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Berichtszeitraum: 1945-65
Die Arbeit des Jugendamtes
wird in besonderem Maße von den gesellschaftlichen Verhältnissen
und auch von politischen Ereignissen mit geprägt. So ist es
auch verständlich, daß die Arbeit des Jugendamtes in
den Jahren 1945-1949 von den Nachkriegseinwirkungen wesentlich beeinflußt
wurde. Die gegenüber normalen Zeiten auf vielen Gebieten erheblich
abweichenden Zahlen und Daten sind aus diesem Gesichtswinkel zu
betrachten.
Amtsvormundschaft
Der Anteil der unehelichen Geburten war in den
ersten beiden Jahren nach dem Kriege auf 22,6% angestiegen. Bis
zum Jahre 1964 ist dieser Prozentsatz abgesunken und hat den Stand
von 6,5% erreicht. Die Gesamtzahl der Amtsvormundschaften beziffert
sich auf 8065. Die Bearbeitung dieser Amtsvormundschaften erstreckt
sich zu keinem Zeitpunkt nur auf die Beitreibung der Alimente. Sie
stellt darüber hinaus immer auch eine pädagogische Hilfe
für Mutter und Kind dar.
Besonderen Wert legt das Jugendamt darauf, daß
die Kinder in den ersten Monaten ihres Lebens bei der Mutter bleiben
können. Dieses Zusammenleben soll das mütterliche Denken
und Fühlen zur Entfaltung bringen und dem Kind die Pflege und
Zuneigung sichern, die es für seine Entwicklung braucht. Darum
wurden in den Jahren nach dem Krieg ein Mutterschutzheim ,
mehrere Kinderkrippen und Appartementhäuser für Mutter
und Kind eingerichtet. Diese Einrichtungen reichen noch nicht aus.
Der Bau eines Heimes für minderjährige Mütter mit
Kindern ist geplant.
Pflegekinderhilfe
Zwar sind für jedes Kind die besten Entwicklungsbedingungen
in einem guten, normalen Elternhaus gegeben; diese Voraussetzungen
werden jedoch nicht in allen Fällen erfüllt. Gründe
zur anderweitigen Unterbringung von Kindern reichen von Krankheit
oder Tod der Mutter bis zur Erziehungsunfähigkeit der Eltern
oder Fehlentwicklungen der Kinder. Die beste anderweitige Unterbringungsmöglichkeit
bietet in normalen Fällen die Familienpflege.
Dem Jugendamt Frankfurt am Main standen im Jahr
1945 in der Stadt 459 Pflegestellen und auf dem Land 429 Pflegestellen,
insgesamt also 888 Pflegestellen, zur Verfügung. 1950 war durch
intensive Werbung diese Zahl auf 955 Pflegestellen angestiegen.
Trotz weiterer intensiver Bemühungen konnte die Zahl der Pflegestellen
bis heute nur auf 1080 erhöht werden, von denen 351 außerhalb
Frankfurts liegen.
Seit 1964 richtet die Stadt Frankfurt am Main Kinderhäuser
ein, in denen jeweils ein Pflegeelternpaar mit insgesamt 8 Pflegekindern
eine Heimat finden. Bisher sind vier Häuser dieser Art in Frankfurt
am Main erstellt worden.
Etwa 2000 Kinder und Jugendliche sind darüber
hinaus in Heimen untergebracht.
Adoption
Die Abteilung Adoption bemüht sich, Kindern,
die nicht bei ihren Eltern aufwachsen können, ein Adoptivelternpaar
zu vermitteln. Erfreulicherweise melden sich nicht wenige kinderlose
Ehepaare, die an der Annahme eines Kindes interessiert sind. Durch
langwierige und genaue Arbeit können in vielen Fällen
dauerhafte und feste neue menschliche Beziehungen eingeleitet werden.
1945 wurden 10 Kinder in eine Adoptionsstelle vermittelt.
Im Haushaltsjahr 1950/51 waren es 169 Kinder. In dieser Höhe
ist die Vermittlung etwa konstant geblieben. Im Jahre 1964 wurden
172 Kinder adoptiert.
Erziehungshilfe
Die Arbeit des Jugendamtes gilt nicht allein den
Kindern und Jugendlichen, die nicht in ihrer Familie leben können.
Oft brauchen die Eltern vorübergehend oder für längere
Dauer eine Unterstützung durch die pädagogisch vorgebildete
Fürsorgerin oder den Fürsorger. Zur Zeit sind etwa 8000
Kinder und Jugendliche in "formloser Betreuung" der Familienfürsorge,
die von den Sozialstationen aus die Familien besucht und enge Verbindung
auch zu den Schulen und Kindertagesstätten hält.
Für eine kleine Anzahl von Jugendlichen, im
Jahr 1964 = 22, wurde ein Erziehungsbeistand bestellt, der Eltern
und Jugendlichen mit seinem Rat zur Seite steht. Für Fälle,
in denen Heimunterbringung aus erzieherischen Gründen notwendig
wird, hat das Jugendwohlfahrtsgesetz vom 11.8.1961 die Einrichtung
der freiwilligen Erziehungshilfe geschaffen. Dadurch besteht die
Möglichkeit, Jugendliche ohne Einschaltung des Gerichts in
Zusammenarbeit zwischen Eltern und Jugendamt in ein Heim zu geben.
Im Lande Hessen und in der Stadt Frankfurt am Main gab es diese
Möglichkeit bereits vor der bundesgesetzlichen Regelung, und
das Jugendamt Frankfurt versucht immer, den Eingriff durch das Gericht
im Einvernehmen mit den Eltern zu vermeiden. Im Jahre 1964 waren
493 Jugendliche aus Frankfurt in freiwilliger Erziehungshilfe untergebracht,
67 Jugendliche waren aufgrund eines Gerichtsbeschlusses in Fürsorgeerziehung.
In 70 Fällen mußte den Eltern das Personensorgerecht
gemäß § 1666 BGB entzogen werden.
In der Erziehungshilfe beschäftigten das Jugendamt
vor allen Dingen auch die Probleme des Schutzes der Jugend in der
Öffentlichkeit. Regelmäßig werden Lokale und Kinos
besucht. Im Jahr 1964 wurden insgesamt 109 Kontrollen in Verbindung
mit der Polizei durchgeführt und 763 Frankfurter und 136 auswärtige
Jugendliche angetroffen. In 52 Fällen mußte Anzeige gegen
Erziehungsberechtigte oder Gewerbetreibende erstattet werden.
Ein Teil der Kinder und Jugendlichen wird im Rahmen
der sozialen Gruppenarbeit in Gruppen zusammengefaßt. In Gruppenabenden,
beim Tanz oder in Ferienlagern ergeben sich enge Kontakte und intensive
Möglichkeiten der pädagogischen Hilfe. Mit Sicherheit
wurde durch diese Arbeit manche Heimeinweisung vermieden.
Erziehungsberatung
Die Erziehungsberatungsstelle war zu Beginn ihrer
Tätigkeit dem Gesundheitsamt angegliedert. Zu ihrer Aufgabe
gehörte in starkem Maße die Beratung von Eltern körperlich
oder geistig behinderter Kinder. Im Laufe der Jahre nach dem Kriege
sind jedoch die pädagogischen Probleme immer mehr in den Vordergrund
getreten. Heute bestehen in Frankfurt drei öffentliche und
vier freie Beratungsstellen. Allein in den öffentlichen Beratungsstellen
wurden im Jahre 1964 = 1724 Beratungen durchgeführt. An diese
Beratungen schließt sich in nicht wenigen Fällen eine
therapeutische Behandlung an, die die speziellen Schwierigkeiten
des Kindes beheben soll.
Jugendpflege
Die bisher angeführten Maßnahmen und
Hilfen für das einzelne Kind und den einzelnen Jugendlichen
werden ergänzt durch ein breites und vielfältiges Angebot
von Bildungs- und Erholungsmöglichkeiten der Jugendpflege.
Dabei gilt als erstes Prinzip die Zusammenarbeit zwischen freien
und öffentlichen Trägern und finanzielle Förderung
der freien Kräfte.
1945 versuchten deutsche Jugendleiter zusammen
mit amerikanischen Jugendoffizieren eine demokratische Jugendarbeit
in Frankfurt am Main wieder aufzubauen. Es entstanden die Einrichtungen
des GYA (German Youth Activity) mit Spiel- und Erholungsmöglichkeiten
für die jungen Frankfurter.
1948/49 fanden erstmals wieder vom Jugendamt geleitete
kulturelle Veranstaltungen, Jugenddiskussionen und Jugenderholungsfreizeiten
statt. Den Verbänden wurden damals erstmals 29326,- DM zum
Bau von Jugendferienheimen zur Verfügung gestellt.
1951 konnte das Jugendferienheim "Alte Mühle"
in Mittelberg/Kleinwalsertal und 1954 das Jugendferienheim "Haus
Sonnblick" in Hirschegg/Kleinwalsertal von der Stadt Frankfurt
am Main ermietet und für Erholungsfreizeiten genutzt werden.
1954/55 nahmen 1406 Jugendliche an den Ferienfreizeiten in dem Heim
"Alte Mühle" teil.
1961 nahmen 3019 Kinder und Jugendliche an den
Ferienfreizeiten der Abteilung Jugendpflege teil. 330000,-DM wurden
als Beihilfen an die Jugendorganisationen gezahlt.
1964 nahmen 3316 Kinder und Jugendliche an den
Ferienfreizeiten der Abteilung Jugendpflege teil. Die Zuschüsse
an die Träger der freien Jugendhilfe beliefen sich 1963 auf
2911341,- DM.
Darüber hinaus sind verschiedene Ausstellungen,
die die Abteilung Jugendpflege alljährlich durchführt,
in Frankfurt am Main bereits zu einem festen Begriff geworden, die
jedes Jahr wieder ihr treues Publikum finden. So wird die alljährlich
stattfindende Jugendbuchausstellung und die daran anschließende
Wanderbuchausstellung regelmäßig von weit über 20000
Interessenten besucht. Auch die Jugendfotoausstellung lockt jedes
Jahr über 9000 Besucher an.
Ein großartiger Erfolg war die 1960 stattgefundene
Ausstellung "Nacht fiel über Deutschland" (Ausstellung
von faschistischen Dokumenten). 37000 Jugendliche und Erwachsene
besuchten diese Ausstellung. Neuerdings, d.h. seit 1964, hat die
Abteilung eine weitere Aufgabe übernommen, und zwar die Verschickung
kinderreicher Familien in gemeinsamen Urlaub aus Mitteln des Hessenjugendplanes
und aus städtischen Mitteln.
Mittlerweile sind in Frankfurt am Main 10 Heime
der offenen Tür - der Verein Haus der offenen Tür e.V.
ist Träger - erstanden, und zwar in den Stadtteilen: Bonames,
Bornheim, Dornbusch, Eschersheim, Fechenheim, Industriehof, Gallus,
Mitte, Riederwald und Sindlingen. Diese Häuser sind von Jugendlichen
und Kindern sehr stark frequentiert, das drückt sich in der
Gesamtbesucherzahl von 283952 im Jahre 1963 deutlich aus.
Auch das Haus der Jugend
mit seiner Jugendherberge mit 600 Betten ist ein wichtiger Bestandteil
für die Jugendbewegung in Frankfurt geworden. Die wandernde
Jugend des In- und Auslandes gibt sich zu jeder Tageszeit hier ein
Stelldichein. Die Zahl der Übernachtungen belief sich 1963
auf 109147. Davon waren 30106 Jugendliche aus dem Ausland, was einem
Prozentsatz von 27,58% entspricht.
Darüber hinaus steht den Frankfurter Jugendgruppen
ein Heim mit 9 Gruppenzimmern, 3 Tagungsräumen, 1 Tischtennisraum,
1 Teeküche und 1 Festsaal zur Verfügung. Auch dieses Heim
wird sehr oft in Anspruch genommen.
Jugendgesundheitshilfe
Für die Verschickung von Kindern und Jugendlichen
in Heilkuren standen in den Jahren nach dem Kriege die Diagnosen
Unterernährung, Rachitis und überstandene Tuberkulose
im Vordergrund. Heute sind vielfältigere, differenziertere
Diagnosen zu beachten. Haltungsschäden stehen im Vordergrund.
- 1950/51 wurden 3551
- 1961 -3339
- 1964 -2793 Minderjährige verschickt,
die dem Jugendamt aus den Reihenuntersuchungen
des Gesundheitsamtes oder von einzelnen Ämtern gemeldet werden.
Hilfe für behinderte Kinder und Jugendliche
Geistig und körperlich Behinderte brauchen
eine Förderung, die über das normale Maß hinausgeht.
Ein wichtiger Lebensabschnitt ist für sie nach dem Besuch einer
geeigneten Schule die Einführung in die Arbeitswelt. In den
ersten Jahren nach 1945 wurde in viel eigener Arbeit und mit Hilfe
des Internationalen Zivildienstes der Jugendhof Praunheim aufgebaut,
der etwa 60 Jugendlichen die Möglichkeit gab, unter Anleitung
von technischem und pädagogischem Personal eine Arbeitsreife
zu erlangen, die für die Vermittlung in einen öffentlichen
oder privaten Betrieb ausreicht. Vor kurzem wurden die "Praunheimer
Werkstätten" für etwa 200 Behinderte fertiggestellt.
Sie dienen weiterhin in erster Linie als Anlernwerkstätte für
behinderte Jugendliche, können aber auch Behinderte aufnehmen,
die nicht mehr vermittlungsfähig sind. Neben einem seit 1962
bestehenden Kindergarten für geistig behinderte Kinder konnte
im Jahre 1964 eine Frühberatungsstelle für spastisch gelähmte
Kinder eingerichtet werden. In dieser Beratungsstelle werden monatlich
etwa 70 Kinder heilgymnastisch behandelt und erhalten ihre Eltern
Beratung durch eine Ärztin und eine Krankengymnastin. In diesem
kurzen Bericht, der sich auf die Schwerpunkte der Arbeit des Jugendamtes
beschränken mußte, konnten nicht alle Einrichtungen und
Hilfen erwähnt werden. Mit Sicherheit wird aber die breite
Skala deutlich, die von der Jugendhilfe heute ausgefüllt werden
muß. 20 Jahre nach dem Kriegsende können noch nicht alle
Lücken geschlossen sein.
Ein Grundprinzip der gesamten Arbeit ist die Zusammenarbeit
zwischen freien und öffentlichen Trägern. Diese Zusammenarbeit
hat ihren festen Ort im Jugendwohlfahrtsausschuß, der mit
der Novelle zum Jugendwohlfahrtsgesetz vom 28.8.1953 seine gesetzliche
Grundlage erhielt. In Frankfurt am Main reicht diese Zusammenarbeit
sehr weit zurück und bildet ein gutes und festes Fundament
für die Erfüllung der vielfältigen Aufgaben, die
heute gestellt sind.
Berichtszeitraum:
1965-68

Jugendliche in Frankfurt, Anfang der sechziger
Jahre
Vielfältige Freizeit- und Bildungsmöglichkeiten
Die Träger der freien Jugendhilfe, insbesondere
Jugendverbände und Clubs, bieten zusammen mit dem Jugendamt
Kindern und Jugendlichen in Frankfurt vielfältige Freizeit-
und Bildungsmöglichkeiten.
Zur Verbesserung der Information über dieses
Angebot wurde im Herbst 1966 zuerst an der Hauptwache, später
auf dem Rathenauplatz ein fahrbarer Jugendkiosk aufgestellt. Dort
geben Jugendleiter der Verbände, Studenten und Mitarbeiter
des Jugendamtes Auskunft über Einrichtungen, Veranstaltungen
und Ferienreisen, die junge Leute interessieren. Die Programme der
Jugendhäuser, der Jugendgruppen und Clubs liegen aus. Mancher
neu zugezogene Jugendliche erkundigt sich nach Möglichkeiten
des Kontaktes und der Geselligkeit mit Gleichaltrigen.
Daneben werden Jugend- und Schülerzeitungen
und verbilligte Eintrittskarten für Frankfurter Theater und
Konzerte verkauft. Diese neuartige Informationsstelle außerhalb
des Amtsgebäudes hat sich in zwei Jahren so gut bewährt,
daß sie im neuen Hauptwachenbereich einen festen Platz erhalten
wird.
Das städtische Angebot an Freizeit- und Bildungsmöglichkeiten
für Kinder und Jugendliche wurde rationalisiert und intensiviert.
Auf Beschluß des Magistrats vom 18.12.1967
hat das Jugendamt die Geschäftsführung für 10 Jugendhäuser
im Stadtgebiet, die vom "Verein Haus der offenen Tür e.V."
betrieben werden, übernommen. In einigen Heimen wurden Jugendcafes
eingerichtet, die dem zwanglosen Zusammensein der Jugendlichen,
der Diskussion und dem Meinungsaustausch mit dem Mitarbeiterteam
dienen. Die Jugendhäuser sind ein offener Treffpunkt für
Kinder und Jugendliche. Jugendliche können sich dort zwanglos
treffen, aufhalten und beschäftigen. Sie werden regelmäßig
zu offenen Tanzabenden und geselligen Veranstaltungen eingeladen.
Der Treffpunkt für Kinder am Nachmittag ist mit Anleitung zu
spielerischer Beschäftigung verbunden.
In den Jugendhäusern entwickelt sich das Leben
von Gruppen und Klubs. Die Jugendlichen und Kinder werden angeregt,
ihren Neigungen in Interessengruppen nachzugehen. Die Bildung von
Gruppen und Klubs, die eigene Aktivität entwickeln, wird gefördert.
Den Trägern der freien Jugendhilfe werden Räume für
ihre Arbeit zur Verfügung gestellt. Die gesamte Arbeit in den
Jugendhäusern wird in demokratischer Zusammenarbeit mit den
Gruppen und Klubs und den einzelnen Jugendlichen entwickelt.
Für die Vermittlung fest umrissener Kenntnisse
und Fähigkeiten werden Seminare und Kurse eingerichtet. Das
neue Jugendhaus Nordweststadt wird dieser Konzeption von der Baugestaltung
her in besonderer Weise entsprechen und eine geglückte Verbindung
von Jugendcafe, Klubräumen, Sportraum und Werkstatt darstellen.
Die Beratung der Eltern ist das Ziel elternpädagogischer
Arbeit, die das Jugendamt in den letzten Jahren verstärkt hat.
Die Arbeit wird von dem Schulamt, dem Stadtelternbeirat, dem Amt
für Evangelische Öffentlichkeitsarbeit und der Katholischen
Volksarbeit mitgetragen. Schulen und Elternbeiräte erhalten
jährlich eine Auswahlliste von Themen, die für Schulelternabende
geeignet sind. Ca. 25 bis 30 Schulen, überwiegend Volksschulen,
nutzten das Angebot, so daß jährlich ca. 50 bis 60 Elternabende
mit 3500 bis 4000 Teilnehmern stattfinden. Referentenvermittlung
und Finanzierung erfolgen durch das Jugendamt.
Als Schwerpunkt hat sich das Thema der Geschlechtserziehung
herausgebildet. Während des Winterhalbjahres fanden in Jugendhäusern
und anderen zentral gelegenen Räumen Diskussionskreise mit
dem Titel "Freundschaft, Liebe, Ehe" statt; vor allem
Jugendliche zwischen 15 bis 18 Jahren beteiligten sich daran. An
Eheseminaren nahmen junge Erwachsene bis zu 25 Jahren teil.
In den Wochen vor dem Weihnachtsfest richtet das
Jugendamt jährlich die Jugendbuchausstellung ein, an der sich
außer bereits genannten Trägern die Jugendbücherei
und die Frankfurter Buchhändler beteiligen. Jeweils 500 Kinder-
und Jugendbücher werden vorgestellt und empfohlen. Eltern und
Kinder haben die Möglichkeit, sie zu betrachten und sich von
Bibliothekarinnen der Jugendbücherei beraten zu lassen. Das
öffentliche Interesse wird durch die auf über 20000 angestiegene
Zahl der erwachsenen und jugendlichen Besucher bewiesen.
Berichtszeitraum: 1969-72
Entwicklung und Erweiterung von Einrichtungen
Für die Jugendhilfe wurden die Jahre 1969/1972
bestimmt durch ein wachsendes öffentliches Interesse an allen
sozialen und pädagogischen Fragen, durch wichtige gesetzliche
Neuregelungen, aber auch durch die deutlich gewordene Finanznot
der Kommunen und die Schwierigkeit, genügend Erzieher und Sozialarbeiter
zur Mitarbeit zu gewinnen. Trotzdem war es möglich, einige
neue Entwicklungen einzuleiten. Im Sommer 1969 entdeckte"
die Studentenbewegung die Lehrlinge und jungen Arbeiter und damit
auch die Jugendlichen in den Erziehungsheimen. Ein wichtiger Ausgangspunkt
der damaligen Aktionen wurde die Stadt Frankfurt am Main. Hier sammelte
sich auch illegal ein Teil der Jugendlichen, die aus den Heimen
entwichen waren. Mit Unterstützung des Landeswohlfahrtsverbandes
Hessen wurden für sie Wohngruppen geschaffen, deren Betrieb
der Jugendamts"-Verein Arbeits- und Erziehungshilfe e.V.
und der Evangelische Volksdienst übernahmen. Etwa 7 Jugendliche
bildeten jeweils eine Wohngruppe, beraten von einem Studenten oder
Sozialarbeiter. Die anfänglich hochgespannten politischen Erwartungen
der Studenten erfüllten sich nicht. Unter vielen Schwierigkeiten
und mit Beratung durch ausgebildete Sozialarbeiter entwickelte sich
jedoch eine Form der öffentlichen Erziehung, die geeigneten
Jugendlichen die Chance zu einem neuen Anfang bietet. Dabei vermeidet
die Wohngruppe jede Isolierung und verlangt, daß die Jugendlichen
auch die Probleme ihres Alltags mit geeigneter Unterstützung
selbst lösen. Die Wohngruppe hat inzwischen in der Jugendhilfe
einen festen Platz gefunden und wird als Möglichkeit erprobt,
Drogenabhängigen nach dem klinischen Entzug auf dem weiten
Weg in ein normales Leben zu helfen. Auch in den 25 Kinder- und
Jugendheimen und in den Kinderkrippen der Stadt, in denen rund 1800
Minderjährige untergebracht sind, ging die pädagogische
Unruhe und der Wille zur Weiterentwicklung nicht vorüber. Auf
seinen Antrag wurde das Jugendamt um eine Arbeitsgruppe Pädagogische
Beratung und Leitung der Heime" erweitert. Sie soll den Heimbereich
neu strukturieren und Praxisanleitung, Erfahrungsaustausch und Fortbildung
übernehmen.
Die Verbreitung des Drogenmißbrauchs unter
Jugendlichen und Heranwachsenden stellte die Sozial- und Gesundheitsverwaltung
und die Polizei vor neue und sehr schwierige Aufgaben. Dem Jugendamt
ist es gelungen, ein junges Team von Ärzten, Psychologen und
Sozialarbeitern zusammenzustellen, das aufgrund erster eigener Erfahrungen
und der Kenntnis ausländischer Einrichtungen eine Konzeption
erarbeitete. Der Verein Arbeits- und Erziehungshilfe e.V. hat die
Ausführung übernommen. Er wurde dabei von Bund und Land
finanziell unterstützt. Heute arbeitet eine Beratungsstelle,
die bereits guten Kontakt zu Jugendlichen und Eltern gefunden hat.
Sie wird ergänzt durch eine stationäre therapeutische
Einrichtung, in der Abhängigen nach dem klinischen Entzug geholfen
werden kann. Gerade dieser Bereich der Jugendhilfe wird jedoch gekennzeichnet
durch geringe Erfahrung und fehlende Einrichtungen. Deshalb haben
sich die Mitarbeiter im Bereich der öffentlichen und der freien
Träger zu einer besonders engen Zusammenarbeit gefunden. Neben
der Heimerziehung und der Drogengefährdung sind auch die Spielmöglichkeiten
der Kinder und Jugendlichen in der Großstadt vom öffentlichen
Interesse stärker als früher berührt worden. In Frankfurt
a.M. haben sich Bürgerinitiativen und Kirchengemeinden dieser
Frage besonders angenommen. Das Jugendamt konnte im Jahre 1971 während
der Schulferien in drei Grünanlagen Ferienspielplätze
einrichten. Dort wurden mit großem Erfolg unter Beratung von
Pädagogen und Studenten Spielmöglichkeiten bereitgestellt,
die besonders die Aktivität und die Zusammenarbeit der Kinder
anregen. Mit Baumaterial, Werkzeugen, Farbe, Papier und Sportgeräten
wurden erste Erfahrungen gesammelt. Der Erfolg der Ferienspielplätze
hat zu dem Beschluß der Stadtverordnetenversammlung beigetragen,
einen ersten Abenteuerspielplatz zu schaffen. Die Kommune ist jedoch
auch verpflichtet, den Initiativen der Bürger in einzelnen
Stadtteilen mit einer Gesamtplanung zu antworten. Unter der Federführung
des Gartenamtes arbeitet das Jugendamt an einem Spielplatzentwicklungsplan
mit, in dessen Rahmen sowohl Modelle für verschiedenartige
Spielplätze entwickelt wie auch Möglichkeiten für
die einzelnen Stadtteile ermittelt werden. Für einen Teil der
behinderten Kinder, vor allem für die spastisch gelähmten,
konnte im Jahre 1970 eine zentrale Stelle für Frühberatung
und Frühbehandlung eingerichtet werden. Arzt, Krankengymnastin
und Bewegungstherapeut stehen zur Beratung der Eltern und zur ambulanten
Behandlung der Kinder zur Verfügung. Spezielle Methoden der
Krankengymnastik, nach Möglichkeit im Säuglingsalter begonnen,
können die Bewegungsfähigkeit der Behinderten erhalten
oder erweitern. Dabei steht die Arbeit mit den Eltern und ihre Beratung
im Mittelpunkt. Jährlich werden 170-200 Kinder behandelt.

Hilfen für alleinstehende Mütter
und ihre Kinder
Vielfach müssen Kinder lediger Mütter
bereits kurz nach der Geburt in einem Säuglingsheim untergebracht
werden, wobei der einzige Grund dafür darin liegt, daß
wegen unzureichender Wohnverhältnisse eine Versorgung und Betreuung
des Kindes unmittelbar durch die Mutter nicht möglich ist.
Die sich hieraus insbesondere für die Kinder ergebenden Nachteile
in ihrer frühkindlichen Entwicklung sind später kaum reparabel.
Durch Zurverfügungstellung von Wohnraum für Mutter und
Kind konnten diese Schwierigkeiten in den vergangenen Jahren teilweise
behoben werden. Insgesamt war es möglich, 125 Wohnungen zu
vergeben, wobei allerdings noch darauf hingewiesen werden muß,
daß durch eine erhebliche Fluktuation noch weiteren 50 Familien
geholfen werden konnte. Bereits jetzt steht fest, daß in absehbarer
Zeit nochmals 45 Wohnungen zur Verfügung gestellt werden können.
Damit wird es möglich sein, den z.Zt. bestehenden Bedarf an
Wohnraum für den genannten Personenkreis weitestgehend zu decken.
Durch Inkrafttreten des Gesetzes über die rechtliche Stellung
der nichtehelichen Kinder am 1.7.1970 ist Mutter und Kind weitere
Hilfe zuteil geworden. Verbunden damit war ein spürbarer Wandel
der Aufgaben des Jugendamtes im Hinblick auf die Betreuung des angesprochenen
Personenkreises. Die früher übliche gesetzliche Amtsvormundschaft
über nicht eheliche Kinder ist in der Vielzahl der Fälle
abgelöst worden. Damit können die Mütter nunmehr
in fast allen ihr n.e. Kind betreffenden Fragen selbst entscheiden.
Lediglich bestimmte Funktionen, wie z.B. die Feststellung der Vaterschaft,
die Geltendmachung der Unterhaltsansprüche und die Regelung
von Erb- und Pflichtteilsrechten, werden im Rahmen der gesetzlichen
Amtspflegschaft von Mitarbeitern des Jugendamtes wahrgenommen.
Die gesetzliche Neuregelung hat für das Jugendamt
insgesamt zu einer erheblichen Mehrbelastung geführt. Die Gründe
dafür liegen hier wie andernorts darin, daß durch die
Herstellung verwandtschaftlicher Beziehungen zwischen dem n.e. Kind
und seinem Vater eine Einordnung des Nichtehelichenrechts in das
allgemeine Verwandtenrecht des BGB erfolgte mit der Auswirkung,
daß nunmehr auch die allgemeinen Bestimmungen des Unterhaltsrechts
unter Verwandten sowie mit Abstrichen auch die entsprechenden Vorschriften
des Erbrechts anzuwenden sind. Hinzu kommen die Sonderbestimmungen
über den Regelunterhalt des n.e. Kindes sowie die in verfahrensmäßiger
und prozessualer Hinsicht bei der Durchsetzung der Unterhaltsansprüche
und der Feststellung der Vaterschaft auftretenden Schwierigkeiten.
Ungeachtet dieser Probleme haben sich die neuen Bestimmungen positiv
ausgewirkt. Das gilt insbesondere für die Ergebnisse der neuen
Unterhaltsregelung. Bisher konnten für die unter Amtspflegeschaft
oder Amtsvormundschaft des Jugendamtes stehenden Minderjährigen
in rd. 2500 Fällen neue Unterhaltstitel erstellt werden, die
durchweg höhere Beträge als vor dem 1.7.1970 auswiesen.
Nachdem das Jugendwohlfahrtsgesetz in der geänderten Fassung
vom 6.8.1970 die Beratungs- und Beurkundungspflicht des Jugendamtes
zusätzlich erheblich ausgeweitet hat, kann durch intensive
Beratung eines Elternteils, der die Sorge für die Person eines
Kindes allein ausübt (z.B. nach Ehescheidung), nunmehr dafür
gesorgt werden, daß die Unterhaltsansprüche ehelicher
Kinder realisiert werden. Der aufgezeigte Funktionswandel im Rahmen
der Betreuung n.e. Kinder, verbunden mit der nach den Bestimmungen
des JWG verstärkten Pflicht zur Beratung aller allein Sorgeberechtigten,
hat zweifellos einen Teil hoheitlicher Aufgaben verdrängt.
Bereits jetzt zeigt sich jedoch, daß damit ein erster Schritt
auf dem Weg zu einem modernen Jugendamt getan wurde, der, geprägt
von partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit dem Ratsuchenden, mit
dazu beitragen wird, die Stellung des Jugendamtes in der Öffentlichkeit
in positivem Sinne zu verändern. An die Stelle der Hoheitsverwaltung
wird dabei die Leistungsverwaltung treten. Die in diesem Bericht
genannten Schwerpunkte und Veränderungen in der Arbeit des
Jugendamtes müssen gesehen werden vor dem Hintergrund der allgemeinen
Beratungs- und Betreuungsarbeit, die mit einigen Zahlen aus der
Statistik des Jahres 1971 hier dargestellt wird:
- 1. Beratung und Betreuung im Rahmen der offenen
Erziehungshilfe = 9593
- 2. Kinder und Jugendliche in Pflegefamilien
= 1095
- 3. Kinder und Jugendliche in Heimen und heimähnlichen
Einrichtungen = 2214
- 4. Amtspflegschaften und -Vormundschaften =
6953
- 5. Teilnehmer an Internationalen Begegnungen
und Ferienfreizeiten = 1103
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