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Berichtszeitraum: 1945-65
Im Jahre 1965 konnte das Statistische Amt der Stadt
Frankfurt/Main sein 100jähriges Bestehen feiern, ein in der
deutschen Kommunalstatistik bisher recht seltenes Ereignis. Als
dritte deutsche Stadt - nach Bremen und Berlin - hatte Frankfurt
bereits im Jahre 1865 ein eigenes Amt zur Wahrnehmung aller statistischen
Aufgaben geschaffen. Der damalige Senat der Freien Stadt Frankfurt
sowie später die Oberbürgermeister und die städtischen
Körperschaften sind sich stets der Bedeutung bewußt gewesen,
welche die amtliche Statistik für die Verwaltung eines großstädtischen
Gemeinwesens und als Arbeitsgrundlage zur Durchführung vielfältiger
kommunaler Aufgaben besitzt; als unentbehrliche Informationsquelle
über die demographischen, ökonomischen, sozialen und kulturellen
Tatbestände und Vorgänge hat sie sich zu einem wichtigen
Instrument der Kommunalpolitik entwickelt. Über das Aufgabengebiet
des Amtes sagt die "Allgemeine Geschäftsanweisung für
die Stadtverwaltung Frankfurt am Main" (AGA) einleitend folgendes:
Das Statistische Amt und Wahlamt ist die statistische Zentralstelle
der Stadtverwaltung. Es hat die Aufgabe, alle statistischen Arbeiten
der Stadtverwaltung in fachkundiger Weise zu sammeln und auszuwerten
sowie den einzelnen städtischen Stellen bei der Erfassung statistischen
Materials beratend und helfend zur Seite zu stehen."
Ein großer Teil der statistischen Arbeiten wird auf bundesgesetzlicher
Grundlage und insofern als "Bundesstatistik" durchgeführt.
Aus Zweckmäßigkeitsgründen wurde 1946 das Wahlamt,
dem die Vorbereitung und Durchführung der politischen Wahlen
in Frankfurt obliegt, mit dem Amt verbunden; zehn Jahre später
- im Jahre 1956 - wurde aus ähnlichen Gründen die bis
dahin zum Rechneiamt gehörende Lohnsteuerkartenstelle angegliedert.
Es sind somit drei große Aufgabengebiete, die das Amt wahrzunehmen
hat: als Statistisches Amt die Sammlung, Aufbereitung und Auswertung
statistischen Zahlenmaterials, als Wahlamt die Führung der
heute rund 520000 Karteikarten umfassenden Wahlkartei und die organisatorische
Durchführung von Wahlen, als Lohnsteuerkartenstelle letztlich
die Führung der Lohnsteuerkartei und die Ausgabe von jährlich
etwa 480000 Lohnsteuerkarten an die in Frankfurt wohnenden Arbeitnehmer.
Zur Durchführung dieser vielfältigen Aufgaben verfügt
das Amt über ein Stammpersonal von 13 Beamten und 68 Angestellten;
zur Bewältigung von Massenarbeiten (Volkszählungen und
sonstige größere Erhebungen, Wahlvorbereitung, Ausschreiben
der Lohnsteuerkarten usw.) ist von Fall zu Fall die Heranziehung
von Aushilfsangestellten erforderlich.
Zerstörung und Wiederaufbau
Mit der fast völligen Zerstörung der
Innenstadt während des Krieges war auch das Statistische Amt
mit seiner gesamten Einrichtung, seiner Bibliothek, seinem Archiv
und fast allen sonstigen Materialien ein Opfer der Flammen geworden.
Der Wiederaufbau und die Neuorganisation des Amtes wurde unverzüglich
nach Kriegsende zusammen mit der Wiederaufnahme der städtischen
Verwaltungstätigkeit begonnen. Allerdings mußte sich
das Statistische Amt und Wahlamt - so hieß es nunmehr - vorerst
mit einer behelfsmäßigen Unterbringung in einigen Räumen
der damaligen Westend-Mittelschule in der Nähe des Polizeipräsidiums
begnügen. Dieses Provisorium währte fünf Jahre und
war gekennzeichnet durch unzureichende Räume, durch primitive
Ausstattung mit Mobiliar und alle sonstigen Erscheinungen des Mangels,
die im Gefolge des Krieges auftraten. Erst im Herbst des Jahres
1950 war ein Umzug in den 3. Stock des wiederhergestellten Rechneiamtes
(Rathaus-Nordbau) am Paulsplatz möglich. Bereits sechs Jahre
später mußte das Amt erneut umziehen, da das Rechneiamt
mit seinen Dienststellen wegen Eigenbedarfs das gesamte Gebäude
in Anspruch nahm. Das neue Domizil des Statistischen Amtes und Wahlamtes
lag nur wenige Schritte davon entfernt, in der Buchgasse 9, im Gebäude
des Bankhauses der Gebrüder Bethmann. Hier verblieb das Amt
bei zunehmend drückend werdender Raumnot fast elf Jahre. In
dieser Zeitspanne wuchs die Einwohnerzahl der Stadt um annähernd
150000 Menschen; diese Entwicklung mußte sich zwangsläufig
auch auf das Ausmaß der Arbeiten in sämtlichen Abteilungen
des Amtes fühlbar auswirken. Da in der Buchgasse 9 eine räumliche
Ausdehnung nicht möglich war, wurden dem Amt im Frühjahr
1964 die Räume des neuerbauten Bürohauses Kurt-Schumacher-Straße
41 zur Verfügung gestellt; eine voll befriedigende Unterbringung
aller Abteilungen des Amtes wurde damit jedoch nicht erreicht.
Wachsende Aufgaben der
Kommunalstatistik
In Anbetracht der vielschichtigen Probleme auf
allen Gebieten der kommunalen Verwaltung hat das zunehmende Bedürfnis
nach zuverlässigen statistischen Unterlagen im Laufe der vergangenen
zwanzig Jahre zu einer im Vergleich zur Vorkriegszeit erheblichen
Ausweitung des statistischen Arbeitsprogramms geführt. Um den
städtischen Körperschaften, Ämtern, Dienststellen
und Betrieben das für ihre Planungen und Maßnahmen erforderliche
statistische Rüstzeug zu erarbeiten, war es notwendig, neben
den statistischen "Routinearbeiten" und außer der
Bearbeitung der Bundesstatistiken auch in umfangreichem Maße
Sonderuntersuchungen auf statistischer Basis zu einer Vielzahl aktueller
Probleme vorzunehmen; die Anpassung der statistischen Arbeiten an
die neuen und zusätzlichen Aufgaben der Verwaltung mußte
für das Amt die oberste Richtschnur sein. Mit dieser Zielsetzung
wurde die Aufbereitung und Auswertung der großen Zählungswerke
der vergangenen zwei Jahrzehnte betrieben, insbesondere der Volks-,
Berufs- und Arbeitsstättenzählungen der Jahre 1950 und
1961 sowie der Wohnungszählung von 1956. Mit der zunehmenden
Bedeutung Frankfurts als Kern der Stadtregion und mit der Intensivierung
der Stadt-Umland-Beziehungen wurden in Verbindung mit den Bestrebungen
zur Errichtung einer Planungsgemeinschaft für das Untermaingebiet
weitere neue und wichtige Aufgaben an das Amt herangetragen. Von
besonderer Bedeutung ist auch die Aufnahme der Sozialproduktsberechnungen
für die Stadt in das allgemeine Arbeitsprogramm; das Statistische
Amt in Frankfurt hat als erstes städtestatistisches Amt in
der Bundesrepublik (abgesehen von den Stadtstaaten) mit solchen
Berechnungen begonnen; sie bedeuten eine wesentliche Bereicherung
der verfügbaren konventionellen wirtschaftsstatistischen Daten
und haben im übrigen im In- und Ausland ein zunehmendes Interesse
an der Durchführung solcher Arbeiten geweckt.
Die Arbeitsergebnisse des Statistischen Amtes können nur in
bescheidenem Umfange gedruckt und publiziert werden. Zu diesen Veröffentlichungen
gehören vor allem die seit 1950 wieder herausgegebenen Statistischen
Jahrbücher, die die Möglichkeit geben, sich in gedrängter
Form einen zahlenmäßigen Überblick über Bevölkerung,
Wirtschaft, Verkehr und andere Bereiche des kommunalen Geschehens
zu verschaffen. Die verhältnismäßig kurz gefaßten
Statistischen Monatsberichte dienen vor allem einer aktuellen Berichterstattung;
neben dem Zahlenteil enthalten sie üblicherweise kürzere
oder längere Textbeiträge über spezielle Probleme
der Kommunalstatistik. Bei umfangreicheren Darstellungen geschieht
das in Form von Sonderheften.
Es kann als ein erfreuliches Zeichen einer erfolgreichen zwanzigjährigen
Entwicklung nach dem Zusammenbruch von 1945 gewertet werden, daß
die Arbeit des Amtes heute mehr denn je durch Verwaltung, Wirtschaft
und Wissenschaft anerkannt wird; darüber hinaus nehmen in zunehmendem
Maße weite Kreise der Bevölkerung z.B. Lehrer und Schüler,
Journalisten und Gewerkschaftler, Rechtsanwälte und Hausfrauen
- aus beruflichen und privaten Anlässen die Informationsquellen
des Amtes in Anspruch. Es spricht sowohl für das Ansehen, das
die Stadt im In- und Ausland besitzt, als auch für den Ruf
des Statistischen Amtes, daß ständig Anfragen aus fast
allen Teilen der Welt eingehen, in denen statistische Informationen
über Bevölkerung, Wirtschaft, Verkehr und viele andere
Bereiche des kommunalen Lebens erbeten werden. Besondere Bedeutung
haben selbstverständlich solche Fälle, die sich unmittelbar
auf das Wirtschaftsleben der Stadt auswirken; bei der Errichtung
von Niederlassungen ausländischer Firmen, bei der Anknüpfung
von Geschäftsbeziehungen und ganz generell für Zwecke
der Marktforschung und Marktanalyse spielen die Ergebnisse der amtlichen
Statistik heute eine oft entscheidende Rolle. Die Erledigung dieses
umfangreichen Auskunftsdienstes ist insofern nicht "Kundendienst"
schlechthin, sondern auch wichtiger Bestandteil der Wirtschaftsförderung
der Stadt.
Aus der Tätigkeit des Wahlamtes
Im Zuge der Neuordnung der städtischen Verwaltung
nach dem Kriege wurde dem Statistischen Amt durch die Angliederung
des Wohlamtes ein neuer wichtiger Aufgabenbereich zugewiesen. Insgesamt
hat das Wahlamt zwischen 1946 und 1966 sechs Kommunalwahlen, fünf
Landtagswahlen und fünf Bundestagswahlen durchgeführt,
hinzu kommen die Wahl der verfassungsberatenden Landesversammlung
(30.6.1946), die Volksentscheide über die Landesverfassung
und über Art. 41 derselben (1.12.1946) sowie eine Volksabstimmung
über eine Verfassungsänderung (9.7.1950).
Voraussetzung für die reibungslose Abwicklung jeder Wahl ist
die sorgfältige und gewissenhafte Fortschreibung der Wahlkartei.
Allein die Veränderungen durch Zuzug, Wegzug, Umzug, Geburt,
Tod, Eheschließung, Ehescheidung usw. ergeben jährlich
die imposante Zahl von fast 240000 Bearbeitungsfällen; die
Fortschreibung der sogenannten"Unmündigen-Kartei"
und der "Bescholtenen-Kartei" sowie die Erfassung der
Personen mit zweitem Wohnsitz erfolgen getrennt davon. Mit der Zunahme
der Einwohnerzahl und mit der Erschließung zahlreicher neuer
Wohngebiete wurde wiederholt eine Neueinteilung der Stadt in Stimmbezirke
erforderlich; dadurch ergaben sich weitere Mehrarbeiten bei den
Wahlvorbereitungen in Bezug auf die Bereitstellung und Ausstattung
der Wahllokale, die Auswahl und Schulung der ehrenamtlich tätigen
Wahlvorsteher, Beisitzer und sonstiger Hilfskräfte.
Über die Ergebnisfeststellung hinaus hat das Amt regelmäßig
umfangreiche statistische Auswertungen der Wahlen vorgenommen und
zahlreiche wahlsoziologische Publikationen herausgebracht, die in
ihrer Art und mit ihren Feststellungen z.T. einmalig sind und in
Frankfurt sowie im In- und Ausland ein lebhaftes Echo gefunden haben.
Abgesehen von den politischen Wahlen hat das Wahlamt im Laufe der
Zeit in zunehmendem Maße bei der Durchführung anderer
Wahlen federführend oder beratend mitgewirkt. Dazu gehören
die Wahl zur Land- und Forstwirtschaftskammer, die Wahl zur Verbandsversammlung
des Landeswohlfahrtsverbandes, die Wahl zur Bildung der Schulvorstände
und die Wahl der Vertretungskörperschaft bei der Sozialversicherung.
Des weiteren sind dem Wahlamt Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufstellung
der Schöffen- und Geschworenenlisten, mit der Bildung der Steuerausschüsse
bei den Finanzämtern und mit der Erstellung von Auswahllisten
für ehrenamtliche Verwaltungsrichter übertragen worden.
Ausgabe der Lohnsteuerkarten
Rechtsgrundlagen für die Tätigkeit der
Lohnsteuerkartenstelle sind vor allem die Lohnsteuer-Durchführungsverordnung
und die Lohnsteuerrichtlinien, die fast jährlich Änderungen
kleineren oder größeren Umfangs unterworfen sind; arbeitsmäßig
von besonderer Bedeutung war die Einführung des Splittingverfahrens
im Jahre 1959.
Mit dem Wachsen der Einwohnerzahl auf inzwischen rund 700000 - fast
150000 mehr als vor dem Kriege erfuhr die Arbeit der Lohnsteuerkartenstelle
eine kontinuierliche Ausweitung. Im Jahre 1964 wurden allein für
die deutsche Bevölkerung rund 433000 Lohnsteuerkarten ausgeschrieben
und zugestellt. Eine weitere schwierige Aufgabe kam mit der noch
im Steigen begriffenen großen Zahl der ausländischen
Arbeitnehmer hinzu, für die 1964 nicht weniger als 34500 Lohnsteuerkarten
zu schreiben waren.
Berichtszeitraum:
1965-68
Am Beginn der Berichtszeit stand die Feier des
100jährigen Bestehens des Statistischen Amtes. Dieses für
ein kommunalstatistisches Amt recht seltene Jubiläum wurde
durch die Herausgabe einer vielbeachteten Festschrift gewürdigt,
in der die wichtigsten Etappen der Geschichte des Amtes festgehalten
sind.
Die Tätigkeit der statistischen Abteilungen war weiterhin auf
drei große Aufgabenkomplexe abgestellt: Durchführung
der gesetzlich angeordneten laufenden statistischen Erhebungen für
Zwecke der Bundesstatistik, Bereitstellung wichtiger statistischer
Daten für die städtischen Körperschaften, Ämter
und Dienststellen sowie Auskunftdienst an breite Kreise der Wirtschaft
und der Öffentlichkeit.
Neue Aufgaben
Mit dem Bevölkerungswachstum in der Stadtregion
und den wirtschaftlichen Verdichtungserscheinungen in diesem Raum
war es notwendig, auch die statistische Arbeit in stärkerem
Maße als früher auf diese Verhältnisse abzustellen;
das Amt war bemüht, entsprechend den Wünschen des Magistrats
und den Anforderungen der zuständigen Ämter auch das Umland
der Stadt in die Datensammlung aufzunehmen und ganz allgemein die
Beziehungen zwischen der Kernstadt Frankfurt und ihrem Wirtschaftsraum
in stärkerem Maße statistisch zu durchleuchten. Hierbei
erwies sich allerdings der Mangel an aktuellen Daten über die
kleineren Gemeinden als beträchtliches Hindernis.
Mit Ausnahme der für Oktober 1968 vorgesehenen und durch Bundesgesetz
angeordneten Wohnungszählung war die Berichtszeit frei von
Erhebungen, die auf kommunaler Ebene besondere organisatorische
Maßnahmen größeren Umfangs erfordern. Entsprechend
den Wünschen der Stadt- und Verkehrsplanung soll bei der Tabellierung
und Auswertung dieser Wohnungszählung erstmals das Prinzip
der kleinräumlichen Gliederung stärker praktiziert werden,
d.h. die Darstellung der Ergebnisse nach Blocks, Straßenabschnitten
usw. Im Zuge der Sparmaßnahmen wurde das Amt zu einer beträchtlichen
Reduzierung seiner laufenden Publikationen gezwungen. Das betraf
vor allem die "Statistischen Monatsberichte", die seit
Anfang 1967 in ihrem Umfang gekürzt wurden und nur noch alle
drei Monate erscheinen. Im "Statistischen Jahrbuch" wird
weiterhin auf jährlicher Basis in tabellarischer und grafischer
Form ein über einen größeren Zeitraum hinweggehender
Überblick über die wichtigsten Strukturdaten und Entwicklungsvorgänge
aus allen Bereichen des kommunalen Lebens gegeben.
Die auf Initiative des Amtsleiters, Professor Dr.Gunzert, bereits
im Jahre 1953 begonnenen wissenschaftlichen Arbeiten zur Berechnung
des regionalen Sozialprodukts haben inzwischen zur Aufnahme entsprechender
Berechnungen auch in anderen Großstädten geführt.
Unter Federführung des Amtes wurde 1967 ein "Arbeitskreis
für Sozialproduktsberechnungen und Wirtschaftsforschung der
Großstädte" gebildet, der sich diesen Fragen in
Zukunft intensiv widmen wird. Diese Bemühungen um einen weiteren
Ausbau der kommunalen Wirtschaftsforschung und -prognose werden
vom Deutschen Städtetag seit geraumer Zeit besonders angeregt
und gefördert.
Einsatz von Wahlmaschinen
Das Wahlamt hatte im Berichtszeitraum drei politische
Wahlen und ein Volksbegehren vorzubereiten und abzuwickeln. Am Beginn
stand die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung vom 25.10.1964, der
im September 1965 die Bundestagswahl und im November 1966 die Landtagswahl
folgten. Ebenfalls in den Herbst 1966 fiel das von der CDU beantragte
Volksbegehren über die Einführung der Briefwahl in Hessen.
Die Unterschiedlichkeit der den politischen Wahlen zugrunde liegenden
Wahlgesetze und Wahlordnungen erschwert die Arbeit des Wahlamtes
weiterhin. Ein anderes wichtiges Problem war die Frage der Anschaffung
von Wahlmaschinen. Das Amt besitzt seit einigen Jahren insgesamt
24 Wahlmaschinen zweier Fabrikate, die in der Vergangenheit mehrfach
zum Einsatz gelangten; es lag deshalb der Gedanke nahe, insbesondere
zur Beschleunigung der Ergebnisfeststellung tunlichst alle Wahlbezirke
mit Wahlmaschinen auszustatten. Nach sorgfältiger Prüfung
unter Berücksichtigung der gemachten Erfahrungen und der Folgekosten
kam das Amt zu dem Ergebnis, daß sowohl wegen der hohen Anschaffungskosten
als auch in Hinblick auf die mit Sicherheit zu erwartende organisatorische
und arbeitsmäßige Mehrbelastung ein solcher Plan vorerst
zurückgestellt werden sollte. Die Vorteile liegen ausschließlich
in der schnellen und eindeutigen Ergebnisermittlung in den Wahllokalen;
für das Wahlamt jedoch ist damit durch die Lagerung und Wartung,
den Transport und die Herrichtung dieser Maschinen, durch die notwendige
Unterweisung der Wahlvorstände und aus manchen sonstigen Gründen
sowie in Anbetracht der großen Zahl von rund 500 Wahlbezirken
ein erheblicher zusätzlicher Mehraufwand verbunden; dieser
Mehraufwand wäre ohne eine sehr beträchtliche Aufstockung
der Etatmittel für die Vorbereitung der politischen Wahlen
nicht zu verkraften. Da aufgrund der Erfahrungen aus der Vergangenheit
stets mit plötzlichen Defekten und dem Ausfall von Maschinen
während der Wahlhandlung gerechnet werden muß, kann man
auf den Druck und die vorsorgliche Bereitstellung von Stimmzetteln
sowieso nicht ganz verzichten.
Aus der Arbeit der Lohnsteuerkartenstelle
Der Umfang der Arbeiten in der Lohnsteuerkartenstelle
wurde in der Berichtszeit durch den Rückgang der Einwohnerzahlen
nur wenig beeinflußt. Die große Zahl der in Frankfurt
ansässigen Ausländer hatte auf den Arbeitsanfall in der
Lohnsteuerkartenstelle weiterhin beträchtliche Auswirkungen.
Durch die starke Fluktuation der Gastarbeiter ist es zu erklären,
daß die in der Bevölkerungsstatistik ausgewiesene Abnahme
dieses Personenkreises praktisch keinen Niederschlag in der Arbeit
der Lohnsteuerkartenstelle fand; selbst im Jahre 1967 lag die Zahl
der für Ausländer ausgeschriebenen insgesamt 58273 Lohnsteuerkarten
nur geringfügig unter dem Vorjahresergebnis. Diese Zahl erhält
ein besonderes Gewicht dadurch, daß der relativ häufige
Wohnsitz- und Arbeitsplatzwechsel der Gastarbeiter sowie die Verständigungsschwierigkeiten
bei persönlichen Vorsprachen eine im Vergleich zur deutschen
Bevölkerung erhebliche Mehrbelastung bedeuten. Das geht auch
daraus hervor, daß bei einem Ausländeranteil von etwa
8% an der Gesamtbevölkerung im Jahre 1967 die Berichtigung
und Ergänzung von Lohnsteuerkarten zu annähernd 20% von
Ausländern beantragt wurde; bei den zu bearbeitenden An-, Ab-
und Ummeldungen belief sich die Ausländerquote sogar auf rund
33%. Auch in der Berichtszeit haben die gesetzlichen Bestimmungen
für die Ausschreibung, Ergänzung und Berichtigung der
Lohnsteuerkarten einige Änderungen erfahren. Nach wie vor ist
Frankfurt von der jährlichen Personenstandsaufnahme befreit.
Die laufende Fortschreibung der Grundkartei sowie das Ausschreiben
der Lohnsteuerkarten erfolgte wie früher manuell; auf lange
Sicht sind aber Pläne für die Einbeziehung in eine integrierte
Datenverarbeitung vorhanden, wozu bislang die Voraussetzungen fehlten.
Berichtszeitraum: 1969-72
Von dem denkwürdigen Census des römischen
Kaisers Augustus zu Beginn unserer Zeitrechnung bis zu dem modernen
statistischen Instrumentarium unserer Tage spannt sich ein weiter
Bogen - die Geschichte der Amtlichen Statistik". Nach
wie vor ist aber eine Volkszählung ein Kernstück amtlicher
statistischer Tätigkeiten. Eine solche Volkszählung -
verbunden mit einer Arbeitsstättenzählung - erlebte Frankfurt
am 27.5.1970. Sie bedeutete für das Statistische Amt in mehrfacher
Hinsicht einen Höhepunkt: nicht weniger als 4500 trotz einer
bescheidenen Vergütung ,,ehrenamtlich" tätige Zähler
bemühten sich in der Zeit um den Erhebungsstichtag, die Bevölkerung
und Wirtschaft dieser Stadt mit ihren wesentlichsten Strukturmerkmalen
zu erfassen: die Männer und die Frauen, ihr Alter und ihren
Familienstand, die Art ihrer Ausbildung, ihre Berufstätigkeit
und anderes mehr. Gezählt wurden die Arbeitsstätten und
ihre Beschäftigten, die Einpendler und die Auspendler. Die
Ergebnisse liegen inzwischen vor in Form von Tabellen, Graphiken
und Kommentaren. Die Konsumenten dieser Zählung sind die städtischen
Körperschaften und Ämter, die städtischen Betriebe
und Gesellschaften, Wirtschaft und Wissenschaft. Aber auch Schüler
und Studenten und der ,,Mann auf der Straße". Von den
Entscheidungshilfen für die Stadtentwicklungsplanung bis zum
Lehr- und Lernmittel in den Schulen steht die Statistik im Dienste
der Verwaltung und der Öffentlichkeit.
Wesenseigen ist der Kommunalstatistik weiterhin
ihre gewissermaßen dualistische Aufgabenstellung. Das bedeutet
einerseits im Rahmen der Auftragsstatistik Erfüllungsgehilfe"
der Bundes- und Landesstatistik zu sein, zum anderen wichtige statistische
Funktionen im Rahmen der Selbstverwaltung auszuüben. Entsprechend
vielfältig sind Art und Inhalt der zahlreichen Statistiken,
die das Amt laufend oder in unregelmäßigen Zeitabständen
erarbeitet. Sie werden in zumeist gedrängter Form in den Statistischen
Monatsberichten und im Statistischen Jahrbuch veröffentlicht.
Denn wer weiß schon, daß jährlich zwischen sechzig-
und siebzigtausend Menschen nach Frankfurt zuziehen, aber ebenso
viele die Stadt auch verlassen, daß in Frankfurt 27% des hessischen
Sozialproduktes erarbeitet werden, daß allein im Jahre 1971
125 Verkehrstote zu beklagen waren, daß innerhalb von zehn
Jahren die Zahl der Kinobesucher um zwei Drittel zurückgegangen
ist und jährlich rund 1400 Ehen geschieden werden? Hinter allen
diesen Zahlen verbergen sich nicht nur interessante Ereignisse oder
auch menschliche Schicksale: das Leben dieser Stadt und ihre vielfältigen
Probleme sind darin eingefangen. In erster Linie ist es aber Aufgabe
des Amtes, der eigenen Verwaltung Orientierungs- und Entscheidungshilfen
zu leisten. Das geschieht in vielfältiger Form und sehr häufig
durch ebenso enge wie zwanglose und unbürokratische Zusammenarbeit
mit den jeweiligen Fachämtern. Dabei handelt es sich um Bevölkerungsprognosen
und um die Entwicklung von Schulkinderzahlen, um Probleme der Überalterung
und um Fragen des Wirtschaftswachstums, um den zukünftigen
Trinkwasserbedarf und um Umlandsprobleme. In diesem Sinne war das
Amt u.a. auch um die stärkere regionale Differenzierung von
Zählungsergebnissen bemüht. Aus der Aufgliederung statistischer
Daten nach Ortsteilen und Stadtbezirken lassen sich bereits aufschlußreiche
Informationen über die unterschiedliche Bevölkerungs-
und Wirtschaftsstruktur sowie über die Entwicklung einzelner
Gebietsteile der Stadt gewinnen. Strukturforschung und Entwicklungsplanung
stellen aber zunehmend höhere Anforderungen an die Datenbereitstellung.
Immer häufiger kommt es darauf an, auch das innere Gefüge
eines Stadtteils und die örtlich gegebenen funktionalen Zusammenhänge
und Verflechtungen feiner differenziert zu betrachten.
Die EDV-Großrechenanlagen der dritten Generation
schaffen die technischen Möglichkeiten für den Aufbau
derartiger umfassender Datensammlungen auf kleinster regionaler
Basis. Weitere Voraussetzung ist die Einführung eines geographischen
Bezugssystems (der sog. kleinräumiichen Gliederung), mit dessen
Hilfe die erhobenen Einzeldaten lokalisiert werden. Stadtplanungsamt,
Stadtvermessungsamt und Statistisches Amt leisteten gemeinsam die
sehr aufwendige Grundlagenarbeit (Erstellung umfangreicher Kartenwerke,
Datenerfassung), um die kleinräumliche Gliederung erstmals
bei der Gebäude- und Wohnungszählung 1968 und der Volkszählung
1970 zur Anwendung bringen zu können. Das Gliederungssystem
umfaßt derzeit 5500 Baublöcke bzw. 15000 Blockseiten,
für die inzwischen aus beiden Großzählungen detaillierte
Datenbestände vorliegen; sie werden laufend in Anspruch genommen.
Die kleinräumliche Gliederung wird in Zukunft auch den regionalen
Bezugsrahmen beim Aufbau fachbezogener Datenbanken abgeben, die
ihrerseits Elemente eines anzustrebenden integrierten Planungsinformationssystems
sein könnten.
Das Wahlamt hatte im Berichtszeitraum drei politische
Wahlen in technisch-organisatorischer Hinsicht vorzubereiten und
durchzuführen: die Bundestagswahl 1969, die Landtagswahl 1970
und die Kommunalwahl 1972. In das Jahr 1970 fiel außerdem
die in Hessen durchgeführte Volksabstimmung über die Herabsetzung
des Wahlalters von 21 auf 18 Jahre. Die Frankfurter Bürger
- soweit sie an der Abstimmung teilnahmen - sprachen sich damals
zu 63% für die dazu erforderliche Verfassungsänderung
aus; die Wahlbeteiligung betrug 35%. Das wahlfreie Jahr 1971 wurde
dazu benutzt, die Wahlkartei neu zu erstellen, d.h. die unbrauchbar
gewordenen Karteikarten durch neue zu ersetzen. Das war notwendig,
obschon in wenigen Jahren mit der Übernahme des gesamten Einwohnerwesens
durch die Elektronik auch das Ende der bisher manuell geführten
Wahlkartei gekommen sein wird; wichtige Vorarbeiten wurden bereits
geleistet, um einen möglichst reibungslosen Übergang sicherzustellen.
Das im Vergleich zu manchen anderen Städten relativ lange Festhalten
an konventionellen Verfahren der Karteiführung und am manuellen
Ausschreiben von Wahlbenachrichtigungskarten hat aber den Vorteil,
daß die allenthalben beobachteten Kinderkrankheiten der modernen
Technik und in ihrem Gefolge unerfreuliche und unter Umständen
kostspielige Pannen weitgehend vermieden, sicherlich aber in engeren
Grenzen gehalten werden können. Es wäre jedoch falsch,
von dem Einzug der Elektronik in die Wahlorganisation eine Verringerung
der Wahlkosten zu erwarten. Die Wahlorganisation im engeren Sinne
wird weiterhin höchst personalintensiv sein. Ein Blick in die
komplizierter gewordenen Wahlgesetze und Wahlordnungen zeigt in
aller Deutlichkeit, welche Fülle von Dienstleistungen die Vorbereitung
und Durchführung einer Wahl - unabhängig von der Nutzung
der Elektronik - erfordert. Ein typisches Beispiel dafür ist
die inzwischen bei allen Wahlen mögliche Teilnahme der Bürger
an der Briefwahl. Sie ist zur Verhinderung von Mißbrauch und
im Interesse des Wahlgeheimnisses mit einer Vielzahl bürokratisch
anmutender, nichtsdestoweniger aber unverzichtbarer manueller Verrichtungen
verbunden; denn das Wahlrecht schreibt das Verfahren ausdrücklich
und im Detail vor, und für Maßnahmen eines mechanisierten
und rationalisierten Arbeitsablaufes ist wenig Spielraum. Damit
wird im Vergleich zum Wahlverfahren in vielen Teilen des Auslandes
Demokratie in gewissermaßen verfeinerter Form praktiziert.
Der Bürger sollte sich aber darüber im klaren sein, daß
er dafür einen Preis bezahlen muß.
Die in Verbindung mit der Kommunalwahl 1972 erstmals
durchzuführende Wahl von Ortsbeiräten stellte an das Amt
in wahlorganisatorischer Hinsicht neue und zusätzliche Anforderungen
größten Ausmaßes. Entsprechend den gesetzlichen
Bestimmungen waren die Ortsbeiräte in direkter Wahl von der
Bevölkerung zu wählen. Das bedeutete, daß sich bestimmte
Aufgaben bei der Wahlvorbereitung vervielfachten, wie etwa die mit
der Einreichung und Prüfung von Wahlvorschlägen verbundenen
Arbeiten; entsprechend der Zahl von 15 Ortsbezirken waren neben
dem für das ganze Stadtgebiet einheitlichen Stimmzettel für
die Wahl der Ortsbeiräte erforderlich; die Wahlberechtigten
eines Wahlbezirkes hatten somit am Wahltage jeweils zwei Stimmzettel
auszufüllen. Das wiederum hatte eine Verdoppelung des Zeitaufwandes
bei der Stimmabgabe sowie bei der Ergebnisermittlung in den Wahllokalen
und in der Wahlleitung zur Folge. Es mag für den Außenstehenden
zunächst unverständlich erscheinen, wenn die Lohnsteuerkartenstelle
trotz stagnierender Einwohnerzahlen - sie haben sich in der Berichtszeit
nur minimal verändert - über kontinuierlich zunehmende
arbeitsmäßige Belastung klagt. Es wird nämlich häufig
übersehen, daß die Inanspruchnahme der Lohnsteuerkartenstelle
nicht nur vom jeweiligen Stand der Bevölkerungszahl abhängig
ist, sondern insbesondere von dem Ausmaß der natürlichen
und räumlichen Bevölkerungsbewegung", wie der
Statistiker es nennen würde. Dabei kann man feststellen, daß
sich seit einigen Jahren Geburt und Tod, Zuzug und Wegzug zahlenmäßig
mehr oder weniger aufheben und somit rechnerisch die Einwohnerzahl
nicht nennenswert verändern. Ein Blick in die Unterlagen der
Lohnsteuerkartenstelle oder auch in das Statistische Jahrbuch zeigt
allerdings überzeugend: allein diese und andere Faktoren wie
Umzüge innerhalb der Stadt, Änderungen im Familienstand,
der Konfession, der Staatsangehörigkeit und sonstige Änderungen
erfordern jährlich über 200000 Eintragungen in der Kartei
bzw. auf den Steuerkarten. Im übrigen gilt für die Karteiführung
im allgemeinen sowie für das jährliche Ausschreiben von
annähernd 500000 Lohnsteuerkarten in bezug auf die Nutzung
der Elektronik dasselbe, was im Zusammenhang mit den Ausführungen
über das Wahlamt gesagt wurde: Die Einführung der Elektronik
wird zwar erhebliche Vereinfachungen und zusätzliche Möglichkeiten,
zunächst aber kaum eine Senkung der Ausgaben bringen. Dem steht
neben den verbleibenden manuellen Arbeiten auch der Auftrag und
das Bemühen entgegen, dem Frankfurter Bürger in lohnsteuerrechtlichen
Fragen gewissermaßen Erste Hilfe" zu gewähren.
Besondere Anforderungen stellen weiterhin die Ausländer
dar. In der Einwohnerkartei sind annähernd 90000 verzeichnet.
Die Schwierigkeiten liegen vor allem in der gegenüber der deutschen
Bevölkerung außergewöhnlich hohen Fluktuation sowie
in der Notwendigkeit, sprachkundige Bedienstete zu gewinnen. Es
liegt auf der Hand, daß hierbei Schulkenntnisse in Englisch
oder Französisch wenig nützen und auch Verständigungsmöglichkeiten
in italienischer, spanischer oder griechischer Sprache nicht genügen.
In Anbetracht der zunehmenden Zahl jugoslawischer, türkischer,
marokkanischer oder sonstiger außereuropäischer Gastarbeiter
vervielfachen sich die Schwierigkeiten. Unter den vier Berichtsjahren
nimmt das Jahr 1972 eine besondere Stellung ein. Es war in bezug
auf die Funktionen des Amtes und seine arbeitsmäßige
Belastung von außergewöhnlicher Bedeutung. Denn in dieses
Jahr fällt im Rahmen der Territorialreform in Hessen die Eingliederung
von vier Nachbargemeinden in das Stadtgebiet von Frankfurt a.M.
Es sind die ersten territorialen Veränderungen seit den Eingemeindungen
von 1928. Die damit zu einem ersten Abschluß gekommenen Bemühungen
um eine bessere Übereinstimmung der politischen Amtes, das
Wahlamt und die Lohnsteuerkartenschen und der wirtschaftsräumlichen
Grenzen der Stadt sollten jedoch nicht darüber hinwegtäuschen,
daß mit dem Wegfall der betreffenden Gemeindeverwaltungen
die entsprechenden Verwaltungsaufgaben an anderer Stelle neu erstanden
sind. Die Abteilungen des Statistikstelle wurden davon in besonderer
Weise betroffen; ihre Tätigkeiten mußten nicht nur schlechthin
auf eine um rund 16000 Menschen größere Einwohnerzahl
abgestellt werden, sondern sie hatten im Gefolge dieser territorialen
Veränderungen und in dem Bemühen um eine möglichst
reibungslose Integration eine Fülle zusätzlicher Probleme
zu lösen.
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