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Berichtszeitraum: 1945-65
Die Universitätskliniken der Stadt Frankfurt
am Main sind mit zur Zeit 1844 planmäßigen Betten das
größte Krankenhaus in Hessen. Wie der Name sagt, dienen
sie neben der Erkennung und Behandlung von Krankheiten den Aufgaben
von Lehre und Forschung. Daraus ergeben sich enge Beziehungen zum
Lande Hessen und zur Johann Wolfgang Goethe-Universität, die
durch den Universitäts-Gründungsvertrag, die Universitätssatzung
vom 10.6.1914, den Universitäts-Vertrag vom 1./15.12.1953 und
ergänzende Verträge vom 6.9. 1962 und vom 11./29.1.1965
geregelt sind. Die Bedürfnisse der Universität bestimmen
in hohem Maße den überörtlichen Charakter der Aufgaben
der Anstalt, wie er z.B. in einer ständig sehr hohen Fremdbelegung,
die sich zwischen 40 und 50% der Bettenausnutzung bewegt, zum Ausdruck
kommt. Im 2.Weltkrieg wurden die Universitätskliniken weitgehend
durch Kriegseinwirkungen zerstört. Angesichts der damals auf
allen Gebieten unseres Lebens herrschenden Not mußte man sich
in den ersten Nachkriegsjahren mit einer behelfsmäßigen
Herrichtung der Gebäude und Einrichtungen begnügen. Trotz
schwerster Zerstörungen haben die Universitätskliniken
damals die Hauptlast der Krankenversorgung in Frankfurt getragen.
Jeder nur halbwegs brauchbare Raum war mit Patienten belegt, sogar
der Tiefbunker diente zur Unterbringung von Kranken.
Alsbald nach der Währungsumstellung im Jahre
1948 wurde mit dem Wiederaufbau der zerstörten Einrichtungen
begonnen. Als erste größere nach der Währungsreform
durchgeführte Baumaßnahme ist der Wiederaufbau und die
Erweiterung der Frauenklinik zu nennen. Anfangs der 50er Jahre konnte
durch den Neubau der Universitäts-Kinderklinik dem schlimmsten
Mangel an Kinderkrankenbetten abgeholfen werden. Es setzte sich
aber bald die Erkenntnis durch, daß es notwendig sei, nicht
nur Zerstörtes wieder aufzubauen, sondern darüber hinaus
auch grundlegende strukturelle Verbesserungen im Sinne einer Angleichung
sowohl der medizinisch-technischen als auch der wirtschaftlichen
Einrichtungen des Hauses an die allgemeine Entwicklung anzustreben.
Nach Prüfung der Frage, ob ein völliger Neubau des Klinikums
an anderer Stelle vorzuziehen sei, entschlossen sich Magistrat und
Stadtverordneten-Versammlung mit Zustimmung der Medizinischen Fakultät
zu einer Neugestaltung des Klinikums auf dem alten Gelände.
Entsprechende Beschlüsse wurden im Februar 1958 gefaßt
und alsbald mit ihrer Ausführung begonnen. Im Zuge dieses Programms
wurden neben mehreren Personalwohngebäuden unter anderem eine
Zentralwäscherei und Desinfektion und Neubauten für Werkstätten,
Fuhrpark, Gärtnerei, Pflegerschule, Tierversuchsanlage, Technische
Zentrale, Verwaltung, Apotheke und der 1.Abschnitt der I.Medizinischen
Klinik fertiggestellt und in Betrieb genommen.
Foto:M-Ude
Das neue Personalhochhaus am Sandhof in Niederrad
war die erste Baumaßnahme im Zuge der Neugestaltung des Uniklinikgeländes
Durch diese Neubauten wurde gleichzeitig Platz
geschaffen für die Errichtung des sog. Zentralbaues, in dessen
erstem Bauabschnitt die Chirurgische Klinik, die II.Medizinische
Klinik und das Institut für Physikalische Therapie untergebracht
werden sollen, und für das Wirtschaftsgebäude mit Zentralküche,
Kasino und Lagern. Mit der Errichtung des Zentralbaues wurde im
Herbst 1963 begonnen, ihm folgte im Herbst 1964 der Baubeginn für
das Wirtschaftsgebäude.
Tiefgreifende Auswirkungen auf die Entwicklung
der Frankfurter Universität und der Universitätskliniken
haben die Empfehlungen des Wissenschaftsrates vom November 1960
zur Folge gehabt. Sie gaben den Anstoß für Stadt und
Land, die bisherigen Vorstellungen für den Ausbau der Universität
und der Kliniken grundlegend zu überprüfen. Als Ergebnis
dieser Verhandlungen, die in den Jahren 1962, 1963 und 1964 stattfanden,
ist folgendes festzuhalten:
Die Naturwissenschaftliche und die Medizinische
Fakultät der Universität sollen auf den Niederurseler
Hang verlegt werden.
Die Universitätskliniken, die bisher fast
ausschließlich durch die Stadt finanziert wurden, sollen in
die Verwaltung und Finanzverantwortung der Universität übergeführt
werden; das bedeutet, daß die Kosten für Bau und Betrieb
des Klinikums Niederursel von Stadt und Land gemeinsam getragen
werden.
Die Kliniken in Sachsenhausen und Niederrad bleiben
im Eigentum der Stadt. Soweit und solange sie für den Lehr-
und Forschungsbetrieb der Medizinischen Fakultät benötigt
werden, trägt das Land Hessen ab 1.1.1964 die Hälfte des
Zuschußbedarfs des laufenden Betriebes, desgleichen auch für
Baumaßnahmen, die auf Empfehlung des Wissenschaftsrates vom
Bund bezuschußt werden; bei anderen Baumaßnahmen behält
sich das Land die Festsetzung des Zuschusses im Einzelfall vor.
Der Ausbau der Kliniken in Sachsenhausen und Niederrad wird in dem
Umfange fortgesetzt, wie es zur Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit
der Medizinischen Fakultät bis zur Verlegung noch Niederursel
erforderlich ist; die Baumaßnahmen sind so zu gestalten, daß
das Klinikum in späterer Zeit als kommunales Schwerpunktkrankenhaus
zu verwenden ist. Ob und in welchem Umfange es dann noch neben den
neuen Kliniken in Niederursel den Zwecken von Lehre und Forschung
dienen muß, bleibt späterer Entscheidung vorbehalten.
In Auswirkung dieser Vereinbarungen billigten Magistrat
und Stadtverordneten-Versammlung im Jahre 1964 ein Grundsatzprogramm
für den weiteren Ausbau des Klinikums in Sachsenhausen, das
folgende Maßnahmen umfaßt:
- Erweiterung des Zentralbaues um einen zweiten
Bauabschnitt für Strahlenklinik, Hals-Nasen-Ohrenklinik und
Augenklinik.
- Errichtung eines Schwesternwohnheimes mit Schule
für 200 Ausbildungsplätze.
- Neubau eines Hörsaalgebäudes des Pathologischen
Instituts.
- Errichtung eines Funktionsgebäudes für
die Universitäts-Frauenklinik, welches die Operationssäle,
die Entbindungsabteilung, die Poliklinik, die Forschungslaboratorien,
die Strahlendiagnostik und -therapie und den Hörsaal aufnehmen
soll.
- Erweiterung des Wohnungsbauprogramms für
Mitarbeiter der Universitätskliniken.
Es wird von der weiteren Entwicklung des Projektes
Niederursel abhängen, ob über das genehmigte Programm
hinaus in Sachsenhausen weitere Neubauten errichtet werden müssen
oder ob man sich mit der Verlegung der noch ungenügend untergebrachten
Einrichtungen des Klinikums in freiwerdende Altbauten begnügen
kann.
Die Gesamtkosten für den Ausbau des Klinikums
in Sachsenhausen sind zur Zeit nur zu schätzen. Sie werden
etwa 250 Mio. DM betragen.
Neben der baulichen Neugestaltung ist die Auseinandersetzung
mit den ständig steigenden Krankenhauskosten das zur Zeit wichtigste
Problem der Krankenhausverwaltung. Die steigenden Kosten sind einmal
bedingt durch die rasche Entwicklung der Medizin, insbesondere durch
die Einführung völlig neuer Methoden der Krankheitserkennung
und der Therapie, die Hand in Hand gehen mit steigenden Ansprüchen
der Patienten, zum anderen durch die Verkürzung der Arbeitszeit
und die allgemeine Verbesserung der Arbeitsbedingungen des Personals
und schließlich durch die Maßnahmen, die zur Förderung
von Lehre und Forschung nach den Empfehlungen des Wissenschaftsrates
notwendig geworden sind. Diesen wesentlichen Kostenfaktoren steht
keine entsprechende Erhöhung der Erlöse gegenüber;
es ist auch nur in sehr begrenztem Umfange möglich, Kostensteigerungen
durch Rationalisierungsmaßnahmen oder ähnliches aufzufangen,
wie das in der Industrie ohne allzu große Schwierigkeiten
gelingen mag. Während der Zuschußbedarf der Universitätskliniken
(Unterabschnitt 5100) in den Jahren 1953 bis 1955 noch etwa je 8
Mio. DM betrug, stieg er in der Jahresrechnung 1964 auf rund 14,6
Mio. an; dabei muß aber berücksichtigt werden, daß
entsprechend dem Klinikfinanzierungsvertrag vom 11./29.1.1965 das
Land Hessen für 1964 bereits einen Zuschuß von 8,46 Mio.
DM geleistet hat, welcher den bis 1963 von der Universität
an das Klinikum gezahlten Zuschuß von rund 1 Mio. DM ablöst
und erheblich übertrifft. Der von Stadt und Land gemeinsam
aufgebrachte Zuschuß des Klinikums beträgt demnach nach
der Jahresrechnung 1964 zusammen über 23 Mio. DM. Nach dem
Haushaltsvoranschlag 1965 wird sich der Zuschuß der Stadt
weiter auf 17,4 Mio. DM, derjenige des Landes auf rund 11 Mio. DM
zusammen auf rund 28 Mio. DM erhöhen.
Die Gesamtausgaben des ordentlichen Haushaltes
1965 von ca. 51 Mio. DM werden nur zu etwa 2/5 durch Einnahmen aus
Pflegekosten gedeckt sein, während 3/5 durch Zuschüsse
von Stadt und Land abgedeckt werden müssen. Die hauptsächlichste
Ursache für diese Entwicklung liegt im Ansteigen der Personalausgaben.
Diese bewegten sich 1955 noch bei rund 10 Mio. DM jährlich,
sind aber inzwischen auf 28,5 Mio. DM (Planansatz Haushaltsentwurf
1965) gestiegen. Diese Tendenz wird weiter anhalten. Demgegenüber
bleiben die Einnahmen aus Pflegekosten zurück. 1955 betrugen
die Einnahmen aus der Behandlung von Patienten und aus der Abgabe
von Medikamenten rund 9 Mio. DM. Sie sind im Haushalt 1965 mit knapp
20 Mio. DM veranschlagt. Auch bei Ausklammerung der Kosten für
Lehre und Forschung, die billigerweise dem Benutzer des Krankenhauses
- insbesondere den sozialversicherten Patienten - nicht angelastet
werden können, decken die durch Preisverordnung der Landesregierung
aufgrund des Preisgesetzes festgesetzten Krankenhauspflegesätze
weder die betriebswirtschaftlich gerechtfertigten, noch die aufgrund
der sogenannten Bundespflegesatzverordnung von dem Benutzer zu tragenden
sogenannten "berechtigten Selbstkosten". Eine grundlegende
Änderung dieses Zustandes, durch welchen die Gemeinden in unzumutbarer
Weise mit Kosten ihrer Krankenanstalten belastet werden, durch entsprechende
Maßnahmen des Bundesgesetzgebers erscheint unabweisbar.
Ein Überblick über die Aufgaben und besonderen
Probleme der Universitätskliniken wäre unvollständig
ohne einen Hinweis auf die hier erbrachten Leistungen. Sie sind
naturgemäß, zumal was ihren Erfolg betrifft, nur schwer
meßbar. Wichtigstes - äußeres - Kriterium der Leistung
eines Krankenhauses ist die Zahl der Krankenhauspflegetage. Sie
ist für die Zeit von 1950 bis 1964 der nachstehenden Tabelle
zu entnehmen:
Belegbare Betten, Bettenausnutzung und Personalstand
in den Universitätskliniken 1950 bis 1964:
| Jahr |
belegbare Betten |
geleist.Pflegetage |
Bettenausnutzung % |
Ges.Personal |
| 1950 |
1998 |
641714 |
88 |
1450 |
| 1953 |
2048 |
635783 |
89 |
1558 |
| 1956 |
2007 |
626609 |
89,5 |
1783 |
| 1959 |
1885 |
621436 |
90,3 |
1974 |
| 1962 |
1745 |
552647 |
86,7 |
2178 |
| 1964 |
1715 |
521372 |
83,1 |
2122 in 9 Monaten |
Der ins Auge fallende Rückgang der belegungsfähigen
Betten und damit auch der geleisteten Pflegetage erklärt sich
zum großen Teil aus der Schließung von Krankenstationen,
die im Zusammenhang mit Baumaßnahmen erforderlich wurde. Es
ist aber in den letzten Jahren auch die durchschnittliche Bettenausnutzung
von über 90% auf 83% in 1964 zurückgegangen. Darin spiegelt
sich die Entlastung wider, die für die Universitätskliniken
durch die erhebliche Vermehrung der Zahl der Krankenbetten in anderen
städtischen und freigemeinnützigen Krankenanstalten eingetreten
ist. Die gleichzeitig festzustellende erhebliche Vermehrung des
Personals erklärt sich aus den bereits erwähnten wiederholten
Arbeitszeitverkürzungen und aus der erheblichen Verbesserung
der qualitativen Leistungen des Krankenhauses durch die Einführung
neuer arbeitsaufwendiger Methoden der Diagnostik und Therapie und
aus dem gesteigerten Einsatz für Aufgaben von Lehre und Forschung.
Berichtszeitraum: 1965-72
siehe Stadtgesundheitsamt
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