|
Berichtszeitraum: 1945-65
Der im Juli 1961 von der Stadtverordneten-Versammlung
gefaßte Beschluß über den Bau einer Stadtbahn,
die im Stadtinnern als U-Bahn und in den Außenbezirken als
Schnellbahn auf eigenem Gleiskörper ausgebildet werden soll,
führte Mitte 1962 zur Schaffung des Stadtbahnbauamtes. Aufgabe
des Amtes ist die Wahrnehmung aller mit der Durchführung des
Projektes Stadtbahnbau zusammenhängenden Maßnahmen. Eine
von den Voruntersuchungen her bestehende Arbeitsgemeinschaft aus
drei namhaften Baufirmen wurde dem Stadtbahnbauamt fachlich unterstellt
und mit der Ausarbeitung der Vorplanung beauftragt.
Drei Ausbaustufen
Über die terminliche Durchführung des
gesamten Stadtbahnbaues wurde ein Plan, der drei Ausbaustufen vorsieht,
erarbeitet.
- In der 1.Ausbaustufe mit einer Gesamtlänge
von rd. 12 km Tunnel soll hierbei das Stadtzentrum von schienengebundenem
Oberflächenverkehr frei werden und gleichzeitig im gemeinsamen
Tunnel eine West-Ost-Verbindung der Bundesbahn vom Hauptbahnhof
nach Offenbach gebaut werden.
- In der 2. Ausbaustufe ist die Erweiterung des
Kernstückes der Tunnelanlagen der Stadtbahn in alle Richtungen
bis über den Alleenring hinaus auf rd. 32 km Länge geplant.
- Mit der 3. Ausbaustufe soll die Stadtbahn gleichzeitig
frei von jeder Kreuzung mit dem Individualverkehr werden, 60 km
Tunnelanlagen haben und im übrigen auf Brücken, im Einschnitt
oder auf Dämmen geführt werden. Um die Tunnelanlagen
kurzfristig in Betrieb nehmen zu können, wurden an den Enden
der einzelnen Bauabschnitte provisorische Rampen geplant und entwickelt,
die die Tunnelabschnitte mit dem noch vorhandenen Straßenbahnnetz
verbinden und damit die Möglichkeit der unmittelbaren Inbetriebnahme
geben.
Der 1. Bauabschnitt
Als 1. Bauabschnitt des Stadtbahnbaues wurde eine
Strecke bestimmt, die im Zuge der Eschersheimer Landstraße
von der Straße "Am Grünhof" in südlicher
Richtung über Eschenheimer Tor - Große Eschenheimer Straße
- Hauptwache - Roßmarkt zur Großen Gallusstraße
verläuft. Der Stand der Entwurfsplanung gestattete Ende 1962
das Planfeststellungsverfahren beim Regierungspräsidenten in
Wiesbaden zu beantragen. Zwei Planfeststellungsbeschlüsse vom
10.6.1963 und 30.10.1964 schafften die öffentlich-rechtliche
Voraussetzung für den Stadtbahnbau in diesem Abschnitt.
Zunächst war vor Beginn der Rohbauarbeiten
die Tunneltrasse freizumachen und eine Anzahl dort verlaufender
Versorgungsleitungen umzulegen. Die Leitungsverlegungsarbeiten für
den 1. Bauabschnitt sind bis auf das Gebiet Hauptwache - Roßmarkt
- Große Gallusstraße, wo sie Ende 1964 begonnen wurden,
so weit abgeschlossen, daß der Rohbau des Stadtbahntunnels
unbehindert erstellt werden kann. Insgesamt wurden seit November
1962 u.a. 4600 lfdm Kanal, 11000 lfdm Trink- und Flußwasserleitungen
und 9000 lfdm Gasleitungen verlegt.
Am 28.6.1963 begannen mit dem ersten Rammschlag
in Höhe der Miquel-Adickes-Allee die eigentlichen Tunnelrohbauarbeiten
am 1. Baulos, das sich über eine Länge von 540 m von der
Straße "Am Grünhof" bis südlich des Kreisels
Miquel-Adickes-Allee hinzieht. Noch im gleichen Jahr, am 22.10.1963,
wurde das anschließende Doppellos 2/3 bis zur Hansaallee mit
einer Länge von rd. 960 m in Angriff genommen. Am 10.7.1964
wurden die Arbeiten für Los 4 mit einer Strecke von rd.540
m, von der Hansaallee bis zum Volksbildungsheim begonnen. Mit dem
Baubeginn für Los 5 am Eschenheimer Tor am 26.11.1964 und in
der Großen Eschenheimer Straße erreichten die Rohbauarbeiten
das Gebiet der Innenstadt. Inzwischen ist der Stadtbahntunnel von
"Am Grünhof" bis Hansaallee im Rohbau fertiggestellt.
Das letzte Los des 1. Bauabschnittes, das sich von der Hauptwache
über Roßmarkt bis in die Große Gallusstraße
erstreckt, wurde Mitte 1965 in Angriff genommen.
Eschenheimer Tor, Baulos 5, 1965
Die U-Bahnhöfe
Mit dem Bau der einzelnen U-Bahn-Stationen werden
gleichzeitiq Fußgängerunterwege zur Unterquerung der
Straßen an allen wichtigen Kreuzungen mitgebaut. Auch die
Straßen- oder sonstigen Verkehrsbauten, wie sie nach dem Generalverkehrsplan
zukünftig notwendig werden, werden, soweit sie die Stadtbahntrasse
kreuzen, mit dem Tunnelbau gleichzeitig erstellt. Allein zur Durchführung
des 1. Bauabschnittes sind rd. 4500 Stück bis zu 22 m lange
Rammträger aus Peiner Profil 30 zu schlagen. Es sind für
diesen 1. Bauabschnitt rd. 560000 cbm Boden auszuheben, rd. 200000
cbm Boden wieder zu verfüllen, 120000 cbm Beton herzustellen
und 8000 t Stahl zu verbauen. Gleichzeitig mit den Rohbauarbeiten
wurde mit der Planung für den architektonischen Ausbau der
Bahnhöfe, den Gleisbau und die Sicherungsanlagen des 1. Bauabschnittes
begonnen. Die architektonische Gestaltung der Bahnhöfe wurde
auf ihre technischen Eigenschaften, Wartung und Unterhaltung untersucht.
Gegen Ende 1964 wurden die Planungsarbeiten für den 1. Bahnhof
an der Miquel-Adickes-Allee abgeschlossen. Der Ausbau der ersten
beiden Bahnhöfe Miquel-Adickes-Allee und Holzhausenstraße
begann im Frühjahr 1965. Zusammen mit dem architektonischen
Ausbau werden die Gleise und der Fahrdraht verlegt und das Sicherungssystem
eingebaut. Insgesamt ist für die Strecke "Am Grünhof"
bis Hansaallee eine Ausbauzeit von 12 Monaten vorgesehen.
Der 2. Bauabschnitt
Neben der Entwurfsplanung für den 1. Bauabschnitt
wurde die Vorplanung für den 2. Bauabschnitt vom Hessendenkmal
über Kurt-Schumacher-Straße - Konstabler Wache - Dom/Römer
- Kaiserplatz - Hauptbahnhof zur Mainzer Landstraße bzw. Friedrich-Ebert-Anlage
durchgeführt. Dieser Abschnitt ist 4,5 km lang. Um einen zügigen
Ablauf des Ausbaues des Stadtbahnnetzes zu gewährleisten, wurde
1965 mit den Leitungsverlegungsarbeiten im Bereich Hessendenkmal-Konstablerwache
begonnen. Diese Arbeiten dienen gleichzeitig der Freilegung der
Tunneltrasse für den 2. und 3. Bauabschnitt. Mit den Rohbauarbeiten
am Tunnelkörper zwischen Hessendenkmal und Konstabler Wache
soll ebenfalls 1965 begonnen werden. Neben diesen unmittelbar anstehenden
Bauaufgaben wurde die Planung und eingehende Voruntersuchung für
die spätere Linienführung im gesamten Stadtbereich durchgeführt.
Weiter wurden anfallende Vor- und Detailplanungen für den Ausbau
der Stadtbahnstrecke in der Nord-West-Stadt bearbeitet. Die 1962
dem Stadtbahnbauamt übertragene Aufgabe des Baues einer Fußgangerunterführung
am Hauptbahnhof
führte zum Baubeginn am 31.10.1962. Nach einjähriger Bauzeit
konnte dieser Fußgängertunnel am 23.11.1963 der Öffentlichkeit
übergeben werden. Die durch den Bau der Stadtbahn hervorgerufene
Beeinträchtigung der Anlieger veranlaßten den Magistrat
im November 1962, dem Stadtbahnbauamt die alleinige Bearbeitung
sämtlicher Entschädigungsfragen im Zusammenhang mit Verkehrsbaumaßnahmen
zu übertragen.
Berichtszeitraum: 1965-68
Veränderungen und organisationstechnische
Begebenheiten
Im Jahre 1965 wurde zwischen der Stadt Frankfurt
am Main und dem Land Hessen vereinbart, daß die gesetzlich
dem Hessischen Minister für Wirtschaft und Verkehr obliegende
technische Aufsicht über Straßenbahnen in Tunnelbauwerken
sowie für die entsprechenden baulichen Anlagen der Frankfurter
Stadtbahn von der Stadt Frankfurt am Main übernommen wird.
Für diese Aufgaben wurde eine eigene, von
fachlichen Weisungen anderer städtischer Stellen unabhängige
Dienststelle, die "Technische Aufsicht für den Stadtbahnbau"
geschaffen. Der personelle Aufbau der TAS (nunmehr insgesamt 9 Bedienstete)
wurde im Laufe des Jahres 1966 weitgehend vollzogen. Der Dienststelle
obliegen im wesentlichen folgende Aufgaben:
- Technische und baurechtliche Prüfung der
Entwurfsunterlagen,
- Koordinierung der Mitwirkung anderer Ämter
und Dienststellen,
- Statische Prüfung der Berechnungen und
Ausführungszeichnungen, ggf. unter Einschaltung von Prüfingenieuren,
- Beaufsichtigung der ordnungsgemäßen
Durchführung aller Arbeiten zur Errichtung der Bauwerke.
Leistungen und Ereignisse
Mit Zunahme der Bautätigkeit innerhalb der
Bauabschnitte 1 und 2a wurde die Verwaltungsabteilung mit umfangreicheren
und komplizierteren Arbeitsvorgängen belastet. Dies trat insbesondere
bei der Durchführung der öffentlich rechtlichen Planfeststellungsverfahren
zu Tage sowie bei den zu erledigenden Grundstücksfragen und
bei der Bearbeitung von Entschädigungsansprüchen und Darlehensanträgen
von Anliegern. In den Jahren von 1965 bis 1968 wurden für folgende
5 Streckenabschnitte Planfeststellungsverfahren durchgeführt:
- 1. Eschenheimer Anlage bis Battonstraße
- Planfeststellungs-Beschluß vom 7.7.1966
- 2. Nordweststadtzentrum - Planfeststellungs-Beschluß
vom 7.7.1966
- 3. Nordweststadtzentrum bis Anschluß nach
Heddernheim - Planfeststellungs-Beschluß vom 14.4.1967
- 4. Battonstraße bis Römerberg - Planfeststellungs-Beschluß
vom 4.9.1967
- 5. Kaiserstraße Planfeststellungs-Beschluß
vom 20.3.1968.
In dem Berichtszeitraum waren rd. 100 Entschädigungs-
und Überbrückungsdarlehens-Anträge zu bearbeiten.
Eine weitere Aufgabe wurde der Verwaltungsabteilung
mit der Vermietung der in den unterirdischen Verkehrsanlagen vorgesehenen
Verkaufsläden, Kiosken und Automatenanlagen zuteil. Die entsprechenden
Mietverträge wurden mit insgesamt 27 Interessenten abgeschlossen.
 |
Es ist darauf hinzuweisen, daß
innerhalb der Verwaltungsabteilung die Dokumentation über
die Tätigkeit des Stadtbahnbauamtes, d.h. über den
Baufortschritt der Stadtbahn, wahrgenommen wird. Zur Information
der Frankfurter Bürger und auswärtiger Interessenten
werden Modelle ausgestellt, Führungen über die Baustelle
vorgenommen und Lichtbildervorträge gehalten. Innerhalb
der Planungsarbeit des StBBA ist insbesondere auf die Bauvorbereitung
zur sogenannten "Großen Lösung Hauptwache"
hinzuweisen. In kürzester Zeit war es 1965 notwendig, die
Planung der Bauvorbereitung für den Bereich der Hauptwache
zu ändern, da man aus wirtschaftlichen und verkehrstechnischen
Gründen es für notwendig erachtete, einmal innerhalb
des Hauptwachenbereiches die für die S-Bahn und für
die Stadtbahn - zum 3. Bauabschnitt gehörend - erforderlichen
gemeinschaftlichen Tunnelanlagen zu bauen und zum zweiten für
die Fußgängerführung eine großzügige
unterirdische Tunnelanlage (B-Ebene) zu errichten, deren Ausweitung
mit den wirtschaftlich zu nutzenden Flächen ca. 15000 qm
beträgt. (Abb links: Bauarbeiten für die U-Bahn an
der Hauptwache, 1966) |
Als Vorbereitung für den Tunnelbau wurden
umfangreiche Leitungsverlegungsarbeiten und Verlegungen von Entwässerungskanälen
durchgeführt.
Es wurden 5200 lfd. m Entwässerungskanal mit
einer Bausumme von 12,5 Mio DM hergestellt, Davon sind 1350 lfd.
m in unterirdischer Bauweise gebaut. An Versorgungsleitungen für
Gas und Wasser mußten ca. 7500 lfd. m Stahl- bzw. Gußrohrleitungen
mit einer Bausumme von 7,5 Mio DM verlegt werden. Darüber hinaus
erfolgten Kabelverlegungen für die Deutsche Bundespost, das
Amt für technische Anlagen und die Stadtbahn mit einer Länge
von rd. 100000 m, die einen Gesamtbaukosten-Aufwand von ca. 2,6
Mio DM erforderten. Aus organisatorischen und personellen Gründen
wurde ab Juni 1968 die Bauleitung für die Leitungsverlegungsarbeiten
und den Bau von Entwässerungskanälen teilweise der Frankfurter
Aufbau AG übertragen.
Die Oberbauleitung verbleibt weiterhin beim Stadtbahnbauamt.
Innerhalb des Berichtszeitraumes wurde mit dem Tunnelrohbau für
folgende Baulose begonnen:
- Baulos 6: am 5.8.1965
- Baulos NW 1: am 1.2.1966
- Baulos 21: am 28.6.1966
- Baulos NW 2: am 20.4.1967
- Baulos NW 3: am 13.10.1967
Die Bauarbeiten folgender Baulose wurden beendet:
- Baulos 2/3 Schlußabnahme am 3.11.1965
- Baulos 4 Schlußabnahme am 5.7.1966
- Baulos 1 Schlußabnahme am 26.1.1967
- Baulos 5 Schlußabnahme am 26.7.1967
- Baulos NW 1 Schlußabnahme am 6.10.1967
- Baulos NW 2 Schlußabnahme am 20.12.1967
Die umfangreichen Arbeiten am Tunnelbauwerk Hauptwache
wurden ebenfalls im Jahre 1968 termingerecht beendet.
Hinsichtlich des Umfanges der auszuführenden
Arbeiten erscheinen folgende Zahlen erwähnenswert:
- Bodenaushub rd. 840000 cbm
- Einbringen von Beton rd. 215000 cbm.
Für den Ausbau der einzelnen Stadtbahnhöfe
ist ein umfangreicher Arbeitsanfall zu bewältigen. Dies gilt
insbesondere für den Ausbau der Station Hauptwache. Bei der
Verkehrsanlage Hauptwache handelt es sich um ein 3-geschossiges
unterirdisches Bauwerk. Hier wurde in der untersten Ebene (D-Ebene)
ein 2-gleisiger Bahnhof der Stadtbahn, in der darüberliegenden
Ebene (C-Ebene) ein 4gleisiger Gemeinschaftsbahnhof Deutsche Bundesbahn
und Stadtbahn und in der ersten Tiefebene (B-Ebene) eine Fußgängerebene
errichtet. Der 4-gleisige Gemeinschaftsbahnhof wurde im Hinblick
auf den Bauzeitenplan des 3. Bauabschnittes und der Deutschen Bundesbahn
noch nicht ausgebaut. Bei der Fußgängerebene handelt
es sich um eine ca. 15000 qm große Fläche, die ca. 8000
qm Ladenverkaufsfläche beinhaltet (z.B. Restauration, Großraumläden
für Kaufhof und Kaufhalle und weitere kleinere Geschäfte).
Die technische Einrichtung zur Versorgung dieses Fußgängerbereiches
mit Luft, Heizung und elektrischer Energie wird von einem unter
der B-Ebene gelegenen zentralen Raum vorgenommen.
Die Planung und Ausführung des Bauwerkes Hauptwache
war in enger Zusammenarbeit und laufender Abstimmung mit den beteiligten
Fachdienststellen und den beauftragten Architekten und Sonder-Ingenieuren
durchzuführen. Für die Projektierung und den Bau des 4-gleisigen
Gemeinschaftsbahnhofes mußten u.a. die Belange der Stadtbahn
als gleichstrombetriebene Bahn und der Bundesbahn als wechselstrombetriebene
Bahn miteinander abgestimmt werden. Im übrigen erfolgt die
Planung dieses Abschnittes in enger Zusammenarbeit mit der Deutschen
Bundesbahn. Für die Zu- und Abgänge zu den verschiedenen
Stadtbahn-Stationen innerhalb des 1. Bauabschnittes wurden 28 Fahrtreppen
eingebaut.
Die Arbeit der Abteilung Gleisbau und Sicherungswesen
wirkt sich insbesondere hinsichtlich der Inbetriebnahme des Fahrverkehrs
aus. Sie zeichnet verantwortlich für die Errichtung der zentralen
Betriebsüberwachung in der Stadtbahnstation Hauptwache. Die
zentrale Leitstelle dient der Überwachung und Steuerung der
Betriebsanlagen in den unterirdischen Stadtbahnhöfen und Straßenabschnitten
der Stadtbahn. An Materialien für den Gleisbau wurden im Berichtszeitraum
verwandt: 26000 t Schotter; 17000 lfd. m Schienen. Für die
Fahrleitung wurden 45 t Kupfer benötigt.
Mit dem Inkrafttreten des Steueränderungsgesetzes
1966 (StÄG) besteht seit 1.1.1967 erstmals die Möglichkeit,
im Rahmen der gemäß Art. 8 § 4 des StÄG erlassenen
Richtlinien für Bundeszuwendungen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse
in den Gemeinden Bundesmittel für den Stadtbahnbau in Anspruch
zu nehmen. Die Strecke des 1. Bauabschnittes der Frankfurter Stadtbahn
von Rampe Große Gallusstraße bis Nordwest-Zentrum wurde
am 4.10.1968 feierlich in Betrieb genommen.
Berichtszeitraum: 1969-72
Im Berichtszeitraum wurden im wesentlichen, abgesehen
von der generellen Fortführung der Arbeiten zur Herstellung
der U-Bahn, die Planfeststellungsverfahren für die Streckenabschnitte
Kaiserstraße bis Untermainkai und Römerberg bis Gutleutstraße,
für die Station Hauptbahnhof der U-Bahn, für die Strecke
von der Wendeanlage Seckbacher Landstraße bis Heidestraße,
für die Strecke in der Gutleutstraße und die Wendeanlage
in der Düsseldorfer Straße sowie für die Ausbaustrecke
Nordweststraße abgewickelt. Die Vorplanung erstreckte sich
auf die U-Bahn-Streckenabschnitte Theaterplatz bis Messe, Konstablerwache
bis Seckbacher Landstraße, Bahnhof Heddernheimer Landstraße
bis Ginnheim und Adalbertstraße bis Zoo. Der Tunnelrohbau
der Strecken Roßmarkt bis Neue Mainzer Straße und Scheffeleck
bis Theaterplatz sowie der Rohbau der Bahnhöfe Konstablerwache,
Römerberg und Theaterplatz wurden größtenteils fertiggestellt,
während mit den Rohbauarbeiten für den Stadtbahntunnel
in der Gutleutstraße sowie zwischen Berger Straße/Heidestraße
und Seckbacher Landstraße begonnen werden konnte. Im Auftrage
der DB ist im Berichtszeitraum das S-Bahn-Tunnelstück im Bereich
Taunusanlage/Opernplatz fertiggestellt worden. Die DB hat ihrerseits
im Auftrage der Stadt mit den Bauarbeiten für den U-Bahn-Teil
des Gemeinschaftsbauwerkes Hauptbahnhof (tief), zusammen mit den
entsprechenden S-Bahn-Bauarbeiten, begonnen. Im übrigen wurden
in Frankfurt am Main erstmals zwei Tunnelbaulose in bergmännischer
Bauweise ausgeführt. Der Tunnel zwischen Battonnstraße
und Römerberg wurde im sogenannten Schildvortrieb hergestellt;
im Bereich zwischen Römerberg und Weißfrauenplatz ist
die Neue Österreichische Bauweise" angewendet worden.
Dabei wurde das historische Gebäude des Römer und der
Rathaus-Südbau ohne Beschädigung unterfahren. Insgesamt
wurden im Berichtszeitraum 630000 cbm Erdaushub und 155000 cbm Beton
bewegt.
Zwei Jahre mußte die Justitia vom
Gerechtigkeitsbrunnen auf dem Römerberg dem U-Bahnbau weichen
, am 15. September 1972 konnte sie wiederaufgestellt werden.
An die jeweils fertiggestellten Rohbauarbeiten
schlössen sich kontinuierlich die entsprechenden Ausbauarbeiten
an. Die zuständige Abteilung war insbesondere mit dem Ausbau
der Bahnhöfe Konstablerwache, Römerberg und Theaterplatz
sowie den vorerwähnten Tunnelstrecken befaßt. Daneben
obliegt ihr seit 1971 die Planung und der Ausbau der oberirdischen
Bahnhöfe Römerstadt und Niddapark sowie einer Abstellanlage
und eines Gleichrichterwerkes. Die Besonderheiten der Arbeit der
Abteilung Gleisbau, Sicherungswesen und Bauvermessung lagen in der
Entwicklung und Planung einer zentralen Betriebsüberwachung.
Die Leitungsbauabteilung des Amtes, die für die Freimachung
der U-Bahn-Trasse von Ver- und Entsorgungsleitungen und sonstigen
Anlagen zuständig ist, wurde im Jahre 1969 aufgrund einer Vereinbarung
mit der Deutschen Bundesbahn zusätzlich auch für den S-Bahn-Bau
im Stadtgebiet eingesetzt. Gemäß Vertrag mit dem Land
Hessen vom 11.6.1965 wird die technische Aufsicht für den Stadtbahnbau,
die dem Hessischen Minister für Wirtschaft und Technik obliegt,
vom Stadtbahnbauamt mit wahrgenommen. Zu diesem Zweck ist im Rahmen
des Amtes eine selbständige Dienststelle gebildet worden, die
in fachlicher Hinsicht ausschließlich dem Hessischen Minister
für Wirtschaft und Technik untersteht. Im Berichtszeitraum
ist dieser Dienststelle auch die bauliche Überwachung derjenigen
S-Bahn-Anlagen übertragen worden, die von der Stadt namens
und für Rechnung der DB im Zusammenhang mit dem Bau von U-Bahn-Anlagen
mitgebaut werden. Im Dezember 1971 wurde der seit Jahren anhängige
Rechtsstreit zwischen einem von dem U-Bahn-Bau betroffenen Anlieger
und der Stadt, der als Musterprozeß in Entschädigungsfragen
des U-Bahnbaus von allen Städten der Bundesrepublik mit Interesse
verfolgt wurde, durch den Bundesgerichtshof für die Stadt negativ
entschieden. Der Bundesgerichtshof hielt in den Leitsätzen
des Urteils weitgehend an der bisherigen Rechtsprechung fest.
|