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Berichtszeitraum: 1945-65
Die Stadtkanzlei-Hauptamt gehört zu den vier
Zentralämtern der Stadt Frankfurt a.M. Es ist das Führungsamt
des Magistrats und des Oberbürgermeisters. Die Bezeichnung
des Amtes hat - teils eine Folge der Gemeindeverfassung, teilweise
eine solche der Anpassung an die in der Bundesrepublik geltenden
Organisationsprinzipien - in dem Berichtszeitraum mehrfach gewechselt.
Bis zum September 1946 als Hauptverwaltungsamt geführt, wird
zu diesem Zeitpunkt die vor 1933 gültige Bezeichnung "Stadtkanzlei"
wieder übernommen. Anfang 1960 folgt dann mit der Umgestaltung
in ein modernes Hauptamt die Umbenennung in "Stadtkanzlei-Hauptamt".
Die zentrale Funktion des Amtes wird allein schon durch die ihr
zugehörigen Abteilungen deutlich. Es sind dies die:
- Organisationsabteilung (01),
- das Büro des Magistrats (02),
- die Protokollabteilung (03),
- die Datenverarbeitungszentrale (04) und die
- Abteilung für zentrale Verwaltungsaufgaben
(05).
Der Organisationsabteilung, die im Jahre 1960 aus
dem Revisions- und Organisationsamt ausgegliedert und der Stadtkanzlei-Hauptamt
zugewiesen wurde, obliegen - wie schon der Name sagt - sämtliche
in den Begriff der Organisation schlechthin einzubeziehenden Aufgaben;
dazu gehören vornehmlich die Organisationsuntersuchungen sämtlicher
städtischer Ämter und Dienststellen, die Bearbeitung der
Aufgaben und Verwaltungsgliederung, die Regelung der Zuständigkeiten
und die Bearbeitung der Ordnungsgrundlagen und Dienstvorschriften.
Die Bedeutung dieser Abteilung wird durch den Umstand unterstrichen,
daß ihr Leiter zugleich der Vertreter des Amtsleiters ist.
Die als "Büro des Magistrats" bezeichnete Abteilung
02 beschäftigt sich insbesondere mit der Vorbereitung der Beratungsgegenstände
für die Körperschaften, d.h. den Magistrat und die Stadtverordneten-Versammlung,
die Abfassung der Magistratsbeschlüsse, die Bearbeitung von
Beschwerden, Anregungen und Wünschen der Bürgerschaft;
außerdem ist sie die Verbindungsstelle zu sämtlichen
Ämtern und Dienststellen der Stadt.
Das Protokoll bedarf hinsichtlich der Aufgabenstellung keiner näheren
Erläuterung. Es liegt auf der Hand, daß die Tätigkeit
mit dem Aufschwung der wirtschaftlichen Kraft der Stadt beständig
zugenommen hat. Darüber wird noch Näheres auszuführen
sein.
Die Datenverarbeitungszentrale ist die jüngste Abteilung des
Amtes; sie ist erst im Jahre 1964 angegliedert worden. Bis dahin
war sie mit dem Rechneiamt-Kassenverwaltung verbunden. Der Übergang
vom Lochkartensystem zur elektronischen Datenverarbeitung und das
sich daraus ergebende Bedürfnis nach zentraler Steuerung waren
die Ursache der Angliederung der Datenverarbeitungszentrale an die
Stadtkanzlei-Hauptamt.
In der Abteilung für zentrale Verwaltungsaufgaben werden Angelegenheiten
der Stadtbezirksvorsteher, der Schiedsmänner, der Ortsgerichte
und der Amtshilfe bearbeitet. Die Abteilung ist zuständig für
den Dienstverkehr mit den Aufsichtsbehörden, den kommunalen
Spitzenverbänden des Landes Hessen und des Bundes sowie mit
den konsularischen und diplomatischen Vertretungen; sie ist außerdem
Verbindungsstelle zu den anderen Gebietskörperschaften. Der
Abteilung ist als Sachgebiet der Zivilschutz zugeordnet. Sie gibt
außerdem das Nachrichtenblatt für die Stadtverwaltung
heraus und bearbeitet den Wegweiser und das Fernsprechverzeichnis.
Zu der Abteilung gehören schließlich die Magistratsaktei
und die Magistratsbibliothek zudem die zentrale Posteingangs- und
Versandstelle der Stadt.
Dem Amt angegliedert ist seit dem Sommer 1945 die Verwaltungsstelle
Höchst. Die Stadtkanzlei-Hauptamt betreut die Stadt. Rechtsstelle
mit der Stiftungsabteilung in Fragen des Personalwesens und der
Rechnungsführung. Der Amtsleiter ist Mitglied der Stellenplan-
und der Magistratsraum-Kommission; er führt den Vorsitz sowohl
in der Kommission für die Zulassung privateigener Kraftfahrzeuge
als auch in denen für Verbesserungsvorschläge und für
größere Werbemaßnahmen und Geschenke.
Mit der Besetzung Frankfurts durch amerikanische Truppen am 26.März
1945 wird das damalige Hauptverwaltungsamt, die Geschäftsstelle
des Oberbürgermeisters, vor völlig andersartige Aufgaben
gestellt. Unter seinem neuen Leiter, dem späteren Obermagistratsdirektor
Adolf Kohl - bis dahin zweiter Direktor des Amtes -, hat das Amt
den Oberbürgermeister in allen seinen schwierigen und durch
die Not der Zeit geprägten Aufgaben zu unterstützen. Es
gilt zunächst das vielfache Elend zu lindern und das Leben
in der schwer zerstörten Stadt einigermaßen in Gang zu
bringen. Dem "amtierenden Bürgermeister der Stadt Frankfurt
a.M." Hollbach sind auch die früheren Reichs- und Staatsbehörden
in Frankfurt unterstellt. Die Verbindung zwischen der amerikanischen
Militärregierung und der Stadtverwaltung wird durch ein mit
40 Personen besetztes Dolmetscherbüro aufrechterhalten. Bald
muß ein weiteres Büro für die Bearbeitung der Wünsche
der Besatzungsmächte eingerichtet werden. Beide sind dem Hauptverwaltungsamt
angegliedert; dessen Amtsräume befinden sich in der Lindenstraße
27.
Am 4. Juli 1945 tritt an die Stelle des amtierenden Bürgermeisters
Hollbach Oberbürgermeister Dr.Kurt Blaum.
Der Verwaltungsstelle Höchst erwachsen aus der starken Konzentration
in den westlichenVororten, aus der Existenz eines Lagers für
5500 Verschleppte in Frankfurt a.M. Zeilsheim und eines Lagers polnischer
Staatsangehöriger Aufgaben ganz besonders problematischer und
heikler Art.
Die Verabschiedung der Länderverfassungen und die Zulassung
politischer Parteien beendet die Übergangsphase in der Verwaltung.
Die Hessische Gemeindeordnung vom 21.12.1945 führt die Magistratsverfassung
ein. Am 26.5.1946 findet dieWahl zur ersten Stadtverordneten-Versammlung
statt. Walter Kolb wird zum Oberbürgermeister gewählt
und tritt am 1.8.1946 sein Amt an.
Die erste Protokollaufgabe von Rang erwächst der Stadtkanzlei
im Jahre 1948 in der Vorbereitung der 100-Jahrfeier der ersten deutschen
Nationalversammlung in der Paulskirche. Bereits im März 1947
war bei dem Amt das unter der Leitung des späteren Obermagistratsrats
Bohse stehende "Büro Paulskirche" eingerichtet worden.
Von hier aus wurden alle deutschen Länder zu Geld- und Sachspenden
für den Wiederaufbau der im Krieg zerstörten Gedenkstätte
aufgerufen. Die würdige 100-Jahrfeier führt viele Deutsche
aus Ost und West in einem Bekenntnis zu Freiheit und Demokratie
in der wiederaufgebauten Frankfurter Paulskirche zusammen.
Kaum geringer sind die Anforderungen an das Protokoll, die mit der
Wahl Frankfurts als Tagungsort des Bizonen- bzw. des Dreizonen-Wirtschaftsrates
in der Zeit vom August 1947 bis zum September 1949 zusammenhängen.
Mit der Währungsreform im Juni 1948 beginnt der eigentliche
Wiederaufbau der Stadt. Er spiegelt sich wider in der ständig
steigenden Zahl von Magistratsbeschlüssen und Vorträgen
an die Stadtverordneten-Versammlung, die von der Stadtkanzlei bearbeitet
und ausgefertigt werden. Im gleichen Umfang mehren sich die an das
Protokoll gestellten Anforderungen. Die Zahl der Einweihungsfeierlichkeiten
für neue Bauten steigt und legt Zeugnis ab für den imponierend
raschen Wiederaufbau der Stadt. Immer häufiger besuchen Persönlichkeiten
aus der Politik, der Kunst und der Wissenschaft sowie der Wirtschaft
die Stadt. Kongresse und Ausstellungen veranlassen den Magistrat
Empfänge zu geben, Ehrungen auszusprechen. Aus der riesigen
Fülle hochrangiger Veranstaltungen, um deren Ausrichtung das
Protokoll besorgt war, kann nur eine kleine Auswahl getroffen und
hier aufgeführt werden. Am 7.1.1948 gibt die Stadt aus Anlaß
der Tagung der Ministerpräsidenten mit den Generälen Clay
und Robertson einen Empfang.
Der Goethepreisträger Prof.Dr.h.c. Paul Hindemith wird am 12.2.1949
empfangen.
Am 10. Mai 1951 wird das aus Trümmern wiedererstandene Goethe-Haus
festlich eingeweiht.
Zu Ehren seiner Kaiserlichen Hoheit des Kronprinzen Akihito von
Japan geben Staatsminister Heinrich Zinnkann in Vertretung des Hessischen
Ministerpräsidenten und Oberbürgermeister Dr.Walter Kolb
im Hotel Frankfurter Hof am 31.7.1953 ein Abendessen.
Als der Evangelische Kirchentag 1956 in Frankfurt stattfindet, veranstalten
am 8.8. der Hessische Ministerpräsident und der Magistrat der
Stadt einen Empfang.
Aus Anlaß des 50jährigen Jubiläums der 1. Internationalen
Luftfahrtausstellung findet - außer einer Anzahl anderer Veranstaltungen
- am Sonntag, dem 6.9.1959, um 11.00 Uhr ein Festakt in der Paulskirche
mit einem anschließenden Empfang im Römer statt.
Mit dem Hessischen Ministerpräsidenten Dr.Georg August Zinn
an der Spitze versammeln sich neben zahlreichen Ehrengästen
aus dem Ausland, etwa Professor Freiherr Wernher von Braun, nahezu
alle Persönlichkeiten aus dem Bereich der Luftfahrt von den
"Alten Adlern" bis zu den Experten der Raumfahrtbehörde.
Mit dem 6. Welt-Erdöl-Kongreß findet einer der bedeutendsten
Wirtschaftskongresse der Welt überhaupt in Frankfurt a.M. statt.
Der Magistrat gibt am 20.6.1963 einen Empfang und schließt
daran an einen sogenannten "Frankfurter Abend" in der
Römer- und Schwanenhalle sowie im Foyer des Römers.
Protokollarischer Höhepunkt des Jahres 1963 ist zweifelsfrei
der Empfang für den Präsidenten der Vereinigten Staaten
von Nordamerika, S.E. John F. Kennedy, am 25.6.1963 im Kaisersaal.
Nach der Eintragung in das Goldene Buch der Stadt und einer kurzen
Ansprache an die den Römerberg füllenden Frankfurter Bürger,
hält der Präsident in der Paulskirche seine große
programmatische Rede. Für wenige Stunden steht Frankfurt gleichsam
im Mittelpunkt des Weltinteresses .
Anläßlich der Tagung des Weltbundes der Krankenschwestern
werden am 14., 18. und 23.6.1965 Empfänge mit anschließendem
"Frankfurter Abend" gegeben.
Es wäre verlockend, all die Namen aufzuführen, die aus
Anlaß der Empfänge und sonstigen Veranstaltungen der
Stadt im Berichtszeitraum in Frankfurt geweilt haben.
Aber es würde den Rahmen dieses Berichtes sprengen. Das Goldene
Buch der Stadt weist sie aus ebenso wie das Gästebuch des Oberbürgermeisters,
das in dessen Amtszimmer ausliegt.
Doch zurück in das Jahr 1952, das für die Stadtkanzlei-Hauptamt
insofern von Bedeutung ist, als endlich von der Lindenstraße
in den Römer umgezogen werden kann.
Am 20.9.1956 verstirbt überraschend Oberbürgermeister
Dr. Walter Kolb. Die Trauerfeier in der Paulskirche und die Beisetzung
auf dem Hauptfriedhof finden unter starker Anteilnahme der Bevölkerung
und im Beisein zahlreicher Trauergäste aus der ganzen Bundesrepublik
und aus dem Ausland statt.
Der Oberbürgermeister der Stadt Ludwigshafen Werner Bockelmann
tritt am 1.4.1957 die Nachfolge an.
Mehr und mehr erweist es sich, daß dem Oberbürgermeister
als dem für die Geschäftsführung der Stadtverwaltung
Verantwortlichen ein leistungsfähiges Instrument zur Bewältigung
der administrativen Führungsaufgaben zur Verfügung stehen
muß. Steigende Anforderungen an die Verwaltung, damit deren
ständige personelle Vergrößerung werfen zunehmend
organisatorische Probleme auf und zwingen zur Verwaltungsrationalisierung.
Diese Aufgabe wird der Stadtkanzlei-Hauptamt übertragen; die
Organisationsabteilung wird eingerichtet. In den folgenden Jahren
führt diese Organisationsuntersuchungen in verschiedenen Bereichen
der Verwaltung durch und vermag hierbei wesentliche Vorschläge
zur Rationalisierung und zu Einsparungen zu machen. Auch hier verbieten
Gegenstand und Raum eine erschöpfende Darstellung.
- 1961 Gutachtliche Stellungnahme zur Neuordnung
der Arbeitsorganisation und der Geschäftsverteilung der Gesundheitsverwaltung
- 1961 Stellungnahme zur Aufgabengliederung und
Geschäftsverteilung beim Stadtvermessungsamt
- 1962 Organisationsprüfung, Umorganisation
des Friedhofs- und Bestattungsamtes
- 1962 Organisationsuntersuchung bei den städtischen
Volksbüchereien
- 1962 Vorschlag zur Neuorganisation der Zulassungsstelle
für Kraftfahrzeuge
- 1963 Organisationsprüfung Rechneiamt-Hypothekenverwaltung
- 1963 Organisationsuntersuchung der Bauverwaltung,
3. Teilbericht - Bauaufsichtsbehörde
- 1963 Vorlage zur Neuorganisation des Meldewesens,
Einrichtung von Großmeldestellen
- 1964 Organisationsprüfung des Ausgleichsamtes
- 1964 Organisationsuntersuchung betr. Neuorganisation
der Kriminalpolizei
- 1964 Organisationsuntersuchung zur Rationalisierung
des unbaren Zahlungsverkehrs beim Rechneiamt-Kassenverwaltung
- 1965 Bildung einer Rechtsabteilung für
die Bauverwaltung und das Dezernat Verkehr
- 1965 Organisationsuntersuchung der Bauverwaltung
der Stadt Frankfurt a.M., 4. Teilbericht - Stadtentwässerungsamt
- 1965 Organisationsuntersuchung des Forstamtes
der Stadt Frankfurt a.M.

Stadtverordnetensaal im Römer
Im Februar 1961 erteilt die Stadtverordneten-Versammlung
dem Magistrat den Auftrag, ein Entwicklungshilfeprogramm durchzuführen.
Die Aufgabe wird der Stadtkanzlei-Hauptamt und innerhalb dessen
der Abteilung für zentrale Verwaltungsaufgaben übertragen.
Im Haushalt stehen 200000,- DM zur Verfügung. In den folgenden
Jahren werden insgesamt 24 Praktikantinnen und Praktikanten aus
Algerien, Angola, Kenya, Nigeria und Sierra Leone in der allgemeinen
Verwaltung, im Krankenhauswesen und in verschiedenen handwerklichen
Berufen ausgebildet bzw. fortgebildet. Darüber hinaus gibt
die Stadt einen Opel-Caravan einer Missionsschule in Kamerun, der
Stadt Fatick in Senegal ein Clinomobil, Sportausrüstungen und
einen VW-Bus als Geschenk. Ferner erhält eine Organisation
zur Ausbildung der handwerklichen Jugend in Israel eine Spezialfräsmaschine.
Ende März 1963 tritt Obermagistratsdirektor Adolf Kohl in den
Ruhestand. Ihm wird aus diesem Anlaß die Ehrenplakette der
Stadt verliehen.
Der jetzige Obermagistratsdirektor Hans Schmidt, bis dahin persönlicher
Referent des Oberbürgermeisters, wird Amtsleiter.
Im Jahre 1963 und im folgenden Jahr wird das Amt an besonders interessanten
und auch schwierigen Aufgaben beteiligt. Es handelt sich dabei um
die Mitarbeit bei der Untersuchung aller die Umgründung der
Eigenbetriebe betreffenden Fragen, um die Entwicklung einer Energiekonzeption
der Stadt, die Planung und den Aufbau einer zentralen elektronischen
Datenverarbeitung für den Gesamtbereich der Stadtverwaltung
einschließlich der Eigenbetriebe. Dem Amt wird die Federführung
für Fragen der Regionalplanung zugewiesen. Als Ende 1964 der
ehrenamtliche Stadtrat Dr.Zeitz aus dem Magistrat ausscheidet, wird
von der Abteilung für zentrale Verwaltungsaufgaben auch das
bis dahin von Herrn Dr.Zeitz betreute Aufgabengebiet des Zivilschutzes
übernommen.
Am 15.6.1964 scheidet Oberbürgermeister Dr.Werner Bockelmann
aus dem Amt. Auf ihn folgt am 27.8.1964 Oberbürgermeister Prof.Dr.Willi
Brundert, bislang als Staatssekretär Chef der Hessischen Staatskanzlei.
Der neue Oberbürgermeister ordnet die Überarbeitung sämtlicher
Ordnungsgrundlagen der Stadtverwaltung an. Hierzu gehören insbesondere
die Bereinigung und Neufassung der Allgemeinen Geschäftsanweisung
und die Entwicklung eines neuen Verwaltungs- und Aufgabengliederungsplanes.
Außerdem hat das Amt die organisatorischen Voraussetzungen
für eine Investitionsüberwachung zu schaffen.
Abschließend bleibt festzustellen, daß sich der Bericht
wegen der Vielfalt der dem Amt zugewiesenen Aufgaben nur um eine
andeutungsweise Darstellung bemühen konnte.
Berichtszeitraum:
1965-68
Wollte jede Abteilung des Amtes in gleichem Umfange
zu Worte kommen, würde der ohnedies schon großzügig
bemessene Raum gesprengt. Darum soll in diesem Bericht das Schwergewicht
der Berichterstattung der Organisationsabteilung, der Datenverarbeitungszentrale
und dem Büro des Magistrats zufallen.
Die Arbeit der Organisationsabteilung ist auf folgende Schwerpunkte
ausgerichtet:
- Die Zusammenfassung von Ämtern im Anschluß
an die neue, der Verwaltungsgliederung schon weitgehend angepaßte
Dezernatsverteilung.
- Die Fortsetzung der planmäßigen Organisations-
und Arbeitsuntersuchungen.
- Die Erarbeitung neuer bzw. die Überarbeitung
bestehender städtischer Ordnungsgrundlagen.
- Die Bemühungen um eine Senkung der Reinigungskosten.
Kostenersparnisse durch die Organisationsabteilung
Die Zusammenfassung von Ämtern gestaltete
sich wie folgt:
- Bildung des Amtes für Wohnungswesen unter
Auflösung des Amtes für Wohnungsbau und Siedlungswesen,
des Wohnungsamtes und des Hypothekenamtes.
- Bildung einer Polizei- und Ordnungsbehörde
unter Auflösung des Gewerbe- und Ordnungsamtes und Eingliederung
der Abteilung Gesundheitsaufsicht des Gesundheitsverwaltungsamtes
und der Verwaltungspolizei.
- Auflösung des Gesundheitsverwaltungsamtes
und Eingliederung als Verwaltungsabteilung in das Stadtgesundheitsamt.
- Bildung eines Straßen- und Brückenbauamtes
unter Auflösung des Hafen- und Brückenbauamtes und Übertragung
der Aufgaben auf das neue Amt und auf die Hafenbetriebe.
- Auflösung des Stadterweiterungsamtes und
Eingliederung als Abteilung für Erschließungsrecht
und -beiträge in das Bauverwaltungsamt.
- Eingliederung des Elektrischen Prüfamtes
6 als Abteilung in das Kraftwerk.
Die hiermit verbundenen Organisations- und Arbeitsuntersuchungen
haben zu Vereinfachungen im Arbeitsablauf und wesentlichen Personaleinsparungen
geführt (40 Planstellen gestrichen; 7 kw-Vermerke). Zur Bereinigung
des Verwaltungsgliederungsplans benennt der Magistrat auf unseren
Vorschlag entsprechend der interkommunalen Übung:
- das Rechneiamt-Finanzverwaltung in Stadtkämmerei,
- das Rechneiamt-Steuerverwaltung in Stadtsteueramt,
- das Rechneiamt-Kassenverwaltung in Stadtkasse,
- die Stadtkanzlei-Hauptamt in Hauptamt
um. Damit ist es möglich geworden, einen förmlichen
Verwaltungsgliederungsplan und Aufgabenverteilungsplan für
die Stadtverwaltung Frankfurt am Main auszuarbeiten. Dieser wird
noch 1968 vorgelegt.
Vom Oktober 1964 bis heute wurden dem Magistrat und dem Organisationsausschuß
der Stadtverordnetenversammlung 35 Organisationsberichte vorgelegt.
Diese Vorschläge sind fast ausnahmslos verwirklicht worden.
Dieser Erfolg ist das Ergebnis partnerschaftlicher Zusammenarbeit
mit den betroffenen Dezernenten, den Amtsleitern und den Personalvertretungen.
Einige Beispiele mögen das verdeutlichen:
- Zusammenfassung der Sonderpolizei für Feldschutz
und Anlagenschutzdienst des Gartenamtes zu einem Feld- und Anlagenschutz
(Einsparung 11 Planstellen, rd. 128000,- DM jährlich).
- Überprüfung des Schreibdienstes beim
Ausgleichsamt (21 Stellen weggefallen, 7 umgewandelt; Gesamteinsparung
rd. 360000,- DM jährlich, wovon durch das Erstattungsverfahren
140000,- DM auf die Stadt entfallen).
- Berechnung und Zahlbarmachung des Wohngeldes
mit einem elektronischen Datenverarbeitungssystern (Vermeidung
von Personalmehrausgaben in Höhe von 308000,- DM jährlich).
- Neuorganisation der Stadtkasse (Einsparung von
43 Planstellen mit rd. 500000,- DM jährlicher Personalausgaben).
- Neuorganisation des Hochbauamtes (Einsparungen
von rd. 280000,- DM jährlich).
- Vorschlag zur Übernahme der Betreuung der
Parkzeituhren durch das Straßen- und Brückenbauamt
(es werden Sachkostenersparnisse von 60000,- bis 70000,- DM jährlich
erwartet).
Nach jahrelanger Vorbereitung und intensiven Beratungen
wird dem Magistrat im Mai 1968 die Neufassung der "Allgemeinen
Geschäftsanweisung für die Stadtverwaltung Frankfurt am
Main" vorgelegt. Die Neufassung unterscheidet zwischen einem
Allgemeinen und einem Besonderen Teil. Besonderer Wert kommt der
Systematisierung der Vorschriften im Sinne einer klaren Ordnung
und besseren Übersichtlichkeit zu. Die Vorschriften werden
an die Rechtsentwicklung und die in der Verwaltungs- und Organisationslehre
übliche Terminologie angeglichen. An sonstigen Vorschriften
sind bemerkenswert:
- die Richtlinien für die Benutzung privateigener
Personenkraftfahrzeuge für Dienstzwecke,
- die Richtlinien für die Beschaffung von
Personenkraftfahrzeugen für die Stadtverwaltung und auch
- diejenigen über die Durchführung von
Veranstaltungen.
Die Reinigungskosten bereiten dem Magistrat seit
langem besondere Sorge. Durch intensive Untersuchungen und Verhandlungen
mit den Auftragnehmern können im Rechnungsjahr 1967 die Sachausgaben
für Reinigungszwecke um rd. 1850000,- DM reduziert werden.
Im Bereich der mit eigenen Kräften durchgeführten Reinigung
werden 39 Stellen zur Streichung und 4 zur Sperrung vorgeschlagen.
Das entspricht einer Personalkostenersparnis von rd. 450000,- DM
im Jahr.
Die zentrale Neuausschreibung und Vergabe aller Glasreinigungsarbeiten
für das Jahr 1968 durch die Organisationsabteilung des Hauptamtes
führt zu einer Kostensenkung um rd. 330000,- DM; das sind über
50 % des Haushaltsansatzes.
Im Sommer 1968 wird dem Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung
nach zwei Teilberichten der vorläufige abschließende
Bericht über die künftige Form der Gebäudereinigung
vorgelegt.
Die von der Organisationsabteilung des Hauptamtes seit September
1964 vorgeschlagenen Maßnahmen haben zu folgenden meßbaren
Kostenersparnissen geführt:
- im Personalhaushalt jährlich rd.
3800000,- DM
- im Sachhaushalt jährlich rd. 2600000,-
DM
- zusammen jährlich rd. 6400000,- DM
Demgegenüber berechnet sich der Jahresaufwand
für die Organisationsabteilung selbst zu rd. 400000,- DM. Diese
Zahlen sprechen für sich.
Datenverarbeitungszentrale mit neuen Anlagen
Die Datenverarbeitungszentrale hat die von ihr
übernommenen Aufgaben bisher auf einer Datenverarbeitungsanlage
IBM 1401 durchgeführt. Im März 1967 wurde diese Anlage
gegen das Datenverarbeitungssystem IBM 360/30 ausgetauscht. Hierdurch
konnten Zeitreserven geschaffen werden, die die Übernahme weiterer
Arbeitsgebiete gestatten. Da die Kapazität und die Einsatzmöglichkeiten
dieser Anlage eng begrenzt sind, hat der Magistrat beschlossen,
die Hauptspeicherkapazität von 16384 Speicherstellen auf 65536
zu erweitern und einen Magnetplattenspeicher IBM 2314 anzumieten.
Die Planungs- und Programmiergruppe wird um 10 Programmierer verstärkt.
Im Berichtszeitraum wurden die Hauptuntersuchung der Fahrzeuge der
Straßenbahn und die Festsetzung des Einziehungssolls der Hypothekenfälligkeiten
und der Erbbauzinsen neu auf die Datenverarbeitungsanlage übernommen.
Die Verbrauchsabrechnung der Stadtwerke wurde ab November 1966 auf
die bei den Stadtwerken installierte Datenverarbeitungsanlage IBM
1401 umgestellt. Durch die Einführung der Mehrwertsteuer und
die Umstellung der Tarife mußten zum 1.1.1968 alle Programme
neu geschrieben werden.
In der Planung befinden sich folgende Arbeiten:
- Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung
für Zwecke der Anlagenbuchführung, Betriebskostenrechnung
und der Vermögensrechnung für die Vermögenswerte
des Stadtentwässerungsamtes.
- Umprogrammierung der laufenden 1401-Programme
auf das bestellte Datenverarbeitungssystem.
- Übernahme der ersten Stufe des Integrationskreises
Finanzwesen.
- Möglichst weitgehende Übernahme der
vergebenen Arbeiten (z.B. Wohngeld).
- Übernahme geeigneter technischer Berechnungen.
- Anlaufen der vorbereitenden Arbeiten für
die übrigen Integrationskreise, insbesondere bei den Berührungspunkten
mit dem Integrationskreis Finanzwesen.
Aus der Tätigkeit des Büros des Magistrats
Die Hessische Gemeindeordnung weist in § 66
(2) dem Magistrat die Aufgabe zu, "die Bürger in geeigneter
Weise, insbesondere durch öffentliche Rechenschaftsberichte
über wichtige Fragen der Gemeindeverwaltung zu unterrichten
und das Interesse der Bürger an der Selbstverwaltung zu pflegen".
Die Bürger haben zwar das Recht der Teilnahme an den Sitzungen
der Stadtverordnetenversammlung, die grundsätzlich öffentlich
sind; von den Sitzungen des Magistrats sind sie jedoch ausgeschlossen.
Es mag deshalb ein Wunsch des interessierten Bürgers sein,
im Rahmen dieser Darstellung zu erfahren, wie es zu den Magistratsbeschlüssen
kommt. Der Magistrat faßt seine Beschlüsse in der Regel
aufgrund von Magistratsvorlagen der Ämter und Betriebe. Jede
Magistratsvorlage enthält einen Antrag, der in der vorgeschlagenen
Fassung zum Beschluß erhoben werden soll. Wenn die Beschlußfassung
der Stadtverordnetenversammlung vorbehalten ist, wird der Magistratsvorlage
der Entwurf eines sogenannten Vortrages an die Stadtverordnetenversammlung
beigefügt. Die überwiegende Zahl aller Vorlagen bedarf
einer schriftlichen Stellungnahme der Zentralämter (Hauptamt,
Stadtkämmerei, Revisionsamt, Personalamt), gegebenenfalls auch
eines Fachamtes.
Nach der neuen Geschäftsordnung des Magistrats vom 5.12.1966
können für die Magistratssitzungen nur diejenigen Vorlagen
vorgesehen werden, die dem Hauptamt zusammen mit den erforderlichen
Stellungnahmen am vorhergehenden Donnerstag, 10 Uhr, vorliegen.
Im Laufe des Nachmittags beraten der Leiter des Amtes und der Leiter
des Büros des Magistrats die Tagesordnung vor. Der Oberbürgermeister
setzt sie dann endgültig fest. Alle Vorlagen von grundsätzlicher
Bedeutung und solche, die einer mündlichen Erörterung
bedürftig erscheinen, werden auf Tagesordnung I genommen. Die
Tagesordnung II enthält alle jene Vorlagen, die voraussichtlich
keiner mündlichen Behandlung bedürfen. Die Tagesordnungen
werden den Magistratsmitgliedern am Freitag ab 10 Uhr zugestellt.
Die auf der Tagesordnung stehenden Sitzungssachen liegen von Freitag,
12 Uhr, bis kurz vor Beginn der Sitzung im Besprechungszimmer des
Hauptamtes für die Magistratsmitglieder zur Einsichtnahme aus.
Die auf Tagesordnung II stehenden Vorlagen gelten als genehmigt,
wenn sie nicht auf Wunsch eines Magistratsmitglieds zum Gegenstand
einer mündlichen Verhandlung im Anschluß an die Tagesordnung
I gemacht werden oder bis zum Ende der Sitzung ein schriftlicher
Einspruch bei dem Leiter des Hauptamtes oder seinem Stellvertreter
nicht eingelegt wird. Die Magistratssitzungen mit mündlicher
Aussprache finden regelmäßig montags um 10 Uhr im Magistratssitzungssaal
im 2. Obergeschoß des Rathauses, nahe dem Kaisersaal, statt.
Den Magistratssitzungen gehen regelmäßig sogenannte Magistratsgruppenbesprechungen
voraus. Die hauptamtlichen und ehrenamtlichen Magistratsmitglieder
nehmen einer alten Übung entsprechend nach einer feststehenden
Sitzordnung ihre Plätze an dem großen Ovalform aufweisenden
Sitzungstisch ein.
Seitens der Verwaltung nehmen nur der Leiter des Hauptamtes und
die Leiter der Städtischen Rechtsstelle und des Presse- und
Informationsamtes regelmäßig an den Sitzungen teil. Der
rechts von dem Oberbürgermeister sitzende Leiter des Hauptamtes
achtet auf die geschäftsordnungsmäßige Abwicklung
der Sitzung. Die in der Sitzung behandelten Vorlagen leitet er mit
einem Ergebnisvermerk oder dem Beschlußtenor sofort an das
Büro des Magistrats, damit unverzüglich die Ausfertigung
vorgenommen werden kann.
Die Vorlagen werden von den zuständigen Dezernenten vertreten.
In deren Abwesenheit wird nur mit ihrem Einverständnis, wenn
Gefahr im Verzuge ist, oder wenn im Sinne des Antragstellers befunden
werden soll, entschieden. Ansonsten wird die Beschlußfassung
bis zur Anwesenheit zurückgestellt.
Die gefaßten Beschlüsse werden möglichst innerhalb
von drei Tagen nach der Sitzung durch das Büro des Magistrats
den an der Vorlage beteiligten Ämtern und Betrieben zugestellt,
M-Vorträge an die Stadtverordnetenversammlung weitergegeben.
Am Nachmittag des Sitzungstages findet fast immer eine Pressekonferenz
statt. Der Oberbürgermeister leitet die Pressekonferenzen.
Im Beisein der zuständigen Fachdezernenten gibt er den Vertretern
von Presse, Rundfunk und Fernsehen die wichtigsten Magistratsbeschlüsse,
soweit sie nicht vertraulich sind, bekannt, erläutert sie und
beantwortet Fragen.
Empfänge, Veranstaltungen und Besucherbetreuung
Im Berichtszeitraum machen wiederum Persönlichkeiten
aus aller Welt im Römer ihre offizielle Aufwartung, suchen
zu dem Stadtoberhaupt fruchtbringende Kontakte, fordern so von dem
Protokoll die Wahrnehmung traditionsverbundener und dabei doch moderner
Repräsentation. 159mal besuchen Minister, Botschafter, Oberbürgermeister
und Studienkommissionen aller Art den Oberbürgermeister.
Unter den Empfängen des Magistrats hebt sich der "Frankfurter
Abend" als eine besonders individuelle Note Frankfurter Gastlichkeit
heraus und vermittelt den Teilnehmern dieser Veranstaltungen ein
eindrucksvolles und bleibendes Erlebnis. 23 dieser Frankfurter Abende
werden im Berichtszeitraum für insgesamt ca. 9000 Personen
veranstaltet.
Für besondere Verdienste um die Stadt Frankfurt a.M. sehen
die städtischen Körperschaften Ehrungen vor, die in der
"Ordnung für die Ehrung verdienter Persönlichkeiten
und von Alters- und Ehejubilaren durch die Stadt Frankfurt am Main"
vom 17.4.1967 festgelegt werden. Als Ausdruck besonders tiefer Verbundenheit
der städtischen Körperschaften zu diesen ausgezeichneten
Persönlichkeiten gibt der Magistrat alljährlich einen
ausschließlich diesem Kreis gewidmeten Empfang, um vor der
Öffentlichkeit den Dank abzustatten.
Eine neue Vergabeordnung sichert der Paulskirche ihren historisch-politischen
Rang. Im Jahre 1966 wird sie renoviert, in der Wandelhalle eine
ständige Ausstellung über die Erste Deutsche Nationalversammlung
1848/49 eingerichtet.
In der Römerhalle werden insgesamt 31 Ausstellungen durchgeführt.
Der Domturm, dessen Verwaltung gleichfalls dem Protokoll obliegt,
hat in den Jahren 1965, 1966 und 1967 insgesamt 78833 Besucher.
Wegen der Einbeziehung des Geländes rund um den Domturm in
das Baustellengebiet für die Frankfurter U-Bahn wird er ab
1968 für unbestimmte Zeit geschlossen.
Im Jahre 1966 wird der auf persönliche Veranlassung des Oberbürgermeisters
neu gestaltete Limpurgsaal als besonderes Schmuckstück in die
Repräsentationsräumlichkeiten des Römers einbezogen.
Im Rahmen der dem Protokoll obliegenden Verwaltungsaufgaben wird
mit Magistrats-Beschluß Nr. 887 vom 12.4.1965 eine "Kommission
für größere Werbemaßnahmen und Geschenke"
mit dem Ziel gebildet, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit
im Sinne sparsamster Inanspruchnahme der Haushaltsmittel zu gewährleisten.
Im Berichtszeitraum haben 14 Kommissionssitzungen stattgefunden.
Unter den Veranstaltungen aus Anlaß der Fertigstellung
neuer oder wieder aufgebauter öffentlicher Bauwerke (insgesamt
31 im Berichtszeitraum) ragt die Fertigstellung der U-Bahn-Strecke
Nordweststadt-Hauptwache am 4.10.1968 mit der Wiedererrichtung des
historischen Hauptwachengebäudes mit Abstand heraus.
Die Gesamtzahl der von der Stadt durchgeführten
Veranstaltungen beträgt:
- im Jahre 1965: 495
- 1966: 514
- 1967:408
Kontakte zu ehemaligen jüdischen Mitbürgern
Die Abteilung für zentrale Verwaltungsaufgaben
kommt in diesem Verwaltungsbericht lediglich mit einer Aufgabe zu
Wort, allerdings einer solchen, die einiges Interesse beanspruchen
kann, nämlich die Betreuung der ehemaligen jüdischen Mitbürger
der Stadt Frankfurt am Main.
Es ist bekannt, daß viele Bürger unserer Stadt, die während
der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft emigrieren mußte,
in ihre Vaterstadt zurückkehren wollten. Es zeigte sich, daß
sie nach all den Wirren nun irgendwo Fuß gefaßt und
begonnen hatten, eine neue Existenz aufzubauen. Wer wollte ihnen
verübeln, daß sie nicht einer neuerlichen ungewissen
Zukunft entgegengehen wollten? Dieser Erfahrungen wegen wurden die
Bemühungen darauf konzentriert, regen Kontakt mit den ehemaligen
jüdischen Mitbürgern zu halten. 1961 hatte sich der damalige
Oberbürgermeister Dr.Bockelmann in Aufrufen in verschiedenen
Zeitungen Deutschlands, Amerikas und Israels an diesen Personenkreis
gewandt und sie um ihre Anschriften gebeten. Die Reaktionen waren
überaus erfreulich. Dadurch ermutigt, folgten in den nächsten
Jahren weitere Aufrufe. Die Stadt will mit der regelmäßigen
Versendung von aktuellen Publikationen und stadtgeschichtlichen
Veröffentlichungen die Erinnerung an das alte Frankfurt wachhalten
und darüber hinaus die ehemaligen Frankfurter an dem Geschehen
in der Stadt und an deren Fortentwicklung teilhaben lassen. Die
Broschüren und Bücher, Bildbände und Zeitschriften
legen oft einen weiten Weg zurück, bis sie die Empfänger
in Südafrika, Brasilien, Chile, Spanien, Schweden und Israel
erreichen. Die vielen Dankschreiben machen deutlich, daß die
alten Frankfurter ihre Heimatstadt nicht vergessen haben und nicht
vergessen können.
Neben der Kontaktpflege im eigentlichen Sinne führt das Hauptamt
einen regen Schriftwechsel mit ehemaligen jüdischen Mitbürgern.
Die Anliegen sind vielfältiger Art. Es handelt sich um Wiedergutmachungsangelegenheiten,
um Rückkehrprobleme, Wohnungsversorgung, Arbeitsvermittlung,
Auskunftsersuchen nach dem jetzigen Aufenthalt von Verwandten und
Bekannten, Nachforschungen nach Vermögenswerten und Auskünfte
über Gräberpflege usw.
Heute sind rund 2000 Adressen ehemaliger jüdischer Mitbürger
beim Hauptamt registriert. Mit ihnen besteht enger Kontakt.
Berichtszeitraum: 1969-72
Neue Instrumente der Stabs- und Teamarbeit
in der Stadtverwaltung
Die Anforderungen, die an eine moderne Kommunalverwaltung
gestellt werden, äußern sich in Ansprüchen an eine
leistungsfähige institutionelle und funktionelle Organisation
der Verwaltung, die mit einem Stellensoll von fast 18000 Beschäftigten
(ohne Stadtwerke) die Größe eines beachtlichen Großunternehmens
hat. Bei der Vielzahl der von der Stadtverwaltung erzeugten Produkte,
nämlich Dienstleistungen höchst unterschiedlicher Art,
ist die funktionelle Verknüpfung der einzelnen Produktionsbereiche"
hinsichtlich Planung und Durchführung der Aufgaben von besonderer
Bedeutung. Je komplizierter die Produktionsprozesse einerseits und
der politische Willensbildungsprozeß - der letztlich die Dienstleistungserzeugung
der Verwaltung steuert - andererseits werden, um so notwendiger
wird der Einsatz moderner Führungs- und Arbeitsinstrumente
zur Koordination und Kooperation der Ämter und Betriebe. Nicht
alle Modelle, die die neuere Organisationslehre für die Wirtschaft
entwickelt hat, sind dabei auf die Kommunalverwaltung übertragbar,
die innerhalb eines speziellen wirtschaftlichen und rechtlichen
Ordnungsrahmens arbeiten muß. Zu den Instrumenten, die für
die Stadtverwaltung sehr brauchbar erscheinen, gehören die
auf gruppentheoretischen Ansätzen aufbauenden dezernatsübergreifenden
Stäbe und Arbeitsteams, mit denen ein hohes Maß an Kooperation
zwischen den Ämtern und den zu Problemlösungen notwendigen
Fachdisziplinen erreicht werden soll. Zwar ist die Gruppenarbeit
in der Verwaltung nicht neu, nur vollzog und vollzieht sie sich
überwiegend amts- oder dezernatsintern und dann auch mehr oder
weniger stark einzelprojektbezogen. Die im Berichtszeitraum gebildeten
Arbeitsgruppen, von denen im folgenden die Rede ist, sind einmal
dezernatsübergreifend und zum anderen funktionsbezogen angelegt,
d.h. ihre zeitliche Existenz richtet sich nach der zeitlichen Dauer
der zugrunde liegenden Funktion. Diese beiden Aspekte machen es
erforderlich, die Organisationsstruktur der Stäbe und Teams,
also den Aufbau und die Arbeitsweise sowie die Verzahnung mit Dezernaten,
Ämtern und Betrieben, durch besondere Geschäftsanweisungen
zu regeln.
Die wichtigsten, im Berichtszeitraum gebildeten
Arbeitsgruppen auf Ämterebene dieser Art sind der
- Schulbaustab (1969),
- das Schulbauteam (1970),
- das Arbeitsteam Ökonometrische Rentabilitätsprüfung
kommunaler Entwicklungs- und Planungsobjekte (1970),
- der Arbeitsstab Verkehr (1971),
- die Arbeitsgruppe Umweltschutz (1971),
- die Arbeitsgruppe für Ausländerfragen
(1971),
- der Stab für Öffentlichkeitsarbeit
und Werbung (1971) und
- der Arbeitsstab Kultur.
Bis auf das Schulbauteam haben alle genannten Arbeitsgruppen
einen mehr oder weniger stark ausgeprägten Stabscharakter.
Sie sollen Dezernenten oder den Magistrat sachverständig informieren,
beraten und damit Entscheidungshilfen geben. Sie haben in der Regel
nicht die Möglichkeit, ihre Vorschläge in Form von Entscheidungen
durchzusetzen, dies ist Aufgabe der Linie, also der Dezernate, Ämter
und Betriebe. Im Gegensatz zur Arbeitsgruppe Stadtentwicklung und
Regionalplanung dürfen sie alle keinen Vorrang gegenüber
der Tätigkeit in der Linie beanspruchen. Die Stabsmitglieder
nehmen ihre Tätigkeit im Stab nämlich grundsätzlich
neben ihrer eigentlichen Linienarbeit in den Ämtern und Betrieben
wahr. Mit dieser Regelung soll verhindert werden, daß die
Stäbe eine unerwünschte praxisferne und theoretisierende
Beraterrolle einnehmen. Allerdings muß man dann wieder in
Kauf nehmen, daß gelegentliche Zielkonflikte zwischen dezernatsbezogenen
und stabsbezogenen Zielen zu überwinden sind. Nicht zuletzt
aus diesem Grund wurden für die aufgeführten Arbeitsgruppen
Sondergeschäftsanweisungen erlassen, deren Behandlung sich
aus Raumgründen auf die Darstellung der Aufgaben beschränken
muß. So hat etwa der Schulbaustab die Aufgabe, den Schulbau
in Frankfurt unter ständiger Berücksichtigung der Entwicklung
auf pädagogischem und bautechnischem Gebiet zu durchdenken,
zu programmieren und den jeweiligen Erfordernissen anzupassen. Dabei
sind die Erkenntnisse der Schulpädagogik, der Soziologie, der
Psychologie, der Medizin, der Volks- und Betriebswirtschaft und
anderer mit dem Schulbau in Zusammenhang stehenden Fachgebiete zu
verwerten, um nach erziehungswissenschaftlichen Anforderungen im
Rahmen der bautechnischen Möglichkeiten die wirtschaftlichste
Lösung zu erarbeiten. Aufgabe des Arbeitsteams Ökonometrische
Rentabilitätsprüfung kommunaler Entwicklungs- und Planungsobjekte
ist die Bereitstellung der für kommunale Planungsentscheidungen
notwendigen statistischen und technischen Daten und deren nach wissenschaftlichen
Maßstäben vorzunehmenden Verarbeitung, Darstellung und
Interpretation in gutachtlicher Form. Der 1971 eingerichtete Arbeitsstab
Verkehr hat weniger gutachtliche als vielmehr koordinierende Tätigkeit
zwischen den Bereichen Verkehrsplanung, Verkehrsbau, Verkehrsordnung
und -lenkung und Betrieb der öffentlichen Nahverkehrsmittel,
die in verschiedenen Dezernaten untergebracht sind. Die Bedeutung
dieses Stabes wird ganz besonders dadurch sichtbar, daß er,
unabhängig von Neuverteilungen der genannten Aufgabenbereiche
des Verkehrs auf die einzelnen Dezernate, funktioniert und für
eine permanente Abstimmung der Einzelvorhaben sorgt. Die als kommunale
Aufgaben erkannten Maßnahmen der Umweltsanierung, Umwelthygiene
und Umweltgestaltung führten 1971 zu der Gründung einer
Arbeitsgruppe Umweltschutz. Diese hat die beiden folgenden Hauptfunktionen:
- 1. Wissenschaftliche Analyse und Suche nach
technischen und rechtlichen Möglichkeiten zur Verhinderung
oder Beseitigung schädlicher Einflüsse auf die Umwelt
einschließlich Aufstellung eines Smog-Alarmplans.
- 2. Einleitung, Durchführung und Überwachung
notwendiger Maßnahmen des Umweltschutzes.
Wiederum als reines Beratungsorgan für den
Magistrat wurde die Arbeitsgruppe für Ausländerfragen
gebildet. Sie berät den Magistrat in allen mit der Betreuung
ausländischer Arbeitnehmer und deren weitmöglicher Integration
in die Frankfurter Wohnbevölkerung zusammenhängenden Fragen.
Um die Öffentlichkeitsarbeit und Werbung der Ämter und
Betriebe zu koordinieren und bezuglose Einzelmaßnahmen durch
ein Konzept abzulösen, das durch die Bildung von Schwerpunkten
zu einer höheren Effektivität dieser Maßnahmen führt,
wurde der Stab für Öffentlichkeitsarbeit und Werbung eingesetzt.
Er hat - ebenso wie der Arbeitsstab Kultur, dessen Sondergeschäftsanweisung
der Magistrat bereits genehmigt hat - rein beratenden und koordinierenden
Charakter. Neue Instrumente des kooperativen Handelns und Beratens
wurden nicht nur auf Dezernats- und Ämterebene eingeführt,
sondern auch im Magistrat selbst. Aufbauend auf dem von der KGSt
im Jahre 1968 entwickelten Verfahrensmodell der Stadtentwicklungsplanung
und den von der Arbeitsgruppe für Stadtentwicklung und Regionalplanung
daran vorgenommenen Modifizierungen wurde 1971 die Lenkungsgrupe
für kommunale Gesamtentwicklung gegründet, die sich aus
dem Oberbürgermeister, dem Bürgermeister, dem Stadtkämmerer,
dem Dezernenten für Planung und Bau sowie vier weiteren Magistratsmitgliedern
zusammensetzt. Sie ist organisiert als ständige Arbeitsgruppe
mit Stabs- und Linienfunktion. Es ist beabsichtigt, daß sie
sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben eines noch zu gründenden
Amtes für kommunale Gesamtentwicklung bedienen soll, dem dann
auch die Geschäftsführung der Lenkungsgruppe obliegt.
Die Aufgaben der Gruppe sind die folgenden: Erarbeiten einer Konzeption
für die kommunale Gesamtentwicklung einschließlich der
Entwicklung von Ziel- und Wertvorstellungen; Überwachung der
Gesamtentwicklungsplanung und Rahmenplanungen sowie der relevanten
Fachplanungen. Gegenüber dem Magistrat wird die Lenkungsgruppe
in Stabsfunktion tätig: sie gibt Empfehlungen ab und wird gutachtlich
tätig. Gegenüber den Ämtern und Betrieben nimmt sie
Linienaufgaben wahr, ist also weisungsbefugt. Aus dem Vorstehenden
wird deutlich, daß die Einführung neuer Arbeits- und
Führungsmethoden in das System der funktionellen Organisation
der Stadtverwaltung stets auf die Besonderheit der jeweiligen Aufgabe
ausgerichtet und bewußt darauf verzichtet wurde, ,,chemisch
reine" Modelle der Organisationslehre auf die Verwaltung einfach
zu übertragen. Es hat sich gezeigt, daß die Modelle nur
dann von den betroffenen Ämtern und den darin arbeitenden Menschen
verstanden, getragen, gefördert und damit wirksam werden, wenn
sie den Realitäten angepaßt werden und auch bei später
möglichen Änderungen dieser Gegebenheiten erneut angepaßt
werden können. Auf diesem Wege soll weitergegangen werden.
Abgabe der automatisierten Datenverarbeitungseinrichtung
In den Berichtszeitraum fällt ein bedeutendes
Ereignis für die Stadtverwaltung: die zum 1.1.1970 erfolgte
Gründung des Hessischen Datenverarbeitungsverbundes durch das
Gesetz über die Errichtung der Hessischen Zentrale für
Datenverarbeitung (HZB) und Kommunaler Gebietsrechenzentren (KGRZ)
vom 16.12.1969". Um die Leistungsfähigkeit der Kommunalen
Gebietsrechenzentren gleich von Beginn an zu gewährleisten,
wurden im Bereich der Kommunalverwaltungen bereits vorhandene Datenverarbeitungseinrichtungen
in die Gebietsrechenzentren eingebracht. Das KGRZ Frankfurt wurde
am 28.1.1970 gegründet, zum 16.2.1970 trat ihm die Stadt Frankfurt
a.M. bei. Mit Wirkung vom 1.3.1970 wurden bis auf einige wenige
Beamte, die bei der Stadt zu bleiben wünschten, die ADV-Organisatoren,
Programmierer und Operatoren der bisherigen Datenverarbeitungszentrale
des Hauptamts zum KGRZ übergeleitet. Der damalige Leiter der
Organisationsabteüung des Hauptamts wurde vom Verwaltungsrat
des KGRZ zum Direktor gewählt. Aufgrund des zwischen der Stadt
und dem KGRZ abgeschlossenen Vertrages übernahm das Rechenzentrum
am 16.2.1970 alle Maschinen und Geräte für die Datenverarbeitung
und trat in die von der Stadt geschlossenen Mietverträge ein.
Bei der Datenverarbeitungszentrale handelte es sich um ein leistungsfähiges
Datenverarbeitungssystem IBM/360 Modell 30 mit einer Speicherkapazität
von 64 K sowie einem Magnetplattenspeicher IBM 2314 und sonstiger
Peripherie. Darüber hinaus hat die Stadtverwaltung dem KGRZ
etwa 350 Verarbeitungsprogramme zur Verfügung gestellt. Zunächst
arbeitete der Betrieb noch in den alten Räumen der ehemaligen
Datenverarbeitungszentrale des Hauptamts. Im Juli 1972 bezog dann
das KGRZ ein neuerstelltes Verwaltungs- und Betriebsgebäude
in der Bürostadt Frankfurt a.M.-Niederrad. Damit war nach der
funktionellen und personellen nun auch die räumliche Trennung
vollzogen. Für die Stadt Frankfurt a.M. bringt die neue Regelung
neben einigen Vorteilen zahlreiche Probleme mit sich.
Modell eines Tunnels unter der Zeil
Stadtentwicklung und Regionalplanung
Die Arbeitsgruppe für Stadtentwicklung und
Regionalplanung, die im Juni 1972 ihre 100. Sitzung verzeichnen
konnte, hat schon sehr frühzeitig aufgrund der in anderen Bundesländern
gewonnenen Erkenntnisse begonnen, eigene Überlegungen für
eine mögliche territoriale Neugliederung im Verdichtungsraum
Frankfurt am Main anzustellen. Diese Überlegungen hatten zum
Ziel, eine möglichst weitgehende Deckung zwischen dem Wirtschafts-
und Verwaltungsraum herzustellen. Es wurden verschiedene Modelle
erarbeitet, von denen das sogenannte Modell B 2 einer breiten Öffentlichkeit
unter der Bezeichnung Möller-Plan" bekannt wurde.
Dieses Modeil einer Regionalstadt" stieß zwar auf
große Skepsis bis zur offenen Ablehnung in politischen Kreisen
Südhessens, gilt jedoch nach Ansicht des Magistrats der Stadt
Frankfurt am Main nach wie vor als das Modell optimalen zukünftigen
Verwaltungshandelns. In der Kommunalwissenschaft findet es zunehmendes
Interesse. Im Berichtszeitraum hat die Arbeitsgruppe die Stellungnahmen
der Stadt Frankfurt am Main im Rahmen der durch den Hessischen Minister
des Innern durchgeführten Anhörungsverfahren zur Neugliederung
des Obertaunuskreises und des Landkreises Usingen, der Landkreise
Büdingen und Friedberg und der Landkreise Gelnhausen, Hanau
und Schlüchtern und der Stadt Hanau vorbereitet. Im Jahre 1969
hat der Magistrat die Hafenbetriebe beauftragt, ein Gutachten über
die Zukunftsaussichten des Frankfurter Hafens einzuholen. Gleichzeitig
wurde die Arbeitsgruppe für Stadtentwicklung und Regionalplanung
beauftragt, zu dem Gutachten Stellung zu nehmen. In intensiven Beratungen
hat sich die Arbeitsgruppe mit dem von Prof.Dr.Böttger erstellten
Hafengutachten befaßt. Das Ergebnis der Beratungen wurde in
einer Reihe von Leitsätzen zusammengefaßt, die sowohl
die Lenkungsgruppe als auch der Magistrat verabschiedeten. Ebenfalls
ein wesentliches Thema war die künftige Gestaltung der Zeil.
Die von der Arbeitsgruppe für Stadtentwicklung und Regionalplanung
gegebenen Empfehlungen trugen wesentlich zur Entscheidungsvorbereitung
im Magistrat bei. Von den weiteren Arbeiten dürfen die zum
Hafengutachten entwickelten Leitsätze künftiger Hafenpolitik,
die Leitsätze zur Gründung eines Mehrzweck-Zweckverbandes
Frankfurt am Main, eine die Frankfurter Bodenpolitik betreffende
Konzeption und Empfehlungen zur Gestaltung der Zeil besondere Bedeutung
beanspruchen. Außerordentlich viel Zeit und Mühe kostete
ein auf der Grundlage des Ablauforganigramms zur kommunalen Gesamtentwicklung
der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung
für Frankfurt am Main anwendbares Modell unter Einschluß
von Aussagen zur Einführung eines modernen Führungsstils
in der Verwaltung. Magistrat und Stadtverordnetenversammlung haben
zwar eine Sondergeschäftsanweisung für die sogenannte
Lenkungsgruppe des Magistrats verabschiedet, und die Lenkungsgruppe
arbeitet selbst auch weit über ein Jahr lang, aber das Amt
für kommunale Gesamtentwicklung konnte noch nicht gebildet
werden. Zur Zeit sind Überlegungen im Gange, die Arbeitsaufnahme
für den Beginn des Jahres 1973 sicherzustellen.
Neues Fernsprechverzeichnis und Verzeichnis
der Periodika
Das Fernsprechverzeichnis der Stadtverwaltung Frankfurt
a.M. dient nicht nur den Bediensteten der Stadtverwaltung als unentbehrliches
Kommunikationsmittel, sondern es soll, wie in der Bezeichnung ,,Wegweiser
und Fernsprechverzeichnis" zum Ausdruck kommt, der Frankfurter
Bevölkerung und den in Frankfurt ansässigen Unternehmen,
Banken, Versicherungen usw. und auch den Bundes- und Landesbehörden
einen Überblick geben über Organisation, Zuständigkeit
bzw. Aufgabenstellung der Ämter und Betriebe. Im Jahre 1970
erklärte sich der Magistrat auf Vorschlag einer Arbeitsgruppe
damit einverstanden, das Fernsprechverzeichnis, das bisher einmal
im Jahr in gebundener Form herausgebracht wurde, neu zu gestalten
und künftig als Loseblattsammlung fortzuführen. Im Jahre
1968 hat der Magistrat eine Arbeitsgruppe beauftragt, sich mit dem
Gesamtkomplex der im Bereich der Stadtverwaltung gehaltenen Periodika
(Fachzeitschriften, juristische Fachzeitschriften, Gesetzblätter,
Amts- und Mitteilungsblätter sowie juristische Entscheidungssammlungen)
zu befassen. Als Teilergebnis der Beratungen wurde nach gründlicher
Bestandsaufnahme und Wertung des Bezugs im Jahre 1969 ein Verzeichnis
der im Bereich der Stadtverwaltung gehaltenen Zeitschriften in broschierter
Form herausgegeben, das den Ämtern und Betrieben einen Überblick
vorhandener und durch gegenseitigen Austausch benutzbarer Zeitschriften
ermöglichen soll. Die Gliederung des Verzeichnisses lehnt sich
weitgehend an den Aufgabenverteilungsplan der Stadt Frankfurt a.M.
an. Die Zeitschriften sind nach Sachgruppen geordnet. Der Standort
der Zeitschriften wird durch die Ordnungskennziffer der Ämter
und Betriebe nach dem Verwaltungsgliederungsplan ausgewiesen.
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