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landeszentralbank in hessen.  
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Die LANDESZENTRALBANK IN HESSEN -die nunmehrige Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbank für das Land Hessen- ist durch ein Landesgesetz vom 7. Dezember 1946 als Landeszentralbank von Hessen konstituiert worden und hat ihre Arbeit bereits am 1. Januar 1947 begonnen. In dem Maße, wie sich aus dem allgemeinen wirtschaftlichen Chaos der ersten Nachkriegszeit ein einigermaßen geordnetes, durch die Fortdauer der von den Militärregierungen aufrecht erhaltenen Bewirtschaftungsvorschriften geregeltes Wirtschaftsleben herauskristallisierte, bedurften sowohl die Besatzungs- wie die neuen Landes-Behörden eines zentralen Bankinstituts, das die Aufgaben der früheren Reichsbank und ihren im Bereich des Landes verbliebenen Apparat übernehmen konnte, ohne jedoch irgendwie deren noch völlig ungeklärte Rechtsnachfolge anzutreten.

Die Landeszentralbank wurde bis zu ihrer Eingliederung in die Deutsche Bundesbank 1957 von einem Verwaltungsrat "überwacht". Den Vorsitzenden dieses Organs ernannte der Ministerpräsident des Landes auf Vorschlag des Finanzministers. Auf die gleiche Weise wurde auch der Präsident der Landeszentralbank bestellt, der kraft seines Amtes stellvertretender Vorsitzender ihres Verwaltungsrates war. Dem Gremium gehörten weiter der Leiter der hessischen Bankaufsichtsbehörde und je ein von den zuständigen Fachministern ernannter Vertreter der Landwirtschaft, der gewerblichen Wirtschaft und der Arbeitnehmer sowie je ein Mitglied der genossenschaftlichen, privaten und öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute an. Der somit aus neun Personen zusammengesetzte Verwaltungsrat hatte jedoch nur eine beratende Funktion. Seine "Überwachung der Geschäftstätigkeit" schloß keinerlei Weisungsrecht gegenüber dem Präsidenten der Landeszentralbank in bezug auf die Geschäftsführung des Instituts oder nach Gründung der BdL auf sein Verhalten bei Abstimmungen in deren Zentralbankrat ein. Die Landesregierung hatte also nur durch ihre Ernennungsbefugnisse einen mittelbaren Einfluß auf die Tätigkeit der Landeszentralbank.

Die Landeszentralbank von Hessen betrieb von vornherein keine Direktgeschäfte mit Wirtschaftsunternehmen. Sie diente vielmehr den eigentlichen Geschäftsbanken als Refinanzierungsquelle und führte die Bankgeschäfte der Landesregierung und der öffentlichen Verwaltungen im Bereich des Landes aus. Durch das Gesetz über ihre Errichtung wurden alle Kreditinstitute, auch solche Banken, die ohne Refinanzierung auskommen, zur Haltung von Mindestreserven auf einem Girokonto der Landeszentralbank verpflichtet. Die Kreditgewährung an die öffentliche Hand war auf 20% des Gesamteinlagenbestandes des Institutes begrenzt. Die Landesbehörden ihrerseits mußten ihre Kassenmittel bei der Landeszentralbank einlegen.

Das Notenprivileg blieb den Landeszentralbanken versagt. Sie stellten daher nur den Unterbau einer Organisation dar, auf dem sich dann 1948 die Bank deutscher Länder als Spitzeninstitut erheben konnte. Die damit vollendete Zweistufigkeit der westdeutschen Notenbankpolitik war im Grunde nur ein formales Organisationsprinzip ohne materielle Bedeutung für den Geschäftsablauf. Ihre eigentliche Bedeutung war die institutionelle Sicherung der Unabhängigkeit und zugleich die Verwirklichung eines echten Kollegialprinzips in der Notenbankleitung, die dem ursprünglich föderalistisch gedachten Aufbau der Bundesrepublik entsprach. Mit der Errichtung der Deutschen Bundesbank im Jahre 1957 wurde diese Konstruktion zugunsten der Einheitsbank aufgegeben. Damit verlor die Landeszentralbank von Hessen zusammen mit den Schwesterinstituten der anderen Länder ihre formale Selbständigkeit und wurde unter der nunmehrigen, nur in zwei Buchstaben abgeänderten Bezeichnung als "Landeszentralbank in Hessen" zur regionalen Hauptverwaltung des neuen Instituts.

Die Landeszentralbank von Hessen ist zwar nur vierzehn Monate älter als die Bank deutscher Länder und hat ihr doch in Frankfurt den Weg bereitet. Sie schuf einige Institutionen, die jene bei ihrer Gründung übernommen und ausgebaut hat. Ein hessisches Gesetz vom 7. Dezember 1946 rief die Landeszentralbank zur Übernahme der wesentlichsten Aufgaben der Reichsbankanstalten, deren Anlagen und Verpflichtungen ins Leben. Mit dem Sitz in Frankfurt, sechs Hauptstellen und sechzehn Zweigstellen -praktisch den im neuen Lande Hessen belegenen Dienststellen der ehemaligen Reichsbank- begann sie am 1. Januar 1947 mit 434 Bediensteten ihre Tätigkeit. In dem allgemeinen Chaos sah sie sich allerdings zunächst fast unüberwindlichen Schwierigkeiten gegenüber. Von sich aus konnte sie die damals schon dringend notwendige Neuordnung des deutschen Geldwesens nicht in Angriff nehmen. Ihr Vorstand erblickte darum von vornherein seine vornehmste Aufgabe darin, mit Rat und Tat bei der Schaffung einer neuen Zentralbankverfassung und bei der Vorbereitung der Geldreform mitzuwirken. Im übrigen galt seine besondere Sorge der Aufrechterhaltung der Zahlungsbereitschaft im Kreditsystem des Landes, denn eine solche Gefahr bestand in jener verworrenen Zeit tatsächlich. Die Banken litten unter Ertragsmangel. Der bargeldlose Zahlungsverkehr mußte mühsam wieder in Gang gebracht werden, da ihm die Grenzen der Besatzungszonen zunächst große Schwierigkeiten bereiteten. Durch einen Vertrag der vier Landeszentralbanken in der amerikanischen Zone wurde dafür im Oktober 1947 eine Verrechnungsstelle in Frankfurt geschaffen, der in den beiden nächsten Monaten auch die britische und französische Zone angeschlossen wurden. Diese von der Landeszentralbank von Hessen aufgebaute Abteilung diente dann im Frühjahr 1948 als Keimzelle für die Ausbildung der Bank deutscher Länder. Auch die statistische Abteilung des hessischen Instituts ging auf jene über.

Gleich im ersten Geschäftsjahr begann man auch mit dem Wiederaufbau der im Kriege zerstörten oder beschädigten Dienstgebäude, zu denen auch das alte Reichsbankgebäude in der Frankfurter "Bankenklamm" an der Ecke Neue Mainzer und Junghofstraße gehörte.

Foto:Vack

Der Neubau eines Verwaltungsgebäudes für die Landeszentralbank von Hessen auf dem Trümmergrundstück Neue Mainzer Straße 47/49 (Bild oben) wurde 1949 begonnen. Im Herbst 1952 war er bezugsfertig (Bild oben) und damit endlich die Zeit der Provisorien überwunden. Vorstand, Hauptverwaltung und Hauptstelle erhielten damit ein gemeinsames, repräsentatives Domizil, das dem traditionellen Bankenviertel der Stadt ein besonderes Gepräge gibt. Inzwischen war das alte Reichsbankgebäude an der Ecke Junghofstraße der Hessischen Landesbank-Girozentrale überlassen worden, die es wiederaufbaute und im Laufe der Jahre große Erweiterungsbauten auf dem Gelände der ehemaligen Wöhlerschule angliederte . Die Landeszentralbank ihrerseits betätigte sich in Frankfurt durch den Bau von Dienstwohnungen.

Das Personal des Instituts mußte von Jahr zu Jahr vermehrt werden und erreichte 1954 mit 960 Beamten, Angestellten und Arbeitern seinen Höchststand. Seitdem wurde der Personalbestand Jahr für Jahr verringert. Die Rationalisierung des gesamten Geschäftsbetriebes und der Abbau der Devisenbewirtschaftung wirkten sich dabei aus.

Die Hauptstelle Frankfurt war selbstverständlich von vornherein die wichtigste der 23 Zweiganstalten der LZB von Hessen. Sie ist heute eine der größten Hauptstellen der Bundesbank. Das kommt beim Kreditgeschäft der LZB besonders zum Ausdruck. Dabei handelt es sich vor allem um die Refinanzierung der Geschäftsbanken, die fast ausschließlich durch Diskont- und Lombardkredit erfolgt. Die hessischen, insbesondere jedoch die Frankfurter Banken haben ihren Anteil an der Notenbankrefinanzierung aller westdeutschen Kreditinstitute seit der Währungsreform von 7 auf zeitweilig mehr als 13% steigern können. Der Frankfurter Bankplatz nahm in Zeiten allgemeiner Liquiditätsanspannung die Refinanzierung relativ stärker in Anspruch, als dies im übrigen Bundesgebiet der Fall war. Umgekehrt wurden in Perioden der Verflüssigung jedoch auch die bei der LZB aufgenommenen Kredite hier rascher abgebaut. In diesen Vorgängen kommt die für das ganze Bundesgebiet monetär wie wirtschaftlich gleich bedeutsame Geldausgleichsfunktion Frankfurts zum Ausdruck. Der Refinanzierungsbedarf nahm stets dann zu, wenn die Geschäftsbanken im Zuge des wirtschaftlichen Aufschwunges ihrerseits die Ausleihungen verstärkten. Vor und kurz nach der Währungsreform wurde der LZB-Kredit wegen der reichlichen Geldausstattung kaum beansprucht. Als der Außenhandel jedoch z.B. Mitte 1949 passiv war, ferner vor wichtigen Steuerterminen und schließlich bei nachhaltigem Liquiditätsentzug, wie er durch die "Juliusturmpolitik" des Bundesfinanzministeriums und durch erhöhten Bargeldumlauf bewirkt wurde, wuchsen die Ansprüche an die LZB. Im Frühjahr 1956, im Zeitpunkt der "Konjunkturüberhitzung", wurde der Kredit der LZB von Hessen mit fast 700 Millionen DM beansprucht und erreichte damit den bisherigen Höchststand. In Phasen konjunktureller Entspannung oder bei anhaltenden Liquiditätszuflüssen, wie sie durch die aktive Zahlungsbilanz 1952 bis 1954 und dann verstärkt in der Periode der Hochkonjunktur in Erscheinung traten, ließ die Refinanzierung bei der LZB nach. Wenn am Frankfurter Platz infolge der Verflüssigung die Geldmarktsätze unter den offiziellen Diskont sanken, wurde die Geldmarktverschuldung und damit die Kreditverflechtung der Geschäftsbanken untereinander für diese natürlich attraktiver als der Zentralbankkredit. So sank dessen Inanspruchnahme durch die hessischen Kreditinstitute im Herbst 1957 bis unter 130 Millionen DM.

Die Kreditpolitik des Zentralbankrates der BdL und dann der Bundesbank beeinflußte seinerseits nicht minder die Intensität der Refinanzierung der Geschäftsbanken. So verlangsamten die Restriktionen im ersten Halbjahr 1949, während des Korea-Konfliktes, dann im Laufe des Jahres 1955 und Anfang 1956 den Kreditanstieg merklich. Umgekehrt wurde in anderen Phasen durch Diskontermäßigungen mehrfach der Zugang zum Zentralbankkredit erleichtert. Die Offenmarktpolitik, die sich der Geldmarkttitel des Bundes und seiner Sondervermögen, ferner der Solawechsel der Einfuhr- und Vorratsstellen des Bundes und seit 1955 dessen Schatzwechseln und der U-Schätze aus dem Umtausch von Ausgleichsforderungen bediente, wurde meist kontraktiv eingesetzt, um den wachsenden Liquiditätsüberhang aus Devisenüberschüssen abzuschöpfen. In der Periode starker Verflüssigung des Jahres 1957 erwarben die hessischen Banken von der LZB Offenmarkttitel in beträchtlichem Umfang. Andererseits erfolgten expansive Offenmarktinterventionen seitens der LZB zur Verbesserung der Liquidität der Geschäftsbanken in Zeiten der Spitzenbelastung, wie sie bei großen Steuerterminen aufzutreten pflegt. Diese Transaktionen schufen für die Geschäftsbanken rentable Anlagemöglichkeiten und verhinderten durch den elastischen Einsatz des Offenmarktinstrumentes je nach Marktlage ein zu starkes Auf und Ab der Geldsätze am Frankfurter Geldmarkt.

Das Einlagengeschäft der LZB spiegelt nicht minder den Wechsel der Konjunkturen wider. Nach der Währungsreform unterhielten zunächst die Besatzungsdienststellen verhältnismäßig hohe Guthaben. Seit 1952 wuchs die Bedeutung der Einlagen des Landes Hessen, die zum größten Teil verzinslich in Ausgleichsforderungen angelegt wurden. Mit dem Inkrafttreten des Bundesbankgesetzes trat hier die von diesem vorgeschriebene Neuregelung ein. Die wichtigsten Einleger der LZB waren jedoch allezeit die Geschäftsbanken, die vor allem zur Erfüllung ihrer Mindestreserve-Verpflichtungen Guthaben bei der LZB unterhalten müssen. Diese Einlagen betrugen in den Jahren der Hochkonjunktur oft mehr als 90% des gesamten Einlagenbestandes der LZB. Daß darin das zunehmende Gewicht des Bankplatzes Frankfurt zum Ausdruck kommt, bedarf keiner Unterstreichung. 1956 entfielen mehr als 70% der rund 20 Millionen baren und unbaren Zahlungsvorgänge der LZB mit einem Gesamtwert von 211 Milliarden DM allein auf ihre Hauptstelle Frankfurt. Diese hohen Umsätze lassen die Bedeutung des Einlagengeschäftes und des Gironetzes der Notenbank erkennen. Das 1950 eingeführte vereinfachte Scheckeinzugsverfahren hat wesentlich zur Erleichterung und Beschleunigung des unbaren Zahlungsverkehrs beigetragen. Seitdem nahmen die Einreichungen und Einlösungen von Schecks stetig zu. Dabei betrug der Anteil der Frankfurter Abrechnungsstelle zeitweilig mehr als neun Zehntel des Gesamtumsatzes der LZB.

Im Devisengeschäft hat die LZB für die Wiederbelebung der außenwirtschaftlichen Beziehungen eine wichtige Rolle gespielt. Es begann 1948/49 mit der ihr erteilten Ermächtigung zum Ankauf bestimmter Sorten, Schecks und Auslandsakzepte. Den entscheidenden Schritt vorwärts brachte jedoch erst 1951 mit der Aufnahme des Ankaufs von Exporttratten zu Vorzugsbedingungen. 1956 kaufte die LZB fast 43000 Auslandswechsel, -schecks und Exporttratten im Betrage von 402 Millionen DM. Als die Konditionen dem Rediskont von Inlandswechseln angepaßt wurden, trat eine merkliche Abschwächung ein und Ende 1957 stellte die LZB den Ankauf von Exporttratten im wesentlichen ein. Schließlich muß noch der öffentlichen Funktionen der LZB gedacht werden. So brachte ihr die Devisenbewirtschaftung eine große Arbeitslast. Zunächst bestimmte sie die Außenhandelsbanken und überwachte deren Geschäftsverkehr. Ebenso wirkte sie bei den Ein- und Ausfuhrverfahren mit, übte bei der schrittweisen Liberalisierung des europäischen Handels Kontrollfunktionen aus und verwaltete die Bardepots während der Korea-Krise. Trotz der fortschreitenden Lockerung der Devisenvorschriften auf dem Geld- und Kapitalsektor war damit eine vielfältige Verwaltungsarbeit verbunden. Allein im Jahre 1954 hat die LZB etwa 30000 Genehmigungen im Gesamtbetrag von 600 Millionen DM für Zahlungen im internationalen Kapitalverkehr ausgestellt.

Mit der Eingliederung der LZB in die neugeschaffene Deutsche Bundesbank mit Wirkung vom 1.August 1957 verlor das Institut nur seine rechtliche Eigenständigkeit. Seine organisatorischen und bankgeschäftlichen Funktionen gingen auf die nunmehrige Frankfurter Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbank -die jetzige Landeszentralbank in Hessen- über. Praktisch hat sich an dem Aufgabenkreis nichts geändert. Auf regionaler Ebene pflegt die Landeszentralbank auch weiterhin engen Kontakt mit Wirtschaft, Kreditwesen und Staat.

 
Quelle: F.Lerner: " Frankfurt am Main und seine Wirtschaft", Ammelburg-Verlag 1958
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