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Berichtszeitraum: 1945-65

 

Die Universitätskliniken der Stadt Frankfurt am Main sind mit zur Zeit 1844 planmäßigen Betten das größte Krankenhaus in Hessen. Wie der Name sagt, dienen sie neben der Erkennung und Behandlung von Krankheiten den Aufgaben von Lehre und Forschung. Daraus ergeben sich enge Beziehungen zum Lande Hessen und zur Johann Wolfgang Goethe-Universität, die durch den Universitäts-Gründungsvertrag, die Universitätssatzung vom 10.6.1914, den Universitäts-Vertrag vom 1./15.12.1953 und ergänzende Verträge vom 6.9. 1962 und vom 11./29.1.1965 geregelt sind. Die Bedürfnisse der Universität bestimmen in hohem Maße den überörtlichen Charakter der Aufgaben der Anstalt, wie er z.B. in einer ständig sehr hohen Fremdbelegung, die sich zwischen 40 und 50% der Bettenausnutzung bewegt, zum Ausdruck kommt. Im 2.Weltkrieg wurden die Universitätskliniken weitgehend durch Kriegseinwirkungen zerstört. Angesichts der damals auf allen Gebieten unseres Lebens herrschenden Not mußte man sich in den ersten Nachkriegsjahren mit einer behelfsmäßigen Herrichtung der Gebäude und Einrichtungen begnügen. Trotz schwerster Zerstörungen haben die Universitätskliniken damals die Hauptlast der Krankenversorgung in Frankfurt getragen. Jeder nur halbwegs brauchbare Raum war mit Patienten belegt, sogar der Tiefbunker diente zur Unterbringung von Kranken.

Alsbald nach der Währungsumstellung im Jahre 1948 wurde mit dem Wiederaufbau der zerstörten Einrichtungen begonnen. Als erste größere nach der Währungsreform durchgeführte Baumaßnahme ist der Wiederaufbau und die Erweiterung der Frauenklinik zu nennen. Anfangs der 50er Jahre konnte durch den Neubau der Universitäts-Kinderklinik dem schlimmsten Mangel an Kinderkrankenbetten abgeholfen werden. Es setzte sich aber bald die Erkenntnis durch, daß es notwendig sei, nicht nur Zerstörtes wieder aufzubauen, sondern darüber hinaus auch grundlegende strukturelle Verbesserungen im Sinne einer Angleichung sowohl der medizinisch-technischen als auch der wirtschaftlichen Einrichtungen des Hauses an die allgemeine Entwicklung anzustreben. Nach Prüfung der Frage, ob ein völliger Neubau des Klinikums an anderer Stelle vorzuziehen sei, entschlossen sich Magistrat und Stadtverordneten-Versammlung mit Zustimmung der Medizinischen Fakultät zu einer Neugestaltung des Klinikums auf dem alten Gelände. Entsprechende Beschlüsse wurden im Februar 1958 gefaßt und alsbald mit ihrer Ausführung begonnen. Im Zuge dieses Programms wurden neben mehreren Personalwohngebäuden unter anderem eine Zentralwäscherei und Desinfektion und Neubauten für Werkstätten, Fuhrpark, Gärtnerei, Pflegerschule, Tierversuchsanlage, Technische Zentrale, Verwaltung, Apotheke und der 1.Abschnitt der I.Medizinischen Klinik fertiggestellt und in Betrieb genommen.

Foto:M-Ude

Das neue Personalhochhaus am Sandhof in Niederrad war die erste Baumaßnahme im Zuge der Neugestaltung des Uniklinikgeländes

 

Durch diese Neubauten wurde gleichzeitig Platz geschaffen für die Errichtung des sog. Zentralbaues, in dessen erstem Bauabschnitt die Chirurgische Klinik, die II.Medizinische Klinik und das Institut für Physikalische Therapie untergebracht werden sollen, und für das Wirtschaftsgebäude mit Zentralküche, Kasino und Lagern. Mit der Errichtung des Zentralbaues wurde im Herbst 1963 begonnen, ihm folgte im Herbst 1964 der Baubeginn für das Wirtschaftsgebäude.

Tiefgreifende Auswirkungen auf die Entwicklung der Frankfurter Universität und der Universitätskliniken haben die Empfehlungen des Wissenschaftsrates vom November 1960 zur Folge gehabt. Sie gaben den Anstoß für Stadt und Land, die bisherigen Vorstellungen für den Ausbau der Universität und der Kliniken grundlegend zu überprüfen. Als Ergebnis dieser Verhandlungen, die in den Jahren 1962, 1963 und 1964 stattfanden, ist folgendes festzuhalten:

Die Naturwissenschaftliche und die Medizinische Fakultät der Universität sollen auf den Niederurseler Hang verlegt werden.

Die Universitätskliniken, die bisher fast ausschließlich durch die Stadt finanziert wurden, sollen in die Verwaltung und Finanzverantwortung der Universität übergeführt werden; das bedeutet, daß die Kosten für Bau und Betrieb des Klinikums Niederursel von Stadt und Land gemeinsam getragen werden.

Die Kliniken in Sachsenhausen und Niederrad bleiben im Eigentum der Stadt. Soweit und solange sie für den Lehr- und Forschungsbetrieb der Medizinischen Fakultät benötigt werden, trägt das Land Hessen ab 1.1.1964 die Hälfte des Zuschußbedarfs des laufenden Betriebes, desgleichen auch für Baumaßnahmen, die auf Empfehlung des Wissenschaftsrates vom Bund bezuschußt werden; bei anderen Baumaßnahmen behält sich das Land die Festsetzung des Zuschusses im Einzelfall vor. Der Ausbau der Kliniken in Sachsenhausen und Niederrad wird in dem Umfange fortgesetzt, wie es zur Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit der Medizinischen Fakultät bis zur Verlegung noch Niederursel erforderlich ist; die Baumaßnahmen sind so zu gestalten, daß das Klinikum in späterer Zeit als kommunales Schwerpunktkrankenhaus zu verwenden ist. Ob und in welchem Umfange es dann noch neben den neuen Kliniken in Niederursel den Zwecken von Lehre und Forschung dienen muß, bleibt späterer Entscheidung vorbehalten.

In Auswirkung dieser Vereinbarungen billigten Magistrat und Stadtverordneten-Versammlung im Jahre 1964 ein Grundsatzprogramm für den weiteren Ausbau des Klinikums in Sachsenhausen, das folgende Maßnahmen umfaßt:

  • Erweiterung des Zentralbaues um einen zweiten Bauabschnitt für Strahlenklinik, Hals-Nasen-Ohrenklinik und Augenklinik.
  • Errichtung eines Schwesternwohnheimes mit Schule für 200 Ausbildungsplätze.
  • Neubau eines Hörsaalgebäudes des Pathologischen Instituts.
  • Errichtung eines Funktionsgebäudes für die Universitäts-Frauenklinik, welches die Operationssäle, die Entbindungsabteilung, die Poliklinik, die Forschungslaboratorien, die Strahlendiagnostik und -therapie und den Hörsaal aufnehmen soll.
  • Erweiterung des Wohnungsbauprogramms für Mitarbeiter der Universitätskliniken.

Es wird von der weiteren Entwicklung des Projektes Niederursel abhängen, ob über das genehmigte Programm hinaus in Sachsenhausen weitere Neubauten errichtet werden müssen oder ob man sich mit der Verlegung der noch ungenügend untergebrachten Einrichtungen des Klinikums in freiwerdende Altbauten begnügen kann.

Die Gesamtkosten für den Ausbau des Klinikums in Sachsenhausen sind zur Zeit nur zu schätzen. Sie werden etwa 250 Mio. DM betragen.

Neben der baulichen Neugestaltung ist die Auseinandersetzung mit den ständig steigenden Krankenhauskosten das zur Zeit wichtigste Problem der Krankenhausverwaltung. Die steigenden Kosten sind einmal bedingt durch die rasche Entwicklung der Medizin, insbesondere durch die Einführung völlig neuer Methoden der Krankheitserkennung und der Therapie, die Hand in Hand gehen mit steigenden Ansprüchen der Patienten, zum anderen durch die Verkürzung der Arbeitszeit und die allgemeine Verbesserung der Arbeitsbedingungen des Personals und schließlich durch die Maßnahmen, die zur Förderung von Lehre und Forschung nach den Empfehlungen des Wissenschaftsrates notwendig geworden sind. Diesen wesentlichen Kostenfaktoren steht keine entsprechende Erhöhung der Erlöse gegenüber; es ist auch nur in sehr begrenztem Umfange möglich, Kostensteigerungen durch Rationalisierungsmaßnahmen oder ähnliches aufzufangen, wie das in der Industrie ohne allzu große Schwierigkeiten gelingen mag. Während der Zuschußbedarf der Universitätskliniken (Unterabschnitt 5100) in den Jahren 1953 bis 1955 noch etwa je 8 Mio. DM betrug, stieg er in der Jahresrechnung 1964 auf rund 14,6 Mio. an; dabei muß aber berücksichtigt werden, daß entsprechend dem Klinikfinanzierungsvertrag vom 11./29.1.1965 das Land Hessen für 1964 bereits einen Zuschuß von 8,46 Mio. DM geleistet hat, welcher den bis 1963 von der Universität an das Klinikum gezahlten Zuschuß von rund 1 Mio. DM ablöst und erheblich übertrifft. Der von Stadt und Land gemeinsam aufgebrachte Zuschuß des Klinikums beträgt demnach nach der Jahresrechnung 1964 zusammen über 23 Mio. DM. Nach dem Haushaltsvoranschlag 1965 wird sich der Zuschuß der Stadt weiter auf 17,4 Mio. DM, derjenige des Landes auf rund 11 Mio. DM zusammen auf rund 28 Mio. DM erhöhen.

Die Gesamtausgaben des ordentlichen Haushaltes 1965 von ca. 51 Mio. DM werden nur zu etwa 2/5 durch Einnahmen aus Pflegekosten gedeckt sein, während 3/5 durch Zuschüsse von Stadt und Land abgedeckt werden müssen. Die hauptsächlichste Ursache für diese Entwicklung liegt im Ansteigen der Personalausgaben. Diese bewegten sich 1955 noch bei rund 10 Mio. DM jährlich, sind aber inzwischen auf 28,5 Mio. DM (Planansatz Haushaltsentwurf 1965) gestiegen. Diese Tendenz wird weiter anhalten. Demgegenüber bleiben die Einnahmen aus Pflegekosten zurück. 1955 betrugen die Einnahmen aus der Behandlung von Patienten und aus der Abgabe von Medikamenten rund 9 Mio. DM. Sie sind im Haushalt 1965 mit knapp 20 Mio. DM veranschlagt. Auch bei Ausklammerung der Kosten für Lehre und Forschung, die billigerweise dem Benutzer des Krankenhauses - insbesondere den sozialversicherten Patienten - nicht angelastet werden können, decken die durch Preisverordnung der Landesregierung aufgrund des Preisgesetzes festgesetzten Krankenhauspflegesätze weder die betriebswirtschaftlich gerechtfertigten, noch die aufgrund der sogenannten Bundespflegesatzverordnung von dem Benutzer zu tragenden sogenannten "berechtigten Selbstkosten". Eine grundlegende Änderung dieses Zustandes, durch welchen die Gemeinden in unzumutbarer Weise mit Kosten ihrer Krankenanstalten belastet werden, durch entsprechende Maßnahmen des Bundesgesetzgebers erscheint unabweisbar.

Ein Überblick über die Aufgaben und besonderen Probleme der Universitätskliniken wäre unvollständig ohne einen Hinweis auf die hier erbrachten Leistungen. Sie sind naturgemäß, zumal was ihren Erfolg betrifft, nur schwer meßbar. Wichtigstes - äußeres - Kriterium der Leistung eines Krankenhauses ist die Zahl der Krankenhauspflegetage. Sie ist für die Zeit von 1950 bis 1964 der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:

Belegbare Betten, Bettenausnutzung und Personalstand in den Universitätskliniken 1950 bis 1964:

Jahr belegbare Betten geleist.Pflegetage Bettenausnutzung % Ges.Personal
1950 1998 641714 88 1450
1953 2048 635783 89 1558
1956 2007 626609 89,5 1783
1959 1885 621436 90,3 1974
1962 1745 552647 86,7 2178
1964 1715 521372 83,1 2122 in 9 Monaten

Der ins Auge fallende Rückgang der belegungsfähigen Betten und damit auch der geleisteten Pflegetage erklärt sich zum großen Teil aus der Schließung von Krankenstationen, die im Zusammenhang mit Baumaßnahmen erforderlich wurde. Es ist aber in den letzten Jahren auch die durchschnittliche Bettenausnutzung von über 90% auf 83% in 1964 zurückgegangen. Darin spiegelt sich die Entlastung wider, die für die Universitätskliniken durch die erhebliche Vermehrung der Zahl der Krankenbetten in anderen städtischen und freigemeinnützigen Krankenanstalten eingetreten ist. Die gleichzeitig festzustellende erhebliche Vermehrung des Personals erklärt sich aus den bereits erwähnten wiederholten Arbeitszeitverkürzungen und aus der erheblichen Verbesserung der qualitativen Leistungen des Krankenhauses durch die Einführung neuer arbeitsaufwendiger Methoden der Diagnostik und Therapie und aus dem gesteigerten Einsatz für Aufgaben von Lehre und Forschung.

 

 

 

Berichtszeitraum: 1965-72

siehe Stadtgesundheitsamt

 
Quelle: Jahresberichte der Stadt Frankfurt 1945-72
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