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Berichtszeitraum: 1945-65

 

Die Arbeit des Jugendamtes wird in besonderem Maße von den gesellschaftlichen Verhältnissen und auch von politischen Ereignissen mit geprägt. So ist es auch verständlich, daß die Arbeit des Jugendamtes in den Jahren 1945-1949 von den Nachkriegseinwirkungen wesentlich beeinflußt wurde. Die gegenüber normalen Zeiten auf vielen Gebieten erheblich abweichenden Zahlen und Daten sind aus diesem Gesichtswinkel zu betrachten.

Amtsvormundschaft

Der Anteil der unehelichen Geburten war in den ersten beiden Jahren nach dem Kriege auf 22,6% angestiegen. Bis zum Jahre 1964 ist dieser Prozentsatz abgesunken und hat den Stand von 6,5% erreicht. Die Gesamtzahl der Amtsvormundschaften beziffert sich auf 8065. Die Bearbeitung dieser Amtsvormundschaften erstreckt sich zu keinem Zeitpunkt nur auf die Beitreibung der Alimente. Sie stellt darüber hinaus immer auch eine pädagogische Hilfe für Mutter und Kind dar.

Besonderen Wert legt das Jugendamt darauf, daß die Kinder in den ersten Monaten ihres Lebens bei der Mutter bleiben können. Dieses Zusammenleben soll das mütterliche Denken und Fühlen zur Entfaltung bringen und dem Kind die Pflege und Zuneigung sichern, die es für seine Entwicklung braucht. Darum wurden in den Jahren nach dem Krieg ein Mutterschutzheim , mehrere Kinderkrippen und Appartementhäuser für Mutter und Kind eingerichtet. Diese Einrichtungen reichen noch nicht aus. Der Bau eines Heimes für minderjährige Mütter mit Kindern ist geplant.

Pflegekinderhilfe

Zwar sind für jedes Kind die besten Entwicklungsbedingungen in einem guten, normalen Elternhaus gegeben; diese Voraussetzungen werden jedoch nicht in allen Fällen erfüllt. Gründe zur anderweitigen Unterbringung von Kindern reichen von Krankheit oder Tod der Mutter bis zur Erziehungsunfähigkeit der Eltern oder Fehlentwicklungen der Kinder. Die beste anderweitige Unterbringungsmöglichkeit bietet in normalen Fällen die Familienpflege.

Dem Jugendamt Frankfurt am Main standen im Jahr 1945 in der Stadt 459 Pflegestellen und auf dem Land 429 Pflegestellen, insgesamt also 888 Pflegestellen, zur Verfügung. 1950 war durch intensive Werbung diese Zahl auf 955 Pflegestellen angestiegen. Trotz weiterer intensiver Bemühungen konnte die Zahl der Pflegestellen bis heute nur auf 1080 erhöht werden, von denen 351 außerhalb Frankfurts liegen.

Seit 1964 richtet die Stadt Frankfurt am Main Kinderhäuser ein, in denen jeweils ein Pflegeelternpaar mit insgesamt 8 Pflegekindern eine Heimat finden. Bisher sind vier Häuser dieser Art in Frankfurt am Main erstellt worden.

Etwa 2000 Kinder und Jugendliche sind darüber hinaus in Heimen untergebracht.

Adoption

Die Abteilung Adoption bemüht sich, Kindern, die nicht bei ihren Eltern aufwachsen können, ein Adoptivelternpaar zu vermitteln. Erfreulicherweise melden sich nicht wenige kinderlose Ehepaare, die an der Annahme eines Kindes interessiert sind. Durch langwierige und genaue Arbeit können in vielen Fällen dauerhafte und feste neue menschliche Beziehungen eingeleitet werden.

1945 wurden 10 Kinder in eine Adoptionsstelle vermittelt. Im Haushaltsjahr 1950/51 waren es 169 Kinder. In dieser Höhe ist die Vermittlung etwa konstant geblieben. Im Jahre 1964 wurden 172 Kinder adoptiert.

Erziehungshilfe

Die Arbeit des Jugendamtes gilt nicht allein den Kindern und Jugendlichen, die nicht in ihrer Familie leben können. Oft brauchen die Eltern vorübergehend oder für längere Dauer eine Unterstützung durch die pädagogisch vorgebildete Fürsorgerin oder den Fürsorger. Zur Zeit sind etwa 8000 Kinder und Jugendliche in "formloser Betreuung" der Familienfürsorge, die von den Sozialstationen aus die Familien besucht und enge Verbindung auch zu den Schulen und Kindertagesstätten hält.

Für eine kleine Anzahl von Jugendlichen, im Jahr 1964 = 22, wurde ein Erziehungsbeistand bestellt, der Eltern und Jugendlichen mit seinem Rat zur Seite steht. Für Fälle, in denen Heimunterbringung aus erzieherischen Gründen notwendig wird, hat das Jugendwohlfahrtsgesetz vom 11.8.1961 die Einrichtung der freiwilligen Erziehungshilfe geschaffen. Dadurch besteht die Möglichkeit, Jugendliche ohne Einschaltung des Gerichts in Zusammenarbeit zwischen Eltern und Jugendamt in ein Heim zu geben. Im Lande Hessen und in der Stadt Frankfurt am Main gab es diese Möglichkeit bereits vor der bundesgesetzlichen Regelung, und das Jugendamt Frankfurt versucht immer, den Eingriff durch das Gericht im Einvernehmen mit den Eltern zu vermeiden. Im Jahre 1964 waren 493 Jugendliche aus Frankfurt in freiwilliger Erziehungshilfe untergebracht, 67 Jugendliche waren aufgrund eines Gerichtsbeschlusses in Fürsorgeerziehung. In 70 Fällen mußte den Eltern das Personensorgerecht gemäß § 1666 BGB entzogen werden.

In der Erziehungshilfe beschäftigten das Jugendamt vor allen Dingen auch die Probleme des Schutzes der Jugend in der Öffentlichkeit. Regelmäßig werden Lokale und Kinos besucht. Im Jahr 1964 wurden insgesamt 109 Kontrollen in Verbindung mit der Polizei durchgeführt und 763 Frankfurter und 136 auswärtige Jugendliche angetroffen. In 52 Fällen mußte Anzeige gegen Erziehungsberechtigte oder Gewerbetreibende erstattet werden.

Ein Teil der Kinder und Jugendlichen wird im Rahmen der sozialen Gruppenarbeit in Gruppen zusammengefaßt. In Gruppenabenden, beim Tanz oder in Ferienlagern ergeben sich enge Kontakte und intensive Möglichkeiten der pädagogischen Hilfe. Mit Sicherheit wurde durch diese Arbeit manche Heimeinweisung vermieden.

Erziehungsberatung

Die Erziehungsberatungsstelle war zu Beginn ihrer Tätigkeit dem Gesundheitsamt angegliedert. Zu ihrer Aufgabe gehörte in starkem Maße die Beratung von Eltern körperlich oder geistig behinderter Kinder. Im Laufe der Jahre nach dem Kriege sind jedoch die pädagogischen Probleme immer mehr in den Vordergrund getreten. Heute bestehen in Frankfurt drei öffentliche und vier freie Beratungsstellen. Allein in den öffentlichen Beratungsstellen wurden im Jahre 1964 = 1724 Beratungen durchgeführt. An diese Beratungen schließt sich in nicht wenigen Fällen eine therapeutische Behandlung an, die die speziellen Schwierigkeiten des Kindes beheben soll.

Jugendpflege

Die bisher angeführten Maßnahmen und Hilfen für das einzelne Kind und den einzelnen Jugendlichen werden ergänzt durch ein breites und vielfältiges Angebot von Bildungs- und Erholungsmöglichkeiten der Jugendpflege. Dabei gilt als erstes Prinzip die Zusammenarbeit zwischen freien und öffentlichen Trägern und finanzielle Förderung der freien Kräfte.

1945 versuchten deutsche Jugendleiter zusammen mit amerikanischen Jugendoffizieren eine demokratische Jugendarbeit in Frankfurt am Main wieder aufzubauen. Es entstanden die Einrichtungen des GYA (German Youth Activity) mit Spiel- und Erholungsmöglichkeiten für die jungen Frankfurter.

1948/49 fanden erstmals wieder vom Jugendamt geleitete kulturelle Veranstaltungen, Jugenddiskussionen und Jugenderholungsfreizeiten statt. Den Verbänden wurden damals erstmals 29326,- DM zum Bau von Jugendferienheimen zur Verfügung gestellt.

1951 konnte das Jugendferienheim "Alte Mühle" in Mittelberg/Kleinwalsertal und 1954 das Jugendferienheim "Haus Sonnblick" in Hirschegg/Kleinwalsertal von der Stadt Frankfurt am Main ermietet und für Erholungsfreizeiten genutzt werden. 1954/55 nahmen 1406 Jugendliche an den Ferienfreizeiten in dem Heim "Alte Mühle" teil.

1961 nahmen 3019 Kinder und Jugendliche an den Ferienfreizeiten der Abteilung Jugendpflege teil. 330000,-DM wurden als Beihilfen an die Jugendorganisationen gezahlt.

1964 nahmen 3316 Kinder und Jugendliche an den Ferienfreizeiten der Abteilung Jugendpflege teil. Die Zuschüsse an die Träger der freien Jugendhilfe beliefen sich 1963 auf 2911341,- DM.

Darüber hinaus sind verschiedene Ausstellungen, die die Abteilung Jugendpflege alljährlich durchführt, in Frankfurt am Main bereits zu einem festen Begriff geworden, die jedes Jahr wieder ihr treues Publikum finden. So wird die alljährlich stattfindende Jugendbuchausstellung und die daran anschließende Wanderbuchausstellung regelmäßig von weit über 20000 Interessenten besucht. Auch die Jugendfotoausstellung lockt jedes Jahr über 9000 Besucher an.

Ein großartiger Erfolg war die 1960 stattgefundene Ausstellung "Nacht fiel über Deutschland" (Ausstellung von faschistischen Dokumenten). 37000 Jugendliche und Erwachsene besuchten diese Ausstellung. Neuerdings, d.h. seit 1964, hat die Abteilung eine weitere Aufgabe übernommen, und zwar die Verschickung kinderreicher Familien in gemeinsamen Urlaub aus Mitteln des Hessenjugendplanes und aus städtischen Mitteln.

Mittlerweile sind in Frankfurt am Main 10 Heime der offenen Tür - der Verein Haus der offenen Tür e.V. ist Träger - erstanden, und zwar in den Stadtteilen: Bonames, Bornheim, Dornbusch, Eschersheim, Fechenheim, Industriehof, Gallus, Mitte, Riederwald und Sindlingen. Diese Häuser sind von Jugendlichen und Kindern sehr stark frequentiert, das drückt sich in der Gesamtbesucherzahl von 283952 im Jahre 1963 deutlich aus.

Auch das Haus der Jugend mit seiner Jugendherberge mit 600 Betten ist ein wichtiger Bestandteil für die Jugendbewegung in Frankfurt geworden. Die wandernde Jugend des In- und Auslandes gibt sich zu jeder Tageszeit hier ein Stelldichein. Die Zahl der Übernachtungen belief sich 1963 auf 109147. Davon waren 30106 Jugendliche aus dem Ausland, was einem Prozentsatz von 27,58% entspricht.

Darüber hinaus steht den Frankfurter Jugendgruppen ein Heim mit 9 Gruppenzimmern, 3 Tagungsräumen, 1 Tischtennisraum, 1 Teeküche und 1 Festsaal zur Verfügung. Auch dieses Heim wird sehr oft in Anspruch genommen.

Jugendgesundheitshilfe

Für die Verschickung von Kindern und Jugendlichen in Heilkuren standen in den Jahren nach dem Kriege die Diagnosen Unterernährung, Rachitis und überstandene Tuberkulose im Vordergrund. Heute sind vielfältigere, differenziertere Diagnosen zu beachten. Haltungsschäden stehen im Vordergrund.

  • 1950/51 wurden 3551
  • 1961 -3339
  • 1964 -2793 Minderjährige verschickt,

die dem Jugendamt aus den Reihenuntersuchungen des Gesundheitsamtes oder von einzelnen Ämtern gemeldet werden.

Hilfe für behinderte Kinder und Jugendliche

Geistig und körperlich Behinderte brauchen eine Förderung, die über das normale Maß hinausgeht. Ein wichtiger Lebensabschnitt ist für sie nach dem Besuch einer geeigneten Schule die Einführung in die Arbeitswelt. In den ersten Jahren nach 1945 wurde in viel eigener Arbeit und mit Hilfe des Internationalen Zivildienstes der Jugendhof Praunheim aufgebaut, der etwa 60 Jugendlichen die Möglichkeit gab, unter Anleitung von technischem und pädagogischem Personal eine Arbeitsreife zu erlangen, die für die Vermittlung in einen öffentlichen oder privaten Betrieb ausreicht. Vor kurzem wurden die "Praunheimer Werkstätten" für etwa 200 Behinderte fertiggestellt. Sie dienen weiterhin in erster Linie als Anlernwerkstätte für behinderte Jugendliche, können aber auch Behinderte aufnehmen, die nicht mehr vermittlungsfähig sind. Neben einem seit 1962 bestehenden Kindergarten für geistig behinderte Kinder konnte im Jahre 1964 eine Frühberatungsstelle für spastisch gelähmte Kinder eingerichtet werden. In dieser Beratungsstelle werden monatlich etwa 70 Kinder heilgymnastisch behandelt und erhalten ihre Eltern Beratung durch eine Ärztin und eine Krankengymnastin. In diesem kurzen Bericht, der sich auf die Schwerpunkte der Arbeit des Jugendamtes beschränken mußte, konnten nicht alle Einrichtungen und Hilfen erwähnt werden. Mit Sicherheit wird aber die breite Skala deutlich, die von der Jugendhilfe heute ausgefüllt werden muß. 20 Jahre nach dem Kriegsende können noch nicht alle Lücken geschlossen sein.

Ein Grundprinzip der gesamten Arbeit ist die Zusammenarbeit zwischen freien und öffentlichen Trägern. Diese Zusammenarbeit hat ihren festen Ort im Jugendwohlfahrtsausschuß, der mit der Novelle zum Jugendwohlfahrtsgesetz vom 28.8.1953 seine gesetzliche Grundlage erhielt. In Frankfurt am Main reicht diese Zusammenarbeit sehr weit zurück und bildet ein gutes und festes Fundament für die Erfüllung der vielfältigen Aufgaben, die heute gestellt sind.

 

 

Berichtszeitraum: 1965-68

 

Jugendliche in Frankfurt, Anfang der sechziger Jahre

 

Vielfältige Freizeit- und Bildungsmöglichkeiten

Die Träger der freien Jugendhilfe, insbesondere Jugendverbände und Clubs, bieten zusammen mit dem Jugendamt Kindern und Jugendlichen in Frankfurt vielfältige Freizeit- und Bildungsmöglichkeiten.

Zur Verbesserung der Information über dieses Angebot wurde im Herbst 1966 zuerst an der Hauptwache, später auf dem Rathenauplatz ein fahrbarer Jugendkiosk aufgestellt. Dort geben Jugendleiter der Verbände, Studenten und Mitarbeiter des Jugendamtes Auskunft über Einrichtungen, Veranstaltungen und Ferienreisen, die junge Leute interessieren. Die Programme der Jugendhäuser, der Jugendgruppen und Clubs liegen aus. Mancher neu zugezogene Jugendliche erkundigt sich nach Möglichkeiten des Kontaktes und der Geselligkeit mit Gleichaltrigen.

Daneben werden Jugend- und Schülerzeitungen und verbilligte Eintrittskarten für Frankfurter Theater und Konzerte verkauft. Diese neuartige Informationsstelle außerhalb des Amtsgebäudes hat sich in zwei Jahren so gut bewährt, daß sie im neuen Hauptwachenbereich einen festen Platz erhalten wird.

Das städtische Angebot an Freizeit- und Bildungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche wurde rationalisiert und intensiviert.

Auf Beschluß des Magistrats vom 18.12.1967 hat das Jugendamt die Geschäftsführung für 10 Jugendhäuser im Stadtgebiet, die vom "Verein Haus der offenen Tür e.V." betrieben werden, übernommen. In einigen Heimen wurden Jugendcafes eingerichtet, die dem zwanglosen Zusammensein der Jugendlichen, der Diskussion und dem Meinungsaustausch mit dem Mitarbeiterteam dienen. Die Jugendhäuser sind ein offener Treffpunkt für Kinder und Jugendliche. Jugendliche können sich dort zwanglos treffen, aufhalten und beschäftigen. Sie werden regelmäßig zu offenen Tanzabenden und geselligen Veranstaltungen eingeladen. Der Treffpunkt für Kinder am Nachmittag ist mit Anleitung zu spielerischer Beschäftigung verbunden.

In den Jugendhäusern entwickelt sich das Leben von Gruppen und Klubs. Die Jugendlichen und Kinder werden angeregt, ihren Neigungen in Interessengruppen nachzugehen. Die Bildung von Gruppen und Klubs, die eigene Aktivität entwickeln, wird gefördert. Den Trägern der freien Jugendhilfe werden Räume für ihre Arbeit zur Verfügung gestellt. Die gesamte Arbeit in den Jugendhäusern wird in demokratischer Zusammenarbeit mit den Gruppen und Klubs und den einzelnen Jugendlichen entwickelt.

Für die Vermittlung fest umrissener Kenntnisse und Fähigkeiten werden Seminare und Kurse eingerichtet. Das neue Jugendhaus Nordweststadt wird dieser Konzeption von der Baugestaltung her in besonderer Weise entsprechen und eine geglückte Verbindung von Jugendcafe, Klubräumen, Sportraum und Werkstatt darstellen.

Die Beratung der Eltern ist das Ziel elternpädagogischer Arbeit, die das Jugendamt in den letzten Jahren verstärkt hat. Die Arbeit wird von dem Schulamt, dem Stadtelternbeirat, dem Amt für Evangelische Öffentlichkeitsarbeit und der Katholischen Volksarbeit mitgetragen. Schulen und Elternbeiräte erhalten jährlich eine Auswahlliste von Themen, die für Schulelternabende geeignet sind. Ca. 25 bis 30 Schulen, überwiegend Volksschulen, nutzten das Angebot, so daß jährlich ca. 50 bis 60 Elternabende mit 3500 bis 4000 Teilnehmern stattfinden. Referentenvermittlung und Finanzierung erfolgen durch das Jugendamt.

Als Schwerpunkt hat sich das Thema der Geschlechtserziehung herausgebildet. Während des Winterhalbjahres fanden in Jugendhäusern und anderen zentral gelegenen Räumen Diskussionskreise mit dem Titel "Freundschaft, Liebe, Ehe" statt; vor allem Jugendliche zwischen 15 bis 18 Jahren beteiligten sich daran. An Eheseminaren nahmen junge Erwachsene bis zu 25 Jahren teil.

In den Wochen vor dem Weihnachtsfest richtet das Jugendamt jährlich die Jugendbuchausstellung ein, an der sich außer bereits genannten Trägern die Jugendbücherei und die Frankfurter Buchhändler beteiligen. Jeweils 500 Kinder- und Jugendbücher werden vorgestellt und empfohlen. Eltern und Kinder haben die Möglichkeit, sie zu betrachten und sich von Bibliothekarinnen der Jugendbücherei beraten zu lassen. Das öffentliche Interesse wird durch die auf über 20000 angestiegene Zahl der erwachsenen und jugendlichen Besucher bewiesen.

 

 

Berichtszeitraum: 1969-72

 

Entwicklung und Erweiterung von Einrichtungen

Für die Jugendhilfe wurden die Jahre 1969/1972 bestimmt durch ein wachsendes öffentliches Interesse an allen sozialen und pädagogischen Fragen, durch wichtige gesetzliche Neuregelungen, aber auch durch die deutlich gewordene Finanznot der Kommunen und die Schwierigkeit, genügend Erzieher und Sozialarbeiter zur Mitarbeit zu gewinnen. Trotzdem war es möglich, einige neue Entwicklungen einzuleiten. Im Sommer 1969 „entdeckte" die Studentenbewegung die Lehrlinge und jungen Arbeiter und damit auch die Jugendlichen in den Erziehungsheimen. Ein wichtiger Ausgangspunkt der damaligen Aktionen wurde die Stadt Frankfurt am Main. Hier sammelte sich auch illegal ein Teil der Jugendlichen, die aus den Heimen entwichen waren. Mit Unterstützung des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen wurden für sie Wohngruppen geschaffen, deren Betrieb der „Jugendamts"-Verein Arbeits- und Erziehungshilfe e.V. und der Evangelische Volksdienst übernahmen. Etwa 7 Jugendliche bildeten jeweils eine Wohngruppe, beraten von einem Studenten oder Sozialarbeiter. Die anfänglich hochgespannten politischen Erwartungen der Studenten erfüllten sich nicht. Unter vielen Schwierigkeiten und mit Beratung durch ausgebildete Sozialarbeiter entwickelte sich jedoch eine Form der öffentlichen Erziehung, die geeigneten Jugendlichen die Chance zu einem neuen Anfang bietet. Dabei vermeidet die Wohngruppe jede Isolierung und verlangt, daß die Jugendlichen auch die Probleme ihres Alltags mit geeigneter Unterstützung selbst lösen. Die Wohngruppe hat inzwischen in der Jugendhilfe einen festen Platz gefunden und wird als Möglichkeit erprobt, Drogenabhängigen nach dem klinischen Entzug auf dem weiten Weg in ein normales Leben zu helfen. Auch in den 25 Kinder- und Jugendheimen und in den Kinderkrippen der Stadt, in denen rund 1800 Minderjährige untergebracht sind, ging die pädagogische Unruhe und der Wille zur Weiterentwicklung nicht vorüber. Auf seinen Antrag wurde das Jugendamt um eine Arbeitsgruppe „Pädagogische Beratung und Leitung der Heime" erweitert. Sie soll den Heimbereich neu strukturieren und Praxisanleitung, Erfahrungsaustausch und Fortbildung übernehmen.

Die Verbreitung des Drogenmißbrauchs unter Jugendlichen und Heranwachsenden stellte die Sozial- und Gesundheitsverwaltung und die Polizei vor neue und sehr schwierige Aufgaben. Dem Jugendamt ist es gelungen, ein junges Team von Ärzten, Psychologen und Sozialarbeitern zusammenzustellen, das aufgrund erster eigener Erfahrungen und der Kenntnis ausländischer Einrichtungen eine Konzeption erarbeitete. Der Verein Arbeits- und Erziehungshilfe e.V. hat die Ausführung übernommen. Er wurde dabei von Bund und Land finanziell unterstützt. Heute arbeitet eine Beratungsstelle, die bereits guten Kontakt zu Jugendlichen und Eltern gefunden hat. Sie wird ergänzt durch eine stationäre therapeutische Einrichtung, in der Abhängigen nach dem klinischen Entzug geholfen werden kann. Gerade dieser Bereich der Jugendhilfe wird jedoch gekennzeichnet durch geringe Erfahrung und fehlende Einrichtungen. Deshalb haben sich die Mitarbeiter im Bereich der öffentlichen und der freien Träger zu einer besonders engen Zusammenarbeit gefunden. Neben der Heimerziehung und der Drogengefährdung sind auch die Spielmöglichkeiten der Kinder und Jugendlichen in der Großstadt vom öffentlichen Interesse stärker als früher berührt worden. In Frankfurt a.M. haben sich Bürgerinitiativen und Kirchengemeinden dieser Frage besonders angenommen. Das Jugendamt konnte im Jahre 1971 während der Schulferien in drei Grünanlagen Ferienspielplätze einrichten. Dort wurden mit großem Erfolg unter Beratung von Pädagogen und Studenten Spielmöglichkeiten bereitgestellt, die besonders die Aktivität und die Zusammenarbeit der Kinder anregen. Mit Baumaterial, Werkzeugen, Farbe, Papier und Sportgeräten wurden erste Erfahrungen gesammelt. Der Erfolg der Ferienspielplätze hat zu dem Beschluß der Stadtverordnetenversammlung beigetragen, einen ersten Abenteuerspielplatz zu schaffen. Die Kommune ist jedoch auch verpflichtet, den Initiativen der Bürger in einzelnen Stadtteilen mit einer Gesamtplanung zu antworten. Unter der Federführung des Gartenamtes arbeitet das Jugendamt an einem Spielplatzentwicklungsplan mit, in dessen Rahmen sowohl Modelle für verschiedenartige Spielplätze entwickelt wie auch Möglichkeiten für die einzelnen Stadtteile ermittelt werden. Für einen Teil der behinderten Kinder, vor allem für die spastisch gelähmten, konnte im Jahre 1970 eine zentrale Stelle für Frühberatung und Frühbehandlung eingerichtet werden. Arzt, Krankengymnastin und Bewegungstherapeut stehen zur Beratung der Eltern und zur ambulanten Behandlung der Kinder zur Verfügung. Spezielle Methoden der Krankengymnastik, nach Möglichkeit im Säuglingsalter begonnen, können die Bewegungsfähigkeit der Behinderten erhalten oder erweitern. Dabei steht die Arbeit mit den Eltern und ihre Beratung im Mittelpunkt. Jährlich werden 170-200 Kinder behandelt.

Hilfen für alleinstehende Mütter und ihre Kinder

Vielfach müssen Kinder lediger Mütter bereits kurz nach der Geburt in einem Säuglingsheim untergebracht werden, wobei der einzige Grund dafür darin liegt, daß wegen unzureichender Wohnverhältnisse eine Versorgung und Betreuung des Kindes unmittelbar durch die Mutter nicht möglich ist. Die sich hieraus insbesondere für die Kinder ergebenden Nachteile in ihrer frühkindlichen Entwicklung sind später kaum reparabel. Durch Zurverfügungstellung von Wohnraum für Mutter und Kind konnten diese Schwierigkeiten in den vergangenen Jahren teilweise behoben werden. Insgesamt war es möglich, 125 Wohnungen zu vergeben, wobei allerdings noch darauf hingewiesen werden muß, daß durch eine erhebliche Fluktuation noch weiteren 50 Familien geholfen werden konnte. Bereits jetzt steht fest, daß in absehbarer Zeit nochmals 45 Wohnungen zur Verfügung gestellt werden können. Damit wird es möglich sein, den z.Zt. bestehenden Bedarf an Wohnraum für den genannten Personenkreis weitestgehend zu decken. Durch Inkrafttreten des Gesetzes über die rechtliche Stellung der nichtehelichen Kinder am 1.7.1970 ist Mutter und Kind weitere Hilfe zuteil geworden. Verbunden damit war ein spürbarer Wandel der Aufgaben des Jugendamtes im Hinblick auf die Betreuung des angesprochenen Personenkreises. Die früher übliche gesetzliche Amtsvormundschaft über nicht eheliche Kinder ist in der Vielzahl der Fälle abgelöst worden. Damit können die Mütter nunmehr in fast allen ihr n.e. Kind betreffenden Fragen selbst entscheiden. Lediglich bestimmte Funktionen, wie z.B. die Feststellung der Vaterschaft, die Geltendmachung der Unterhaltsansprüche und die Regelung von Erb- und Pflichtteilsrechten, werden im Rahmen der gesetzlichen Amtspflegschaft von Mitarbeitern des Jugendamtes wahrgenommen.

Die gesetzliche Neuregelung hat für das Jugendamt insgesamt zu einer erheblichen Mehrbelastung geführt. Die Gründe dafür liegen hier wie andernorts darin, daß durch die Herstellung verwandtschaftlicher Beziehungen zwischen dem n.e. Kind und seinem Vater eine Einordnung des Nichtehelichenrechts in das allgemeine Verwandtenrecht des BGB erfolgte mit der Auswirkung, daß nunmehr auch die allgemeinen Bestimmungen des Unterhaltsrechts unter Verwandten sowie mit Abstrichen auch die entsprechenden Vorschriften des Erbrechts anzuwenden sind. Hinzu kommen die Sonderbestimmungen über den Regelunterhalt des n.e. Kindes sowie die in verfahrensmäßiger und prozessualer Hinsicht bei der Durchsetzung der Unterhaltsansprüche und der Feststellung der Vaterschaft auftretenden Schwierigkeiten. Ungeachtet dieser Probleme haben sich die neuen Bestimmungen positiv ausgewirkt. Das gilt insbesondere für die Ergebnisse der neuen Unterhaltsregelung. Bisher konnten für die unter Amtspflegeschaft oder Amtsvormundschaft des Jugendamtes stehenden Minderjährigen in rd. 2500 Fällen neue Unterhaltstitel erstellt werden, die durchweg höhere Beträge als vor dem 1.7.1970 auswiesen. Nachdem das Jugendwohlfahrtsgesetz in der geänderten Fassung vom 6.8.1970 die Beratungs- und Beurkundungspflicht des Jugendamtes zusätzlich erheblich ausgeweitet hat, kann durch intensive Beratung eines Elternteils, der die Sorge für die Person eines Kindes allein ausübt (z.B. nach Ehescheidung), nunmehr dafür gesorgt werden, daß die Unterhaltsansprüche ehelicher Kinder realisiert werden. Der aufgezeigte Funktionswandel im Rahmen der Betreuung n.e. Kinder, verbunden mit der nach den Bestimmungen des JWG verstärkten Pflicht zur Beratung aller allein Sorgeberechtigten, hat zweifellos einen Teil hoheitlicher Aufgaben verdrängt. Bereits jetzt zeigt sich jedoch, daß damit ein erster Schritt auf dem Weg zu einem modernen Jugendamt getan wurde, der, geprägt von partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit dem Ratsuchenden, mit dazu beitragen wird, die Stellung des Jugendamtes in der Öffentlichkeit in positivem Sinne zu verändern. An die Stelle der Hoheitsverwaltung wird dabei die Leistungsverwaltung treten. Die in diesem Bericht genannten Schwerpunkte und Veränderungen in der Arbeit des Jugendamtes müssen gesehen werden vor dem Hintergrund der allgemeinen Beratungs- und Betreuungsarbeit, die mit einigen Zahlen aus der Statistik des Jahres 1971 hier dargestellt wird:

  • 1. Beratung und Betreuung im Rahmen der offenen Erziehungshilfe = 9593
  • 2. Kinder und Jugendliche in Pflegefamilien = 1095
  • 3. Kinder und Jugendliche in Heimen und heimähnlichen Einrichtungen = 2214
  • 4. Amtspflegschaften und -Vormundschaften = 6953
  • 5. Teilnehmer an Internationalen Begegnungen und Ferienfreizeiten = 1103
 
Quelle: Jahresberichte der Stadt Frankfurt 1945-72
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