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statistisches amt und wahlamt.  
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Berichtszeitraum: 1945-65

 

Im Jahre 1965 konnte das Statistische Amt der Stadt Frankfurt/Main sein 100jähriges Bestehen feiern, ein in der deutschen Kommunalstatistik bisher recht seltenes Ereignis. Als dritte deutsche Stadt - nach Bremen und Berlin - hatte Frankfurt bereits im Jahre 1865 ein eigenes Amt zur Wahrnehmung aller statistischen Aufgaben geschaffen. Der damalige Senat der Freien Stadt Frankfurt sowie später die Oberbürgermeister und die städtischen Körperschaften sind sich stets der Bedeutung bewußt gewesen, welche die amtliche Statistik für die Verwaltung eines großstädtischen Gemeinwesens und als Arbeitsgrundlage zur Durchführung vielfältiger kommunaler Aufgaben besitzt; als unentbehrliche Informationsquelle über die demographischen, ökonomischen, sozialen und kulturellen Tatbestände und Vorgänge hat sie sich zu einem wichtigen Instrument der Kommunalpolitik entwickelt. Über das Aufgabengebiet des Amtes sagt die "Allgemeine Geschäftsanweisung für die Stadtverwaltung Frankfurt am Main" (AGA) einleitend folgendes: Das Statistische Amt und Wahlamt ist die statistische Zentralstelle der Stadtverwaltung. Es hat die Aufgabe, alle statistischen Arbeiten der Stadtverwaltung in fachkundiger Weise zu sammeln und auszuwerten sowie den einzelnen städtischen Stellen bei der Erfassung statistischen Materials beratend und helfend zur Seite zu stehen."
Ein großer Teil der statistischen Arbeiten wird auf bundesgesetzlicher Grundlage und insofern als "Bundesstatistik" durchgeführt.
Aus Zweckmäßigkeitsgründen wurde 1946 das Wahlamt, dem die Vorbereitung und Durchführung der politischen Wahlen in Frankfurt obliegt, mit dem Amt verbunden; zehn Jahre später - im Jahre 1956 - wurde aus ähnlichen Gründen die bis dahin zum Rechneiamt gehörende Lohnsteuerkartenstelle angegliedert. Es sind somit drei große Aufgabengebiete, die das Amt wahrzunehmen hat: als Statistisches Amt die Sammlung, Aufbereitung und Auswertung statistischen Zahlenmaterials, als Wahlamt die Führung der heute rund 520000 Karteikarten umfassenden Wahlkartei und die organisatorische Durchführung von Wahlen, als Lohnsteuerkartenstelle letztlich die Führung der Lohnsteuerkartei und die Ausgabe von jährlich etwa 480000 Lohnsteuerkarten an die in Frankfurt wohnenden Arbeitnehmer. Zur Durchführung dieser vielfältigen Aufgaben verfügt das Amt über ein Stammpersonal von 13 Beamten und 68 Angestellten; zur Bewältigung von Massenarbeiten (Volkszählungen und sonstige größere Erhebungen, Wahlvorbereitung, Ausschreiben der Lohnsteuerkarten usw.) ist von Fall zu Fall die Heranziehung von Aushilfsangestellten erforderlich.

Zerstörung und Wiederaufbau

Mit der fast völligen Zerstörung der Innenstadt während des Krieges war auch das Statistische Amt mit seiner gesamten Einrichtung, seiner Bibliothek, seinem Archiv und fast allen sonstigen Materialien ein Opfer der Flammen geworden. Der Wiederaufbau und die Neuorganisation des Amtes wurde unverzüglich nach Kriegsende zusammen mit der Wiederaufnahme der städtischen Verwaltungstätigkeit begonnen. Allerdings mußte sich das Statistische Amt und Wahlamt - so hieß es nunmehr - vorerst mit einer behelfsmäßigen Unterbringung in einigen Räumen der damaligen Westend-Mittelschule in der Nähe des Polizeipräsidiums begnügen. Dieses Provisorium währte fünf Jahre und war gekennzeichnet durch unzureichende Räume, durch primitive Ausstattung mit Mobiliar und alle sonstigen Erscheinungen des Mangels, die im Gefolge des Krieges auftraten. Erst im Herbst des Jahres 1950 war ein Umzug in den 3. Stock des wiederhergestellten Rechneiamtes (Rathaus-Nordbau) am Paulsplatz möglich. Bereits sechs Jahre später mußte das Amt erneut umziehen, da das Rechneiamt mit seinen Dienststellen wegen Eigenbedarfs das gesamte Gebäude in Anspruch nahm. Das neue Domizil des Statistischen Amtes und Wahlamtes lag nur wenige Schritte davon entfernt, in der Buchgasse 9, im Gebäude des Bankhauses der Gebrüder Bethmann. Hier verblieb das Amt bei zunehmend drückend werdender Raumnot fast elf Jahre. In dieser Zeitspanne wuchs die Einwohnerzahl der Stadt um annähernd 150000 Menschen; diese Entwicklung mußte sich zwangsläufig auch auf das Ausmaß der Arbeiten in sämtlichen Abteilungen des Amtes fühlbar auswirken. Da in der Buchgasse 9 eine räumliche Ausdehnung nicht möglich war, wurden dem Amt im Frühjahr 1964 die Räume des neuerbauten Bürohauses Kurt-Schumacher-Straße 41 zur Verfügung gestellt; eine voll befriedigende Unterbringung aller Abteilungen des Amtes wurde damit jedoch nicht erreicht.

Wachsende Aufgaben der Kommunalstatistik

In Anbetracht der vielschichtigen Probleme auf allen Gebieten der kommunalen Verwaltung hat das zunehmende Bedürfnis nach zuverlässigen statistischen Unterlagen im Laufe der vergangenen zwanzig Jahre zu einer im Vergleich zur Vorkriegszeit erheblichen Ausweitung des statistischen Arbeitsprogramms geführt. Um den städtischen Körperschaften, Ämtern, Dienststellen und Betrieben das für ihre Planungen und Maßnahmen erforderliche statistische Rüstzeug zu erarbeiten, war es notwendig, neben den statistischen "Routinearbeiten" und außer der Bearbeitung der Bundesstatistiken auch in umfangreichem Maße Sonderuntersuchungen auf statistischer Basis zu einer Vielzahl aktueller Probleme vorzunehmen; die Anpassung der statistischen Arbeiten an die neuen und zusätzlichen Aufgaben der Verwaltung mußte für das Amt die oberste Richtschnur sein. Mit dieser Zielsetzung wurde die Aufbereitung und Auswertung der großen Zählungswerke der vergangenen zwei Jahrzehnte betrieben, insbesondere der Volks-, Berufs- und Arbeitsstättenzählungen der Jahre 1950 und 1961 sowie der Wohnungszählung von 1956. Mit der zunehmenden Bedeutung Frankfurts als Kern der Stadtregion und mit der Intensivierung der Stadt-Umland-Beziehungen wurden in Verbindung mit den Bestrebungen zur Errichtung einer Planungsgemeinschaft für das Untermaingebiet weitere neue und wichtige Aufgaben an das Amt herangetragen. Von besonderer Bedeutung ist auch die Aufnahme der Sozialproduktsberechnungen für die Stadt in das allgemeine Arbeitsprogramm; das Statistische Amt in Frankfurt hat als erstes städtestatistisches Amt in der Bundesrepublik (abgesehen von den Stadtstaaten) mit solchen Berechnungen begonnen; sie bedeuten eine wesentliche Bereicherung der verfügbaren konventionellen wirtschaftsstatistischen Daten und haben im übrigen im In- und Ausland ein zunehmendes Interesse an der Durchführung solcher Arbeiten geweckt.
Die Arbeitsergebnisse des Statistischen Amtes können nur in bescheidenem Umfange gedruckt und publiziert werden. Zu diesen Veröffentlichungen gehören vor allem die seit 1950 wieder herausgegebenen Statistischen Jahrbücher, die die Möglichkeit geben, sich in gedrängter Form einen zahlenmäßigen Überblick über Bevölkerung, Wirtschaft, Verkehr und andere Bereiche des kommunalen Geschehens zu verschaffen. Die verhältnismäßig kurz gefaßten Statistischen Monatsberichte dienen vor allem einer aktuellen Berichterstattung; neben dem Zahlenteil enthalten sie üblicherweise kürzere oder längere Textbeiträge über spezielle Probleme der Kommunalstatistik. Bei umfangreicheren Darstellungen geschieht das in Form von Sonderheften.
Es kann als ein erfreuliches Zeichen einer erfolgreichen zwanzigjährigen Entwicklung nach dem Zusammenbruch von 1945 gewertet werden, daß die Arbeit des Amtes heute mehr denn je durch Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft anerkannt wird; darüber hinaus nehmen in zunehmendem Maße weite Kreise der Bevölkerung z.B. Lehrer und Schüler, Journalisten und Gewerkschaftler, Rechtsanwälte und Hausfrauen - aus beruflichen und privaten Anlässen die Informationsquellen des Amtes in Anspruch. Es spricht sowohl für das Ansehen, das die Stadt im In- und Ausland besitzt, als auch für den Ruf des Statistischen Amtes, daß ständig Anfragen aus fast allen Teilen der Welt eingehen, in denen statistische Informationen über Bevölkerung, Wirtschaft, Verkehr und viele andere Bereiche des kommunalen Lebens erbeten werden. Besondere Bedeutung haben selbstverständlich solche Fälle, die sich unmittelbar auf das Wirtschaftsleben der Stadt auswirken; bei der Errichtung von Niederlassungen ausländischer Firmen, bei der Anknüpfung von Geschäftsbeziehungen und ganz generell für Zwecke der Marktforschung und Marktanalyse spielen die Ergebnisse der amtlichen Statistik heute eine oft entscheidende Rolle. Die Erledigung dieses umfangreichen Auskunftsdienstes ist insofern nicht "Kundendienst" schlechthin, sondern auch wichtiger Bestandteil der Wirtschaftsförderung der Stadt.

Aus der Tätigkeit des Wahlamtes

Im Zuge der Neuordnung der städtischen Verwaltung nach dem Kriege wurde dem Statistischen Amt durch die Angliederung des Wohlamtes ein neuer wichtiger Aufgabenbereich zugewiesen. Insgesamt hat das Wahlamt zwischen 1946 und 1966 sechs Kommunalwahlen, fünf Landtagswahlen und fünf Bundestagswahlen durchgeführt, hinzu kommen die Wahl der verfassungsberatenden Landesversammlung (30.6.1946), die Volksentscheide über die Landesverfassung und über Art. 41 derselben (1.12.1946) sowie eine Volksabstimmung über eine Verfassungsänderung (9.7.1950).
Voraussetzung für die reibungslose Abwicklung jeder Wahl ist die sorgfältige und gewissenhafte Fortschreibung der Wahlkartei. Allein die Veränderungen durch Zuzug, Wegzug, Umzug, Geburt, Tod, Eheschließung, Ehescheidung usw. ergeben jährlich die imposante Zahl von fast 240000 Bearbeitungsfällen; die Fortschreibung der sogenannten"Unmündigen-Kartei" und der "Bescholtenen-Kartei" sowie die Erfassung der Personen mit zweitem Wohnsitz erfolgen getrennt davon. Mit der Zunahme der Einwohnerzahl und mit der Erschließung zahlreicher neuer Wohngebiete wurde wiederholt eine Neueinteilung der Stadt in Stimmbezirke erforderlich; dadurch ergaben sich weitere Mehrarbeiten bei den Wahlvorbereitungen in Bezug auf die Bereitstellung und Ausstattung der Wahllokale, die Auswahl und Schulung der ehrenamtlich tätigen Wahlvorsteher, Beisitzer und sonstiger Hilfskräfte.
Über die Ergebnisfeststellung hinaus hat das Amt regelmäßig umfangreiche statistische Auswertungen der Wahlen vorgenommen und zahlreiche wahlsoziologische Publikationen herausgebracht, die in ihrer Art und mit ihren Feststellungen z.T. einmalig sind und in Frankfurt sowie im In- und Ausland ein lebhaftes Echo gefunden haben.
Abgesehen von den politischen Wahlen hat das Wahlamt im Laufe der Zeit in zunehmendem Maße bei der Durchführung anderer Wahlen federführend oder beratend mitgewirkt. Dazu gehören die Wahl zur Land- und Forstwirtschaftskammer, die Wahl zur Verbandsversammlung des Landeswohlfahrtsverbandes, die Wahl zur Bildung der Schulvorstände und die Wahl der Vertretungskörperschaft bei der Sozialversicherung. Des weiteren sind dem Wahlamt Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufstellung der Schöffen- und Geschworenenlisten, mit der Bildung der Steuerausschüsse bei den Finanzämtern und mit der Erstellung von Auswahllisten für ehrenamtliche Verwaltungsrichter übertragen worden.

Ausgabe der Lohnsteuerkarten

Rechtsgrundlagen für die Tätigkeit der Lohnsteuerkartenstelle sind vor allem die Lohnsteuer-Durchführungsverordnung und die Lohnsteuerrichtlinien, die fast jährlich Änderungen kleineren oder größeren Umfangs unterworfen sind; arbeitsmäßig von besonderer Bedeutung war die Einführung des Splittingverfahrens im Jahre 1959.
Mit dem Wachsen der Einwohnerzahl auf inzwischen rund 700000 - fast 150000 mehr als vor dem Kriege erfuhr die Arbeit der Lohnsteuerkartenstelle eine kontinuierliche Ausweitung. Im Jahre 1964 wurden allein für die deutsche Bevölkerung rund 433000 Lohnsteuerkarten ausgeschrieben und zugestellt. Eine weitere schwierige Aufgabe kam mit der noch im Steigen begriffenen großen Zahl der ausländischen Arbeitnehmer hinzu, für die 1964 nicht weniger als 34500 Lohnsteuerkarten zu schreiben waren.

 

 

Berichtszeitraum: 1965-68

 

Am Beginn der Berichtszeit stand die Feier des 100jährigen Bestehens des Statistischen Amtes. Dieses für ein kommunalstatistisches Amt recht seltene Jubiläum wurde durch die Herausgabe einer vielbeachteten Festschrift gewürdigt, in der die wichtigsten Etappen der Geschichte des Amtes festgehalten sind.
Die Tätigkeit der statistischen Abteilungen war weiterhin auf drei große Aufgabenkomplexe abgestellt: Durchführung der gesetzlich angeordneten laufenden statistischen Erhebungen für Zwecke der Bundesstatistik, Bereitstellung wichtiger statistischer Daten für die städtischen Körperschaften, Ämter und Dienststellen sowie Auskunftdienst an breite Kreise der Wirtschaft und der Öffentlichkeit.

Neue Aufgaben

Mit dem Bevölkerungswachstum in der Stadtregion und den wirtschaftlichen Verdichtungserscheinungen in diesem Raum war es notwendig, auch die statistische Arbeit in stärkerem Maße als früher auf diese Verhältnisse abzustellen; das Amt war bemüht, entsprechend den Wünschen des Magistrats und den Anforderungen der zuständigen Ämter auch das Umland der Stadt in die Datensammlung aufzunehmen und ganz allgemein die Beziehungen zwischen der Kernstadt Frankfurt und ihrem Wirtschaftsraum in stärkerem Maße statistisch zu durchleuchten. Hierbei erwies sich allerdings der Mangel an aktuellen Daten über die kleineren Gemeinden als beträchtliches Hindernis.
Mit Ausnahme der für Oktober 1968 vorgesehenen und durch Bundesgesetz angeordneten Wohnungszählung war die Berichtszeit frei von Erhebungen, die auf kommunaler Ebene besondere organisatorische Maßnahmen größeren Umfangs erfordern. Entsprechend den Wünschen der Stadt- und Verkehrsplanung soll bei der Tabellierung und Auswertung dieser Wohnungszählung erstmals das Prinzip der kleinräumlichen Gliederung stärker praktiziert werden, d.h. die Darstellung der Ergebnisse nach Blocks, Straßenabschnitten usw. Im Zuge der Sparmaßnahmen wurde das Amt zu einer beträchtlichen Reduzierung seiner laufenden Publikationen gezwungen. Das betraf vor allem die "Statistischen Monatsberichte", die seit Anfang 1967 in ihrem Umfang gekürzt wurden und nur noch alle drei Monate erscheinen. Im "Statistischen Jahrbuch" wird weiterhin auf jährlicher Basis in tabellarischer und grafischer Form ein über einen größeren Zeitraum hinweggehender Überblick über die wichtigsten Strukturdaten und Entwicklungsvorgänge aus allen Bereichen des kommunalen Lebens gegeben.
Die auf Initiative des Amtsleiters, Professor Dr.Gunzert, bereits im Jahre 1953 begonnenen wissenschaftlichen Arbeiten zur Berechnung des regionalen Sozialprodukts haben inzwischen zur Aufnahme entsprechender Berechnungen auch in anderen Großstädten geführt. Unter Federführung des Amtes wurde 1967 ein "Arbeitskreis für Sozialproduktsberechnungen und Wirtschaftsforschung der Großstädte" gebildet, der sich diesen Fragen in Zukunft intensiv widmen wird. Diese Bemühungen um einen weiteren Ausbau der kommunalen Wirtschaftsforschung und -prognose werden vom Deutschen Städtetag seit geraumer Zeit besonders angeregt und gefördert.

Einsatz von Wahlmaschinen

Das Wahlamt hatte im Berichtszeitraum drei politische Wahlen und ein Volksbegehren vorzubereiten und abzuwickeln. Am Beginn stand die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung vom 25.10.1964, der im September 1965 die Bundestagswahl und im November 1966 die Landtagswahl folgten. Ebenfalls in den Herbst 1966 fiel das von der CDU beantragte Volksbegehren über die Einführung der Briefwahl in Hessen. Die Unterschiedlichkeit der den politischen Wahlen zugrunde liegenden Wahlgesetze und Wahlordnungen erschwert die Arbeit des Wahlamtes weiterhin. Ein anderes wichtiges Problem war die Frage der Anschaffung von Wahlmaschinen. Das Amt besitzt seit einigen Jahren insgesamt 24 Wahlmaschinen zweier Fabrikate, die in der Vergangenheit mehrfach zum Einsatz gelangten; es lag deshalb der Gedanke nahe, insbesondere zur Beschleunigung der Ergebnisfeststellung tunlichst alle Wahlbezirke mit Wahlmaschinen auszustatten. Nach sorgfältiger Prüfung unter Berücksichtigung der gemachten Erfahrungen und der Folgekosten kam das Amt zu dem Ergebnis, daß sowohl wegen der hohen Anschaffungskosten als auch in Hinblick auf die mit Sicherheit zu erwartende organisatorische und arbeitsmäßige Mehrbelastung ein solcher Plan vorerst zurückgestellt werden sollte. Die Vorteile liegen ausschließlich in der schnellen und eindeutigen Ergebnisermittlung in den Wahllokalen; für das Wahlamt jedoch ist damit durch die Lagerung und Wartung, den Transport und die Herrichtung dieser Maschinen, durch die notwendige Unterweisung der Wahlvorstände und aus manchen sonstigen Gründen sowie in Anbetracht der großen Zahl von rund 500 Wahlbezirken ein erheblicher zusätzlicher Mehraufwand verbunden; dieser Mehraufwand wäre ohne eine sehr beträchtliche Aufstockung der Etatmittel für die Vorbereitung der politischen Wahlen nicht zu verkraften. Da aufgrund der Erfahrungen aus der Vergangenheit stets mit plötzlichen Defekten und dem Ausfall von Maschinen während der Wahlhandlung gerechnet werden muß, kann man auf den Druck und die vorsorgliche Bereitstellung von Stimmzetteln sowieso nicht ganz verzichten.

Aus der Arbeit der Lohnsteuerkartenstelle

Der Umfang der Arbeiten in der Lohnsteuerkartenstelle wurde in der Berichtszeit durch den Rückgang der Einwohnerzahlen nur wenig beeinflußt. Die große Zahl der in Frankfurt ansässigen Ausländer hatte auf den Arbeitsanfall in der Lohnsteuerkartenstelle weiterhin beträchtliche Auswirkungen. Durch die starke Fluktuation der Gastarbeiter ist es zu erklären, daß die in der Bevölkerungsstatistik ausgewiesene Abnahme dieses Personenkreises praktisch keinen Niederschlag in der Arbeit der Lohnsteuerkartenstelle fand; selbst im Jahre 1967 lag die Zahl der für Ausländer ausgeschriebenen insgesamt 58273 Lohnsteuerkarten nur geringfügig unter dem Vorjahresergebnis. Diese Zahl erhält ein besonderes Gewicht dadurch, daß der relativ häufige Wohnsitz- und Arbeitsplatzwechsel der Gastarbeiter sowie die Verständigungsschwierigkeiten bei persönlichen Vorsprachen eine im Vergleich zur deutschen Bevölkerung erhebliche Mehrbelastung bedeuten. Das geht auch daraus hervor, daß bei einem Ausländeranteil von etwa 8% an der Gesamtbevölkerung im Jahre 1967 die Berichtigung und Ergänzung von Lohnsteuerkarten zu annähernd 20% von Ausländern beantragt wurde; bei den zu bearbeitenden An-, Ab- und Ummeldungen belief sich die Ausländerquote sogar auf rund 33%. Auch in der Berichtszeit haben die gesetzlichen Bestimmungen für die Ausschreibung, Ergänzung und Berichtigung der Lohnsteuerkarten einige Änderungen erfahren. Nach wie vor ist Frankfurt von der jährlichen Personenstandsaufnahme befreit. Die laufende Fortschreibung der Grundkartei sowie das Ausschreiben der Lohnsteuerkarten erfolgte wie früher manuell; auf lange Sicht sind aber Pläne für die Einbeziehung in eine integrierte Datenverarbeitung vorhanden, wozu bislang die Voraussetzungen fehlten.

 

 

Berichtszeitraum: 1969-72

 

Von dem denkwürdigen Census des römischen Kaisers Augustus zu Beginn unserer Zeitrechnung bis zu dem modernen statistischen Instrumentarium unserer Tage spannt sich ein weiter Bogen - die Geschichte der „Amtlichen Statistik". Nach wie vor ist aber eine Volkszählung ein Kernstück amtlicher statistischer Tätigkeiten. Eine solche Volkszählung - verbunden mit einer Arbeitsstättenzählung - erlebte Frankfurt am 27.5.1970. Sie bedeutete für das Statistische Amt in mehrfacher Hinsicht einen Höhepunkt: nicht weniger als 4500 trotz einer bescheidenen Vergütung ,,ehrenamtlich" tätige Zähler bemühten sich in der Zeit um den Erhebungsstichtag, die Bevölkerung und Wirtschaft dieser Stadt mit ihren wesentlichsten Strukturmerkmalen zu erfassen: die Männer und die Frauen, ihr Alter und ihren Familienstand, die Art ihrer Ausbildung, ihre Berufstätigkeit und anderes mehr. Gezählt wurden die Arbeitsstätten und ihre Beschäftigten, die Einpendler und die Auspendler. Die Ergebnisse liegen inzwischen vor in Form von Tabellen, Graphiken und Kommentaren. Die Konsumenten dieser Zählung sind die städtischen Körperschaften und Ämter, die städtischen Betriebe und Gesellschaften, Wirtschaft und Wissenschaft. Aber auch Schüler und Studenten und der ,,Mann auf der Straße". Von den Entscheidungshilfen für die Stadtentwicklungsplanung bis zum Lehr- und Lernmittel in den Schulen steht die Statistik im Dienste der Verwaltung und der Öffentlichkeit.

Wesenseigen ist der Kommunalstatistik weiterhin ihre gewissermaßen dualistische Aufgabenstellung. Das bedeutet einerseits im Rahmen der Auftragsstatistik „Erfüllungsgehilfe" der Bundes- und Landesstatistik zu sein, zum anderen wichtige statistische Funktionen im Rahmen der Selbstverwaltung auszuüben. Entsprechend vielfältig sind Art und Inhalt der zahlreichen Statistiken, die das Amt laufend oder in unregelmäßigen Zeitabständen erarbeitet. Sie werden in zumeist gedrängter Form in den Statistischen Monatsberichten und im Statistischen Jahrbuch veröffentlicht. Denn wer weiß schon, daß jährlich zwischen sechzig- und siebzigtausend Menschen nach Frankfurt zuziehen, aber ebenso viele die Stadt auch verlassen, daß in Frankfurt 27% des hessischen Sozialproduktes erarbeitet werden, daß allein im Jahre 1971 125 Verkehrstote zu beklagen waren, daß innerhalb von zehn Jahren die Zahl der Kinobesucher um zwei Drittel zurückgegangen ist und jährlich rund 1400 Ehen geschieden werden? Hinter allen diesen Zahlen verbergen sich nicht nur interessante Ereignisse oder auch menschliche Schicksale: das Leben dieser Stadt und ihre vielfältigen Probleme sind darin eingefangen. In erster Linie ist es aber Aufgabe des Amtes, der eigenen Verwaltung Orientierungs- und Entscheidungshilfen zu leisten. Das geschieht in vielfältiger Form und sehr häufig durch ebenso enge wie zwanglose und unbürokratische Zusammenarbeit mit den jeweiligen Fachämtern. Dabei handelt es sich um Bevölkerungsprognosen und um die Entwicklung von Schulkinderzahlen, um Probleme der Überalterung und um Fragen des Wirtschaftswachstums, um den zukünftigen Trinkwasserbedarf und um Umlandsprobleme. In diesem Sinne war das Amt u.a. auch um die stärkere regionale Differenzierung von Zählungsergebnissen bemüht. Aus der Aufgliederung statistischer Daten nach Ortsteilen und Stadtbezirken lassen sich bereits aufschlußreiche Informationen über die unterschiedliche Bevölkerungs- und Wirtschaftsstruktur sowie über die Entwicklung einzelner Gebietsteile der Stadt gewinnen. Strukturforschung und Entwicklungsplanung stellen aber zunehmend höhere Anforderungen an die Datenbereitstellung. Immer häufiger kommt es darauf an, auch das innere Gefüge eines Stadtteils und die örtlich gegebenen funktionalen Zusammenhänge und Verflechtungen feiner differenziert zu betrachten.

Die EDV-Großrechenanlagen der dritten Generation schaffen die technischen Möglichkeiten für den Aufbau derartiger umfassender Datensammlungen auf kleinster regionaler Basis. Weitere Voraussetzung ist die Einführung eines geographischen Bezugssystems (der sog. kleinräumiichen Gliederung), mit dessen Hilfe die erhobenen Einzeldaten lokalisiert werden. Stadtplanungsamt, Stadtvermessungsamt und Statistisches Amt leisteten gemeinsam die sehr aufwendige Grundlagenarbeit (Erstellung umfangreicher Kartenwerke, Datenerfassung), um die kleinräumliche Gliederung erstmals bei der Gebäude- und Wohnungszählung 1968 und der Volkszählung 1970 zur Anwendung bringen zu können. Das Gliederungssystem umfaßt derzeit 5500 Baublöcke bzw. 15000 Blockseiten, für die inzwischen aus beiden Großzählungen detaillierte Datenbestände vorliegen; sie werden laufend in Anspruch genommen. Die kleinräumliche Gliederung wird in Zukunft auch den regionalen Bezugsrahmen beim Aufbau fachbezogener Datenbanken abgeben, die ihrerseits Elemente eines anzustrebenden integrierten Planungsinformationssystems sein könnten.

Das Wahlamt hatte im Berichtszeitraum drei politische Wahlen in technisch-organisatorischer Hinsicht vorzubereiten und durchzuführen: die Bundestagswahl 1969, die Landtagswahl 1970 und die Kommunalwahl 1972. In das Jahr 1970 fiel außerdem die in Hessen durchgeführte Volksabstimmung über die Herabsetzung des Wahlalters von 21 auf 18 Jahre. Die Frankfurter Bürger - soweit sie an der Abstimmung teilnahmen - sprachen sich damals zu 63% für die dazu erforderliche Verfassungsänderung aus; die Wahlbeteiligung betrug 35%. Das wahlfreie Jahr 1971 wurde dazu benutzt, die Wahlkartei neu zu erstellen, d.h. die unbrauchbar gewordenen Karteikarten durch neue zu ersetzen. Das war notwendig, obschon in wenigen Jahren mit der Übernahme des gesamten Einwohnerwesens durch die Elektronik auch das Ende der bisher manuell geführten Wahlkartei gekommen sein wird; wichtige Vorarbeiten wurden bereits geleistet, um einen möglichst reibungslosen Übergang sicherzustellen. Das im Vergleich zu manchen anderen Städten relativ lange Festhalten an konventionellen Verfahren der Karteiführung und am manuellen Ausschreiben von Wahlbenachrichtigungskarten hat aber den Vorteil, daß die allenthalben beobachteten Kinderkrankheiten der modernen Technik und in ihrem Gefolge unerfreuliche und unter Umständen kostspielige Pannen weitgehend vermieden, sicherlich aber in engeren Grenzen gehalten werden können. Es wäre jedoch falsch, von dem Einzug der Elektronik in die Wahlorganisation eine Verringerung der Wahlkosten zu erwarten. Die Wahlorganisation im engeren Sinne wird weiterhin höchst personalintensiv sein. Ein Blick in die komplizierter gewordenen Wahlgesetze und Wahlordnungen zeigt in aller Deutlichkeit, welche Fülle von Dienstleistungen die Vorbereitung und Durchführung einer Wahl - unabhängig von der Nutzung der Elektronik - erfordert. Ein typisches Beispiel dafür ist die inzwischen bei allen Wahlen mögliche Teilnahme der Bürger an der Briefwahl. Sie ist zur Verhinderung von Mißbrauch und im Interesse des Wahlgeheimnisses mit einer Vielzahl bürokratisch anmutender, nichtsdestoweniger aber unverzichtbarer manueller Verrichtungen verbunden; denn das Wahlrecht schreibt das Verfahren ausdrücklich und im Detail vor, und für Maßnahmen eines mechanisierten und rationalisierten Arbeitsablaufes ist wenig Spielraum. Damit wird im Vergleich zum Wahlverfahren in vielen Teilen des Auslandes Demokratie in gewissermaßen verfeinerter Form praktiziert. Der Bürger sollte sich aber darüber im klaren sein, daß er dafür einen Preis bezahlen muß.

Die in Verbindung mit der Kommunalwahl 1972 erstmals durchzuführende Wahl von Ortsbeiräten stellte an das Amt in wahlorganisatorischer Hinsicht neue und zusätzliche Anforderungen größten Ausmaßes. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen waren die Ortsbeiräte in direkter Wahl von der Bevölkerung zu wählen. Das bedeutete, daß sich bestimmte Aufgaben bei der Wahlvorbereitung vervielfachten, wie etwa die mit der Einreichung und Prüfung von Wahlvorschlägen verbundenen Arbeiten; entsprechend der Zahl von 15 Ortsbezirken waren neben dem für das ganze Stadtgebiet einheitlichen Stimmzettel für die Wahl der Ortsbeiräte erforderlich; die Wahlberechtigten eines Wahlbezirkes hatten somit am Wahltage jeweils zwei Stimmzettel auszufüllen. Das wiederum hatte eine Verdoppelung des Zeitaufwandes bei der Stimmabgabe sowie bei der Ergebnisermittlung in den Wahllokalen und in der Wahlleitung zur Folge. Es mag für den Außenstehenden zunächst unverständlich erscheinen, wenn die Lohnsteuerkartenstelle trotz stagnierender Einwohnerzahlen - sie haben sich in der Berichtszeit nur minimal verändert - über kontinuierlich zunehmende arbeitsmäßige Belastung klagt. Es wird nämlich häufig übersehen, daß die Inanspruchnahme der Lohnsteuerkartenstelle nicht nur vom jeweiligen Stand der Bevölkerungszahl abhängig ist, sondern insbesondere von dem Ausmaß der natürlichen und räumlichen „Bevölkerungsbewegung", wie der Statistiker es nennen würde. Dabei kann man feststellen, daß sich seit einigen Jahren Geburt und Tod, Zuzug und Wegzug zahlenmäßig mehr oder weniger aufheben und somit rechnerisch die Einwohnerzahl nicht nennenswert verändern. Ein Blick in die Unterlagen der Lohnsteuerkartenstelle oder auch in das Statistische Jahrbuch zeigt allerdings überzeugend: allein diese und andere Faktoren wie Umzüge innerhalb der Stadt, Änderungen im Familienstand, der Konfession, der Staatsangehörigkeit und sonstige Änderungen erfordern jährlich über 200000 Eintragungen in der Kartei bzw. auf den Steuerkarten. Im übrigen gilt für die Karteiführung im allgemeinen sowie für das jährliche Ausschreiben von annähernd 500000 Lohnsteuerkarten in bezug auf die Nutzung der Elektronik dasselbe, was im Zusammenhang mit den Ausführungen über das Wahlamt gesagt wurde: Die Einführung der Elektronik wird zwar erhebliche Vereinfachungen und zusätzliche Möglichkeiten, zunächst aber kaum eine Senkung der Ausgaben bringen. Dem steht neben den verbleibenden manuellen Arbeiten auch der Auftrag und das Bemühen entgegen, dem Frankfurter Bürger in lohnsteuerrechtlichen Fragen gewissermaßen „Erste Hilfe" zu gewähren.

Besondere Anforderungen stellen weiterhin die Ausländer dar. In der Einwohnerkartei sind annähernd 90000 verzeichnet. Die Schwierigkeiten liegen vor allem in der gegenüber der deutschen Bevölkerung außergewöhnlich hohen Fluktuation sowie in der Notwendigkeit, sprachkundige Bedienstete zu gewinnen. Es liegt auf der Hand, daß hierbei Schulkenntnisse in Englisch oder Französisch wenig nützen und auch Verständigungsmöglichkeiten in italienischer, spanischer oder griechischer Sprache nicht genügen. In Anbetracht der zunehmenden Zahl jugoslawischer, türkischer, marokkanischer oder sonstiger außereuropäischer Gastarbeiter vervielfachen sich die Schwierigkeiten. Unter den vier Berichtsjahren nimmt das Jahr 1972 eine besondere Stellung ein. Es war in bezug auf die Funktionen des Amtes und seine arbeitsmäßige Belastung von außergewöhnlicher Bedeutung. Denn in dieses Jahr fällt im Rahmen der Territorialreform in Hessen die Eingliederung von vier Nachbargemeinden in das Stadtgebiet von Frankfurt a.M. Es sind die ersten territorialen Veränderungen seit den Eingemeindungen von 1928. Die damit zu einem ersten Abschluß gekommenen Bemühungen um eine bessere Übereinstimmung der politischen Amtes, das Wahlamt und die Lohnsteuerkartenschen und der wirtschaftsräumlichen Grenzen der Stadt sollten jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, daß mit dem Wegfall der betreffenden Gemeindeverwaltungen die entsprechenden Verwaltungsaufgaben an anderer Stelle neu erstanden sind. Die Abteilungen des Statistikstelle wurden davon in besonderer Weise betroffen; ihre Tätigkeiten mußten nicht nur schlechthin auf eine um rund 16000 Menschen größere Einwohnerzahl abgestellt werden, sondern sie hatten im Gefolge dieser territorialen Veränderungen und in dem Bemühen um eine möglichst reibungslose Integration eine Fülle zusätzlicher Probleme zu lösen.

 
Quelle: Jahresberichte der Stadt Frankfurt 1945-72
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