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Berichtszeitraum: 1945-65

 

Die Stadtkanzlei-Hauptamt gehört zu den vier Zentralämtern der Stadt Frankfurt a.M. Es ist das Führungsamt des Magistrats und des Oberbürgermeisters. Die Bezeichnung des Amtes hat - teils eine Folge der Gemeindeverfassung, teilweise eine solche der Anpassung an die in der Bundesrepublik geltenden Organisationsprinzipien - in dem Berichtszeitraum mehrfach gewechselt. Bis zum September 1946 als Hauptverwaltungsamt geführt, wird zu diesem Zeitpunkt die vor 1933 gültige Bezeichnung "Stadtkanzlei" wieder übernommen. Anfang 1960 folgt dann mit der Umgestaltung in ein modernes Hauptamt die Umbenennung in "Stadtkanzlei-Hauptamt".
Die zentrale Funktion des Amtes wird allein schon durch die ihr zugehörigen Abteilungen deutlich. Es sind dies die:

  • Organisationsabteilung (01),
  • das Büro des Magistrats (02),
  • die Protokollabteilung (03),
  • die Datenverarbeitungszentrale (04) und die
  • Abteilung für zentrale Verwaltungsaufgaben (05).

Der Organisationsabteilung, die im Jahre 1960 aus dem Revisions- und Organisationsamt ausgegliedert und der Stadtkanzlei-Hauptamt zugewiesen wurde, obliegen - wie schon der Name sagt - sämtliche in den Begriff der Organisation schlechthin einzubeziehenden Aufgaben; dazu gehören vornehmlich die Organisationsuntersuchungen sämtlicher städtischer Ämter und Dienststellen, die Bearbeitung der Aufgaben und Verwaltungsgliederung, die Regelung der Zuständigkeiten und die Bearbeitung der Ordnungsgrundlagen und Dienstvorschriften. Die Bedeutung dieser Abteilung wird durch den Umstand unterstrichen, daß ihr Leiter zugleich der Vertreter des Amtsleiters ist.
Die als "Büro des Magistrats" bezeichnete Abteilung 02 beschäftigt sich insbesondere mit der Vorbereitung der Beratungsgegenstände für die Körperschaften, d.h. den Magistrat und die Stadtverordneten-Versammlung, die Abfassung der Magistratsbeschlüsse, die Bearbeitung von Beschwerden, Anregungen und Wünschen der Bürgerschaft; außerdem ist sie die Verbindungsstelle zu sämtlichen Ämtern und Dienststellen der Stadt.
Das Protokoll bedarf hinsichtlich der Aufgabenstellung keiner näheren Erläuterung. Es liegt auf der Hand, daß die Tätigkeit mit dem Aufschwung der wirtschaftlichen Kraft der Stadt beständig zugenommen hat. Darüber wird noch Näheres auszuführen sein.
Die Datenverarbeitungszentrale ist die jüngste Abteilung des Amtes; sie ist erst im Jahre 1964 angegliedert worden. Bis dahin war sie mit dem Rechneiamt-Kassenverwaltung verbunden. Der Übergang vom Lochkartensystem zur elektronischen Datenverarbeitung und das sich daraus ergebende Bedürfnis nach zentraler Steuerung waren die Ursache der Angliederung der Datenverarbeitungszentrale an die Stadtkanzlei-Hauptamt.
In der Abteilung für zentrale Verwaltungsaufgaben werden Angelegenheiten der Stadtbezirksvorsteher, der Schiedsmänner, der Ortsgerichte und der Amtshilfe bearbeitet. Die Abteilung ist zuständig für den Dienstverkehr mit den Aufsichtsbehörden, den kommunalen Spitzenverbänden des Landes Hessen und des Bundes sowie mit den konsularischen und diplomatischen Vertretungen; sie ist außerdem Verbindungsstelle zu den anderen Gebietskörperschaften. Der Abteilung ist als Sachgebiet der Zivilschutz zugeordnet. Sie gibt außerdem das Nachrichtenblatt für die Stadtverwaltung heraus und bearbeitet den Wegweiser und das Fernsprechverzeichnis. Zu der Abteilung gehören schließlich die Magistratsaktei und die Magistratsbibliothek zudem die zentrale Posteingangs- und Versandstelle der Stadt.
Dem Amt angegliedert ist seit dem Sommer 1945 die Verwaltungsstelle Höchst. Die Stadtkanzlei-Hauptamt betreut die Stadt. Rechtsstelle mit der Stiftungsabteilung in Fragen des Personalwesens und der Rechnungsführung. Der Amtsleiter ist Mitglied der Stellenplan- und der Magistratsraum-Kommission; er führt den Vorsitz sowohl in der Kommission für die Zulassung privateigener Kraftfahrzeuge als auch in denen für Verbesserungsvorschläge und für größere Werbemaßnahmen und Geschenke.
Mit der Besetzung Frankfurts durch amerikanische Truppen am 26.März 1945 wird das damalige Hauptverwaltungsamt, die Geschäftsstelle des Oberbürgermeisters, vor völlig andersartige Aufgaben gestellt. Unter seinem neuen Leiter, dem späteren Obermagistratsdirektor Adolf Kohl - bis dahin zweiter Direktor des Amtes -, hat das Amt den Oberbürgermeister in allen seinen schwierigen und durch die Not der Zeit geprägten Aufgaben zu unterstützen. Es gilt zunächst das vielfache Elend zu lindern und das Leben in der schwer zerstörten Stadt einigermaßen in Gang zu bringen. Dem "amtierenden Bürgermeister der Stadt Frankfurt a.M." Hollbach sind auch die früheren Reichs- und Staatsbehörden in Frankfurt unterstellt. Die Verbindung zwischen der amerikanischen Militärregierung und der Stadtverwaltung wird durch ein mit 40 Personen besetztes Dolmetscherbüro aufrechterhalten. Bald muß ein weiteres Büro für die Bearbeitung der Wünsche der Besatzungsmächte eingerichtet werden. Beide sind dem Hauptverwaltungsamt angegliedert; dessen Amtsräume befinden sich in der Lindenstraße 27.
Am 4. Juli 1945 tritt an die Stelle des amtierenden Bürgermeisters Hollbach Oberbürgermeister Dr.Kurt Blaum.
Der Verwaltungsstelle Höchst erwachsen aus der starken Konzentration in den westlichenVororten, aus der Existenz eines Lagers für 5500 Verschleppte in Frankfurt a.M. Zeilsheim und eines Lagers polnischer Staatsangehöriger Aufgaben ganz besonders problematischer und heikler Art.
Die Verabschiedung der Länderverfassungen und die Zulassung politischer Parteien beendet die Übergangsphase in der Verwaltung. Die Hessische Gemeindeordnung vom 21.12.1945 führt die Magistratsverfassung ein. Am 26.5.1946 findet dieWahl zur ersten Stadtverordneten-Versammlung statt. Walter Kolb wird zum Oberbürgermeister gewählt und tritt am 1.8.1946 sein Amt an.
Die erste Protokollaufgabe von Rang erwächst der Stadtkanzlei im Jahre 1948 in der Vorbereitung der 100-Jahrfeier der ersten deutschen Nationalversammlung in der Paulskirche. Bereits im März 1947 war bei dem Amt das unter der Leitung des späteren Obermagistratsrats Bohse stehende "Büro Paulskirche" eingerichtet worden. Von hier aus wurden alle deutschen Länder zu Geld- und Sachspenden für den Wiederaufbau der im Krieg zerstörten Gedenkstätte aufgerufen. Die würdige 100-Jahrfeier führt viele Deutsche aus Ost und West in einem Bekenntnis zu Freiheit und Demokratie in der wiederaufgebauten Frankfurter Paulskirche zusammen.
Kaum geringer sind die Anforderungen an das Protokoll, die mit der Wahl Frankfurts als Tagungsort des Bizonen- bzw. des Dreizonen-Wirtschaftsrates in der Zeit vom August 1947 bis zum September 1949 zusammenhängen. Mit der Währungsreform im Juni 1948 beginnt der eigentliche Wiederaufbau der Stadt. Er spiegelt sich wider in der ständig steigenden Zahl von Magistratsbeschlüssen und Vorträgen an die Stadtverordneten-Versammlung, die von der Stadtkanzlei bearbeitet und ausgefertigt werden. Im gleichen Umfang mehren sich die an das Protokoll gestellten Anforderungen. Die Zahl der Einweihungsfeierlichkeiten für neue Bauten steigt und legt Zeugnis ab für den imponierend raschen Wiederaufbau der Stadt. Immer häufiger besuchen Persönlichkeiten aus der Politik, der Kunst und der Wissenschaft sowie der Wirtschaft die Stadt. Kongresse und Ausstellungen veranlassen den Magistrat Empfänge zu geben, Ehrungen auszusprechen. Aus der riesigen Fülle hochrangiger Veranstaltungen, um deren Ausrichtung das Protokoll besorgt war, kann nur eine kleine Auswahl getroffen und hier aufgeführt werden. Am 7.1.1948 gibt die Stadt aus Anlaß der Tagung der Ministerpräsidenten mit den Generälen Clay und Robertson einen Empfang.
Der Goethepreisträger Prof.Dr.h.c. Paul Hindemith wird am 12.2.1949 empfangen.
Am 10. Mai 1951 wird das aus Trümmern wiedererstandene Goethe-Haus festlich eingeweiht.
Zu Ehren seiner Kaiserlichen Hoheit des Kronprinzen Akihito von Japan geben Staatsminister Heinrich Zinnkann in Vertretung des Hessischen Ministerpräsidenten und Oberbürgermeister Dr.Walter Kolb im Hotel Frankfurter Hof am 31.7.1953 ein Abendessen.
Als der Evangelische Kirchentag 1956 in Frankfurt stattfindet, veranstalten am 8.8. der Hessische Ministerpräsident und der Magistrat der Stadt einen Empfang.
Aus Anlaß des 50jährigen Jubiläums der 1. Internationalen Luftfahrtausstellung findet - außer einer Anzahl anderer Veranstaltungen - am Sonntag, dem 6.9.1959, um 11.00 Uhr ein Festakt in der Paulskirche mit einem anschließenden Empfang im Römer statt.
Mit dem Hessischen Ministerpräsidenten Dr.Georg August Zinn an der Spitze versammeln sich neben zahlreichen Ehrengästen aus dem Ausland, etwa Professor Freiherr Wernher von Braun, nahezu alle Persönlichkeiten aus dem Bereich der Luftfahrt von den "Alten Adlern" bis zu den Experten der Raumfahrtbehörde.
Mit dem 6. Welt-Erdöl-Kongreß findet einer der bedeutendsten Wirtschaftskongresse der Welt überhaupt in Frankfurt a.M. statt. Der Magistrat gibt am 20.6.1963 einen Empfang und schließt daran an einen sogenannten "Frankfurter Abend" in der Römer- und Schwanenhalle sowie im Foyer des Römers.
Protokollarischer Höhepunkt des Jahres 1963 ist zweifelsfrei der Empfang für den Präsidenten der Vereinigten Staaten von Nordamerika, S.E. John F. Kennedy, am 25.6.1963 im Kaisersaal. Nach der Eintragung in das Goldene Buch der Stadt und einer kurzen Ansprache an die den Römerberg füllenden Frankfurter Bürger, hält der Präsident in der Paulskirche seine große programmatische Rede. Für wenige Stunden steht Frankfurt gleichsam im Mittelpunkt des Weltinteresses .
Anläßlich der Tagung des Weltbundes der Krankenschwestern werden am 14., 18. und 23.6.1965 Empfänge mit anschließendem "Frankfurter Abend" gegeben.
Es wäre verlockend, all die Namen aufzuführen, die aus Anlaß der Empfänge und sonstigen Veranstaltungen der Stadt im Berichtszeitraum in Frankfurt geweilt haben.
Aber es würde den Rahmen dieses Berichtes sprengen. Das Goldene Buch der Stadt weist sie aus ebenso wie das Gästebuch des Oberbürgermeisters, das in dessen Amtszimmer ausliegt.
Doch zurück in das Jahr 1952, das für die Stadtkanzlei-Hauptamt insofern von Bedeutung ist, als endlich von der Lindenstraße in den Römer umgezogen werden kann.
Am 20.9.1956 verstirbt überraschend Oberbürgermeister Dr. Walter Kolb. Die Trauerfeier in der Paulskirche und die Beisetzung auf dem Hauptfriedhof finden unter starker Anteilnahme der Bevölkerung und im Beisein zahlreicher Trauergäste aus der ganzen Bundesrepublik und aus dem Ausland statt.
Der Oberbürgermeister der Stadt Ludwigshafen Werner Bockelmann tritt am 1.4.1957 die Nachfolge an.
Mehr und mehr erweist es sich, daß dem Oberbürgermeister als dem für die Geschäftsführung der Stadtverwaltung Verantwortlichen ein leistungsfähiges Instrument zur Bewältigung der administrativen Führungsaufgaben zur Verfügung stehen muß. Steigende Anforderungen an die Verwaltung, damit deren ständige personelle Vergrößerung werfen zunehmend organisatorische Probleme auf und zwingen zur Verwaltungsrationalisierung. Diese Aufgabe wird der Stadtkanzlei-Hauptamt übertragen; die Organisationsabteilung wird eingerichtet. In den folgenden Jahren führt diese Organisationsuntersuchungen in verschiedenen Bereichen der Verwaltung durch und vermag hierbei wesentliche Vorschläge zur Rationalisierung und zu Einsparungen zu machen. Auch hier verbieten Gegenstand und Raum eine erschöpfende Darstellung.

  • 1961 Gutachtliche Stellungnahme zur Neuordnung der Arbeitsorganisation und der Geschäftsverteilung der Gesundheitsverwaltung
  • 1961 Stellungnahme zur Aufgabengliederung und Geschäftsverteilung beim Stadtvermessungsamt
  • 1962 Organisationsprüfung, Umorganisation des Friedhofs- und Bestattungsamtes
  • 1962 Organisationsuntersuchung bei den städtischen Volksbüchereien
  • 1962 Vorschlag zur Neuorganisation der Zulassungsstelle für Kraftfahrzeuge
  • 1963 Organisationsprüfung Rechneiamt-Hypothekenverwaltung
  • 1963 Organisationsuntersuchung der Bauverwaltung, 3. Teilbericht - Bauaufsichtsbehörde
  • 1963 Vorlage zur Neuorganisation des Meldewesens, Einrichtung von Großmeldestellen
  • 1964 Organisationsprüfung des Ausgleichsamtes
  • 1964 Organisationsuntersuchung betr. Neuorganisation der Kriminalpolizei
  • 1964 Organisationsuntersuchung zur Rationalisierung des unbaren Zahlungsverkehrs beim Rechneiamt-Kassenverwaltung
  • 1965 Bildung einer Rechtsabteilung für die Bauverwaltung und das Dezernat Verkehr
  • 1965 Organisationsuntersuchung der Bauverwaltung der Stadt Frankfurt a.M., 4. Teilbericht - Stadtentwässerungsamt
  • 1965 Organisationsuntersuchung des Forstamtes der Stadt Frankfurt a.M.

Stadtverordnetensaal im Römer

 

Im Februar 1961 erteilt die Stadtverordneten-Versammlung dem Magistrat den Auftrag, ein Entwicklungshilfeprogramm durchzuführen. Die Aufgabe wird der Stadtkanzlei-Hauptamt und innerhalb dessen der Abteilung für zentrale Verwaltungsaufgaben übertragen. Im Haushalt stehen 200000,- DM zur Verfügung. In den folgenden Jahren werden insgesamt 24 Praktikantinnen und Praktikanten aus Algerien, Angola, Kenya, Nigeria und Sierra Leone in der allgemeinen Verwaltung, im Krankenhauswesen und in verschiedenen handwerklichen Berufen ausgebildet bzw. fortgebildet. Darüber hinaus gibt die Stadt einen Opel-Caravan einer Missionsschule in Kamerun, der Stadt Fatick in Senegal ein Clinomobil, Sportausrüstungen und einen VW-Bus als Geschenk. Ferner erhält eine Organisation zur Ausbildung der handwerklichen Jugend in Israel eine Spezialfräsmaschine.
Ende März 1963 tritt Obermagistratsdirektor Adolf Kohl in den Ruhestand. Ihm wird aus diesem Anlaß die Ehrenplakette der Stadt verliehen.
Der jetzige Obermagistratsdirektor Hans Schmidt, bis dahin persönlicher Referent des Oberbürgermeisters, wird Amtsleiter.
Im Jahre 1963 und im folgenden Jahr wird das Amt an besonders interessanten und auch schwierigen Aufgaben beteiligt. Es handelt sich dabei um die Mitarbeit bei der Untersuchung aller die Umgründung der Eigenbetriebe betreffenden Fragen, um die Entwicklung einer Energiekonzeption der Stadt, die Planung und den Aufbau einer zentralen elektronischen Datenverarbeitung für den Gesamtbereich der Stadtverwaltung einschließlich der Eigenbetriebe. Dem Amt wird die Federführung für Fragen der Regionalplanung zugewiesen. Als Ende 1964 der ehrenamtliche Stadtrat Dr.Zeitz aus dem Magistrat ausscheidet, wird von der Abteilung für zentrale Verwaltungsaufgaben auch das bis dahin von Herrn Dr.Zeitz betreute Aufgabengebiet des Zivilschutzes übernommen.
Am 15.6.1964 scheidet Oberbürgermeister Dr.Werner Bockelmann aus dem Amt. Auf ihn folgt am 27.8.1964 Oberbürgermeister Prof.Dr.Willi Brundert, bislang als Staatssekretär Chef der Hessischen Staatskanzlei. Der neue Oberbürgermeister ordnet die Überarbeitung sämtlicher Ordnungsgrundlagen der Stadtverwaltung an. Hierzu gehören insbesondere die Bereinigung und Neufassung der Allgemeinen Geschäftsanweisung und die Entwicklung eines neuen Verwaltungs- und Aufgabengliederungsplanes. Außerdem hat das Amt die organisatorischen Voraussetzungen für eine Investitionsüberwachung zu schaffen.
Abschließend bleibt festzustellen, daß sich der Bericht wegen der Vielfalt der dem Amt zugewiesenen Aufgaben nur um eine andeutungsweise Darstellung bemühen konnte.

 

Berichtszeitraum: 1965-68

 

Wollte jede Abteilung des Amtes in gleichem Umfange zu Worte kommen, würde der ohnedies schon großzügig bemessene Raum gesprengt. Darum soll in diesem Bericht das Schwergewicht der Berichterstattung der Organisationsabteilung, der Datenverarbeitungszentrale und dem Büro des Magistrats zufallen.
Die Arbeit der Organisationsabteilung ist auf folgende Schwerpunkte ausgerichtet:

  • Die Zusammenfassung von Ämtern im Anschluß an die neue, der Verwaltungsgliederung schon weitgehend angepaßte Dezernatsverteilung.
  • Die Fortsetzung der planmäßigen Organisations- und Arbeitsuntersuchungen.
  • Die Erarbeitung neuer bzw. die Überarbeitung bestehender städtischer Ordnungsgrundlagen.
  • Die Bemühungen um eine Senkung der Reinigungskosten.

Kostenersparnisse durch die Organisationsabteilung

Die Zusammenfassung von Ämtern gestaltete sich wie folgt:

  • Bildung des Amtes für Wohnungswesen unter Auflösung des Amtes für Wohnungsbau und Siedlungswesen, des Wohnungsamtes und des Hypothekenamtes.
  • Bildung einer Polizei- und Ordnungsbehörde unter Auflösung des Gewerbe- und Ordnungsamtes und Eingliederung der Abteilung Gesundheitsaufsicht des Gesundheitsverwaltungsamtes und der Verwaltungspolizei.
  • Auflösung des Gesundheitsverwaltungsamtes und Eingliederung als Verwaltungsabteilung in das Stadtgesundheitsamt.
  • Bildung eines Straßen- und Brückenbauamtes unter Auflösung des Hafen- und Brückenbauamtes und Übertragung der Aufgaben auf das neue Amt und auf die Hafenbetriebe.
  • Auflösung des Stadterweiterungsamtes und Eingliederung als Abteilung für Erschließungsrecht und -beiträge in das Bauverwaltungsamt.
  • Eingliederung des Elektrischen Prüfamtes 6 als Abteilung in das Kraftwerk.

Die hiermit verbundenen Organisations- und Arbeitsuntersuchungen haben zu Vereinfachungen im Arbeitsablauf und wesentlichen Personaleinsparungen geführt (40 Planstellen gestrichen; 7 kw-Vermerke). Zur Bereinigung des Verwaltungsgliederungsplans benennt der Magistrat auf unseren Vorschlag entsprechend der interkommunalen Übung:

  • das Rechneiamt-Finanzverwaltung in Stadtkämmerei,
  • das Rechneiamt-Steuerverwaltung in Stadtsteueramt,
  • das Rechneiamt-Kassenverwaltung in Stadtkasse,
  • die Stadtkanzlei-Hauptamt in Hauptamt

um. Damit ist es möglich geworden, einen förmlichen Verwaltungsgliederungsplan und Aufgabenverteilungsplan für die Stadtverwaltung Frankfurt am Main auszuarbeiten. Dieser wird noch 1968 vorgelegt.
Vom Oktober 1964 bis heute wurden dem Magistrat und dem Organisationsausschuß der Stadtverordnetenversammlung 35 Organisationsberichte vorgelegt. Diese Vorschläge sind fast ausnahmslos verwirklicht worden. Dieser Erfolg ist das Ergebnis partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit den betroffenen Dezernenten, den Amtsleitern und den Personalvertretungen. Einige Beispiele mögen das verdeutlichen:

  • Zusammenfassung der Sonderpolizei für Feldschutz und Anlagenschutzdienst des Gartenamtes zu einem Feld- und Anlagenschutz (Einsparung 11 Planstellen, rd. 128000,- DM jährlich).
  • Überprüfung des Schreibdienstes beim Ausgleichsamt (21 Stellen weggefallen, 7 umgewandelt; Gesamteinsparung rd. 360000,- DM jährlich, wovon durch das Erstattungsverfahren 140000,- DM auf die Stadt entfallen).
  • Berechnung und Zahlbarmachung des Wohngeldes mit einem elektronischen Datenverarbeitungssystern (Vermeidung von Personalmehrausgaben in Höhe von 308000,- DM jährlich).
  • Neuorganisation der Stadtkasse (Einsparung von 43 Planstellen mit rd. 500000,- DM jährlicher Personalausgaben).
  • Neuorganisation des Hochbauamtes (Einsparungen von rd. 280000,- DM jährlich).
  • Vorschlag zur Übernahme der Betreuung der Parkzeituhren durch das Straßen- und Brückenbauamt (es werden Sachkostenersparnisse von 60000,- bis 70000,- DM jährlich erwartet).

Nach jahrelanger Vorbereitung und intensiven Beratungen wird dem Magistrat im Mai 1968 die Neufassung der "Allgemeinen Geschäftsanweisung für die Stadtverwaltung Frankfurt am Main" vorgelegt. Die Neufassung unterscheidet zwischen einem Allgemeinen und einem Besonderen Teil. Besonderer Wert kommt der Systematisierung der Vorschriften im Sinne einer klaren Ordnung und besseren Übersichtlichkeit zu. Die Vorschriften werden an die Rechtsentwicklung und die in der Verwaltungs- und Organisationslehre übliche Terminologie angeglichen. An sonstigen Vorschriften sind bemerkenswert:

  • die Richtlinien für die Benutzung privateigener Personenkraftfahrzeuge für Dienstzwecke,
  • die Richtlinien für die Beschaffung von Personenkraftfahrzeugen für die Stadtverwaltung und auch
  • diejenigen über die Durchführung von Veranstaltungen.

Die Reinigungskosten bereiten dem Magistrat seit langem besondere Sorge. Durch intensive Untersuchungen und Verhandlungen mit den Auftragnehmern können im Rechnungsjahr 1967 die Sachausgaben für Reinigungszwecke um rd. 1850000,- DM reduziert werden.
Im Bereich der mit eigenen Kräften durchgeführten Reinigung werden 39 Stellen zur Streichung und 4 zur Sperrung vorgeschlagen. Das entspricht einer Personalkostenersparnis von rd. 450000,- DM im Jahr.
Die zentrale Neuausschreibung und Vergabe aller Glasreinigungsarbeiten für das Jahr 1968 durch die Organisationsabteilung des Hauptamtes führt zu einer Kostensenkung um rd. 330000,- DM; das sind über 50 % des Haushaltsansatzes.
Im Sommer 1968 wird dem Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung nach zwei Teilberichten der vorläufige abschließende Bericht über die künftige Form der Gebäudereinigung vorgelegt.
Die von der Organisationsabteilung des Hauptamtes seit September 1964 vorgeschlagenen Maßnahmen haben zu folgenden meßbaren Kostenersparnissen geführt:

  • im Personalhaushalt jährlich rd. 3800000,- DM
  • im Sachhaushalt jährlich rd. 2600000,- DM
  • zusammen jährlich rd. 6400000,- DM

Demgegenüber berechnet sich der Jahresaufwand für die Organisationsabteilung selbst zu rd. 400000,- DM. Diese Zahlen sprechen für sich.

Datenverarbeitungszentrale mit neuen Anlagen

Die Datenverarbeitungszentrale hat die von ihr übernommenen Aufgaben bisher auf einer Datenverarbeitungsanlage IBM 1401 durchgeführt. Im März 1967 wurde diese Anlage gegen das Datenverarbeitungssystem IBM 360/30 ausgetauscht. Hierdurch konnten Zeitreserven geschaffen werden, die die Übernahme weiterer Arbeitsgebiete gestatten. Da die Kapazität und die Einsatzmöglichkeiten dieser Anlage eng begrenzt sind, hat der Magistrat beschlossen, die Hauptspeicherkapazität von 16384 Speicherstellen auf 65536 zu erweitern und einen Magnetplattenspeicher IBM 2314 anzumieten. Die Planungs- und Programmiergruppe wird um 10 Programmierer verstärkt.
Im Berichtszeitraum wurden die Hauptuntersuchung der Fahrzeuge der Straßenbahn und die Festsetzung des Einziehungssolls der Hypothekenfälligkeiten und der Erbbauzinsen neu auf die Datenverarbeitungsanlage übernommen.
Die Verbrauchsabrechnung der Stadtwerke wurde ab November 1966 auf die bei den Stadtwerken installierte Datenverarbeitungsanlage IBM 1401 umgestellt. Durch die Einführung der Mehrwertsteuer und die Umstellung der Tarife mußten zum 1.1.1968 alle Programme neu geschrieben werden.

In der Planung befinden sich folgende Arbeiten:

  • Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung für Zwecke der Anlagenbuchführung, Betriebskostenrechnung und der Vermögensrechnung für die Vermögenswerte des Stadtentwässerungsamtes.
  • Umprogrammierung der laufenden 1401-Programme auf das bestellte Datenverarbeitungssystem.
  • Übernahme der ersten Stufe des Integrationskreises Finanzwesen.
  • Möglichst weitgehende Übernahme der vergebenen Arbeiten (z.B. Wohngeld).
  • Übernahme geeigneter technischer Berechnungen.
  • Anlaufen der vorbereitenden Arbeiten für die übrigen Integrationskreise, insbesondere bei den Berührungspunkten mit dem Integrationskreis Finanzwesen.

Aus der Tätigkeit des Büros des Magistrats

Die Hessische Gemeindeordnung weist in § 66 (2) dem Magistrat die Aufgabe zu, "die Bürger in geeigneter Weise, insbesondere durch öffentliche Rechenschaftsberichte über wichtige Fragen der Gemeindeverwaltung zu unterrichten und das Interesse der Bürger an der Selbstverwaltung zu pflegen". Die Bürger haben zwar das Recht der Teilnahme an den Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung, die grundsätzlich öffentlich sind; von den Sitzungen des Magistrats sind sie jedoch ausgeschlossen. Es mag deshalb ein Wunsch des interessierten Bürgers sein, im Rahmen dieser Darstellung zu erfahren, wie es zu den Magistratsbeschlüssen kommt. Der Magistrat faßt seine Beschlüsse in der Regel aufgrund von Magistratsvorlagen der Ämter und Betriebe. Jede Magistratsvorlage enthält einen Antrag, der in der vorgeschlagenen Fassung zum Beschluß erhoben werden soll. Wenn die Beschlußfassung der Stadtverordnetenversammlung vorbehalten ist, wird der Magistratsvorlage der Entwurf eines sogenannten Vortrages an die Stadtverordnetenversammlung beigefügt. Die überwiegende Zahl aller Vorlagen bedarf einer schriftlichen Stellungnahme der Zentralämter (Hauptamt, Stadtkämmerei, Revisionsamt, Personalamt), gegebenenfalls auch eines Fachamtes.
Nach der neuen Geschäftsordnung des Magistrats vom 5.12.1966 können für die Magistratssitzungen nur diejenigen Vorlagen vorgesehen werden, die dem Hauptamt zusammen mit den erforderlichen Stellungnahmen am vorhergehenden Donnerstag, 10 Uhr, vorliegen. Im Laufe des Nachmittags beraten der Leiter des Amtes und der Leiter des Büros des Magistrats die Tagesordnung vor. Der Oberbürgermeister setzt sie dann endgültig fest. Alle Vorlagen von grundsätzlicher Bedeutung und solche, die einer mündlichen Erörterung bedürftig erscheinen, werden auf Tagesordnung I genommen. Die Tagesordnung II enthält alle jene Vorlagen, die voraussichtlich keiner mündlichen Behandlung bedürfen. Die Tagesordnungen werden den Magistratsmitgliedern am Freitag ab 10 Uhr zugestellt. Die auf der Tagesordnung stehenden Sitzungssachen liegen von Freitag, 12 Uhr, bis kurz vor Beginn der Sitzung im Besprechungszimmer des Hauptamtes für die Magistratsmitglieder zur Einsichtnahme aus.
Die auf Tagesordnung II stehenden Vorlagen gelten als genehmigt, wenn sie nicht auf Wunsch eines Magistratsmitglieds zum Gegenstand einer mündlichen Verhandlung im Anschluß an die Tagesordnung I gemacht werden oder bis zum Ende der Sitzung ein schriftlicher Einspruch bei dem Leiter des Hauptamtes oder seinem Stellvertreter nicht eingelegt wird. Die Magistratssitzungen mit mündlicher Aussprache finden regelmäßig montags um 10 Uhr im Magistratssitzungssaal im 2. Obergeschoß des Rathauses, nahe dem Kaisersaal, statt. Den Magistratssitzungen gehen regelmäßig sogenannte Magistratsgruppenbesprechungen voraus. Die hauptamtlichen und ehrenamtlichen Magistratsmitglieder nehmen einer alten Übung entsprechend nach einer feststehenden Sitzordnung ihre Plätze an dem großen Ovalform aufweisenden Sitzungstisch ein.
Seitens der Verwaltung nehmen nur der Leiter des Hauptamtes und die Leiter der Städtischen Rechtsstelle und des Presse- und Informationsamtes regelmäßig an den Sitzungen teil. Der rechts von dem Oberbürgermeister sitzende Leiter des Hauptamtes achtet auf die geschäftsordnungsmäßige Abwicklung der Sitzung. Die in der Sitzung behandelten Vorlagen leitet er mit einem Ergebnisvermerk oder dem Beschlußtenor sofort an das Büro des Magistrats, damit unverzüglich die Ausfertigung vorgenommen werden kann.
Die Vorlagen werden von den zuständigen Dezernenten vertreten. In deren Abwesenheit wird nur mit ihrem Einverständnis, wenn Gefahr im Verzuge ist, oder wenn im Sinne des Antragstellers befunden werden soll, entschieden. Ansonsten wird die Beschlußfassung bis zur Anwesenheit zurückgestellt.
Die gefaßten Beschlüsse werden möglichst innerhalb von drei Tagen nach der Sitzung durch das Büro des Magistrats den an der Vorlage beteiligten Ämtern und Betrieben zugestellt, M-Vorträge an die Stadtverordnetenversammlung weitergegeben. Am Nachmittag des Sitzungstages findet fast immer eine Pressekonferenz statt. Der Oberbürgermeister leitet die Pressekonferenzen. Im Beisein der zuständigen Fachdezernenten gibt er den Vertretern von Presse, Rundfunk und Fernsehen die wichtigsten Magistratsbeschlüsse, soweit sie nicht vertraulich sind, bekannt, erläutert sie und beantwortet Fragen.

Empfänge, Veranstaltungen und Besucherbetreuung

Im Berichtszeitraum machen wiederum Persönlichkeiten aus aller Welt im Römer ihre offizielle Aufwartung, suchen zu dem Stadtoberhaupt fruchtbringende Kontakte, fordern so von dem Protokoll die Wahrnehmung traditionsverbundener und dabei doch moderner Repräsentation. 159mal besuchen Minister, Botschafter, Oberbürgermeister und Studienkommissionen aller Art den Oberbürgermeister.
Unter den Empfängen des Magistrats hebt sich der "Frankfurter Abend" als eine besonders individuelle Note Frankfurter Gastlichkeit heraus und vermittelt den Teilnehmern dieser Veranstaltungen ein eindrucksvolles und bleibendes Erlebnis. 23 dieser Frankfurter Abende werden im Berichtszeitraum für insgesamt ca. 9000 Personen veranstaltet.
Für besondere Verdienste um die Stadt Frankfurt a.M. sehen die städtischen Körperschaften Ehrungen vor, die in der "Ordnung für die Ehrung verdienter Persönlichkeiten und von Alters- und Ehejubilaren durch die Stadt Frankfurt am Main" vom 17.4.1967 festgelegt werden. Als Ausdruck besonders tiefer Verbundenheit der städtischen Körperschaften zu diesen ausgezeichneten Persönlichkeiten gibt der Magistrat alljährlich einen ausschließlich diesem Kreis gewidmeten Empfang, um vor der Öffentlichkeit den Dank abzustatten.
Eine neue Vergabeordnung sichert der Paulskirche ihren historisch-politischen Rang. Im Jahre 1966 wird sie renoviert, in der Wandelhalle eine ständige Ausstellung über die Erste Deutsche Nationalversammlung 1848/49 eingerichtet.
In der Römerhalle werden insgesamt 31 Ausstellungen durchgeführt.
Der Domturm, dessen Verwaltung gleichfalls dem Protokoll obliegt, hat in den Jahren 1965, 1966 und 1967 insgesamt 78833 Besucher. Wegen der Einbeziehung des Geländes rund um den Domturm in das Baustellengebiet für die Frankfurter U-Bahn wird er ab 1968 für unbestimmte Zeit geschlossen.
Im Jahre 1966 wird der auf persönliche Veranlassung des Oberbürgermeisters neu gestaltete Limpurgsaal als besonderes Schmuckstück in die Repräsentationsräumlichkeiten des Römers einbezogen. Im Rahmen der dem Protokoll obliegenden Verwaltungsaufgaben wird mit Magistrats-Beschluß Nr. 887 vom 12.4.1965 eine "Kommission für größere Werbemaßnahmen und Geschenke" mit dem Ziel gebildet, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit im Sinne sparsamster Inanspruchnahme der Haushaltsmittel zu gewährleisten. Im Berichtszeitraum haben 14 Kommissionssitzungen stattgefunden.

Unter den Veranstaltungen aus Anlaß der Fertigstellung neuer oder wieder aufgebauter öffentlicher Bauwerke (insgesamt 31 im Berichtszeitraum) ragt die Fertigstellung der U-Bahn-Strecke Nordweststadt-Hauptwache am 4.10.1968 mit der Wiedererrichtung des historischen Hauptwachengebäudes mit Abstand heraus.

Die Gesamtzahl der von der Stadt durchgeführten Veranstaltungen beträgt:

  • im Jahre 1965: 495
  • 1966: 514
  • 1967:408

Kontakte zu ehemaligen jüdischen Mitbürgern

Die Abteilung für zentrale Verwaltungsaufgaben kommt in diesem Verwaltungsbericht lediglich mit einer Aufgabe zu Wort, allerdings einer solchen, die einiges Interesse beanspruchen kann, nämlich die Betreuung der ehemaligen jüdischen Mitbürger der Stadt Frankfurt am Main.
Es ist bekannt, daß viele Bürger unserer Stadt, die während der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft emigrieren mußte, in ihre Vaterstadt zurückkehren wollten. Es zeigte sich, daß sie nach all den Wirren nun irgendwo Fuß gefaßt und begonnen hatten, eine neue Existenz aufzubauen. Wer wollte ihnen verübeln, daß sie nicht einer neuerlichen ungewissen Zukunft entgegengehen wollten? Dieser Erfahrungen wegen wurden die Bemühungen darauf konzentriert, regen Kontakt mit den ehemaligen jüdischen Mitbürgern zu halten. 1961 hatte sich der damalige Oberbürgermeister Dr.Bockelmann in Aufrufen in verschiedenen Zeitungen Deutschlands, Amerikas und Israels an diesen Personenkreis gewandt und sie um ihre Anschriften gebeten. Die Reaktionen waren überaus erfreulich. Dadurch ermutigt, folgten in den nächsten Jahren weitere Aufrufe. Die Stadt will mit der regelmäßigen Versendung von aktuellen Publikationen und stadtgeschichtlichen Veröffentlichungen die Erinnerung an das alte Frankfurt wachhalten und darüber hinaus die ehemaligen Frankfurter an dem Geschehen in der Stadt und an deren Fortentwicklung teilhaben lassen. Die Broschüren und Bücher, Bildbände und Zeitschriften legen oft einen weiten Weg zurück, bis sie die Empfänger in Südafrika, Brasilien, Chile, Spanien, Schweden und Israel erreichen. Die vielen Dankschreiben machen deutlich, daß die alten Frankfurter ihre Heimatstadt nicht vergessen haben und nicht vergessen können.
Neben der Kontaktpflege im eigentlichen Sinne führt das Hauptamt einen regen Schriftwechsel mit ehemaligen jüdischen Mitbürgern. Die Anliegen sind vielfältiger Art. Es handelt sich um Wiedergutmachungsangelegenheiten, um Rückkehrprobleme, Wohnungsversorgung, Arbeitsvermittlung, Auskunftsersuchen nach dem jetzigen Aufenthalt von Verwandten und Bekannten, Nachforschungen nach Vermögenswerten und Auskünfte über Gräberpflege usw.
Heute sind rund 2000 Adressen ehemaliger jüdischer Mitbürger beim Hauptamt registriert. Mit ihnen besteht enger Kontakt.

 

 

Berichtszeitraum: 1969-72

 

Neue Instrumente der Stabs- und Teamarbeit in der Stadtverwaltung

Die Anforderungen, die an eine moderne Kommunalverwaltung gestellt werden, äußern sich in Ansprüchen an eine leistungsfähige institutionelle und funktionelle Organisation der Verwaltung, die mit einem Stellensoll von fast 18000 Beschäftigten (ohne Stadtwerke) die Größe eines beachtlichen Großunternehmens hat. Bei der Vielzahl der von der Stadtverwaltung erzeugten Produkte, nämlich Dienstleistungen höchst unterschiedlicher Art, ist die funktionelle Verknüpfung der einzelnen „Produktionsbereiche" hinsichtlich Planung und Durchführung der Aufgaben von besonderer Bedeutung. Je komplizierter die Produktionsprozesse einerseits und der politische Willensbildungsprozeß - der letztlich die Dienstleistungserzeugung der Verwaltung steuert - andererseits werden, um so notwendiger wird der Einsatz moderner Führungs- und Arbeitsinstrumente zur Koordination und Kooperation der Ämter und Betriebe. Nicht alle Modelle, die die neuere Organisationslehre für die Wirtschaft entwickelt hat, sind dabei auf die Kommunalverwaltung übertragbar, die innerhalb eines speziellen wirtschaftlichen und rechtlichen Ordnungsrahmens arbeiten muß. Zu den Instrumenten, die für die Stadtverwaltung sehr brauchbar erscheinen, gehören die auf gruppentheoretischen Ansätzen aufbauenden dezernatsübergreifenden Stäbe und Arbeitsteams, mit denen ein hohes Maß an Kooperation zwischen den Ämtern und den zu Problemlösungen notwendigen Fachdisziplinen erreicht werden soll. Zwar ist die Gruppenarbeit in der Verwaltung nicht neu, nur vollzog und vollzieht sie sich überwiegend amts- oder dezernatsintern und dann auch mehr oder weniger stark einzelprojektbezogen. Die im Berichtszeitraum gebildeten Arbeitsgruppen, von denen im folgenden die Rede ist, sind einmal dezernatsübergreifend und zum anderen funktionsbezogen angelegt, d.h. ihre zeitliche Existenz richtet sich nach der zeitlichen Dauer der zugrunde liegenden Funktion. Diese beiden Aspekte machen es erforderlich, die Organisationsstruktur der Stäbe und Teams, also den Aufbau und die Arbeitsweise sowie die Verzahnung mit Dezernaten, Ämtern und Betrieben, durch besondere Geschäftsanweisungen zu regeln.

Die wichtigsten, im Berichtszeitraum gebildeten Arbeitsgruppen auf Ämterebene dieser Art sind der

  • Schulbaustab (1969),
  • das Schulbauteam (1970),
  • das Arbeitsteam Ökonometrische Rentabilitätsprüfung kommunaler Entwicklungs- und Planungsobjekte (1970),
  • der Arbeitsstab Verkehr (1971),
  • die Arbeitsgruppe Umweltschutz (1971),
  • die Arbeitsgruppe für Ausländerfragen (1971),
  • der Stab für Öffentlichkeitsarbeit und Werbung (1971) und
  • der Arbeitsstab Kultur.

Bis auf das Schulbauteam haben alle genannten Arbeitsgruppen einen mehr oder weniger stark ausgeprägten Stabscharakter. Sie sollen Dezernenten oder den Magistrat sachverständig informieren, beraten und damit Entscheidungshilfen geben. Sie haben in der Regel nicht die Möglichkeit, ihre Vorschläge in Form von Entscheidungen durchzusetzen, dies ist Aufgabe der Linie, also der Dezernate, Ämter und Betriebe. Im Gegensatz zur Arbeitsgruppe Stadtentwicklung und Regionalplanung dürfen sie alle keinen Vorrang gegenüber der Tätigkeit in der Linie beanspruchen. Die Stabsmitglieder nehmen ihre Tätigkeit im Stab nämlich grundsätzlich neben ihrer eigentlichen Linienarbeit in den Ämtern und Betrieben wahr. Mit dieser Regelung soll verhindert werden, daß die Stäbe eine unerwünschte praxisferne und theoretisierende Beraterrolle einnehmen. Allerdings muß man dann wieder in Kauf nehmen, daß gelegentliche Zielkonflikte zwischen dezernatsbezogenen und stabsbezogenen Zielen zu überwinden sind. Nicht zuletzt aus diesem Grund wurden für die aufgeführten Arbeitsgruppen Sondergeschäftsanweisungen erlassen, deren Behandlung sich aus Raumgründen auf die Darstellung der Aufgaben beschränken muß. So hat etwa der Schulbaustab die Aufgabe, den Schulbau in Frankfurt unter ständiger Berücksichtigung der Entwicklung auf pädagogischem und bautechnischem Gebiet zu durchdenken, zu programmieren und den jeweiligen Erfordernissen anzupassen. Dabei sind die Erkenntnisse der Schulpädagogik, der Soziologie, der Psychologie, der Medizin, der Volks- und Betriebswirtschaft und anderer mit dem Schulbau in Zusammenhang stehenden Fachgebiete zu verwerten, um nach erziehungswissenschaftlichen Anforderungen im Rahmen der bautechnischen Möglichkeiten die wirtschaftlichste Lösung zu erarbeiten. Aufgabe des Arbeitsteams Ökonometrische Rentabilitätsprüfung kommunaler Entwicklungs- und Planungsobjekte ist die Bereitstellung der für kommunale Planungsentscheidungen notwendigen statistischen und technischen Daten und deren nach wissenschaftlichen Maßstäben vorzunehmenden Verarbeitung, Darstellung und Interpretation in gutachtlicher Form. Der 1971 eingerichtete Arbeitsstab Verkehr hat weniger gutachtliche als vielmehr koordinierende Tätigkeit zwischen den Bereichen Verkehrsplanung, Verkehrsbau, Verkehrsordnung und -lenkung und Betrieb der öffentlichen Nahverkehrsmittel, die in verschiedenen Dezernaten untergebracht sind. Die Bedeutung dieses Stabes wird ganz besonders dadurch sichtbar, daß er, unabhängig von Neuverteilungen der genannten Aufgabenbereiche des Verkehrs auf die einzelnen Dezernate, funktioniert und für eine permanente Abstimmung der Einzelvorhaben sorgt. Die als kommunale Aufgaben erkannten Maßnahmen der Umweltsanierung, Umwelthygiene und Umweltgestaltung führten 1971 zu der Gründung einer Arbeitsgruppe Umweltschutz. Diese hat die beiden folgenden Hauptfunktionen:

  • 1. Wissenschaftliche Analyse und Suche nach technischen und rechtlichen Möglichkeiten zur Verhinderung oder Beseitigung schädlicher Einflüsse auf die Umwelt einschließlich Aufstellung eines Smog-Alarmplans.
  • 2. Einleitung, Durchführung und Überwachung notwendiger Maßnahmen des Umweltschutzes.

Wiederum als reines Beratungsorgan für den Magistrat wurde die Arbeitsgruppe für Ausländerfragen gebildet. Sie berät den Magistrat in allen mit der Betreuung ausländischer Arbeitnehmer und deren weitmöglicher Integration in die Frankfurter Wohnbevölkerung zusammenhängenden Fragen. Um die Öffentlichkeitsarbeit und Werbung der Ämter und Betriebe zu koordinieren und bezuglose Einzelmaßnahmen durch ein Konzept abzulösen, das durch die Bildung von Schwerpunkten zu einer höheren Effektivität dieser Maßnahmen führt, wurde der Stab für Öffentlichkeitsarbeit und Werbung eingesetzt. Er hat - ebenso wie der Arbeitsstab Kultur, dessen Sondergeschäftsanweisung der Magistrat bereits genehmigt hat - rein beratenden und koordinierenden Charakter. Neue Instrumente des kooperativen Handelns und Beratens wurden nicht nur auf Dezernats- und Ämterebene eingeführt, sondern auch im Magistrat selbst. Aufbauend auf dem von der KGSt im Jahre 1968 entwickelten Verfahrensmodell der Stadtentwicklungsplanung und den von der Arbeitsgruppe für Stadtentwicklung und Regionalplanung daran vorgenommenen Modifizierungen wurde 1971 die Lenkungsgrupe für kommunale Gesamtentwicklung gegründet, die sich aus dem Oberbürgermeister, dem Bürgermeister, dem Stadtkämmerer, dem Dezernenten für Planung und Bau sowie vier weiteren Magistratsmitgliedern zusammensetzt. Sie ist organisiert als ständige Arbeitsgruppe mit Stabs- und Linienfunktion. Es ist beabsichtigt, daß sie sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben eines noch zu gründenden Amtes für kommunale Gesamtentwicklung bedienen soll, dem dann auch die Geschäftsführung der Lenkungsgruppe obliegt. Die Aufgaben der Gruppe sind die folgenden: Erarbeiten einer Konzeption für die kommunale Gesamtentwicklung einschließlich der Entwicklung von Ziel- und Wertvorstellungen; Überwachung der Gesamtentwicklungsplanung und Rahmenplanungen sowie der relevanten Fachplanungen. Gegenüber dem Magistrat wird die Lenkungsgruppe in Stabsfunktion tätig: sie gibt Empfehlungen ab und wird gutachtlich tätig. Gegenüber den Ämtern und Betrieben nimmt sie Linienaufgaben wahr, ist also weisungsbefugt. Aus dem Vorstehenden wird deutlich, daß die Einführung neuer Arbeits- und Führungsmethoden in das System der funktionellen Organisation der Stadtverwaltung stets auf die Besonderheit der jeweiligen Aufgabe ausgerichtet und bewußt darauf verzichtet wurde, ,,chemisch reine" Modelle der Organisationslehre auf die Verwaltung einfach zu übertragen. Es hat sich gezeigt, daß die Modelle nur dann von den betroffenen Ämtern und den darin arbeitenden Menschen verstanden, getragen, gefördert und damit wirksam werden, wenn sie den Realitäten angepaßt werden und auch bei später möglichen Änderungen dieser Gegebenheiten erneut angepaßt werden können. Auf diesem Wege soll weitergegangen werden.

Abgabe der automatisierten Datenverarbeitungseinrichtung

In den Berichtszeitraum fällt ein bedeutendes Ereignis für die Stadtverwaltung: die zum 1.1.1970 erfolgte Gründung des Hessischen Datenverarbeitungsverbundes durch das „Gesetz über die Errichtung der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung (HZB) und Kommunaler Gebietsrechenzentren (KGRZ) vom 16.12.1969". Um die Leistungsfähigkeit der Kommunalen Gebietsrechenzentren gleich von Beginn an zu gewährleisten, wurden im Bereich der Kommunalverwaltungen bereits vorhandene Datenverarbeitungseinrichtungen in die Gebietsrechenzentren eingebracht. Das KGRZ Frankfurt wurde am 28.1.1970 gegründet, zum 16.2.1970 trat ihm die Stadt Frankfurt a.M. bei. Mit Wirkung vom 1.3.1970 wurden bis auf einige wenige Beamte, die bei der Stadt zu bleiben wünschten, die ADV-Organisatoren, Programmierer und Operatoren der bisherigen Datenverarbeitungszentrale des Hauptamts zum KGRZ übergeleitet. Der damalige Leiter der Organisationsabteüung des Hauptamts wurde vom Verwaltungsrat des KGRZ zum Direktor gewählt. Aufgrund des zwischen der Stadt und dem KGRZ abgeschlossenen Vertrages übernahm das Rechenzentrum am 16.2.1970 alle Maschinen und Geräte für die Datenverarbeitung und trat in die von der Stadt geschlossenen Mietverträge ein. Bei der Datenverarbeitungszentrale handelte es sich um ein leistungsfähiges Datenverarbeitungssystem IBM/360 Modell 30 mit einer Speicherkapazität von 64 K sowie einem Magnetplattenspeicher IBM 2314 und sonstiger Peripherie. Darüber hinaus hat die Stadtverwaltung dem KGRZ etwa 350 Verarbeitungsprogramme zur Verfügung gestellt. Zunächst arbeitete der Betrieb noch in den alten Räumen der ehemaligen Datenverarbeitungszentrale des Hauptamts. Im Juli 1972 bezog dann das KGRZ ein neuerstelltes Verwaltungs- und Betriebsgebäude in der Bürostadt Frankfurt a.M.-Niederrad. Damit war nach der funktionellen und personellen nun auch die räumliche Trennung vollzogen. Für die Stadt Frankfurt a.M. bringt die neue Regelung neben einigen Vorteilen zahlreiche Probleme mit sich.

Modell eines Tunnels unter der Zeil

 

Stadtentwicklung und Regionalplanung

Die Arbeitsgruppe für Stadtentwicklung und Regionalplanung, die im Juni 1972 ihre 100. Sitzung verzeichnen konnte, hat schon sehr frühzeitig aufgrund der in anderen Bundesländern gewonnenen Erkenntnisse begonnen, eigene Überlegungen für eine mögliche territoriale Neugliederung im Verdichtungsraum Frankfurt am Main anzustellen. Diese Überlegungen hatten zum Ziel, eine möglichst weitgehende Deckung zwischen dem Wirtschafts- und Verwaltungsraum herzustellen. Es wurden verschiedene Modelle erarbeitet, von denen das sogenannte Modell B 2 einer breiten Öffentlichkeit unter der Bezeichnung „Möller-Plan" bekannt wurde. Dieses Modeil einer „Regionalstadt" stieß zwar auf große Skepsis bis zur offenen Ablehnung in politischen Kreisen Südhessens, gilt jedoch nach Ansicht des Magistrats der Stadt Frankfurt am Main nach wie vor als das Modell optimalen zukünftigen Verwaltungshandelns. In der Kommunalwissenschaft findet es zunehmendes Interesse. Im Berichtszeitraum hat die Arbeitsgruppe die Stellungnahmen der Stadt Frankfurt am Main im Rahmen der durch den Hessischen Minister des Innern durchgeführten Anhörungsverfahren zur Neugliederung des Obertaunuskreises und des Landkreises Usingen, der Landkreise Büdingen und Friedberg und der Landkreise Gelnhausen, Hanau und Schlüchtern und der Stadt Hanau vorbereitet. Im Jahre 1969 hat der Magistrat die Hafenbetriebe beauftragt, ein Gutachten über die Zukunftsaussichten des Frankfurter Hafens einzuholen. Gleichzeitig wurde die Arbeitsgruppe für Stadtentwicklung und Regionalplanung beauftragt, zu dem Gutachten Stellung zu nehmen. In intensiven Beratungen hat sich die Arbeitsgruppe mit dem von Prof.Dr.Böttger erstellten Hafengutachten befaßt. Das Ergebnis der Beratungen wurde in einer Reihe von Leitsätzen zusammengefaßt, die sowohl die Lenkungsgruppe als auch der Magistrat verabschiedeten. Ebenfalls ein wesentliches Thema war die künftige Gestaltung der Zeil. Die von der Arbeitsgruppe für Stadtentwicklung und Regionalplanung gegebenen Empfehlungen trugen wesentlich zur Entscheidungsvorbereitung im Magistrat bei. Von den weiteren Arbeiten dürfen die zum Hafengutachten entwickelten Leitsätze künftiger Hafenpolitik, die Leitsätze zur Gründung eines Mehrzweck-Zweckverbandes Frankfurt am Main, eine die Frankfurter Bodenpolitik betreffende Konzeption und Empfehlungen zur Gestaltung der Zeil besondere Bedeutung beanspruchen. Außerordentlich viel Zeit und Mühe kostete ein auf der Grundlage des Ablauforganigramms zur kommunalen Gesamtentwicklung der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung für Frankfurt am Main anwendbares Modell unter Einschluß von Aussagen zur Einführung eines modernen Führungsstils in der Verwaltung. Magistrat und Stadtverordnetenversammlung haben zwar eine Sondergeschäftsanweisung für die sogenannte Lenkungsgruppe des Magistrats verabschiedet, und die Lenkungsgruppe arbeitet selbst auch weit über ein Jahr lang, aber das Amt für kommunale Gesamtentwicklung konnte noch nicht gebildet werden. Zur Zeit sind Überlegungen im Gange, die Arbeitsaufnahme für den Beginn des Jahres 1973 sicherzustellen.

Neues Fernsprechverzeichnis und Verzeichnis der Periodika

Das Fernsprechverzeichnis der Stadtverwaltung Frankfurt a.M. dient nicht nur den Bediensteten der Stadtverwaltung als unentbehrliches Kommunikationsmittel, sondern es soll, wie in der Bezeichnung ,,Wegweiser und Fernsprechverzeichnis" zum Ausdruck kommt, der Frankfurter Bevölkerung und den in Frankfurt ansässigen Unternehmen, Banken, Versicherungen usw. und auch den Bundes- und Landesbehörden einen Überblick geben über Organisation, Zuständigkeit bzw. Aufgabenstellung der Ämter und Betriebe. Im Jahre 1970 erklärte sich der Magistrat auf Vorschlag einer Arbeitsgruppe damit einverstanden, das Fernsprechverzeichnis, das bisher einmal im Jahr in gebundener Form herausgebracht wurde, neu zu gestalten und künftig als Loseblattsammlung fortzuführen. Im Jahre 1968 hat der Magistrat eine Arbeitsgruppe beauftragt, sich mit dem Gesamtkomplex der im Bereich der Stadtverwaltung gehaltenen Periodika (Fachzeitschriften, juristische Fachzeitschriften, Gesetzblätter, Amts- und Mitteilungsblätter sowie juristische Entscheidungssammlungen) zu befassen. Als Teilergebnis der Beratungen wurde nach gründlicher Bestandsaufnahme und Wertung des Bezugs im Jahre 1969 ein Verzeichnis der im Bereich der Stadtverwaltung gehaltenen Zeitschriften in broschierter Form herausgegeben, das den Ämtern und Betrieben einen Überblick vorhandener und durch gegenseitigen Austausch benutzbarer Zeitschriften ermöglichen soll. Die Gliederung des Verzeichnisses lehnt sich weitgehend an den Aufgabenverteilungsplan der Stadt Frankfurt a.M. an. Die Zeitschriften sind nach Sachgruppen geordnet. Der Standort der Zeitschriften wird durch die Ordnungskennziffer der Ämter und Betriebe nach dem Verwaltungsgliederungsplan ausgewiesen.

 
Quelle: Jahresberichte der Stadt Frankfurt 1945-72
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