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Berichtszeitraum: 1945-65
Das Kriegsende stellte das Sozialamt vor neue Aufgaben.
Es galt, mit den wenigen zur Verfügung stehenden Mitarbeitern
den einheimischen Hilfsbedürftigen, den entwurzelten Menschen,
den hereinströmenden Flüchtlingen und den vielen heimatlosen
Ausländern zu helfen, um die größte Not abzuwenden.
Gegen Ende des Jahres 1945 haben 21455 Personen
Leistungen - in der Regel Hilfe zum Lebensunterhalt durch das Sozialamt
erhalten.
Der Mangel an Unterkunftsmöglichkeiten war
in dieser Zeit einer der größten Notstände. Um zunächst
einmal dieser Not zu begegnen, wurden die Bunker ,
die verlassenen Wehrmachts- und Fremdarbeiterlager vom Sozialamt
erfaßt und als Notunterkünfte hergerichtet. Diese Notunterkünfte
konnten in der Folgezeit durch Übergangswohnstätten ersetzt
werden.
In der Erwägung, daß neue Wege zur Hilfe
für den notleidenden Menschen gefunden werden mußten,
hat Frankfurt als erste Stadt in der Bundesrepublik mit der Errichtung
von Sozialstationen begonnen. Sie war von jeher bemüht, den
Fortschritt in der Sozialarbeit zu fördern und sehr oft führend
in der Entwicklung und Erweiterung neuer Formen der Sozialhilfe.
So entstand im Jahre 1955 die erste Sozialstation im Stadtteil Sachsenhausen.
Diesem Zentrum sozialer Hilfen folgte in den kommenden Jahren die
Errichtung weiterer Sozialstationen, so daß das Amt heute
über insgesamt 5 neue Sozialstationen verfügt. Lediglich
die Sozialstationen in Bockenheim und Höchst befinden sich
noch in alten Gebäuden, wobei für die Sozialstation in
Bockenheim die Planungsarbeiten so weit gediehen sind, daß
mit dem Baubeginn noch im Jahre 1966 zu rechnen ist.
Sozialstation Eschersheim, 1960 gebaut
Die Sozialstationen sind als Zentralstelle für
alle sozialen Hilfen, und zwar jeweils für einen Stadtbezirk
eingerichtet. Diese neuen Einrichtungen stellen eine betonte Abkehr
von der früheren Armenfürsorge dar. Sie sind Mittelpunkte
der Sozialarbeit, betreuen jeweils mehrere zu einem Stadtteil zusammengefaßte
Wohnbezirke und sind so eingerichtet, daß sie Hilfe in allen
Lebenslagen bieten können. Umfang und Ausstattung der Sozialstationen
werden von den örtlichen Verhältnissen bestimmt, wobei
der Wiederaufbau der im Krieg zerstörten Stadt der Planung
und Gestaltung freie Bahn ließ.
Sozialpädagogisches Denken war auch die Richtschnur
für die äußere Gestaltung der Sozialstationen. Dort
werden nicht nur Hilfen materieller Art gewährt, auch der ratlose
Mensch kann sich in allen Lebenslagen beraten lassen. In der Regel
sind die Sozialstationen mit folgenden Einrichtungen versehen:
- 1 Kreisstelle des Sozial- und Jugendamtes zur
Durchführung materieller Hilfeleistungen und persönlicher
Hilfen sowie Maßnahmen der Jugendhilfe
- 1 Kinderkrippe
- 1 Jugend- und Säuglingsberatungsstelle
- 1 Kindergarten
- 1 Kinderhort
- 1 Jugendheim
- 1 Jugendklub
- 1 Altenklub
- 1 Einrichtung für den Frankfurter Mittagstisch
- 1 Schul-Zahnstation.
Die nach modernsten Erkenntnissen errichteten Bauten
haben sehr bald die Anerkennung durch die Bevölkerung gefunden
und sind somit zur Basis des Vertrauens im sozialen Leben der Stadt
geworden. Hierdurch hat die Stadt gleichzeitig einen wichtigen Beitrag
zur Beseitigung falscher Vorstellungen über die Sozialhilfe,
die ihr noch aus den Zeiten der Armenfürsorge anhaften, geschaffen.
Es handelt sich bei der Errichtung solcher Sozialstationen keineswegs
nur um neue "Dienstgebäude", sie folgen schon äußerlich
nicht einem bestimmten Bauschema. Auch äußerlich sind
sie als Ausdruck neuer Sozialpolitik zu erkennen und verkörpern
einen neuen Begriff in der Sozialarbeit, der nicht nur an der Beseitigung
materieller Not orientiert ist, sondern auch dem Hilfesuchenden
Ermutigung oder Anregung gibt, um sein Leben menschenwürdig
zu gestalten. Deshalb steht auch die Beratung im Vordergrund aller
sozialen Hilfen, die allen Schichten der Bevölkerung zugängig
ist. Die Einrichtungen dienen sowohl der jungen Generation als auch
den alten Menschen in unserer Stadt.
Die Wohnungsnot blieb auch weiterhin eine schwere
Belastung für die Bevölkerung. Wohnungsnotstände
wurden besonders zahlreich bei älteren Mitbürgern festgestellt.
In Zusammenarbeit mit den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege
entstand deshalb der "Kommunale Altenplan der Stadt Frankfurt".
Auf Grund des Altenplans wurden zunächst Wohnungen für
ältere Mitbürger gebaut, neue Altenheime, Altentagesstätten
und Pflegeheime mit Hilfe des Landes Hessen errichtet. Sofern die
von den verschiedenen Bauträgern weiterhin geplanten Bauvorhaben
für alte Menschen, die Neubauten der Alten- und Pflegeheime
in Höchst, in der Nordweststadt, in Seckbach, Hausen, am Bornheimer
Hang und Goldstein in Betrieb genommen werden können, wird
das Bettenangebot den Platzbedarf mildern.
Die Zusammenarbeit mit den freien Wohlfahrtsverbänden
wurde stetig gefördert. Viele Aufgaben wurden mit ihnen gemeinsam
gelöst. Besonders in der Altenhilfe, bei der Hauspflege, im
Bereich der Suchtkrankenhilfe und bei der Betreuung der gefährdeten
Männer und Frauen wurde gemeinsame Hilfe geleistet. Die von
den Trägern der freien Wohlfahrtspflege betriebenen Gemeindekrankenpflegestationen
wurden in den letzten Jahren durch Hilfen verschiedener Art gefördert.
So wurden die Wohnungen der Schwestern und die Ambulatorien modernisiert,
die Einrichtung vervollständigt und zur Neueinrichtung von
Krankenpflegestationen beachtliche Zuschüsse gewahrt.
Anläßlich der Einführung der Wehrpflicht
war das Amt gehalten, eine neue Dienststelle als "Unterhaltssicherungsbehörde
für Wehrpflichtige" einzurichten.
Ende 1964 ermöglichte das Zonenregime Rentnern
Verwandtenbesuche in Westdeutschland. Aus diesem Grunde wurde in
Frankfurt eine "Beratungsstelle für Besucher aus Mitteldeutschland"
geschaffen. In dieser Fachstelle werden an die Besucher Barleistungen
und Vergünstigungen verschiedener Art gewährt.
Einen neuen Abschnitt in der Sozialpolitik leitete
das neugeschaffene Bundessozialhilfegesetz, das am 1.6.1962 in Kraft
trat, ein. Es brachte für die Hilfesuchenden einen Rechtsanspruch
auf die Leistungen der Sozialhilfe. An die Stelle der alten Fürsorgevorschriften
trat ein modernes, allen menschlichen Nöten gegenüber
aufgeschlossenes Sozialhilferecht, das zwar die Grundgedanken des
alten Rechts, soweit sie sich bewährt hatten, übernommen
und die mit ihnen gemachten Erfahrungen verwertet hat. Das neue
Recht respektiert den auf Sozialhilfe Angewiesenen als freie Rechtspersönlichkeit
mit menschlicher Würde und Eigenverantwortung. Wo diese verloren
zu gehen drohen oder schon verloren sind, will es mit seinen Hilfemöglichkeiten
sie bewahren oder wieder herstellen. Diesem Leitbild entspricht
es, wenn das Bundessozialhilfegesetz dem Hilfeempfänger neben
vielerlei Rechten und Ansprüchen auch Pflichten zuweist und
ihn damit zur Mitarbeit an seinem eigenen Schicksal aufruft und
verpflichtet.
Der unabdingbare Grundsatz, die Würde des
rat- und hilfesuchenden Mitbürgers zu beachten, hat deshalb
dazu beigetragen, die persönliche Hilfe zu erweitern, um Notstände
aller Art zu beheben. Deshalb wurde für die Resozialisierung
der obdachlosen nichtseßhaften Männer auf der stadteigenen
Liegenschaft Schwanheimer Straße 147 ein "Rehabilitationszentrum
für nichtseßhafte Männer" geschaffen. Diese
Einrichtung wird auch durch das Land Hessen und den Landeswohlfahrtsverband
gefördert.
Eine umfangreiche Betreuungsarbeit wurde auch für
die dem Alkoholismus in zunehmendem Maße verfallenen Männer
und Frauen begonnen. Eine besondere Fachstelle des Amtes nimmt diese
schwierigen Aufgaben der Suchtkrankenhilfe wahr.
Vor allem sind bei den Hilfen in besonderen Lebenslagen
wesentliche Neuerungen eingetreten. Das gilt ganz besonders auch
für die Schul- oder Berufsausbildung. Das Gesetz ermöglicht
es, allen Kindern und Jugendlichen, wenn es ihnen oder ihren Eltern
an finanziellen Mitteln für eine Ausbildung fehlt, diese mit
Hilfe des Sozialamtes durchzuführen. Das gleiche gilt auch
für die Ausbildungshilfe für Behinderte. Ziel dieser Maßnahmen
st es, den Behinderten nach seinen Fähigkeiten in das Erwerbsleben
einzugliedern. Die Hilfemöglichkeiten umfassen die Ausbildung
an allen Schulgattungen und Hochschulen und für alle Berufsarten.
Der Landeswohlfahrtsverband Hessen- als überörtlicher
Träger der Sozialhilfe - hat einen Teil seiner Pflichtaufgaben
auf die Stadt Frankfurt als örtlichen Träger delegiert.
Dies trifft insbesondere auf Maßnahmen der wirtschaftlichen
Tbc-Hilfe und der Behindertenhilfe zu. Trotz des wirtschaftlichen
Aufschwungs, der manche Notstände verdeckt und nicht sichtbar
werden läßt, ergibt sich jedoch aus der Arbeitsstatistik
des Sozialamtes, daß auch heute noch fast 7000 Parteien mit
ca. 10000 Personen im Jahr laufende- oder einmalige Barleistungen
erhalten. Dies erfordert einen jährlichen Finanzbedarf von
ca. 10,3 Millionen DM. Im Jahre 1964 finanzierte die Sozialverwaltung
ganz oder teilweise den Heim- und Krankenhausaufenthalt von 5560
Personen. Hierfür wurden 6,5 Millionen DM verausgabt. Diese
Zahlen zeigen, daß das Sozialamt erhebliche Aufwendungen für
den alten, kranken, körperlich und geistig behinderten Hilfesuchenden
und für gefährdete Menschen zu erbringen hat. Die Anzahl
der vom Sozialamt in der Berichtszeit betreuten Personen ist aus
nachfolgender Aufstellung zu ersehen:
Zahl der betreuten Personen (Stand jeweils 31.
Dezember):
- 1945: 21455
- 1950: 8607
- 1955: 6065
- 1960: 6347
- 1964: 10155
Diese Aufstellung zeigt, daß Jahr für
Jahr ein Teil der Bürger unserer Stadt auf die Hilfe des Sozialamtes
angewiesen ist; in der Mehrzahl sind es ältere Menschen und
Jugendliche. Die seit dem Jahr 1962 steigende Zahl der Hilfefälle
ist auf die neuen Hilfearten des Bundessozialhilfegesetzes zurückzuführen
Berichtszeitraum: 1965-68
Die Aufgaben des Sozialamtes in der allgemeinen
Sozialhilfe zeigen eine leicht ansteigende Tendenz, die sich in
folgenden Zahlen widerspiegelt:
Hilfen zum Lebensunterhalt wurden: (Stand jeweils
31. Dezember)
- 1965: 5585 Fälle mit rund 10031000 DM
- 1966: 5721 Fälle mit rund 11253000 DM
- 1967: 5957 Fälle mit rund 11584000 DM
gezahlt
Die gleiche Tendenz zeigt die Zahl derjenigen Personen,
die in Anstalten untergebracht wurden. Laufende Hilfe erhielten:
(Stand jeweils 31. Dezember)
- 1965: 3748 Personen Aufwendungen rd. 46170000
DM
- 1966: 3910 Personen Aufwendungen rd. 53510000
DM
- 1967: 4041 Personen Aufwendungen rd. 64870000
DM
Die Erweiterung des Wohngebietes und das
Ansteigen der Sozialhilfefälle machte es notwendig, daß
neben den sieben vorhandenen Sozialstationen eine weitere in der
Nordweststadt errichtet werden muß. Im Herbst 1968 soll sie
in Betrieb genommen werden.
Die Sorge um das Wohl der alten Menschen
nimmt einen breiten Raum innerhalb der Sozialhilfe ein. In Auswirkung
dieser Aufgabenstellung wurde im Mai 1967 das Altenzentrum in Höchst
unter dem Namen Victor-Gollancz-Haus eröffnet. Dieses Haus
hat ein Altenwohnheim für 168 Personen, ein Altenheim mit 60
Betten sowie ein Pflegeheim für 217 pflegebedürftige Menschen,
darüber hinaus eine Altentagesstätte für rund 100
Personen, die als Begegnungsstätte für die Bewohner des
Victor-Gollancz-Hauses und der angrenzenden Wohngebiete in Form
eines Altenklubs gestaltet wurde.
Das Problem der Versorgung alter Menschen
mit geeignetem Wohnraum hat sich noch dadurch verstärkt, daß
Frankfurt am Main am 1.7.1965 "Weißer Kreis" geworden
ist. Zur Zeit haben rund 1700 Alleinstehende und Ehepaare einen
Antrag auf eine Altenwohnung gestellt, wovon nur etwa 1/3 der dringendsten
Fälle berücksichtigt werden kann. Das bedeutet, daß
den alten Menschen immerhin eine Wartezeit von mindestens 5 Jahren
bevorsteht. Dies hält viele, wie die Erfahrung zeigt, von der
Stellung eines Antrages ab. Im Rahmen des kommunalen Altenplanes
der Stadt wird weiter versucht, dieser Schwierigkeiten Herr zu werden.
In letzter Zeit wurde beobachtet, daß
die Nachfrage nach Altenheimplätzen für Rüstige zurückgeht,
nach Pflegeheimplätzen jedoch ständig im Wachsen ist.
Es ist daher als besonderes Ereignis zu vermerken, daß 1967
das Alten- und Pflegeheim der Henry und Emma-Budge-Stiftung mit
284 Betten in Betrieb genommen werden konnte. Zur Minderung des
Mangels an Pflegeheimplätzen half auch die Eröffnung des
Altenheimes Stadtwald der Arbeiterwohlfahrt Frankfurt am Main mit
106 Betten im Jahre 1966.
Die offene Altenbetreuung ist in verstärktem
Umfange fortgesetzt worden. Es wurden neue Altentagesstätten
und Altenklubs geschaffen. Ihre Zahl hat sich auf 73 erhöht.
Sie erfreuen sich eines ständig zunehmenden Interesses. Auch
auf gesundheitlichem Gebiete ist das Sozialamt für die Alten
tätig, indem es für minderbemittelte Bürger Altenerholungsaufenthalte
von 2 Wochen bereitstellt.
Die Maßnahmen auf dem Gebiet der sozialen
Gesundheitshilfe zeigten sich in vielen Einzelsparten. So wurden
z.B. jährlich in ca. 8000 Fällen, in denen kein oder kein
ausreichender Krankenversicherungsschutz bestand, Badekuren, ärztliche
oder zahnärztliche Behandlungen oder auch Krankenhausaufenthalte
bewilligt. Hierfür wurden rund 4700000 DM aufgewendet. Daneben
wurden noch 3138 Körperbehinderte, die nicht kriegsbeschädigt
sind, und 800 hör- und sprachgeschädigte Menschen betreut,
wovon ca. 1620 Personen im Rahmen der Eingliederungshilfe mit laufenden
und einmaligen Leistungen bedacht wurden.
In der Tuberkulosenhilfe mußten in
der Berichtszeit monatlich rund 1200 erkrankte Personen und deren
Angehörige mit laufenden Leistungen versorgt werden.
Im Bereich der Kriegsopferfürsorge sinkt
die Zahl der Waisen, die Leistungen in Anspruch nehmen, während
die Zahl der Kinder von Beschädigten im Steigen begriffen ist.
Einige Leistungsverbesserungen in der Versorgung der Kriegsopfer
hat das 3. Neuordnungsgesetz zum Bundesversorgungsgesetz gebracht.
Auch die Verordnung über die Kriegsopferfürsorge in der
Fassung vom 27.August 1965 brachte wesentliche Verbesserungen, die
sich auf der anderen Seite in höheren Leistungen der Fürsorgestelle
für Kriegsopfer auswirkten. Besondere Belastungen für
den städtischen Etat hat das am 1.1.1966 in Kraft getretene
Gesetz über die unentgeltliche, Beförderung von Kriegs-
und Wehrdienstbeschädigten sowie von anderen Behinderten im
Nahverkehr gebracht. Hiernach erhalten nunmehr neben den Kriegs-
und Schwerbeschädigten unter gewissen Voraussetzungen auch
Schwerbehinderte Freifahrt auf den Nahverkehrsmitteln. Jährlich
haben mehr als 30000 Hilfesuchende vorgesprochen.
In der Hilfe für nichtseßhafte
Männer hat das Sozialamt im Berichtszeitraum rund 40000 Personen
betreut. Rund 17000 Personen wurden in das Aufnahme- und Wohnheim
für nichtseßhafte Männer, Schwanheimer Straße
147, aufgenommen. Der dort vorgenommene Versuch der Rehabilitation
ist in 20% der Fälle als gelungen anzusehen.
In der Gefährdetenhilfe für Frauen
wurde das Sozialamt in der Zeit von 1965 bis 1967 für 10700
Personen tätig. Eine besondere Schwierigkeit ergab sich dadurch,
daß § 73 Abs. 2 und 3 BSHG durch Urteil des Bundesverfassungsgerichts
am 18.7.1967 für verfassungswidrig erklärt wurde. Diese
Bestimmung ließ es zu, daß Gefährdete auch gegen
ihren Willen in eine geeignete Anstalt eingewiesen werden konnten,
wenn sie verwahrlost oder der Gefahr der Verwahrlosung ausgesetzt
waren. Auffallend ist, daß die Zahl der Gefährdeten zwischen
dem 18. und 21. Lebensjahr im Zunehmen begriffen ist.
Aufgrund von Räumungsurteilen oder Wohnungsnotständen
mußten 1965 bis 1967 1200 Familien mit Notunterkünften
oder Übergangswohnstätten versorgt werden. Die Soziale
Gerichtshilfe hat in den Jahren 1965 bis 1967 in rund 2500 Fällen
bei Strafverfahren gegen Erwachsene die persönlichen, sozialen
und wirtschaftlichen Verhältnisse der Beschuldigten ermittelt
und geprüft, um auf diese Weise die Gerichte bei einer gerechten
Urteilsfindung zu unterstützen.
Auf dem Gebiet der Vormundschaftshilfe für
Erwachsene wurden in erster Linie die Tätigkeiten des Gemeindewaisenrates
im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches ausgeübt und dem
Vormundschaftsgericht insgesamt 388 Personen als Pfleger oder Vormund
vorgeschlagen. Die Fachstelle für Suchtkrankenhilfe wurde in
stärkerem Maße in Anspruch genommen; insbesondere häufen
sich die Fälle von Alkoholismus. Während 1965 noch in
2190 Fällen Rat und persönliche Hilfen gewährt wurden,
waren es 1967 bereits 3280 Fälle. Die persönliche Beratung,
die Übernahme von Vormundschaften und das Hinführen zu
freiwilligen Entwöhnungskuren sind Aufgaben, die zur Resozialisierung
führen.
Die Fachstelle für Arbeitshilfe bemüht
sich, in Verbindung mit dem Arbeitsamt arbeitsentwöhnte Personen
in geregelte Arbeit zu vermitteln. Falls dies nicht möglich
war, wurden die Hilfesuchenden mit gemeinnütziger und zusätzlicher
Arbeit betraut. Während 1965 rund 1000 Personen vermittelt
werden konnten, stieg die Zahl 1966 auf rund 1600 und 1967 auf rund
6000. Das Ansteigen der Vermittlungsfälle im letzten Jahr ist
eine Folge der Wirtschaftskrise. Die Abteilung Flüchtlingsdienst
wurde neben ihren bekannten Aufgaben (Ausstellung von Ausweisen
an Heimatvertriebene und Flüchtlinge) in stärkerem Maße
durch die Rückführung Deutscher aus dem Ausland in Anspruch
genommen. Insgesamt wurden 1965 bis 1967 4142 Anträge bearbeitet.
Auffallend ist, daß die Zahl derjenigen Aussiedler steigt,
die nur wegen der besseren Altersversorgung in die Bundesrepublik
übersiedeln. Die Zusammenarbeit des Amtes mit den freien Verbänden
der Wohlfahrtspflege wurde besonders gepflegt und hat sich in ausgezeichneter
Weise bewährt. Deren Arbeit ist mit städtischen Zuschüssen
oder Beihilfen zielstrebig gefördert worden.
Berichtszeitraum: 1969-72
Die Leistungen des Sozialamtes in der allgemeinen
Sozialhilfe zeigen eine stetig ansteigende Tendenz, was sich in
folgenden Zahlen widerspiegelt: Hilfe zum Lebensunterhalt wurde
- zum 31.12.1969 in 6239 Fällen mit
rd. DM 14852000,-
- zum 31.12.1970 in 6872 Fällen mit rd. DM
17724000,-
- zum 21.12.1971 in 7312 Fällen mit rd. DM
21739000,-
gezahlt. Die gleiche Tendenz zeigt sich bei den
Hilfen für Personen, die in Heimen untergebracht wurden. Laufende
Hilfe erhielten
- zum 31.12.1969 4280 Personen mit Aufwendungen
von rund DM 14616000,-
- zum 31.12.1970 4617 Personen mit Aufwendungen
von rund DM 17681 000,-
- zum 31.12.1971 4772 Personen mit Aufwendungen
von rund DM 20988000,-
In der Behinderten- und Gesundheitshilfe
haben die fortschreitenden wissenschaftlichen Erkenntnisse
der Fachmedizin, die Aufklärung der Öffentlichkeit über
die Situation der Behinderten in der Leistungsgesellschaft, die
Tätigkeit der Behindertenverbände und die Initiative der
politischen Körperschaften auf allen Gebieten der Rehabilitation
zu Leistungsverbesserungen geführt, die auch dem Sozialamt
eine intensivere Erfassung und Betreuung der Behinderten ermöglichten.
Insgesamt sind dem Sozialamt in der Berichtszeit rund 5000 Fälle
von meist körperlichen Behinderungen bekannt geworden, in denen
in irgendeiner Form Hilfe geleistet werden konnte. Nach den bisherigen
Schätzungs- und Erfahrungswerten muß demnach in Frankfurt
a.M. mit mehr als 15000 Behinderten aller Art gerechnet werden,
die mehr oder weniger der Hilfe bedürfen. Nach Angaben der
Behindertenverbände wird allein die Zahl der Hör- und
Sprachgeschädigten auf ca. 1500 geschätzt. Im einzelnen
konnten an Behinderte aller Art folgende Hilfen geleistet werden:
monatlich rund
- 350 lfd. Fälle Hilfe zum Lebensunterhalt,
Hilfe zur Pflege, Krankenhilfe usw.,
- 150 lfd. Fälle Eingliederungshilfe,
- 170 lfd. Fälle Versorgung mit Hilfsmitteln
(Prothesen, Fahrstühle u. ä.),
- 200 Beratungen in Sprechstunden und bei Hausbesuchen,
- jährlich rund 100 Kur- und Erholungsverschickungen
von schwerbehinderten Kindern und Erwachsenen,
- 40 Hilfen zur Besserung von Wohnungsnotständen.
Als Maßnahmen der Gesundheitshilfe konnten
an hilfebedürftige Bürger ohne ausreichende Versicherungsansprüche
in jährlich rund
- 300 Fällen Hilfe zur häuslichen Pflege,
- 3800 Fällen Krankenhilfe (ambulante Arzt-,
Zahnarztbehandlung, Heilmittel usw.),
- 2000 Fällen Krankenhausbehandlung,
- 120 Fällen Badekuren gewährt werden.
Außerdem wurden durchschnittlich pro Jahr
für 2100 Kinder Erholungskuren von 6-12 Wochen Dauer bewilligt.
Leistungen der Tuberkulosenhilfe erhielten monatlich in rund 450
laufenden Fällen Kranke und deren Angehörige. Die Gesamtaufwendungen
für die Leistungen der Behinderten- und der Gesundheitshilfe
betrugen pro Jahr rund 8500000 DM.
Altenhilfe
Basierend auf den Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung
vom 23.2.1969, 18.9.1969 und 23.10.1969 wurde im Jahre 1970 der
Zweite kommunale Altenplan beschlossen. Im Vordergrund der Maßnahmen
des Zweiten kommunalen Altenplanes steht die Ausweitung von Hilfen
im Alltag, die es dem älteren Bürger ermöglichen,
seinen natürlichen Lebensbereich zu erhalten.
1. Alten- und Pflegeheime
- a) 1969 Eröffnung des Altenzentrums des
Caritas-Verbandes Frankfurt-Hausen, Große Nelkenstraße
10 - 44 Altenheimplätze -60 Pflegeheimplätze -49 Altenwohnungen
- b) Alten- und Pflegeheim der Ev. Melanchthongemeinde
in Fechenheim, Fachfeldstraße 42 -100 Altenheim- und 56
Pflegeheimplätze Bezugstermin: Juni 1972 Die Abteilung Altenhilfe
nimmt zur Zeit jährlich 1800 Anträge auf Altenheim-
oder Pflegeheimunterbringung entgegen. Davon können im Jahr
ca. 1200 Fälle ihre Erledigung finden.
2. Altenwohnungsbau
- a) Altenwohnanlage Eduard-Bernstein-Weg 2-22,
1969 -80 Pavillon-Altenwohnungen 1970 -92 Altenwohnungen im Hochhaus,
Träger: Neue Heimat Hessen und Waisenhausstiftung
- b) Altenwohnanlage Frankfurt-Eckenheim, Kurzröderstr.
17, die Anlage wurde mit 63 Altenwohnungen 1969 bezogen, Träger:
Stiftung Bürgerhilfe
- c) 1. 9./1. 12.1971 Altenwohnanlage Frankfurt-Sachsenhausen,
Wendelsweg 109111 -60 Altenwohnungen, Träger: Wohnheim
GmbH unter finanzieller Mitwirkung der Luisa Haeuser Frauen-Stiftung
- d) Altenwohnanlage Frankfurt-Bornheim, Löwengasse
33 Fertigstellung: 1. 12. 1971 -83 Altenwohnungen, Träger:
AG für kleine Wohnungen
- e) Altenwohnanlage Frankfurt-Oberrad, Wiener
Str. 128 Fertigstellung: 1.7. 1972 -42 Altenwohnungen, Träger:
Wohnheim GmbH
- f) Altenwohnanlage Frankfurt-Eckenheim, Senefelder
Weg 1 Fertigstellung: 1. 8.1972, Träger: Wohnheim GmbH
3. Altentagesstätten und Altenklubs
In den Jahren 1969-1972 wurden 12 Altenklubs des
Frankfurter Verbandes für Altersfürsorge und der Verbände
der freien Wohlfahrtspflege eröffnet.
4. Beratungsstellen (Beratungsdienste)
Seit Frühjahr 1971 betreibt die Abt. Altenhilfe
9 Beratungsstellen für ältere Bürger.
5. Frankfurter Mittagstisch
Der Frankfurter Mittagstisch wurde und wird weiter
ausgebaut. Neben den bereits bestehenden Eßlokalen wurden
von 1970-1972 14 Depotstellen (erstmals mit Schonkost) zur Versorgung
älterer Bürger mit einem täglichen Essen im Einweggeschirr
geschaffen. Darüber hinaus wurden die Frankfurter Alten- und
Pflegeheime mit in die Essensversorgung für ältere Frankfurter
Bürger einbezogen.
6. Tageserholung für ältere Bürger
Die Tageserholung für ältere Bürger
wurde 1970 erstmals wieder eingeführt und in den Jahren 1971
und 1972 fortgeführt.
7. Erholungshilfe für ältere Bürger
1971 konnte erstmals durch die Schaffung differenzierter
Einkommensgrenzen und erhöht bereitgestellter Haushaltsmittel
eine Verdoppelung der Teilnehmerzahl erreicht werden.
8. Seniorenkarte für ältere Bürger
Die Seniorenkarte für ältere Bürger
wurde am 1.11.1971 eingeführt. Sie berechtigt zum kostenlosen
Besuch des Zoologischen Gartens (2mal), des Palmengartens (2mal),
der städt. Bühnen (2mal), der städt. Hallenbäder
und zum kostenlosen Erwerb von 10 Straßenbahnfahrscheinen.
In diesem Zusammenhang besteht auch ab 1.11. 1971 die Möglichkeit
der Übernahme von Kursusgebühren für Veranstaltungen
der Volkshochschule oder ähnlicher Einrichtungen.
9. Hilfe zur Pflege
Durch eine besondere Rundverfügung wurde im
Jahre 1971 die Hilfe zur Pflege wesentlich erweitert, um damit die
Selbständigkeit Pflegebedürftiger im eigenen Haushalt
möglichst lange zu erhalten (Vermeidung von Heimaufnahme).
10. Einsatz von Ersatzdienstleistenden in der
Offenen Altenhilfe
Seit dem 1.4.1972 sind im Rahmen der Offenen Altenhilfe
beim Frankfurter Verband für Altersfürsorge und der Arbeiterwohlfahrt,
Kreisverband Frankfurt a. M., 11 Ersatzdienstleistende tätig.
Sie haben die Aufgabe, älteren Bürgern zur Erhaltung ihrer
Selbständigkeit und Eigenverantwortlichkeit Hilfe im Alltag
zu gewähren.
Fachstelle für Arbeitshilfe
Das Sozialamt bemühte sich in Verbindung mit
dem Arbeitsamt, Arbeitsentwöhnte in Arbeit zu vermitteln oder,
falls dies nicht mehr möglich war, sie mit gemeinnützigen
Arbeiten zu betrauen. Die Fachstelle hat:
- 1969: 4145 Hilfesuchende
- 1970: 2897 Hilfesuchende
- 1971: 4747 Hilfesuchende
beraten.
Fachstelle Gefährdetenhilfe
Während des Berichtszeitraums (1971) sind
die mit Teilgebieten der Gefährdetenhilfe befaßten Sachgebiete
zu einer Abteilung zusammengefaßt worden. Im Sachgebiet Soziale
Wohnraumhilfe ist ein Plan zur Räumung der städtischen
Obdachlosenunterkünfte ausgearbeitet worden. Ziel dieses Planes
ist es, alle städtischen Obdachlosenunterkünfte - mit
Ausnahme Ahornstraße, wo ein Wohngebiet für Obdachlose
mit sozialer Aufwertungstendenz entwickelt werden soll - spätestens
1977 zu räumen. 1971 ist es erstmals gelungen, die Zahl der
in Obdachlosenunterkünften untergebrachten Personen von 3329
auf 2610 spürbar zu verringern. Die Aufgaben der Fürsorgestelle
für Gemüts- und Nervenkranke gewinnen durch die starke
Zunahme der psychischen Störungen immer größere
Bedeutung. Die in diesem Sachgebiet durchgeführten ärztlichen
Untersuchungen haben sich im Berichtszeitraum mehr als verdoppelt.
Auch in der Suchtkrankenhilfe
ist eine Zunahme der Betreuungsfälle zu verzeichnen.
1965 wurde in Fällen des Alkoholismus 2190 Personen Rat und
persönliche Hilfe gewährt. 1967 waren es schon 3280 Personen.
1969 3340 und 1971 rund 4000 Fälle. Dazu ist die Beratung Drogenabhängiger
getreten. Auf dem Gebiet der Vormundschaftshilfe wurden dem Vormundschaftsgericht
592 Personen als Pfleger oder Vormund vorgeschlagen. Die Soziale
Gerichtshilfe hat im Berichtszeitraum in 2674 Fällen den Gerichten
eine soziale Analyse des Angeklagten vermittelt. Dabei fällt
eine Zunahme der Vergehen gegen das Opiumgesetz und eine Zunahme
der über Ausländer zu erstellenden Berichte auf.
Für den Bereich der Kriegsopferfürsorge
ist festzuhalten, daß mit dem am 1.1.1970
in Kraft getretenen 1. Anpassungsgesetz eine Novellierung des Bundesversorgungsgesetzes
(BVG) erfolgte, wonach auch die Versorgungsbezüge eine Anpassung
entsprechend der für die Sozialrenten geltenden Regelung jährlich
erfahren. Mehr als 70% der Hilfeempfänger ist älter als
65 Jahre. Darin liegt zugleich die Ursache für die Zunahme
der Hilfeberechtigten um ca. 39%.
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