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Die LANDESZENTRALBANK
IN HESSEN -die nunmehrige Hauptverwaltung
der Deutschen Bundesbank für das Land Hessen- ist durch
ein Landesgesetz vom 7. Dezember 1946 als Landeszentralbank von
Hessen konstituiert worden und hat ihre Arbeit bereits am 1. Januar
1947 begonnen. In dem Maße, wie sich aus dem allgemeinen wirtschaftlichen
Chaos der ersten Nachkriegszeit ein einigermaßen geordnetes,
durch die Fortdauer der von den Militärregierungen aufrecht
erhaltenen Bewirtschaftungsvorschriften geregeltes Wirtschaftsleben
herauskristallisierte, bedurften sowohl die Besatzungs- wie die
neuen Landes-Behörden eines zentralen Bankinstituts, das die
Aufgaben der früheren Reichsbank und ihren im Bereich des Landes
verbliebenen Apparat übernehmen konnte, ohne jedoch irgendwie
deren noch völlig ungeklärte Rechtsnachfolge anzutreten.
Die Landeszentralbank wurde bis zu ihrer Eingliederung
in die Deutsche Bundesbank 1957 von einem Verwaltungsrat "überwacht".
Den Vorsitzenden dieses Organs ernannte der Ministerpräsident
des Landes auf Vorschlag des Finanzministers. Auf die gleiche Weise
wurde auch der Präsident der Landeszentralbank bestellt, der
kraft seines Amtes stellvertretender Vorsitzender ihres Verwaltungsrates
war. Dem Gremium gehörten weiter der Leiter der hessischen
Bankaufsichtsbehörde und je ein von den zuständigen Fachministern
ernannter Vertreter der Landwirtschaft, der gewerblichen Wirtschaft
und der Arbeitnehmer sowie je ein Mitglied der genossenschaftlichen,
privaten und öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute an. Der
somit aus neun Personen zusammengesetzte Verwaltungsrat hatte jedoch
nur eine beratende Funktion. Seine "Überwachung der Geschäftstätigkeit"
schloß keinerlei Weisungsrecht gegenüber dem Präsidenten
der Landeszentralbank in bezug auf die Geschäftsführung
des Instituts oder nach Gründung der BdL auf sein Verhalten
bei Abstimmungen in deren Zentralbankrat ein. Die Landesregierung
hatte also nur durch ihre Ernennungsbefugnisse einen mittelbaren
Einfluß auf die Tätigkeit der Landeszentralbank.
Die Landeszentralbank von Hessen betrieb von vornherein
keine Direktgeschäfte mit Wirtschaftsunternehmen. Sie diente
vielmehr den eigentlichen Geschäftsbanken als Refinanzierungsquelle
und führte die Bankgeschäfte der Landesregierung und der
öffentlichen Verwaltungen im Bereich des Landes aus. Durch
das Gesetz über ihre Errichtung wurden alle Kreditinstitute,
auch solche Banken, die ohne Refinanzierung auskommen, zur Haltung
von Mindestreserven auf einem Girokonto der Landeszentralbank verpflichtet.
Die Kreditgewährung an die öffentliche Hand war auf 20%
des Gesamteinlagenbestandes des Institutes begrenzt. Die Landesbehörden
ihrerseits mußten ihre Kassenmittel bei der Landeszentralbank
einlegen.
Das Notenprivileg blieb den Landeszentralbanken
versagt. Sie stellten daher nur den Unterbau einer Organisation
dar, auf dem sich dann 1948 die Bank deutscher Länder als Spitzeninstitut
erheben konnte. Die damit vollendete Zweistufigkeit der westdeutschen
Notenbankpolitik war im Grunde nur ein formales Organisationsprinzip
ohne materielle Bedeutung für den Geschäftsablauf. Ihre
eigentliche Bedeutung war die institutionelle Sicherung der Unabhängigkeit
und zugleich die Verwirklichung eines echten Kollegialprinzips in
der Notenbankleitung, die dem ursprünglich föderalistisch
gedachten Aufbau der Bundesrepublik entsprach. Mit der Errichtung
der Deutschen Bundesbank im Jahre 1957 wurde diese Konstruktion
zugunsten der Einheitsbank aufgegeben. Damit verlor die Landeszentralbank
von Hessen zusammen mit den Schwesterinstituten der anderen Länder
ihre formale Selbständigkeit und wurde unter der nunmehrigen,
nur in zwei Buchstaben abgeänderten Bezeichnung als "Landeszentralbank
in Hessen" zur regionalen Hauptverwaltung des neuen Instituts.
Die Landeszentralbank von Hessen ist zwar nur vierzehn
Monate älter als die Bank deutscher Länder und hat ihr
doch in Frankfurt den Weg bereitet. Sie schuf einige Institutionen,
die jene bei ihrer Gründung übernommen und ausgebaut hat.
Ein hessisches Gesetz vom 7. Dezember 1946 rief die Landeszentralbank
zur Übernahme der wesentlichsten Aufgaben der Reichsbankanstalten,
deren Anlagen und Verpflichtungen ins Leben. Mit dem Sitz in Frankfurt,
sechs Hauptstellen und sechzehn Zweigstellen -praktisch den im neuen
Lande Hessen belegenen Dienststellen der ehemaligen Reichsbank-
begann sie am 1. Januar 1947 mit 434 Bediensteten ihre Tätigkeit.
In dem allgemeinen Chaos sah sie sich allerdings zunächst fast
unüberwindlichen Schwierigkeiten gegenüber. Von sich aus
konnte sie die damals schon dringend notwendige Neuordnung des deutschen
Geldwesens nicht in Angriff nehmen. Ihr Vorstand erblickte darum
von vornherein seine vornehmste Aufgabe darin, mit Rat und Tat bei
der Schaffung einer neuen Zentralbankverfassung und bei der Vorbereitung
der Geldreform mitzuwirken. Im übrigen galt seine besondere
Sorge der Aufrechterhaltung der Zahlungsbereitschaft im Kreditsystem
des Landes, denn eine solche Gefahr bestand in jener verworrenen
Zeit tatsächlich. Die Banken litten unter Ertragsmangel. Der
bargeldlose Zahlungsverkehr mußte mühsam wieder in Gang
gebracht werden, da ihm die Grenzen der Besatzungszonen zunächst
große Schwierigkeiten bereiteten. Durch einen Vertrag der
vier Landeszentralbanken in der amerikanischen Zone wurde dafür
im Oktober 1947 eine Verrechnungsstelle in Frankfurt geschaffen,
der in den beiden nächsten Monaten auch die britische und französische
Zone angeschlossen wurden. Diese von der Landeszentralbank von Hessen
aufgebaute Abteilung diente dann im Frühjahr 1948 als Keimzelle
für die Ausbildung der Bank deutscher Länder. Auch die
statistische Abteilung des hessischen Instituts ging auf jene über.
Gleich im ersten Geschäftsjahr begann man
auch mit dem Wiederaufbau der im Kriege zerstörten oder beschädigten
Dienstgebäude, zu denen auch das alte Reichsbankgebäude
in der Frankfurter "Bankenklamm" an der Ecke Neue Mainzer
und Junghofstraße gehörte.
Foto:Vack
Der Neubau eines Verwaltungsgebäudes für
die Landeszentralbank von Hessen auf dem Trümmergrundstück
Neue Mainzer Straße 47/49
(Bild oben) wurde 1949 begonnen.
Im Herbst 1952 war er bezugsfertig (Bild oben) und damit endlich
die Zeit der Provisorien überwunden. Vorstand, Hauptverwaltung
und Hauptstelle erhielten damit ein gemeinsames, repräsentatives
Domizil, das dem traditionellen Bankenviertel der Stadt ein besonderes
Gepräge gibt. Inzwischen war das alte Reichsbankgebäude
an der Ecke Junghofstraße der Hessischen Landesbank-Girozentrale
überlassen worden, die es wiederaufbaute und im Laufe der Jahre
große Erweiterungsbauten auf dem Gelände der ehemaligen
Wöhlerschule angliederte .
Die Landeszentralbank ihrerseits betätigte sich in Frankfurt
durch den Bau von Dienstwohnungen.
Das Personal des Instituts mußte von Jahr
zu Jahr vermehrt werden und erreichte 1954 mit 960 Beamten, Angestellten
und Arbeitern seinen Höchststand. Seitdem wurde der Personalbestand
Jahr für Jahr verringert. Die Rationalisierung des gesamten
Geschäftsbetriebes und der Abbau der Devisenbewirtschaftung
wirkten sich dabei aus.
Die Hauptstelle Frankfurt war selbstverständlich
von vornherein die wichtigste der 23 Zweiganstalten der LZB von
Hessen. Sie ist heute eine der größten Hauptstellen der
Bundesbank. Das kommt beim Kreditgeschäft der LZB besonders
zum Ausdruck. Dabei handelt es sich vor allem um die Refinanzierung
der Geschäftsbanken, die fast ausschließlich durch Diskont-
und Lombardkredit erfolgt. Die hessischen, insbesondere jedoch die
Frankfurter Banken haben ihren Anteil an der Notenbankrefinanzierung
aller westdeutschen Kreditinstitute seit der Währungsreform
von 7 auf zeitweilig mehr als 13% steigern können. Der Frankfurter
Bankplatz nahm in Zeiten allgemeiner Liquiditätsanspannung
die Refinanzierung relativ stärker in Anspruch, als dies im
übrigen Bundesgebiet der Fall war. Umgekehrt wurden in Perioden
der Verflüssigung jedoch auch die bei der LZB aufgenommenen
Kredite hier rascher abgebaut. In diesen Vorgängen kommt die
für das ganze Bundesgebiet monetär wie wirtschaftlich
gleich bedeutsame Geldausgleichsfunktion Frankfurts zum Ausdruck.
Der Refinanzierungsbedarf nahm stets dann zu, wenn die Geschäftsbanken
im Zuge des wirtschaftlichen Aufschwunges ihrerseits die Ausleihungen
verstärkten. Vor und kurz nach der Währungsreform wurde
der LZB-Kredit wegen der reichlichen Geldausstattung kaum beansprucht.
Als der Außenhandel jedoch z.B. Mitte 1949 passiv war, ferner
vor wichtigen Steuerterminen und schließlich bei nachhaltigem
Liquiditätsentzug, wie er durch die "Juliusturmpolitik"
des Bundesfinanzministeriums und durch erhöhten Bargeldumlauf
bewirkt wurde, wuchsen die Ansprüche an die LZB. Im Frühjahr
1956, im Zeitpunkt der "Konjunkturüberhitzung", wurde
der Kredit der LZB von Hessen mit fast 700 Millionen DM beansprucht
und erreichte damit den bisherigen Höchststand. In Phasen konjunktureller
Entspannung oder bei anhaltenden Liquiditätszuflüssen,
wie sie durch die aktive Zahlungsbilanz 1952 bis 1954 und dann verstärkt
in der Periode der Hochkonjunktur in Erscheinung traten, ließ
die Refinanzierung bei der LZB nach. Wenn am Frankfurter Platz infolge
der Verflüssigung die Geldmarktsätze unter den offiziellen
Diskont sanken, wurde die Geldmarktverschuldung und damit die Kreditverflechtung
der Geschäftsbanken untereinander für diese natürlich
attraktiver als der Zentralbankkredit. So sank dessen Inanspruchnahme
durch die hessischen Kreditinstitute im Herbst 1957 bis unter 130
Millionen DM.
Die Kreditpolitik des Zentralbankrates der BdL
und dann der Bundesbank beeinflußte seinerseits nicht minder
die Intensität der Refinanzierung der Geschäftsbanken.
So verlangsamten die Restriktionen im ersten Halbjahr 1949, während
des Korea-Konfliktes, dann im Laufe des Jahres 1955 und Anfang 1956
den Kreditanstieg merklich. Umgekehrt wurde in anderen Phasen durch
Diskontermäßigungen mehrfach der Zugang zum Zentralbankkredit
erleichtert. Die Offenmarktpolitik, die sich der Geldmarkttitel
des Bundes und seiner Sondervermögen, ferner der Solawechsel
der Einfuhr- und Vorratsstellen des Bundes und seit 1955 dessen
Schatzwechseln und der U-Schätze aus dem Umtausch von Ausgleichsforderungen
bediente, wurde meist kontraktiv eingesetzt, um den wachsenden Liquiditätsüberhang
aus Devisenüberschüssen abzuschöpfen. In der Periode
starker Verflüssigung des Jahres 1957 erwarben die hessischen
Banken von der LZB Offenmarkttitel in beträchtlichem Umfang.
Andererseits erfolgten expansive Offenmarktinterventionen seitens
der LZB zur Verbesserung der Liquidität der Geschäftsbanken
in Zeiten der Spitzenbelastung, wie sie bei großen Steuerterminen
aufzutreten pflegt. Diese Transaktionen schufen für die Geschäftsbanken
rentable Anlagemöglichkeiten und verhinderten durch den elastischen
Einsatz des Offenmarktinstrumentes je nach Marktlage ein zu starkes
Auf und Ab der Geldsätze am Frankfurter Geldmarkt.
Das Einlagengeschäft der LZB spiegelt nicht
minder den Wechsel der Konjunkturen wider. Nach der Währungsreform
unterhielten zunächst die Besatzungsdienststellen verhältnismäßig
hohe Guthaben. Seit 1952 wuchs die Bedeutung der Einlagen des Landes
Hessen, die zum größten Teil verzinslich in Ausgleichsforderungen
angelegt wurden. Mit dem Inkrafttreten des Bundesbankgesetzes trat
hier die von diesem vorgeschriebene Neuregelung ein. Die wichtigsten
Einleger der LZB waren jedoch allezeit die Geschäftsbanken,
die vor allem zur Erfüllung ihrer Mindestreserve-Verpflichtungen
Guthaben bei der LZB unterhalten müssen. Diese Einlagen betrugen
in den Jahren der Hochkonjunktur oft mehr als 90% des gesamten Einlagenbestandes
der LZB. Daß darin das zunehmende Gewicht des Bankplatzes
Frankfurt zum Ausdruck kommt, bedarf keiner Unterstreichung. 1956
entfielen mehr als 70% der rund 20 Millionen baren und unbaren Zahlungsvorgänge
der LZB mit einem Gesamtwert von 211 Milliarden DM allein auf ihre
Hauptstelle Frankfurt. Diese hohen Umsätze lassen die Bedeutung
des Einlagengeschäftes und des Gironetzes der Notenbank erkennen.
Das 1950 eingeführte vereinfachte Scheckeinzugsverfahren hat
wesentlich zur Erleichterung und Beschleunigung des unbaren Zahlungsverkehrs
beigetragen. Seitdem nahmen die Einreichungen und Einlösungen
von Schecks stetig zu. Dabei betrug der Anteil der Frankfurter Abrechnungsstelle
zeitweilig mehr als neun Zehntel des Gesamtumsatzes der LZB.
Im Devisengeschäft hat die LZB für die
Wiederbelebung der außenwirtschaftlichen Beziehungen eine
wichtige Rolle gespielt. Es begann 1948/49 mit der ihr erteilten
Ermächtigung zum Ankauf bestimmter Sorten, Schecks und Auslandsakzepte.
Den entscheidenden Schritt vorwärts brachte jedoch erst 1951
mit der Aufnahme des Ankaufs von Exporttratten zu Vorzugsbedingungen.
1956 kaufte die LZB fast 43000 Auslandswechsel, -schecks und Exporttratten
im Betrage von 402 Millionen DM. Als die Konditionen dem Rediskont
von Inlandswechseln angepaßt wurden, trat eine merkliche Abschwächung
ein und Ende 1957 stellte die LZB den Ankauf von Exporttratten im
wesentlichen ein. Schließlich muß noch der öffentlichen
Funktionen der LZB gedacht werden. So brachte ihr die Devisenbewirtschaftung
eine große Arbeitslast. Zunächst bestimmte sie die Außenhandelsbanken
und überwachte deren Geschäftsverkehr. Ebenso wirkte sie
bei den Ein- und Ausfuhrverfahren mit, übte bei der schrittweisen
Liberalisierung des europäischen Handels Kontrollfunktionen
aus und verwaltete die Bardepots während der Korea-Krise. Trotz
der fortschreitenden Lockerung der Devisenvorschriften auf dem Geld-
und Kapitalsektor war damit eine vielfältige Verwaltungsarbeit
verbunden. Allein im Jahre 1954 hat die LZB etwa 30000 Genehmigungen
im Gesamtbetrag von 600 Millionen DM für Zahlungen im internationalen
Kapitalverkehr ausgestellt.
Mit der Eingliederung der LZB in die neugeschaffene
Deutsche Bundesbank mit Wirkung vom 1.August 1957 verlor das Institut
nur seine rechtliche Eigenständigkeit. Seine organisatorischen
und bankgeschäftlichen Funktionen gingen auf die nunmehrige
Frankfurter Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbank -die jetzige
Landeszentralbank in Hessen- über. Praktisch hat sich an dem
Aufgabenkreis nichts geändert. Auf regionaler Ebene pflegt
die Landeszentralbank auch weiterhin engen Kontakt mit Wirtschaft,
Kreditwesen und Staat.
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