind im Rahmen der Offenen Altenhilfe beim Frankfurter Verband für Altersfürsorge und der Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Frankfurt a. M., 11 Ersatzdienstleistende tätig. Sie haben die Aufgabe, älteren Bürgern zur Erhaltung ihrer Selbständigkeit und Eigenverantwortlichkeit Hilfe im Alltag zu gewähren.

 

Fachstelle für Arbeitshilfe

Das Sozialamt bemühte sich in Verbindung mit dem Arbeitsamt, Arbeitsentwöhnte in Arbeit zu vermitteln oder, falls dies nicht mehr möglich war, sie mit gemeinnützigen Arbeiten zu betrauen. Die Fachstelle hat:

  • 1969: 4145 Hilfesuchende
  • 1970: 2897 Hilfesuchende
  • 1971: 4747 Hilfesuchende

beraten.

Fachstelle Gefährdetenhilfe

Während des Berichtszeitraums (1971) sind die mit Teilgebieten der Gefährdetenhilfe befaßten Sachgebiete zu einer Abteilung zusammengefaßt worden. Im Sachgebiet Soziale Wohnraumhilfe ist ein Plan zur Räumung der städtischen Obdachlosenunterkünfte ausgearbeitet worden. Ziel dieses Planes ist es, alle städtischen Obdachlosenunterkünfte - mit Ausnahme Ahornstraße, wo ein Wohngebiet für Obdachlose mit sozialer Aufwertungstendenz entwickelt werden soll - spätestens 1977 zu räumen. 1971 ist es erstmals gelungen, die Zahl der in Obdachlosenunterkünften untergebrachten Personen von 3329 auf 2610 spürbar zu verringern. Die Aufgaben der Fürsorgestelle für Gemüts- und Nervenkranke gewinnen durch die starke Zunahme der psychischen Störungen immer größere Bedeutung. Die in diesem Sachgebiet durchgeführten ärztlichen Untersuchungen haben sich im Berichtszeitraum mehr als verdoppelt.

Auch in der Suchtkrankenhilfe

ist eine Zunahme der Betreuungsfälle zu verzeichnen. 1965 wurde in Fällen des Alkoholismus 2190 Personen Rat und persönliche Hilfe gewährt. 1967 waren es schon 3280 Personen. 1969 3340 und 1971 rund 4000 Fälle. Dazu ist die Beratung Drogenabhängiger getreten. Auf dem Gebiet der Vormundschaftshilfe wurden dem Vormundschaftsgericht 592 Personen als Pfleger oder Vormund vorgeschlagen. Die Soziale Gerichtshilfe hat im Berichtszeitraum in 2674 Fällen den Gerichten eine soziale Analyse des Angeklagten vermittelt. Dabei fällt eine Zunahme der Vergehen gegen das Opiumgesetz und eine Zunahme der über Ausländer zu erstellenden Berichte auf.

Für den Bereich der Kriegsopferfürsorge

ist festzuhalten, daß mit dem am 1.1.1970 in Kraft getretenen 1. Anpassungsgesetz eine Novellierung des Bundesversorgungsgesetzes (BVG) erfolgte, wonach auch die Versorgungsbezüge eine Anpassung entsprechend der für die Sozialrenten geltenden Regelung jährlich erfahren. Mehr als 70% der Hilfeempfänger ist älter als 65 Jahre. Darin liegt zugleich die Ursache für die Zunahme der Hilfeberechtigten um ca. 39%.

 
Quelle: Jahresberichte der Stadt Frankfurt 1945-72
frankfurt baut auf